Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der
Haupt-und Finanzausschuss nimmt den Teiljahresabschlussbericht 2016 für
den Sonderbereich 9 – Zentrale Finanzleistungen –
zur Kenntnis.
Begründung:
Nach
der vom Rat verabschiedeten Rahmenleitlinie „Controlling und Berichtswesen“
sind
Teiljahresabschlussberichte zu erstellen und in den Fachausschüssen zu
beraten.
Darzustellen sind von den Fach- und Sonderbereichen insbesondere die
Abweichungen
zwischen Plan- und Endwerten bezogen auf die Kennzahlen und
den
Teil-Ergebnisplänen sowie die Abweichungen bei Investitionsmaßnahmen.
Zu berichten sind:
1.
Ergebnisrechnung,
bezogen auf Ertrags-
und Aufwandszeile:
-
Abweichungen
von +/- 10 %, wenn der Abweichungsbetrag mindestens 5 T€ beträgt
-
Alle
Abweichungen ab 50T€
2.
Finanzrechnung
– Nachweis einzelner Investitionsmaßnahmen,
bezogen auf den
Gesamtsaldo der Ein- und Auszahlungen:
-
Abweichungen
von +/- 10 %, wenn der Abweichungsbetrag mindestens 50 T€ beträgt
Über geringere
Abweichungen kann berichtet werden.
Gegenüber der Haushaltsplanung ergaben sich im
Ergebnisplan für den Sonderbereich 9 Verbesserungen in Höhe von 3.637.021 €.
Im Finanzplan ergaben sich Verschlechterungen in
Höhe von 6.000.000 €.
Hinweise zu finanziellen Auswirkungen:
Verbesserungen in einzelnen
Fach- und Sonderbereichen werden zum Ausgleich von Verschlechterungen in
anderen Fach- und Sonderbereichen eingesetzt. Ergibt sich insgesamt ein
negatives Jahresergebnis, wird dieses durch eine Entnahme aus der allgemeinen
Rücklage (=Eigenkapitalverzehr) gedeckt. Wird insgesamt ein Überschuss erzielt,
wird dieser dem Eigenkapital zugeführt.
Nähere Erläuterungen zum
Gesamtjahresergebnis können dem Jahresabschlussbericht entnommen werden.
Teiljahresabschlussbericht