Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Jugendhilfeausschuss
beschließt, der kath. Kirchengemeinde St. Dionysius, Marktplatz 14 in 48431
Rheine, einen kommunalen Zuschuss zur notwendigen Sanierung ihrer Kindertageseinrichtung
St. Raphael, In den Wiesen 24, 48431 Rheine, einen Zuschuss von maximal 210.974,50
Euro zu gewähren.
Begründung:
Die kath. Kirchengemeinde
St. Dionysius hat im Dezember 2015 vom Architekten Markus Ernsting ihre
Kindertageseinrichtung St. Raphael (In den Wiesen 24) hinsichtlich einer
notwendigen Sanierung bewerten lassen und dem Jugendamt den Sanierungsbedarf
angezeigt (Anlagen 1 a und 1 b).
Am 28.01.2016 fand eine
gemeinsame Ortsbegehung statt. Anschließend wurde von der städtischen
Hochbauverwaltung eine baufachliche Stellungnahme erstellt. Die baufachliche
Stellungnahme (vgl. Anlage 2) kommt zu dem Ergebnis, dass nicht alle vom
Architekten vorgeschlagenen Maßnahmen notwendig sind, dass aber dringliche und
notwendige Maßnahmen, die sich auf 611.600 Euro summieren, umgesetzt werden sollten.
Im Rahmen der
Haushaltsplanungen 2017 ff. wurden entsprechende Mittel im Haushaltsplan
bereitgestellt. Parallel hat die kath. Kirchengemeinde St. Dionysius in ihren
Gremien die Genehmigung zur Kita-Sanierung eingeholt. Der Sanierungsbeginn hat
sich hingezogen, da zuerst die Frage nach einem Ausweichquartier geklärt werden
musste. Der dann für Mitte 2017 geplante Sanierungsbeginn musste verschoben
werden, da das Ausweichquartier an der Kita St. Elisabeth im dortigen Pfarrhaus
und im mobilen Raumsystem die Beteiligten überfordert hätte. Die Kita St.
Elisabeth wurde bekanntlich zum 01.08.2017 von 3 auf 5 Gruppen erweitert. Die
gleichzeitige Verlagerung von 3 weiteren Gruppen aus der Kita St. Raphael
während der Eingewöhnungsphase wäre nicht umsetzbar gewesen.
Der Sanierungsbeginn ist
nun für 2018 vorgesehen. Zwischenzeitlich hat der Architekt eine aktualisierte
Kostenschätzung eingereicht. Wegen der gestiegenen Lohn- und Materialkosten
muss von 20 % Mehrkosten ausgegangen werden. Die Kostenschätzung des
Architekten wurde erneut von der städtischen Hochbauverwaltung mit baufachliche
Stellungnahme bewertet (vgl. Anlage 3).
Finanzierung:
Allgemeines zur
Sanierung von Kindertageseinrichtungen:
Der Unterhalt der
Gebäudesubstanz von Kindertageseinrichtungen gehört zu den Aufgaben des
jeweiligen Trägers. Mit den Kindpauschalen nach § 19 KiBiz sind sämtliche
Kosten einer Kindertageseinrichtung abgegolten.
Der Verwendungsnachweis,
den der Träger einer Kindertageseinrichtung nach § 20 Abs. 4 KiBiz für jedes
Kita-Jahr vorzulegen hat, ist bei den Aufwendungen gegliedert in
Personalkosten, Investitionen, Mieten, Sachkosten und sonstige Aufwendungen.
Überschüsse eines
Kita-Jahres werden einer Rücklage zugeführt. In Jahren mit erhöhtem Aufwand
(z.B. Erneuerung der Heizungsanlage) kann auf die Rücklage zurückgegriffen
werden.
Wenn dann (auch bedingt
durch das jeweilige Alter der Kindertageseinrichtung) der Sanierungsbedarf sehr
groß ist, reichen die Rücklagen in der Regel nicht mehr aus.
Bis Ende 2012 hat das
Land NRW in den Fällen, in denen wegen des Sanierungsstaus der Betrieb der
Einrichtung nicht mehr gesichert war, einen Zuschuss von 50 % der notwendigen
Kosten bereitgestellt. Die restlichen 50 % haben sich Kommune und Träger je zur
Hälfte geteilt.
Mit dem aktuellen
Bundesinvestitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung 2017-2020“ besteht
erstmals wieder die Möglichkeit, für die Sanierung von Kindertageseinrichtungen
Fördergelder zu bekommen.
Zu den
Zuwendungsrichtlinien der Stadt Rheine:
In der vorletzten
Jugendhilfeausschusssitzung war gefordert worden, bei zukünftigen Sanierungsmaßnahmen
in den Kindertageseinrichtungen bei der baufachlichen Prüfung strengere
Kriterien anzuwenden und sich von den Antragstellern mindestens zwei
Kostenvoranschläge vorlegen zu lassen.
Die allgemeinen
Zuwendungsrichtlinien der Stadt Rheine, die für alle Investitionskostenzuschüsse
gelten, sehen folgendes vor:
- Bei Zuwendungen für Baumaßnahmen sind die technischen
Dienststellen (Hochbauamt, Tiefbauamt, Betriebs- und Gartenbauamt) zu
beteiligen (baufachliche Prüfung).
- Zu prüfen sind die Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit der Planung
und Konstruktion und die Angemessenheit der Kosten.
- Die voraussichtlichen Kosten sind durch Kostenberechnungen,
aufgegliedert in Kostengruppen nach DIN 276, Flächenberechnung und
Berechnung des Rauminhaltes nach DIN 277 oder Wohn- und
Nutzflächenberechnung nach DIN 283 nachzuweisen.
Die Forderung an die
Antragsteller zu diesem Zeitpunkt auch schon Kostenvoranschläge nachzuweisen,
wäre ein kaum zu leistender Aufwand. Auch ist die Unterscheidung zwischen einem
unverbindlichen Kostenvorschlag oder einem verbindlichen Angebot in der Praxis
sehr schwierig. Wenn ein Auftraggeber zur Abgabe eines Angebotes auffordert,
tut er dieses im Rahmen der Bestimmungen der Verdingungsordnung für
Bauleistungen (VOB). Dieses wird von der Zuwendungsrichtlinie der Stadt Rheine
als Vorhabensbeginn gewertet, was wiederum eine Zuwendung grundsätzlich ausschließt.
Die allgemeinen
Zuwendungsrichtlinien der Stadt Rheine dahingehend anzupassen, dass die
Antragsteller für die Sanierung von Kindertageseinrichtungen die
Kostenberechnung mit zwei Kostenvoranschlägen je Gewerk hinterlegen müssen, wäre
nicht praktikabel.
Da zu dem in der Regel
eine Anteilsfinanzierung erfolgt, hat der Antragsteller selber ein großes
Interesse, die Kostenberechnung nach Möglichkeit zu unterschreiten. Bei der
Verwendungsnachweisprüfung fordert das Jugendamt die anteilige Förderung
zurück, wenn die maximal anerkannten Sanierungskosten nicht erreicht werden.
Zur Sanierung der Kita
St. Raphael
Die baufachlichen
Stellungnahmen bescheinigen notwendige Kosten in Höhe von 734.060 Euro. Die
KiBiz-Rücklage der Kita St. Raphael beläuft sich auf 40.000 Euro und ist
vorrangig einzusetzen.
Aus dem oben erwähnten
Bundesinvestitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung 2017-2020“ stehen
Fördergelder in Höhe von 272.111 Euro zu Verfügung. Hier hatte der Jugendhilfeausschuss
in seiner letzten Sitzung schon beschlossen, diesen für Sanierungsmaßnahmen zur
Verfügung stehenden Ansatz dem Projekt Sanierung Kita St. Raphael zuzuordnen.
Es verbleiben
zuwendungsfähige Kosten in Höhe von 421.949 Euro.
Das Bischöfliche
Generalvikariat (BGV) beteiligt sich an dieser Summe mit einem Zuschuss in Höhe
von 50 %, so dass ein städtischer Zuschuss i.H.v. 210.974,50 Euro verbleibt.
Diese Summe steht im Haushaltsplan
für 2017 unter Berücksichtigung der Verpflichtungsermächtigungen auf den Ansatz
für 2018 im Projekt 2102-01 zur Verfügung.
Anlagen:
1 a) Bewertung des
Architekten
1 b) Kostenschätzung des
Architekten
2) baufachliche
Stellungnahme der Stadt Rheine
3 a) aktuelle
Kostenschätzung des Architekten
3 b) aktuelle
Kostenschätzung des Architekten - Tabelle
3 c) erneute baufachliche
Stellungnahme der Stadt Rheine