Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der
Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Haupt- und
Finanzausschuss, dem Rat der Stadt Rheine zu empfehlen,
1. den als Anlage beigefügten Stellenplan des Sonderbereiches 2
(Jugendamt) in den endgültigen Gesamtstellenplan der Stadt Rheine für das Jahr
2018 zu übernehmen.
2. die nachstehenden befristeten Stellen des Sonderbereiches 2
(Jugendamt),
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Lfd. Nr. |
Kurzbezeichnung der Stelle |
Stellenanteil / Wert |
befristet in Monate |
1 |
Zugangssteuerung ASD |
0,65 SuE 14 TVöD |
24 Monate |
2 |
ASD - Krankheitsvertretung |
2,0 SuE 14 TVöD |
12 Monate |
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Summe |
2,65 |
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die nicht Bestandteil des Stellenplanes sind,
zur Kenntnis zu nehmen.
Begründung:
1. Beratungsverfahren
Der Entwurf des Gesamtstellenplans 2018 der Stadt Rheine
wurde am 26.09.2017 mit der Vorlage 314/17 dem Rat der Stadt Rheine als
Grundlage für die Beratungen in den Fachausschüssen zur Kenntnis gegeben.
Die Empfehlungsbeschlüsse der Fachausschussberatungen zu
den Teilstellenplänen der Fach- und Sonderbereiche sollen dem Haupt- und
Finanzausschuss in der Sitzung am 19.12.2017 zur Beratung vorgelegt werden.
Dieser richtet auf Grundlage seines Beratungsergebnisses einen
Empfehlungsbeschluss an den Rat. Dieser wird im Rahmen der Verabschiedung des
Haushaltes 2018 in seiner Sitzung am 16.01.2018 abschließend über den Gesamtstellenplan
beschließen.
2. Stellenplan-Entwurf gem. Rats-Vorlage 314/17 vom 26.09.2017
Der Stellenplanentwurf des Sonderbereiches 2 (Jugendamt)
vom 26.09.2017 enthält alle Stellenplanänderungen des Jahres 2017 sowie die aus
Sicht der Verwaltung absehbaren notwendigen Änderungen im Jahr 2018.
Verschiebungen zwischen einzelnen Organisationseinheiten
werden nachrichtlich dargestellt.
Im Einzelnen sind das folgende Änderungen:
Stellenreduzierungen |
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Lfd. Nr. |
Kurzbezeichnung der
Stelle |
Stellenanteil |
Wert |
1 |
Jugendhilfe-
und Sozialplanung |
0,4 |
SuE 17
TVöD |
2 |
Anlaufstelle |
0,41 |
A 7 LBesG |
3 |
Anlaufstelle |
0,16 |
EG 6 TVöD |
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Summe |
1,07 |
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Begründungen
zu den Stellenreduzierungen:
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zu 1: |
Im Zusammenhang mit der Neuorganisation des
Dezernates II wurde eine Neuverteilung von sog. „Overheadkosten“ vorgenommen.
Hierzu zählt auch die Jugendhilfe- und Sozialplanung, die mit einem
Stellenanteil von 0,4 vom Jugendamt in den FB 8 verschoben wurde. |
zu 2 & 3: |
Im Zusammenhang mit der Neuorganisation des
Dezernates II wurde eine Neuverteilung von sog. „Overheadkosten“ vorgenommen.
Hierzu zählt auch die Anlaufstelle, die mit einem Stellenanteil von 0,16 in
der EG 6 TVöD vom Jugendamt in den FB 8 verschoben wurde. Zusätzlich wurde
ein Stellenanteil von 0,4 in der Bezahlung von A 7 in EG 6 TVöD aufgrund
einer Neubesetzung „umgewandelt“ und ebenfalls budgetneutral verschoben. |
Stellenausweitungen |
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Lfd. Nr. |
Kurzbezeichnung der
Stelle |
Stellenanteil |
Wert |
1 |
Leistungsgewährung
nach dem Unterhaltsvorschussgesetz |
1,0 |
EG 8 TVöD |
2 |
Controlling |
0,01 |
A 11
LBesG |
3 |
Unterhaltsheranziehung
nach dem UVG |
0,26 |
A 10
LBesG |
4 |
Unterhaltsheranziehung
nach dem UVG |
0,26 |
EG 9 b
TVöD |
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Summe |
1,53 |
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Begründungen
zu den Stellenausweitungen:
zu 1: |
Aufgrund der Gesetzesänderung des
Unterhaltsvorschussgesetzes zum 01.07.2017 und der hiermit im Zusammenhang
stehenden stark steigenden Fallzahlen wurde die Einrichtung einer
zusätzlichen Stelle im Bereich der Leistungsgewährung erforderlich. |
zu 2: |
Aufgrund der Neuorganisation des Dezernates II
waren Stellenanteile im Controlling-Bereich budgetneutral zu verschieben. |
zu 3 - 4 |
Aufgrund der Neuorganisation des Dezernates II und
der in diesem Zuge zum 01.01.2018 in Kraft tretende Neuzuordnung des Produktes
„Unterhaltsvorschuss“ in den Bereich des Jugendamtes sind entsprechende Stellenanteile
für die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen dem Bereich des Jugendamtes
zuzuordnen. Es handelt sich hierbei um eine budgetneutrale Verschiebung innerhalb
des Dezernates II. Lediglich ein Stellenanteil i. H. v. 0,13 Stellenanteilen
für Unterhaltsheranziehung wurde zusätzlich zum Haushaltsjahr 2018 eingerichtet. |
Stellenplanänderungen in Bezug auf die Wertigkeit |
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Lfd. Nr. |
Kurzbezeichnung der
Stelle |
Wert alt |
Wert 2018 |
1 |
Sachbearbeitung
Tagespflege und OGS |
EG 6 TVöD |
EG 7 TVöD |
|
|
|
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Begründungen
zu den Stellenplanänderungen in Bezug auf die Wertigkeit:
zu 1: |
Aufgrund des neuen Tarifvertrages im öffentlichen
Dienst und der im Jahr 2013 vorgenommenen Stellenbewertung der o. a. Stellen
liegen die Voraussetzungen für eine Eingruppierung in die neue Entgeltgruppe
7 TVöD vor. |
3. Notwendige
Stellenplanänderungen gegenüber dem Stellenplan-Entwurf gem. Vorlage 314/17 vom
26.09.2017
Im Rahmen der Stellenplanberatungen des Jugendhilfeausschusses
als zuständigem Fachausschuss sind folgende Änderungen
gegenüber dem Stellenplanentwurf vom 26.09.2017 erforderlich:
Stellenreduzierungen |
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Lfd. Nr. |
Kurzbezeichnung der
Stelle |
Stellenanteil |
Wert |
1 |
Produktverantwortung
UVG und SGB II |
0,1 |
A 13 g.D.
LBesG. |
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|
|
|
Summe |
0,1 |
|
Begründungen
zu den Stellenreduzierungen:
zu 1: |
Im Zusammenhang mit der Neuorganisation des
Dezernates II wird die Produktverantwortung für das Produkt „Leistungen nach
dem Unterhaltvorschussgesetz“ ab dem 01.01.2018 neu geregelt. Infolgedessen
wurde ein Stellenanteil von 0,1 Stellen vom Jugendamt in den Fachbereich 8
budgetneutral verschoben. |
Stellenausweitungen |
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Lfd. Nr. |
Kurzbezeichnung der
Stelle |
Stellenanteil |
Wert |
1 |
Leistungsgewährung
nach dem Unterhaltsvorschussgesetz |
0,15 |
EG 9a
TVöD |
2 |
Leistungsgewährung
nach dem Unterhaltsvorschussgesetz |
0,15 |
EG 8 TVöD |
3 |
|
|
|
|
Summe |
0,3 |
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Begründungen
zu den Stellenausweitungen:
zu 1 & 2: |
Aufgrund der Neuorganisation des Dezernates II und
der in diesem Zuge zum 01.01.2018 in Kraft tretende Neuzuordnung des
Produktes „Unterhaltsvorschuss“ in den Bereich des Jugendamtes sind
entsprechende Stellenanteile für die Auszahlung von UVG-Leistungen dem
Bereich des Jugendamtes zuzuordnen. Es handelt sich hierbei um eine
budgetneutrale Verschiebung innerhalb des Dezernates II. |
4. Endgültige
Version Sonderbereichsstellenplan2018/
Jugendamt
Unter Berücksichtigung aller Änderungen ergibt sich
der als Anlage beigefügte Bereichsstellenplan 2018, der nach Zustimmung
durch den Haupt- und Finanzausschuss in seiner Sitzung am 19.12.2017 im Rahmen
der Verabschiedung des Haushaltsplanes durch den Rat der Stadt Rheine am
16.01.2018 in den Gesamtstellenplan übernommen werden soll.
5. befristete Stellen außerhalb des Stellenplanes
5.1 bestehende befristete Stellen
Außerhalb des Stellenplanes bestehen die
nachstehenden befristeten Stellen:
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Lfd. Nr. |
Kurzbezeichnung der
Stelle |
Stellenanteil /
Wert |
befristet bis |
1 |
Zugangssteuerung
ASD |
0,65 |
01.04.2019 |
2 |
ASD -
Krankheitsvertretung |
1,0 |
31.05.2018 |
3 |
ASD -
Krankheitsvertretung |
1,0 |
30.06.2018 |
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Summe |
2,65 |
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Anlage
Anlage 1: Stellenplan 2018, Sonderbereich 2 -
Jugendamt