Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Sportausschuss
empfiehlt dem Rat der Stadt, das Budget des Bereiches 0 - Produkt-gruppe 07/Sportförderung, unter
Berücksichtigung der beschlossenen Änderungen in den endgültigen Ergebnis- und
Investitionsplan zu übernehmen
Begründung:
Der Entwurf der
Haushaltssatzung und des Ergebnis- und Investitionsplanes für das Haushaltsjahr
2018 wurde in der Sitzung des Rates am 26. September 2017 eingebracht.
Der Rat der Stadt hat die
Vorlage des Entwurfes der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes 2018 zur
Kenntnis genommen. Die Detailberatung des Entwurfes des Haushaltplanes
(einschl. der Investitionsprojekte) und damit verbunden die Beratung der
Ergebnis- und Finanzplanung für die Jahre 2018 - 2021 wurde den zuständigen
Fachausschüssen übertragen.
Grundlage für die
Beratung in den Fachausschüssen ist daher das im Entwurf des Haushaltsplanes
ausgewiesene Budget im Ergebnis- und Finanzplan 2018 – 2021.
Diesem Ausschuss obliegt
die Kompetenz und Verantwortung für die Detailberatung des in seine
Zuständigkeit fallenden Sonderbereiches 0/Produktgruppe 07 - Sportförderung.
Die Etatberatung hat anhand des Haushaltsplanentwurfes zu erfolgen.
Der vorgelegte
Haushaltsentwurf 2018 weist einen Überschuss von 3.729 TEUR Euro aus. Auch in
den Folgejahren 2019 – 2021 wird jeweils mit einem Überschuss geplant.
Insgesamt wird jedoch
seit der Umstellung des Rechnungswesens im Jahre 2006 mit einer Eigenkapitalreduzierung
in Höhe von 96,564 Mio. Euro bis zum Ende 2018 gerechnet. Das sind 27,7 % des
ursprünglichen Eigenkapitals.
Vor diesem Hintergrund
muss daher im Rahmen der Beratung dieses Ausschusses folgendes sichergestellt
werden:
·
Es dürfen keine weiteren Ergebnisverschlechterungen
entstehen.
·
Mehraufwendungen/Minderträge sollten grundsätzlich
nicht zugelassen
werden.
·
Sind sie im Einzelfall unvermeidbar, müssen sie
zwingend durch Verbes-
serungen an anderer Stelle
ausgeglichen werden.
A) Änderungen
gegenüber dem Haushaltsplanentwurf:
Änderungen gegenüber dem
Haushaltsplanentwurf sind weder im Ergebnisplan
noch im Investitionsplan erforderlich.
B) Produktbeschreibungen und Einbindung des
Integrierten Entwicklungs- und Handlungskonzeptes Rheine 2025 (IEHK 2025)
Auf das IEHK 2025 wird im
Haushaltsplanentwurf an 3 Stellen eingegangen. Im Vorbericht werden allgemeine
Informationen gegeben. In den Produktbeschreibungen werden mögliche Verbindungen
zum IEHK 2025 bei den Zielen aufgezeigt. Im Anhang werden nähere Informationen
zu den sieben Leitprojekten dargestellt. Im Anhang ist auch eine
„Überleitungstabelle“ aufgeführt, aus der erkennbar ist, welche Produkte
welches Leitprojekt zur Zielerreichung unterstützen. Diese Tabelle füllt sich
mit der Überarbeitung weiterer Produktbeschreibungen in den nächsten Jahren.