Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Haupt- und
Finanzausschuss nimmt den unterjährigen Bericht für den Sonderbereich 9 –
Zentrale Finanzleistungen – mit dem Stand der Daten zum 31.10.2017 zur
Kenntnis.
Begründung:
Begründung:
Nach der vom Rat
verabschiedeten Rahmenleitlinie „Controlling und Berichtswesen“ sind für die
Stichtage 31.05. und 31.10. eines jeden Haushaltsjahres unterjährige Berichte
der Fach- und Sonderbereiche in den Fachausschüssen zu beraten. Darzustellen
ist von den Fach- und Sonderbereichen insbesondere die voraussichtliche
Entwicklung zum Jahresende bezogen auf die Kennzahlen und den
Teil-Ergebnisplänen sowie die Abweichungen bei Investitionsmaßnahmen.
Zu berichten sind:
1.
Ergebnisrechnung,
bezogen auf Ertrags-
und Aufwandszeile:
-
Abweichungen
von +/- 10 %, wenn der Abweichungsbetrag mindestens 5 T€ beträgt
-
Alle
Abweichungen ab 50 T€
2.
Finanzrechnung
– Nachweis einzelner Investitionsmaßnahmen,
bezogen auf den
Gesamtsaldo der Ein- und Auszahlungen:
-
Abweichungen
von +/- 10 %, wenn der Abweichungsbetrag mindestens 50 T€ beträgt
Über geringere
Abweichungen kann berichtet werden.
Gegenüber dem
Berichtsstichtag 31.05.2017 ergeben sich im Ergebnisplan für den Sonderbereich
9 voraussichtlich Verschlechterungen in Höhe von 557 T€.
Gegenüber der
Haushaltsplanung ergibt somit unter Berücksichtigung der Berichtswerte zum
31.05.2017 (+442 T€) und 31.10.2017 (-557 T€) insgesamt eine Verschlechterung
in Höhe von 115 T€.
Bei den Fach- und
Sonderbereichen ergibt sich gegenüber dem Berichtsstichtag 31.05.2017 eine
Verschlechterung in Höhe von 448 T€.
Gegenüber der
Haushaltsplanung (zzgl. gebildeter Ermächtigungsübertragungen) ergibt sich
unter Berücksichtigung der Berichtswerte zum 31.05.2017 (+143 T€) und
31.10.2017 (-448 T€) eine Verschlechterung in Höhe von 305 T€.
Zu beachten ist
allerdings, dass die Prognose für das Jahresende noch durch die gebildeten Ermächtigungsübertragungen
belastet wird.
Ein Großteil der Ermächtigungsübertragungen
wurde für Maßnahmen in den Sonderprojekten „Integriertes Entwicklungs- und
Handlungskonzept Dorenkamp“ und „Rahmenplan Innenstadt“ gebildet. Insbesondere
in diesen beiden Sonderprojekten werden die zur Verfügung stehenden Mittel
allerdings nicht vollständig in 2017 benötigt.
Unter Berücksichtigung
dieser Verbesserungen ergibt sich somit ein prognostizierter Fehlbetrag in Höhe
von 1.383 T€.
Zusammenfassend ergibt
sich folgende Übersicht:
Überschuss lt.
Haushaltsplanung 485 TEUR
Veränderungen Sonderbereich
9 -115 TEUR
Veränderungen
Fach-/Sonderbereiche -305 TEUR
Rechnerischer neuer
Überschuss 65
TEUR
Gebildete Ermächtigungsübertragungen
(Ergebnishaushalt) -3.448 TEUR
Saldo -3.383 TEUR
Voraussichtlich nicht
benötigte EÜ in Sonderprojekten 2.000
TEUR
Prognostizierter
Fehlbetrag zum Jahresende -1.383
TEUR
Im Finanzplan des
Sonderbereichs 9 ergeben sich voraussichtlich keine nennenswerten Veränderungen.
Anlagen:
Anlage: Bericht zum
Stichtag 31.10.2017