Betreff
Beratung Ergebnis- und Investitionsplan 2018 - 2021
Vorlage
341/17
Aktenzeichen
BdB - dG
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Kulturausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, das Budget des Bereiches 0 -  Produktgruppe 06/Kultur, unter Berücksichtigung der beschlossenen Änderungen in den endgültigen Ergebnis- und Investitionsplan zu übernehmen


Begründung:

 

Der Entwurf der Haushaltssatzung und des Ergebnis- und Investitionsplanes für das Haushaltsjahr 2018 wurde in der Sitzung des Rates am 26. September 2017 eingebracht.

 

Der Rat der Stadt hat die Vorlage des Entwurfes der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes 2018 zur Kenntnis genommen. Die Detailberatung des Entwurfes des Haushaltplanes (einschl. der Investitionsprojekte) und damit verbunden die Beratung der Ergebnis- und Finanzplanung für die Jahre 2018 - 2021 wurde den zuständigen Fachausschüssen übertragen.

 

Grundlage für die Beratung in den Fachausschüssen ist daher das im Entwurf des Haushaltsplanes ausgewiesene Budget im Ergebnis- und Finanzplan 2018 – 2021.

 

Diesem Ausschuss obliegt die Kompetenz und Verantwortung für die Detailberatung des in seine Zuständigkeit fallenden Sonderbereiches 0 / Produkt 06 – Kultur. Die Etatberatung hat anhand des Haushaltsplanentwurfes zu erfolgen.

 

Der vorgelegte Haushaltsentwurf 2018 weist einen Überschuss von 3.729 TEUR Euro aus. Auch in den Folgejahren 2019 – 2021 wird jeweils mit einem Überschuss geplant.

 

Insgesamt wird jedoch seit der Umstellung des Rechnungswesens im Jahre 2006 mit einer Eigenkapitalreduzierung in Höhe von 96,564 Mio. Euro bis zum Ende 2018 gerechnet. Das sind 27,7 % des ursprünglichen Eigenkapitals.

 

Vor diesem Hintergrund muss daher im Rahmen der Beratung dieses Ausschusses folgendes sichergestellt werden:

 

·                  Es dürfen keine weiteren Ergebnisverschlechterungen entstehen.

·                  Mehraufwendungen/Minderträge sollten grundsätzlich nicht zugelassen   
    werden.

·                  Sind sie im Einzelfall unvermeidbar, müssen sie zwingend durch
    Verbesserungen an anderer Stelle ausgeglichen werden.

 

A) Änderungen gegenüber dem Haushaltsplanentwurf:

 

I. Ergebnisplan

 

Änderungen gegenüber dem Haushaltsplanentwurf sind im Ergebnisplan lediglich im Rahmen budgetneutraler Umschichtungen erforderlich.

 

Ursächlich hierfür sind notwendige Anpassungen von Beschäftigungsverhältnissen für Honorar-
kräfte bei den Städtischen Museen.

 

Die Kernaufgaben des Museums sind sammeln, bewahren, forschen und vermitteln. Um ihren Aufgaben im Bereich der Vermittlung nachzukommen bieten die Städtischen Museen an vier außerschulischen Lernorten Programme an:

 

-          Am Falkenhof Führungen und Programme zur Stadtgeschichte

-          Im Kloster Bentlage Führungen und Programme zur Klostergeschichte und zu den Gemälden in der Westfälischen Galerie

-          Im Salinenpark Führungen und Programme im Josef-Winckler-Haus

-          Im Salinenpark Mitmachprojekte und Schulprogramme in der Salzwerkstatt.

 

Die museumspädagogischen Angebote tragen wesentlich zum Erfolg des Museums bei. Alle Grundschulen in Rheine sowie Kindergärten, Förderschulen und weiterführende Schulen nehmen teil. Mehrere tausend Kinder und Jugendliche besuchen Jahr für Jahr die Schulprogramme.

 

Die Durchführung der Programme übernimmt der Museumspädagogische Dienst, eine Gruppe von Honorarkräften, die von den Museumsmitarbeiterinnen ausgebildet, fortgebildet und betreut wird. Mit dieser fachlichen Betreuung wird sichergestellt, dass die Angebote in Konzeption und Umsetzung den Qualitätsanforderungen eines außerschulischen Lernortes gerecht werden.

 

Im Auftrag der Rechnungsprüfungsabteilung wurde in Zusammenarbeit mit der Personalverwaltung eine Statusfeststellung der Honorarkräfte des Museumspädagogischen Dienstes vorgenommen. Diese hat ergeben, dass die derzeitige Situation nicht (mehr) den rechtlichen Anforderungen entspricht. Einstweilen besteht die Auffassung, dass die Honorarkräfte der Städtischen Museen weisungsgebundene Tätigkeiten ausüben und somit eine abhängige Beschäftigung vorliegt.

Die Verwaltung beabsichtigt die Organisation des Museumspädagogischen Dienstes den rechtlichen Erfordernissen entsprechend zu ändern.

Die sich hieraus ergebenden Mehraufwendungen für sozialversicherungspflichtige Abgaben in Höhe von ca. 15.000 € sollen aus dem Sachmittelbudget der Städtischen Museen zur Verfügung gestellt werden.

Für das Budget 0603/Städtische Museen ergeben sich, da Honoraraufwendungen ebenfalls zu
Personalaufwendungen zählen, folgende budgetneutrale Auswirkungen:

 

Produkt 0603/Städtische Museen

 

 

Aufwandsart nennen

 

2018

2019

2020

2021

Personalaufwendungen

alt

611.176

612.674

627.857

645.414

Personalaufwendungen

Aufwendungen Sach-/Dienstleist

Aufwendungen Sach-)Dienstleist

neu

alt
neu

626.176

355.086

340.086

627.674

355.786

340.786

642.857

356.486

341.486

660.414

357.186

342.186

 

Differenz

 

0,00

0,00

0,00

0,00

 

 

II. Investitionsplan

 

Änderungen im Investitionsplan ergeben sich nicht.

 

 

B) Produktbeschreibungen und Einbindung des Integrierten Entwicklungs- und Handlungskonzeptes Rheine 2025 (IEHK 2025)

 

Auf das IEHK 2025 wird im Haushaltsplanentwurf an 3 Stellen eingegangen. Im Vorbericht werden allgemeine Informationen gegeben. In den Produktbeschreibungen werden mögliche Verbindungen zum IEHK 2025 bei den Zielen aufgezeigt. Im Anhang werden nähere Informationen zu den sieben Leitprojekten dargestellt. Im Anhang ist auch eine „Überleitungstabelle“ aufgeführt, aus der erkennbar ist, welche Produkte welches Leitprojekt zur Zielerreichung unterstützen. Diese Tabelle füllt sich mit der Überarbeitung weiterer Produktbeschreibungen in den nächsten Jahren.

 

 

 

 


Anlagen: