Betreff
Berichtswesen 2017, Stichtag 31.10.2017 - Sonderbereich 9 - Zentrale Finanzleistungen
Vorlage
383/17
Aktenzeichen
III-4.20-bi
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt den unterjährigen Bericht für den Sonderbereich 9 – Zentrale Finanzleistungen – mit dem Stand der Daten zum 31.10.2017 zur Kenntnis.


Begründung:

 

Begründung:

 

Nach der vom Rat verabschiedeten Rahmenleitlinie „Controlling und Berichtswesen“ sind für die Stichtage 31.05. und 31.10. eines jeden Haushaltsjahres unterjährige Berichte der Fach- und Sonderbereiche in den Fachausschüssen zu beraten. Darzustellen ist von den Fach- und Sonderbereichen insbesondere die voraussichtliche Entwicklung zum Jahresende bezogen auf die Kennzahlen und den Teil-Ergebnisplänen sowie die Abweichungen bei Investitionsmaßnahmen.

 

Zu berichten sind:

 

1.      Ergebnisrechnung,

bezogen auf Ertrags- und Aufwandszeile:

-      Abweichungen von +/- 10 %, wenn der Abweichungsbetrag mindestens 5 T€ beträgt

-      Alle Abweichungen ab 50 T€

 

2.      Finanzrechnung – Nachweis einzelner Investitionsmaßnahmen,

bezogen auf den Gesamtsaldo der Ein- und Auszahlungen:

-      Abweichungen von +/- 10 %, wenn der Abweichungsbetrag mindestens 50 T€ beträgt

 

Über geringere Abweichungen kann berichtet werden.

 

Gegenüber dem Berichtsstichtag 31.05.2017 ergeben sich im Ergebnisplan für den Sonderbereich 9 voraussichtlich Verschlechterungen in Höhe von 557 T€.

Gegenüber der Haushaltsplanung ergibt somit unter Berücksichtigung der Berichtswerte zum 31.05.2017 (+442 T€) und 31.10.2017 (-557 T€) insgesamt eine Verschlechterung in Höhe von 115 T€.

 

Bei den Fach- und Sonderbereichen ergibt sich gegenüber dem Berichtsstichtag 31.05.2017 eine Verschlechterung in Höhe von 448 T€.

Gegenüber der Haushaltsplanung (zzgl. gebildeter Ermächtigungsübertragungen) ergibt sich unter Berücksichtigung der Berichtswerte zum 31.05.2017 (+143 T€) und 31.10.2017 (-448 T€) eine Verschlechterung in Höhe von 305 T€.

 

Zu beachten ist allerdings, dass die Prognose für das Jahresende noch durch die gebildeten Ermächtigungsübertragungen belastet wird.

 

 

Ein Großteil der Ermächtigungsübertragungen wurde für Maßnahmen in den Sonderprojekten „Integriertes Entwicklungs- und Handlungskonzept Dorenkamp“ und „Rahmenplan Innenstadt“ gebildet. Insbesondere in diesen beiden Sonderprojekten werden die zur Verfügung stehenden Mittel allerdings nicht vollständig in 2017 benötigt.

 

Unter Berücksichtigung dieser Verbesserungen ergibt sich somit ein prognostizierter Fehlbetrag in Höhe von 1.383 T€.

 

Zusammenfassend ergibt sich folgende Übersicht:

                                                                       

Überschuss lt. Haushaltsplanung                                                        485 TEUR

Veränderungen Sonderbereich 9                                                         -115 TEUR

Veränderungen Fach-/Sonderbereiche                                                -305 TEUR

Rechnerischer neuer Überschuss                                                         65 TEUR

Gebildete Ermächtigungsübertragungen (Ergebnishaushalt)         -3.448 TEUR

Saldo                                                                                                  -3.383 TEUR

Voraussichtlich nicht benötigte EÜ in Sonderprojekten                  2.000 TEUR

Prognostizierter Fehlbetrag zum Jahresende                                -1.383 TEUR

 

Im Finanzplan des Sonderbereichs 9 ergeben sich voraussichtlich keine nennenswerten Veränderungen.


Anlagen:

 

Anlage: Bericht zum Stichtag 31.10.2017