Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Kulturausschuss
empfiehlt dem Rat der Stadt, das Budget des Bereiches 0 - Produktgruppe 06/Kultur, unter
Berücksichtigung der beschlossenen Änderungen in den endgültigen Ergebnis- und
Investitionsplan zu übernehmen
Begründung:
Der Entwurf der
Haushaltssatzung und des Ergebnis- und Investitionsplanes für das Haushaltsjahr
2018 wurde in der Sitzung des Rates am 26. September 2017 eingebracht.
Der Rat der Stadt hat die
Vorlage des Entwurfes der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes 2018 zur
Kenntnis genommen. Die Detailberatung des Entwurfes des Haushaltplanes
(einschl. der Investitionsprojekte) und damit verbunden die Beratung der
Ergebnis- und Finanzplanung für die Jahre 2018 - 2021 wurde den zuständigen
Fachausschüssen übertragen.
Grundlage für die
Beratung in den Fachausschüssen ist daher das im Entwurf des Haushaltsplanes
ausgewiesene Budget im Ergebnis- und Finanzplan 2018 – 2021.
Diesem Ausschuss obliegt
die Kompetenz und Verantwortung für die Detailberatung des in seine
Zuständigkeit fallenden Sonderbereiches 0 / Produkt 06 – Kultur. Die Etatberatung
hat anhand des Haushaltsplanentwurfes zu erfolgen.
Der vorgelegte
Haushaltsentwurf 2018 weist einen Überschuss von 3.729 TEUR Euro aus. Auch in
den Folgejahren 2019 – 2021 wird jeweils mit einem Überschuss geplant.
Insgesamt wird jedoch
seit der Umstellung des Rechnungswesens im Jahre 2006 mit einer Eigenkapitalreduzierung
in Höhe von 96,564 Mio. Euro bis zum Ende 2018 gerechnet. Das sind 27,7 % des
ursprünglichen Eigenkapitals.
Vor diesem Hintergrund
muss daher im Rahmen der Beratung dieses Ausschusses folgendes sichergestellt
werden:
·
Es dürfen keine weiteren Ergebnisverschlechterungen
entstehen.
·
Mehraufwendungen/Minderträge sollten grundsätzlich
nicht zugelassen
werden.
·
Sind sie im Einzelfall unvermeidbar, müssen sie
zwingend durch
Verbesserungen an anderer Stelle
ausgeglichen werden.
A) Änderungen gegenüber dem Haushaltsplanentwurf:
I. Ergebnisplan
Änderungen gegenüber dem
Haushaltsplanentwurf sind im Ergebnisplan
lediglich im Rahmen budgetneutraler Umschichtungen erforderlich.
Ursächlich hierfür sind
notwendige Anpassungen von Beschäftigungsverhältnissen für Honorar-
kräfte bei den Städtischen Museen.
Die
Kernaufgaben des Museums sind sammeln, bewahren, forschen und vermitteln. Um
ihren Aufgaben im Bereich der Vermittlung nachzukommen bieten die Städtischen
Museen an vier außerschulischen Lernorten Programme an:
-
Am Falkenhof Führungen und Programme zur Stadtgeschichte
-
Im Kloster Bentlage Führungen und Programme zur Klostergeschichte und
zu den Gemälden in der Westfälischen Galerie
-
Im Salinenpark Führungen und Programme im Josef-Winckler-Haus
-
Im Salinenpark Mitmachprojekte und Schulprogramme in der Salzwerkstatt.
Die
museumspädagogischen Angebote tragen wesentlich zum Erfolg des Museums bei.
Alle Grundschulen in Rheine sowie Kindergärten, Förderschulen und
weiterführende Schulen nehmen teil. Mehrere tausend Kinder und Jugendliche
besuchen Jahr für Jahr die Schulprogramme.
Die
Durchführung der Programme übernimmt der Museumspädagogische Dienst, eine
Gruppe von Honorarkräften, die von den Museumsmitarbeiterinnen ausgebildet,
fortgebildet und betreut wird. Mit dieser fachlichen Betreuung wird
sichergestellt, dass die Angebote in Konzeption und Umsetzung den
Qualitätsanforderungen eines außerschulischen Lernortes gerecht werden.
Im Auftrag der Rechnungsprüfungsabteilung wurde in
Zusammenarbeit mit der Personalverwaltung eine Statusfeststellung der
Honorarkräfte des Museumspädagogischen Dienstes vorgenommen. Diese hat ergeben,
dass die derzeitige Situation nicht (mehr) den rechtlichen Anforderungen
entspricht. Einstweilen besteht die Auffassung, dass die Honorarkräfte der
Städtischen Museen weisungsgebundene Tätigkeiten ausüben und somit eine
abhängige Beschäftigung vorliegt.
Die Verwaltung beabsichtigt die Organisation des Museumspädagogischen Dienstes
den rechtlichen Erfordernissen entsprechend zu ändern.
Die sich hieraus ergebenden Mehraufwendungen für sozialversicherungspflichtige
Abgaben in Höhe von ca. 15.000 € sollen aus dem Sachmittelbudget der
Städtischen Museen zur Verfügung gestellt werden.
Für
das Budget 0603/Städtische Museen ergeben sich, da Honoraraufwendungen
ebenfalls zu
Personalaufwendungen zählen, folgende budgetneutrale Auswirkungen:
Produkt 0603/Städtische Museen
Aufwandsart nennen |
|
2018 |
2019 |
2020 |
2021 |
Personalaufwendungen |
alt |
611.176 |
612.674 |
627.857 |
645.414 |
Personalaufwendungen Aufwendungen
Sach-/Dienstleist Aufwendungen
Sach-)Dienstleist |
neu alt |
626.176 355.086 340.086 |
627.674 355.786 340.786 |
642.857 356.486 341.486 |
660.414 357.186 342.186 |
Differenz |
|
0,00 |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
II. Investitionsplan
Änderungen im
Investitionsplan ergeben sich nicht.
B) Produktbeschreibungen und Einbindung des
Integrierten Entwicklungs- und Handlungskonzeptes Rheine 2025 (IEHK 2025)
Auf das IEHK 2025 wird im
Haushaltsplanentwurf an 3 Stellen eingegangen. Im Vorbericht werden allgemeine
Informationen gegeben. In den Produktbeschreibungen werden mögliche Verbindungen
zum IEHK 2025 bei den Zielen aufgezeigt. Im Anhang werden nähere Informationen
zu den sieben Leitprojekten dargestellt. Im Anhang ist auch eine
„Überleitungstabelle“ aufgeführt, aus der erkennbar ist, welche Produkte
welches Leitprojekt zur Zielerreichung unterstützen. Diese Tabelle füllt sich
mit der Überarbeitung weiterer Produktbeschreibungen in den nächsten Jahren.
Anlagen: