Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Jugendhilfeausschuss beschließt, der kath. Kirchengemeinde St. Dionysius, Marktplatz 14 in 48431 Rheine, einen kommunalen Zuschuss zur notwendigen Sanierung ihrer Kindertageseinrichtung St. Raphael, In den Wiesen 24, 48431 Rheine, einen Zuschuss von maximal 210.974,50 Euro zu gewähren.


Begründung:

 

Die kath. Kirchengemeinde St. Dionysius hat im Dezember 2015 vom Architekten Markus Ernsting ihre Kindertageseinrichtung St. Raphael (In den Wiesen 24) hinsichtlich einer notwendigen Sanierung bewerten lassen und dem Jugendamt den Sanierungsbedarf angezeigt (Anlagen 1 a und 1 b).

 

Am 28.01.2016 fand eine gemeinsame Ortsbegehung statt. Anschließend wurde von der städtischen Hochbauverwaltung eine baufachliche Stellungnahme erstellt. Die baufachliche Stellungnahme (vgl. Anlage 2) kommt zu dem Ergebnis, dass nicht alle vom Architekten vorgeschlagenen Maßnahmen notwendig sind, dass aber dringliche und notwendige Maßnahmen, die sich auf 611.600 Euro summieren, umgesetzt werden sollten.

 

Im Rahmen der Haushaltsplanungen 2017 ff. wurden entsprechende Mittel im Haushaltsplan bereitgestellt. Parallel hat die kath. Kirchengemeinde St. Dionysius in ihren Gremien die Genehmigung zur Kita-Sanierung eingeholt. Der Sanierungsbeginn hat sich hingezogen, da zuerst die Frage nach einem Ausweichquartier geklärt werden musste. Der dann für Mitte 2017 geplante Sanierungsbeginn musste verschoben werden, da das Ausweichquartier an der Kita St. Elisabeth im dortigen Pfarrhaus und im mobilen Raumsystem die Beteiligten überfordert hätte. Die Kita St. Elisabeth wurde bekanntlich zum 01.08.2017 von 3 auf 5 Gruppen erweitert. Die gleichzeitige Verlagerung von 3 weiteren Gruppen aus der Kita St. Raphael während der Eingewöhnungsphase wäre nicht umsetzbar gewesen.

 

Der Sanierungsbeginn ist nun für 2018 vorgesehen. Zwischenzeitlich hat der Architekt eine aktualisierte Kostenschätzung eingereicht. Wegen der gestiegenen Lohn- und Materialkosten muss von 20 % Mehrkosten ausgegangen werden. Die Kostenschätzung des Architekten wurde erneut von der städtischen Hochbauverwaltung mit baufachliche Stellungnahme bewertet (vgl. Anlage 3).

 

 

Finanzierung:

 

Allgemeines zur Sanierung von Kindertageseinrichtungen:

 

Der Unterhalt der Gebäudesubstanz von Kindertageseinrichtungen gehört zu den Aufgaben des jeweiligen Trägers. Mit den Kindpauschalen nach § 19 KiBiz sind sämtliche Kosten einer Kindertageseinrichtung abgegolten.

 

Der Verwendungsnachweis, den der Träger einer Kindertageseinrichtung nach § 20 Abs. 4 KiBiz für jedes Kita-Jahr vorzulegen hat, ist bei den Aufwendungen gegliedert in Personalkosten, Investitionen, Mieten, Sachkosten und sonstige Aufwendungen.

 

Überschüsse eines Kita-Jahres werden einer Rücklage zugeführt. In Jahren mit erhöhtem Aufwand (z.B. Erneuerung der Heizungsanlage) kann auf die Rücklage zurückgegriffen werden.

 

Wenn dann (auch bedingt durch das jeweilige Alter der Kindertageseinrichtung) der Sanierungsbedarf sehr groß ist, reichen die Rücklagen in der Regel nicht mehr aus.

 

Bis Ende 2012 hat das Land NRW in den Fällen, in denen wegen des Sanierungsstaus der Betrieb der Einrichtung nicht mehr gesichert war, einen Zuschuss von 50 % der notwendigen Kosten bereitgestellt. Die restlichen 50 % haben sich Kommune und Träger je zur Hälfte geteilt.

 

Mit dem aktuellen Bundesinvestitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung 2017-2020“ besteht erstmals wieder die Möglichkeit, für die Sanierung von Kindertageseinrichtungen Fördergelder zu bekommen.

 

 

 

Zu den Zuwendungsrichtlinien der Stadt Rheine:

 

In der vorletzten Jugendhilfeausschusssitzung war gefordert worden, bei zukünftigen Sanierungsmaßnahmen in den Kindertageseinrichtungen bei der baufachlichen Prüfung strengere Kriterien anzuwenden und sich von den Antragstellern mindestens zwei Kostenvoranschläge vorlegen zu lassen.

 

Die allgemeinen Zuwendungsrichtlinien der Stadt Rheine, die für alle Investitionskostenzuschüsse gelten, sehen folgendes vor:

 

  • Bei Zuwendungen für Baumaßnahmen sind die technischen Dienststellen (Hochbauamt, Tiefbauamt, Betriebs- und Gartenbauamt) zu beteiligen (baufachliche Prüfung).

 

  • Zu prüfen sind die Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit der Planung und Konstruktion und die Angemessenheit der Kosten.

 

  • Die voraussichtlichen Kosten sind durch Kostenberechnungen, aufgegliedert in Kostengruppen nach DIN 276, Flächenberechnung und Berechnung des Rauminhaltes nach DIN 277 oder Wohn- und Nutzflächenberechnung nach DIN 283 nachzuweisen.

 

Die Forderung an die Antragsteller zu diesem Zeitpunkt auch schon Kostenvoranschläge nachzuweisen, wäre ein kaum zu leistender Aufwand. Auch ist die Unterscheidung zwischen einem unverbindlichen Kostenvorschlag oder einem verbindlichen Angebot in der Praxis sehr schwierig. Wenn ein Auftraggeber zur Abgabe eines Angebotes auffordert, tut er dieses im Rahmen der Bestimmungen der Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB). Dieses wird von der Zuwendungsrichtlinie der Stadt Rheine als Vorhabensbeginn gewertet, was wiederum eine Zuwendung grundsätzlich ausschließt.

 

Die allgemeinen Zuwendungsrichtlinien der Stadt Rheine dahingehend anzupassen, dass die Antragsteller für die Sanierung von Kindertageseinrichtungen die Kostenberechnung mit zwei Kostenvoranschlägen je Gewerk hinterlegen müssen, wäre nicht praktikabel.

 

Da zu dem in der Regel eine Anteilsfinanzierung erfolgt, hat der Antragsteller selber ein großes Interesse, die Kostenberechnung nach Möglichkeit zu unterschreiten. Bei der Verwendungsnachweisprüfung fordert das Jugendamt die anteilige Förderung zurück, wenn die maximal anerkannten Sanierungskosten nicht erreicht werden.

 

 

 

Zur Sanierung der Kita St. Raphael

 

Die baufachlichen Stellungnahmen bescheinigen notwendige Kosten in Höhe von 734.060 Euro. Die KiBiz-Rücklage der Kita St. Raphael beläuft sich auf 40.000 Euro und ist vorrangig einzusetzen.

 

Aus dem oben erwähnten Bundesinvestitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung 2017-2020“ stehen Fördergelder in Höhe von 272.111 Euro zu Verfügung. Hier hatte der Jugendhilfeausschuss in seiner letzten Sitzung schon beschlossen, diesen für Sanierungsmaßnahmen zur Verfügung stehenden Ansatz dem Projekt Sanierung Kita St. Raphael zuzuordnen.

 

Es verbleiben zuwendungsfähige Kosten in Höhe von 421.949 Euro.

 

Das Bischöfliche Generalvikariat (BGV) beteiligt sich an dieser Summe mit einem Zuschuss in Höhe von 50 %, so dass ein städtischer Zuschuss i.H.v. 210.974,50 Euro verbleibt.

 

Diese Summe steht im Haushaltsplan für 2017 unter Berücksichtigung der Verpflichtungsermächtigungen auf den Ansatz für 2018 im Projekt 2102-01 zur Verfügung.

 


Anlagen:

 

1 a) Bewertung des Architekten

1 b) Kostenschätzung des Architekten

2) baufachliche Stellungnahme der Stadt Rheine

3 a) aktuelle Kostenschätzung des Architekten

3 b) aktuelle Kostenschätzung des Architekten - Tabelle

3 c) erneute baufachliche Stellungnahme der Stadt Rheine