Betreff
Berichtswesen zum Stichtag 31.10.2017
Vorlage
375/17
Aktenzeichen
BdB - dG
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Kulturausschuss nimmt den unterjährigen Bericht für den Bereich 0 – PG 06/Kultur mit dem Stand der Daten zum 31.10.2017 zur Kenntnis.

 


Begründung:

 

Nach der vom Rat verabschiedeten Rahmenleitlinie „Controlling und Berichtswesen“ sind für die Stichtage 31.05. und 31.10. eines jeden Haushaltsjahres unterjährige Berichte der Fach- und Sonderbereiche in den Fachausschüssen zu beraten. Darzustellen ist von den Fach- und Sonderbereichen insbesondere die voraussichtliche Entwicklung zum Jahresende bezogen auf die Kennzahlen und den Teil-Ergebnisplänen sowie die Abweichungen bei Investitionsmaßnahmen.

 

Zu berichten sind:

 

  1. Ergebnisrechnung, bezogen auf Ertrags- und Aufwandszeile:

-      Abweichungen von +/- 10 %, wenn der Abweichungsbetrag mindestens 5 T€ beträgt

-      Alle Abweichungen ab 50T€

 

  1. Finanzrechnung – Nachweis einzelner Investitionsmaßnahmen,

              bezogen auf den Gesamtsaldo der Ein- und Auszahlungen:

-      Abweichungen von +/- 10 %, wenn der Abweichungsbetrag mindestens 50 T€ beträgt

 

Über geringere Abweichungen kann berichtet werden.

 

Gegenüber dem Berichtsstichtag 31.05.2017 ergeben sich im Ergebnisplan Verbesserungen in Höhe von 45.000 € Ursächlich hierfür sind insbesondere Einsparungen im Bereich der Sach- und Dienstleistungen bei den Städtischen Museen (Produkt 0603). Da das Museum Kloster Bentlage im Jahr 2017 voraussichtlich keine Werkverträge vergeben wird, ergeben sich Einsparungen von 37.000 €. Die übrigen 8.000 € Minderaufwendungen ergeben sich durch kleinere Beträge in unter-

schiedlichen Bereichen.

 

 

Gegenüber dem Berichtsstichtag 31.05.2017 ergeben sich im Finanzplan Verbesserungen in Höhe von 106.000 €.

Im Budget der Städtischen Museen befinden sich Mittel für den Ankauf von Kunstgegenständen. Dieser Betrag wurde im Laufe der letzten Jahre angespart, um im Bedarfsfall kurzfristig auch wertvolle Gegenstände ankaufen zu können. Der jährliche Ansatz von 23.542 € ist hierfür gegebenenfalls nicht ausreichend. Beabsichtigt ist deshalb, diesen Betrag in das Jahr 2018 zu übertragen.