Beschlussvorschlag/Empfehlung:
1. Der Bauausschuss nimmt
den Ausbauentwurf für die Neugestaltung des Marktplatzes (Maßnahme A 3 des
Rahmenplanes Innenstadt) zur Kenntnis und beschließt die Offenlage der
Ausbauplanung gemäß der Variante 3 und die damit verbundenen Aufwendungen in
den Diensträumen des Planungsamtes der Stadt Rheine im Neuen Rathaus.
2. Der Bauausschuss
beschließt, dass der Kirchenvorplatz in das Teilprojekt A 3 Marktplatzneugestaltung
einbezogen wird.
3. Der Bauausschuss
beschließt, dass der für die Kirchvorplatz zu tragende 30 %ige Eigenanteil
sowie die diesbezüglich nicht förderfähigen Aufwendungen jeweils zu gleichen
Teilen hälftig von der Stadt und der katholischen Kirchengemeinde St. Dionys
getragen werden und hierfür eine verbindliche Regelung zwischen den Parteien erfolgt.
4. Damit die Umsetzung in
2018 beginnen kann, wird die Verwaltung beauftragt, bis zur Abgabefrist am
30.11.2017 einen Förderantrag auf Basis der aktuellen Kostenberechnungen zu den
Teilmaßnahmen bei der Bezirksregierung einzureichen.
Begründung:
1. Hintergrund,
bisheriger Verfahrensablauf
Die Neugestaltung des
Marktplatzes von Rheine ist eine wichtige Maßnahme innerhalb des Handlungsfeldes
A „Besondere Orte in der Innenstadt“ im Rahmenplan Innenstadt.
Als Ausgangspunkt der
Entwicklung wurde am 29.11.2016 eine Ideenwerkstatt mit interessierten
Bürgerinnen und Bürgern durchgeführt, deren Ergebnisse vom Bauausschuss in
seiner Sitzung am 02.02.2017 (Vorlage Nr. 045/17) zur Kenntnis genommen wurden.
Durch das daran
anschließende Verfahren einer Mehrfachbeauftragung zur Erstellung von Vorplanungskonzepten
für die Marktplatzgestaltung wurde die planerische Grundlage für eine den
Zielsetzungen des Rahmenplanes entsprechende, qualitätvolle und
funktionsgerechte Neugestaltung des Marktplatzes geschaffen.
Drei Büros entwickelten
im Zeitraum Februar bis Mai 2017 Planungsideen, die im Verlauf des Verfahrens
den Stand einer Vorplanung erreichten.
Eine Jury aus Fachleuten
hat den Prozess mit Unterstützung eines Beratungsgremiums aus Vertretern von
Politik, EWG, Kirche, Verkehrsverein und Ordnungsamt begleitet.
Im Ergebnis sprach sich
die Jury einstimmig für das Planungskonzept des Büros scape aus Düsseldorf aus
und formulierte für eine weitere Bearbeitung der Planung folgende Empfehlungen:
1. Die Übergänge vom Marktplatz zu den anliegenden Straßen (insbesondere
zur Münsterstraße) sind zu bearbeiten, v. a. im Hinblick auf die bestehende
politische Beschlusslage (Beachtung der Beschlüsse zum Ausbau des 2.
Bauabschnittes Münsterstraße und zum Gestaltungskatalog für die Fußgängerzone
Innenstadt). Abweichungen sind zu begründen und im weiteren Verfahren mit der
Stadtverwaltung zu erörtern und zu klären.
2. Die Auswahl der Ausstattungsgegenstände, wie z. B.
Möblierung und Leuchten, hat den politisch beschlossenen Gestaltungskatalog zu
berücksichtigen. Auch hier sind Abweichungen zu begründen und im weiteren
Verfahren mit der Stadtverwaltung zu erörtern und zu klären.
3. Die verwendeten Materialien/Pflasterung sind im
Hinblick auf Barrierefreiheit und Einhaltung des Budgets zu prüfen.
Der Bauausschuss fasste
auf dieser Grundlage in seiner Sitzung am 29.06.2017 (Vorlage 220/17) den
Beschluss, den Empfehlungen der Jury zum Verfahren Mehrfachbeauftragung Neugestaltung
Marktplatz zu folgen und das Büro SCAPE aus Düsseldorf auf Grundlage seines Planungskonzeptes
und unter Beachtung der Hinweise und Empfehlungen der Jury mit der weiteren
Planung zu beauftragen.
Das Büro SCAPE hat
daraufhin die für die nächsten Planungsschritte erforderlichen Klärungen und
Abstimmungen herbei geführt und eine Entwurfsplanung erstellt, die die Planungen
weiter vertieft und detailliert, die o. g. Prüfaufträge klärt und eine
belastbare Kostenberechnung beinhaltet, die dann im Rahmen des Förderantrages
2018 bei der der Bezirksregierung eingereicht wird.
Zur Wahrung einer
durchgehenden Transparenz und Information der Öffentlichkeit wurde am
21.09.2017 in einer Veranstaltung im Falkenhof ein Zwischenstand des
Planungsprozesses präsentiert und mit den anwesenden Bürgerinnen und Bürgern
erörtert.
Neben der weiteren
Detaillierung der Planung wurden im Zeitraum Juli bis Oktober 2017 seitens
Planungsbüro und Stadtverwaltung fachliche Abstimmungen mit den einzubindenden
Fachämtern und Institutionen hinsichtlich ihrer Belange durchgeführt, deren
Ergebnisse ebenfalls in die nun vorliegende Entwurfsplanung des Büros scape
eingeflossen sind (Gesamtplan verkleinert, siehe Anlage 1).
2. Hauptinhalte
der Entwurfsplanung, Ergebnisse der Prüfaufträge
Bestandteil der nun
vorliegenden Entwurfsplanung war die Klärung der gemäß Juryempfehlung und entsprechendem
Bauausschussbeschluss zu bearbeitenden Prüfaufträge wie folgt:
2.1 Prüfauftrag
1 - Die Übergange vom Marktplatz zu den anliegenden Straßen
Wie im Planungskonzept
des Büros scape vorgeschlagen, soll sich der Marktplatz als besonderer Ort und
„Herz der Innenstadt“ in der Gestaltung und Materialwahl der Oberflächen von
der sonstigen innerstädtischen Struktur abheben. Dieser Ansatz ist bereits im
Beschluss des Bauausschusses vom 22.10.2015 enthalten, wo als Zielsetzung
aufgegeben wurde, den Unterschied zwischen Straße und Marktplatz in den
gestalterischen Konzepten und Ausbauentwürfen (Beispiel Münsterstraße/Marktplatz)
herauszuarbeiten.
Es erfolgt eine klare
Abgrenzung der Pflasterung der Straßen an der Schnittstelle des räumlichen
Übergangs zwischen Wegeflächen und Platzflächen. Die Besonderheit des Ortes
„Marktplatz“ wird durch den Materialwechsel von Betonsteinpflaster in der
Münsterstraße zu Naturstein auf dem Marktplatz deutlich hervorgehoben.
Der Übergang zur
Münsterstraße ist in Anlage 2 zu dieser Vorlage als Plandetail und Fotomontage
dargestellt.
2.2 Prüfauftrag
2 - Ausstattung, Berücksichtigung Gestaltungskatalog
Auch bezüglich der
Ausstattung des Marktplatzes wurde bereits im Bauausschuss vom 22.10.2015
festgelegt, dass „eine Festlegung von Grundelementen („Gestaltungslinie“) für
die Möblierung, die in der gesamten Innenstadt zum Einsatz kommen sollen, zu
erarbeiten ist“ (der 24.11.2016 im Bauausschuss beschlossene
„Gestaltungskatalog für die Fußgängerzone“, Vorlage 382/16), „aber für
besondere Situationen (z.B. Emsufer oder Marktplatz) Sonderlösungen
(z.B. durch andere Materialien) möglich“ sein sollen.
In der vorliegenden
Entwurfsplanung werden Sonderlösungen zum Marktplatz für Bänke (wobei die im
Bereich der historischen Innenstadt festgelegte „Holzoptik“ der Sitzflächen erhalten
bleibt) und Lichtstelen (aber auch hier in einem, dem Gestaltungskatalog entsprechendem,
modernem Duktus) vorgeschlagen. Die Lichtstelen werden ergänzt durch Mastleuchten,
wie sie im Gestaltungskatalog vorgegeben sind. Diese Abweichungen sind im
Hinblick auf die Gestaltungsziele des Entwurfes und seiner Kernelemente – Bänke
als Bestandteil des Entwurfselementes Intarsienrahmung, damit
korrespondierende, repräsentative Beleuchtung – sinnvoll und zielführend.
Die weiteren
Ausstattungselemente wie Abfalleimer, Fahrradbügel und mögliche Poller entsprechen
vollständig den Vorgaben des Gestaltungskataloges und sind identisch mit denen
im gesamten historischen Bereich der Innenstadt, wie er auf dem Lageplan auf
Seite 30 des Gestaltungskataloges
umgesetzt wird (Anlage 3 Ausstattung).
2.3 Prüfauftrag
3 - Materialien/Pflasterung, Barrierefreiheit, Einhaltung Budget
2.3.1 Prüfung
der Barrierefreiheit
Im Zuge der fachlichen
Abstimmungen und Klärungen wurde insbesondere auch die Frage der
Barrierefreiheit in den Blick genommen (Abstimmungen mit den Beiräten für
Behinderte, Senioren, Familien).
Hinsichtlich der
Einbindung des Orientierungssystems (taktile und optische Leitlinien) wurde in
Kombination der Intarsienrahmung mit einem 50 cm breiten, sandsteinfarbenen
Plattenband mit Zuführungen aus den Straßen in Form von Natursteinplatten eine Lösung gefunden, die funktioniert, ohne
den gestalterischen Anspruch an den Ort einzuschränken (Anlage 4 Plan
verkleinert).
Das hell kontrastierende
Plattenband zur Einfassung der Platzintarsie dient dabei als begleitender
Kontraststreifen und taktiles Leitelement. Die Führung erfolgt entlang der
nördlichen und östlichen Platzseite, auf der keine - möglicherweise störenden -
Ausstattungselemente vorgesehen sind. Der Anschluss des Leitsystems vom
zentralen Marktplatzbereich zu Münsterstraße, Klosterstraße, Marktstraße und Kirche
wird durch die o. g., in Bändern verlegten Natursteinplatten, 30x30cm
geschaffen.
Durch die
höhentechnischen Anpassungen unter Verzicht auf Stufen und Regelung des Höhenunterschiedes
von rd. 1m von Ost nach West über die Fläche – Hauptgefälle 2,5 bis 3,5% - wird
eine eindeutige Verbesserung hinsichtlich einer homogenen Abwicklung von
Gefälle und Steigungen gegenüber dem z. T. hier sehr heterogenen Ist-Zustand
erreicht. Die bereits heute weitgehend vorhandenen barrierefreien Zugänge zu
den umliegenden Gebäuden und die diesbezüglichen Höhenanschlüsse werden dabei erhalten.
Kritisch gesehen im
Hinblick auf eine uneingeschränkte Begehbarkeit und Nutzbarkeit der Flächen als
Teilaspekt der Barrierefreiheit wurde die vom Planungsbüro vorgeschlagene
Oberflächengestaltung/Pflasterung des Marktplatzes mit Wiederverwendung des
vorhandenen Pflasters.
Entsprechend wurde
geprüft, in wie weit hier Optimierungen möglich sind, ohne die Grundprinzipien
des Planungskonzeptes und seiner klaren Gliederung auch bezüglich der
Oberflächenstruktur in Frage zu stellen.
Aus diesem Grund wurden
Ansätze, wie eine weitere
Untergliederung der Pflasterteilbereiche, z. B. zugunsten von über den
Platz verlaufenden, besonders ebenen Wegeführungen für eine „bessere“ Begehbarkeit/Querbarkeit
oder eine Veränderung des Entwurfs in den Flächendimensionierungen (z. B.
Verbreiterung der im Vergleich zum Großsteinpflaster dann besser begehbaren
Intarsienrahmung) als nicht entwurfskonform und somit auch als nicht konsequent
bezüglich der Gestaltungsidee des Planungsbüros verworfen.
Grundsätzlich ist vorgesehen, die Pflasterungen –
unabhängig vom gewählten Stein – in ungebundener Bauweise zu verlegen. Die
ungebundene Bauweise entspricht der „Regelbauweise“ für Pflasterdecken im
öffentlichen Raum nach DIN 18318.
Hinsichtlich des Komforts
in Bezug auf die Begehbarkeit kann eine gebundene
Bauweise jedoch weitere Vorteile bringen („glattere“ Fugenübergänge), auch
für die Unterhaltung der Flächen (kein „Nachverfugen“, weniger Fugenpflege) sind
Vorteile erkennbar.
Demgegenüber sind bei
einer gebundenen Bauweise folgende Nachteile und Einschränkungen zu beachten:
·
Aufwendige,
teure Herstellung – je nach zu füllender Fugengröße zusätzliche Kosten von 60
bis 80 €/m² (inkl. Mehrkosten für gebundenen Aufbau / Tragschicht); im Falle
einer gebundenen Bauweise z. b. innerhalb der Intarsie bezifferten sich die
Mehrkosten auf rd. 50.000 bis 60.000 € (bei 793 m²)
·
„unnatürlicheres“
Erscheinungsbild gegenüber der ortsüblichen, ungebundenen Bauweise
·
Erfordernis besonderer
Sorgfalt und fundierter Fachkenntnisse bei der Herstellung von gebundenen
Pflasterdecken (häufige Fehlerquellen, Haftzugfestigkeit des Pflasters, Einbau
nur bei gutem Wetter, etc.)
·
Bewegungsfugen
·
Sonderbauweise
(ungebundene Pflasterdecken = Regelbauweise nach DIN 18318)
·
Schwierigeres
Arbeiten im Untergrund (Leitungen) bei späteren Arbeiten
·
auch die gebundene
Bauweise erfordert eine Unterhaltung; Haarrissbildung und Nacharbeiten sind i.
d. R. unvermeidbar
·
aufwendige Reparaturen
·
keine
Wiederverwendung des Pflasters bei einer späteren Baumaßnahme möglich
Aus diesen Gründen wurde
auf eine weitere Betrachtung der gebundenen Bauweise auf dem Marktplatz
verzichtet.
Im Ergebnis wurden
insgesamt 4 Varianten in Bezug auf
die Wahl des jeweiligen Pflasters innerhalb der festgelegten Teilbereiche –
Intarsie und Außen-/Zuwegungsflächen – erarbeitet:
·
Variante 1: Wiederverwendung Bestandspflaster gemäß bisheriger
Planung
Grundprinzipien: Wiederverwendung des vorhandenen Pflasters sowohl für das Großpflaster
(Intarsie) als auch für das Kleinpflaster (außen)
Zukäufe von
Pflastersteinen in begrenztem Umfang, da Teile des vorhandenen Pflasters aufgrund
Zustand oder Format auszusortieren sind (Qualitätssicherung)
·
Variante 2: Neues Betonpflaster in den
Außenbereichen
Grundprinzipien: Einbau von neuem, hochwertigem
Betonpflaster (wie z. B. in der Münsterstraße) anstelle des vorhandenen Kleinpflasters
in den Außenbereichen des Platzes
Wiederverwendung Großpflaster
Naturstein Bestand innerhalb der Intarsie (wie in Variante 1)
·
Variante 3: Neues Kleinpflaster, Naturstein „glatt“
in den Außenbereichen
Grundprinzipien: Einbau von neuem, „geglättetem“ (geschnittenem, geflammtem) Kleinsteinpflaster
Naturstein in den Außenbereichen
Wiederverwendung
Großpflaster Naturstein Bestand innerhalb der Intarsie (wie in Variante 1 und
2)
·
Variante 4: Neues Kleinpflaster, Naturstein „glatt“
in den Außenbereichen und Neues Großsteinpflaster, Naturstein „glatt“ in der
Intarsie
Grundprinzipien: Einbau von neuem, „geglättetem“ (geschnittenem, geflammtem) Kleinsteinpflaster
Naturstein in den Außenbereichen (wie in Variante 3)
Einbau von neuem,
„geglättetem“ (geschnittenem, geflammtem) Großsteinpflaster Naturstein innerhalb
der Intarsie
2.3.2 Inhaltliche
Beurteilungskriterien für die Varianten der Pflasterung
In einem ersten
Bewertungsschritt waren die 4 oben genannten Varianten dahingehend zu überprüfen,
ob und in welchem Maße sie den Zielsetzungen einer Neugestaltung des Marktplatzes
fachlich entsprechen. Dabei wurden die diesbezüglichen Kernansprüche – entsprechend
den bereits im Anforderungsprofil der Mehrfachbeauftragung bezüglich der Oberflächengestaltung
formulierten Zielsetzungen – wie folgt zugrunde gelegt:
·
Gestaltung und
Wirkung der Oberflächen
·
Barrierefreiheit,
Nutzbarkeit durch alle Bevölkerungsgruppen, Begehbarkeit
·
Denkmalbelange,
Geschichts- und Ortsbezug, besondere Lage
·
Nachhaltigkeit,
langfristige Qualitätssicherung
·
Variante 1: Bestandspflaster insgesamt
•
Gestaltung und Wirkung:
Das Material entspricht dem gestalterischen Anspruch an den besonderen Ort im
Zusammenspiel mit der Kulisse der Gebäudefassaden.
Es unterstützt die Wirkung des Marktplatzes als „gute Stube“ und „Herz der Innenstadt“.
Die Gliederung der Formate verdeutlicht die Zonierung des Platzes.
Die Übergänge zwischen Platz und den zuführenden Straßen werden betont.
•
Barrierefreiheit, Teilaspekt Begehbarkeit:
Eine Begehbarkeit ist gegeben, jedoch aufgrund der „Rauheit“ und „Unebenheit“
der Steine im Zusammenspiel mit den Fugen mit Komforteinschränkungen für
bestimmte Bevölkerungsgruppen (Rollstuhlfahrer, Rollatoren, Gehbehinderte, Kinderwagen,
„hohe“ Absätze/Schuhwerk).
•
Denkmalbelange und Ortsbezug:
Das Material nimmt die Besonderheit des Ortes auch in seiner historischen Bedeutung
auf und unterstützt auch diesbezüglich das Zusammenspiel mit den
denkmalgeschützten bzw. geschichtlich bedeutsamen Fassaden der Gebäude und der
Kirche.
•
Nachhaltigkeit und Qualitätssicherung:
Die Oberflächen sind sowohl optisch als auch materialtechnisch haltbar und
nachhaltig im Sinne der Zielsetzungen, die Steine sind dauerhaft von hoher Qualität;
aufgrund der Wiederverwendung vorhandener Steine ist darauf zu achten, dass bei
der Sortierung eine ausreichende Qualitätskontrolle erfolgt.
·
Variante 2: Betonsteinpflaster außen /
Großsteinpflaster Bestand innen
• Gestaltung und Wirkung:
Das Material entspricht dem gestalterischen Anspruch an den besonderen Ort nur
innerhalb der Intarsienpflasterung (Natursteinpflaster); das Betonsteinpflaster
in den Außenbereichen hat demgegenüber eine eher sachliche, funktionale Ausstrahlung;
die Wirkung des Marktplatzes als „gute Stube“ und „Herz der Innenstadt“ wird
nur mit Abstrichen umgesetzt; die Gliederung der Formate verdeutlich zwar die
Zonierung des Platzes; die Übergänge zwischen Platz und zuführenden Straßen
werden aufgrund der Verwendung jeweils von Betonsteinsteinpflaster, selbst bei
unterschiedlichen Formaten und Farben für Marktplatz und Münsterstraße, nicht
so deutlich herausgearbeitet wie bei einem Wechsel von Betonstein auf
Naturstein.
• Barrierefreiheit, Teilaspekt Begehbarkeit:
Eine Begehbarkeit des Platzes ist in den Außenbereichen voll umfänglich gegeben,
das Betonsteinpflaster ist für alle Bevölkerungsgruppen ohne Einschränkungen
nutzbar, eine Querung des Platzes und eine Zugänglichkeit zu den Gebäuden ist
ohne Einschränkungen möglich; das innerhalb der Intarsie geplante Großpflaster
(Bestand) ist jedoch aufgrund der „Rauheit“ und „Unebenheit“ der Steine im
Zusammenspiel mit den Fugen mit Komforteinschränkungen für bestimmte Bevölkerungsgruppen
(Rollstuhlfahrer, Rollatoren, Gehbehinderte, Kinderwagen, „hohe“ Absätze/Schuhwerk)
verbunden (ggf. Einschränkungen z. B. bei der Wochenmarktnutzung).
• Denkmalbelange und Ortsbezug:
Nur das Großsteinpflaster (innerhalb der Intarsie) nimmt die Besonderheit des Ortes
auch in seiner historischen Bedeutung auf und unterstützt das Zusammenspiel mit
den denkmalgeschützten bzw. geschichtlich bedeutsamen Fassaden der Gebäude und
der Kirche; die Außenflächen werden auch optisch in die sachlichen Strukturen
des Wegepflasters der zuführenden Straßen eingebunden und betonen dadurch eher
die Funktion der Wegeführungen.
• Nachhaltigkeit und Qualitätssicherung:
Die Oberflächen sind hinsichtlich des Großsteinpflasters optisch wie materialtechnisch
haltbar und nachhaltig im Sinne der Zielsetzungen; für das Betonsteinpflaster
gilt dies bezogen auf die optische Wirkung und die „Alterung“ der Steinoberflächen
nur bedingt.
·
Variante 3: Geglättetes Kleinpflaster außen/Großsteinpflaster
Bestand innen
•
Gestaltung und Wirkung:
Das Material entspricht dem gestalterischen Anspruch an den besonderen Ort im
Zusammenspiel mit der Kulisse der Gebäudefassaden.
Es unterstützt die Wirkung des Marktplatzes als „gute Stube“ und „Herz der Innenstadt“.
Die Gliederung der Formate verdeutlicht die Zonierung des Platzes.
Die Übergänge zwischen Platz und den zuführenden Straßen werden betont.
• Barrierefreiheit:
Eine Begehbarkeit ist in den Außenbereichen gegeben, jedoch in der Intarsie aufgrund
der „Rauheit“ und „Unebenheit“ der Steine im Zusammenspiel mit den Fugen mit
Komforteinschränkungen für bestimmte Bevölkerungsgruppen (Rollstuhlfahrer,
Rollatoren, Gehbehinderte, Kinderwagen, „hohe“ Absätze/Schuhwerk) verbunden.
• Denkmalbelange und Ortsbezug:
Das Material nimmt die Besonderheit des Ortes auch in seiner historischen Bedeutung
auf und unterstützt auch diesbezüglich das Zusammenspiel mit den
denkmalgeschützten bzw. geschichtlich bedeutsamen Fassaden der Gebäude und der
Kirche.
• Nachhaltigkeit und Qualitätssicherung:
Die Oberflächen sind sowohl optisch als auch materialtechnisch haltbar und
nachhaltig im Sinne der Zielsetzungen, die Steine sind dauerhaft von hoher Qualität;
aufgrund der Wiederverwendung vorhandener Steine ist darauf zu achten, dass bei
der Sortierung eine ausreichende Qualitätskontrolle erfolgt.
·
Variante 4: Geglättetes Kleinpflaster außen /
Geglättetes Großpflaster Intarsie
• Gestaltung und Wirkung:
Das Material entspricht dem gestalterischen Anspruch an den besonderen Ort im
Zusammenspiel mit der Kulisse der Gebäudefassaden.
Es unterstützt die Wirkung des Marktplatzes als „gute Stube“ und „Herz der Innenstadt“.
Die Gliederung der Formate verdeutlicht die Zonierung des Platzes.
Die Übergänge zwischen Platz und den zuführenden Straßen werden betont.
• Barrierefreiheit:
Eine Begehbarkeit ist auf der gesamten Marktplatzfläche gegeben, Komforteinschränkungen
sind aufgrund durchgehend „geglätteter“ Oberflächen auf ein Minimum beschränkt
(Fugen).
• Denkmalbelange und Ortsbezug:
Das Material nimmt die Besonderheit des Ortes auch in seiner historischen Bedeutung
auf und unterstützt auch diesbezüglich das Zusammenspiel mit den
denkmalgeschützten bzw. geschichtlich bedeutsamen Fassaden der Gebäude und der
Kirche.
• Nachhaltigkeit und Qualitätssicherung:
Die Oberflächen sind sowohl optisch als auch materialtechnisch haltbar und nachhaltig
im Sinne der Zielsetzungen, die Steine sind dauerhaft von hoher Qualität.
2.3.3 Kosten
und der Wirtschaftlichkeit der Varianten
Gemäß Kostenberechnung
des Büros scape vom 27.10.2017 stellen sich die Bruttoaufwendungen - Baukosten - für den Planungsstand
„Entwurf“ je Variante gerundet wie folgt dar:
·
Variante 1
– komplett mit Bestandspflaster brutto
rd. 892.000,00 €
·
Variante 2
– Betonsteinpflaster außen brutto rd. 883.000,00 €
Bestandspflaster
innen
·
Variante 3
– geglättetes Kleinpflaster außen brutto rd. 1.016.000,00 €
Bestandspflaster
innen
·
Variante 4
– geglättetes Klein- und Großpflaster brutto
rd. 1.113.000,00 €
Insgesamt wird in allen
Varianten das aus dem Verfahren Mehrfachbeauftragung vorgegebene Budget von
700.000 € Baukosten überschritten. Dies wurde bereits im Vorprüfbericht wie
folgt angemerkt: „Alle drei Büros haben Kosten ermittelt, die sehr nah an der
vorgegebenen Obergrenze Baukosten von 700.000 € brutto liegen
(„Punktlandungen“). Sicherheitszuschläge bzw. eine Position „Unvorhergesehenes“
sind nicht enthalten. Unabhängig von einer Prüfung einzelner Ansätze/Einheitspreise
ist davon auszugehen, dass alle drei Planungen das vorgegebene Budget zumindest
ausschöpfen.“
Im Abgleich zwischen der
damaligen Kostenschätzung des Büros scape im Verfahren Mehrfachbeauftragung und
der vorliegenden Kostenberechnung bezüglich der vergleichbaren Kosten der
Variante 1 (Bestandspflaster) besteht eine Differenz von knapp 200.000 € brutto.
Diese Mehraufwendungen
ergeben anteilig in Höhe von ca. 100.000 € aus den nun berechneten Kosten für
Bodenarbeiten und eine komplette Neuherstellung des frostsicheren und tragfähigen
Oberbaus in 60 cm Stärke gemäß den Vorgaben des Bodengutachters. Das Büro scape
war in seiner Vorplanung im Rahmen des Verfahrens Mehrfachbeauftragung davon
ausgegangen, dass lediglich Schichten im Nahbereich zur Oberfläche anzupassen
sind, nicht jedoch ein kompletter Neuaufbau erfolgen muss.
Weitere Mehrkosten der
nun vorliegenden Kostenberechnung gegenüber der Kostenschätzung vom Mai 2017
(Mehrfachbeauftragung) haben sich in Höhe von ca. 100.000 € in den Bereichen
Stromversorgung und Beleuchtung und in geringerem Maße Ausstattung/Möblierung
sowie Baustelleneinrichtung und Abbruchmaßnahmen ergeben.
Zu den oben genannten
Aufwendungen je Variante kommen in der
Gesamtkostenübersicht Rahmenplan rd. 10% Sicherheitszuschlag für Unvorhergesehenes.
Zudem werden Aufwendungen
im Zusammenhang mit den Auflagen des Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL), LWL-Archäologie
für Westfalen LWL erforderlich.
Der gesamte Marktplatz
ist als Bodendenkmal eingetragen. Entsprechend wurden sowohl die Untere
Denkmalbehörde der Stadt als auch die LWL-Archäologie frühzeitig in die Planungen
eingebunden.
Diese teilte mit, dass davon
auszugehen ist, dass bei Eingriffen in den Untergrund des Marktplatzes
Maßnahmen erforderlich werden, die von einer archäologischen Fachfirma
durchgeführt bzw. begleitet werden müssen. Diese archäologischen Maßnahmen
müssen von Beginn an in den Bauablauf eingeplant werden. Die Kosten für die
archäologischen Untersuchungen liegen beim Bauherrn.
Die Verwaltung sieht in
der aktuellen Kostenermittlung hierfür einen zusätzlichen Betrag von 200.000 €
vor, der ebenfalls in der Gesamtkostenübersicht Rahmenplan aufgeführt ist.
Schließlich wurde
geprüft, in wie weit für die Neugestaltung des Marktplatzes nach § 8 KAG seitens
der Stadt Beiträge erhoben werden können, die „dem Ersatz des Aufwandes für die
(nochmalige) Herstellung und/oder Verbesserung der Straße“ dienen.
Diese Betrachtung umfasst
den Teil des Marktplatzes, der gemäß „Einzelsatzung“ der Stadt vom 23.12.1977
auf Grundlage von § 3 Abs. 4 der Satzung der Stadt Rheine über die Erhebung von
Beiträgen nach § 8 KAG für Straßenbauliche Maßnahmen zur Abrechnung als
„Fußgängergeschäftsstraße“ herangezogen wurde, in diesem Falle einen 4,50m
breiten Streifen entlang der äußeren Begrenzung des Marktplatzes.
Die Verwaltung kommt nach
umfassender Prüfung zu dem Ergebnis, dass „Bei der geplanten Baumaßnahme auf
dem Marktplatz – Historische Meile – im Rahmenplan Innenstadt ….. weder eine
notwendige Erneuerung – nochmalige Herstellung“ vorliegt, noch sich „eine
beitragsfähige Erweiterung oder Verbesserung der Anlage“ ergibt. Entsprechend sind
Straßenbaubeiträge nach § 8 KAG nicht zu erheben.
3. Bewertung
der Varianten und Beschlussvorschlag der Verwaltung
Die Neugestaltung des
Marktplatzes ist in ihrer Zielsetzung auf eine langfristig haltbare und qualitativ
hochwertige Umsetzung ausgelegt. Grundsätzlich muss es das Ziel sein, eine
Lösung möglichst ohne inhaltliche Abstriche zu erreichen, sofern diese
wirtschaftlich angemessen und tragbar ist.
In der Gesamtschau der
unter Punkt 2.3 dargestellten Ergebnisse ergibt sich für die zugrunde gelegten
Anforderungen je Variante zusammengefasst folgendes Bild:
Nr. |
Bewertungskriterien |
Variante 1 |
Variante 2 |
Variante 3 |
Variante 4 |
1. |
Gestaltung und |
+ + |
- |
+ + |
+ + |
2. |
Barrierefreiheit und |
- |
+ |
o |
+ |
3. |
Denkmalbelange und |
+ + |
- |
+ + |
+ |
4. |
Nachhaltigkeit und |
+ |
o |
+ |
+ + |
5. |
Baukosten brutto |
892.000 € |
883.000 € |
1.016.000 € |
1.113.000 € |
Erläuterung:
+ + erfüllt
die Anforderungen voll umfänglich
+ erfüllt die
Anforderungen
o erfüllt die Anforderungen
ausreichend
- erfüllt die
Anforderungen nicht
Es werden Musterflächen
mit den verschiedenen Pflastervarianten auf dem Marktplatz hergestellt, anhand
derer der Begehungskomfort in der Örtlichkeit überprüft werden kann. Nach aktuellem
Sachstand sollen diese bis zum Bauausschusstermin 15.11. hergestellt sein. Ein
diesbezüglicher Ortstermin mit den Vertretern der betroffenen Beiräte ist für
die 46. KW vorgesehen.
In der inhaltlichen
Bewertung wurde festgestellt, dass die Variante 4 die inhaltlich (fachlich) konsequenteste
Lösung darstellt. Die Variante 3 ist dieser nahezu gleichwertig, jedoch mit
Abstrichen an Begehungskomfort in der Intarsie; durch die Wiederverwendung von
Bestandspflaster in der Intarsie ist bei der Qualitätssicherung besonders auf
Lagerung und Sortierung zu achten.
Die Variante 1 hat in
Bezug auf die Begehbarkeit demgegenüber weitere Einschränkungen, da der Komfort
auf der gesamten Platzfläche für bestimmte Bevölkerungsgruppen eingeschränkt bleibt,
bei der Variante 2 wird zwar eine vergleichsweise gute Begehbarkeit in den
Außenflächen erreicht, dies geht hier allerdings deutlich zu Lasten der qualitativen
Ansprüche in Bezug auf die Gestaltung und Wirkung, den Ortsbezug und die
Nachhaltigkeit sowie Qualitätssicherung.
Hinsichtlich der
wirtschaftlichen Tragfähigkeit besteht wiederum ein Unterschied zwischen den fachlich
hochwertigeren Varianten 3 und 4 einerseits rd. 1 Mio. bzw. 1,1 Mio € Baukosten
– und den Varianten 1 und 2 – jeweils rd. 900.000 €.
Die Variante 4 beinhaltet
gegenüber der Variante 3 noch einmal Mehrkosten hinsichtlich der baulichen
Aufwendungen von rd. 100.000 € für eine Verlegung von geschnittenem und geflammtem
Natursteinpflaster in der innen liegenden Intarsienfläche mit rd. 793 m². Dies
entspricht – nur bezogen auf diese Fläche – einem anteiligen Mehraufwand von
rd. 126 €/m². Der diesbezüglich seitens der Stadt zu tragende Eigenanteil
dieser Mehrkosten beträgt rd. 30.000 € (30 %), bezogen auf eine Nutzungsdauer
von ca. 40 Jahren entspricht dies rd. 750 € im Jahr.
Da auch die Variante 3 in
den Kernansprüchen Gestaltung und Wirkung, den Ortsbezug und die Nachhaltigkeit
sowie die Qualitätssicherung positiv zu
bewerten ist, der Platz über die Außenflächen gut zu überqueren ist und darüber
auch eine gute Zugänglichkeit zu den umliegenden Gebäuden ohne Einschränkung
möglich ist, empfiehlt die Verwaltung, die Variante 3 zur Ausführung kommen zu
lassen.
4. Einbindung
des Kirchenvorplatzes in die Neugestaltung des Marktplatzes
Im Verfahren
Mehrfachbeauftragung zur Erstellung eines Vorplanungskonzeptes für die Neugestaltung
des Marktplatzes war es Bestandteil des Planungsauftrages, auch Ideen zur
Gestaltung des Kirchplatzes einzubinden, da dieser direkt nördlich an den
Marktplatz angrenzt und insbesondere die Fragestellung zu den Übergängen
zwischen den Stadträumen Marktplatz und Kirchenumfeld gestalterisch und
funktional zu lösen ist.
Dies ist im Konzept des
Büros scape in besonderem Maße gelungen. Es verdeutlicht vor allem, dass eine
Neugestaltung des Kirchvorplatzes im Abgleich mit der Marktplatzneugestaltung einen
städtebaulichen und stadtgestalterischen Mehrwert für das Gesamtensemble darstellen
kann.
Die Kirchengemeinde war
bereits frühzeitig in die Überlegungen und Prozesse eingebunden und hat signalisiert,
dass auch von ihrer Seite – insbesondere vor dem Hintergrund des anstehenden
500-jährigen Kirchenjubiläums im Jahr 2020 – eine gemeinsame Neugestaltung von
Marktplatz und Kirchvorplatz wünschenswert ist.
4.1 Regelungserfordernisse
Stadt / Kirchengemeinde
Die Stadtverwaltung hat
daraufhin mit den Vertretern des Fördermittelgebers abgestimmt, dass unter
bestimmten Voraussetzungen eine Einbindung des Kirchvorplatzes in die Förderkulisse
des Rahmenplanes Innenstadt möglich ist.
Gemäß den Vorgaben des
Fördermittelgebers ist dazu folgendes zu regeln:
·
Städtebauliches
und gestalterisches Gesamtkonzept für den Marktplatz mit dem nördlich
angrenzenden Kirchplatz (ist durch den Entwurf Scape gegeben)
·
Öffentliche
Zugänglichkeit und Gemeingebrauch des Markt- und Kirchplatzes durch eine
entsprechende Regelung/Vereinbarung (Absicherung über eine Grunddienstbarkeit)
·
Sicherung der
Zweckbindungsfrist der Fördermittel von 20 Jahren
·
(Zulässige)
Antragstellerin für die Fördermittel ist alleinig die Stadt
·
Antragstellung
muss bis zum 30.11.2017 erfolgen
·
Möglichkeit der
Beteiligung der Kirchengemeinde bezüglich der der Stadt Rheine entstandenen
Ausgaben bezogen auf den Kirchplatz, die nicht durch Fördermittel gedeckt sind,
durch eine zweckgebundene Geldspende (30%iger Eigenanteil sowie nicht
förderfähige Aufwendungen)
4.2 Kostenermittlung
Nach aktuellem Sachstand
– Entwurfsplanung Scape vom 27.10.2017 – ist zzt. von folgenden Aufwendungen für
die Gestaltung des Kirchvorplatzes im Zusammenhang mit der Neugestaltung des
Marktplatzes auszugehen:
Kostenart |
Anteilige Kosten Kirchvorplatz |
Förderung (70 %) |
Nicht förderfähige
Kosten/Eigenanteil |
Planung Büro Scape *
(Lph 1-7, künstl. OBL) |
ca. 32.000,00 € |
ca. 22.400,00 € |
ca. 9.600,00 € |
Bauliche Umsetzung |
ca. 228.000,00 € |
161.000,00 € |
ca. 69.000,00 € |
Bauüberwachung |
ca. 15.000,00 |
0,00 € |
ca. 15.000,00 € |
Sonstiges, Fachgut-achten,
Entsorgung etc. (Rundung) |
ca. 25.000,00 € |
ca. 16.100,00 € |
ca. 6.900,00 € |
Summe rd. |
ca. 300.000,00 € |
ca. 199.500,00 € |
ca. 100.500,00 € |
* Die Angabe erfolgt
durch Ermittlung der Differenz für die Aufwendungen Marktplatz zum Paket
Marktplatz/Kirchvorplatz. Eine Zusammenfassung der anrechenbaren Baukosten als
Berechnungsgrundlage des Honorars nach HOAI ist günstiger als bei einer Vergabe
zweier Einzelaufträge und entspricht den Fördervorgaben hinsichtlich einer
Nutzung von Synergieeffekten.
** Die Kosten können in
Abhängigkeit von der gewählten Pflastervariante variieren. Nach aktuellem
Sachstand werden die gemäß Kostenberechnung von scape ermittelten Baukosten für
die Variante 3 (Empfehlung der Stadtverwaltung) zugrunde gelegt und gerundet.
Die Ermittlung erfolgte konkret für den Teilbereich Kirchenvorplatz und nicht
anteilig aus den Gesamtkosten, da hier eine Transparenz der Kostenanteile für
die Abrechnung im Vordergrund steht.
*** Die Kosten für die
Durchführung der Leistungsphasen 8 und 9 durch die TBR sind nicht förderfähig,
da diese förderrechtlich als Eigenleistung des Antragsstellers gesehen werden,
und müssen komplett selbst getragen werden. Die Angabe erfolgt wie bei den
Planungskosten durch Ermittlung der Differenz für die Aufwendungen Marktplatz
zum Paket Marktplatz/Kirchvorplatz.
4.3 Kostenübernahme
/ -aufteilung
Nach derzeitigem
Ermittlungsstand belaufen sich die nicht förderfähigen und somit als Erhöhung
des Eigenanteils der Stadt für eine Einbindung des Kirchvorplatzes zu tragenden
Kostenanteile für Planung und Herstellung auf rd. 100.500,00 € brutto.
Gemäß den Vorgaben des
Fördermittelgebers kann dieser Eigenanteil durch eine zweckgebundene Geldspende
des Begünstigten auf bis Null reduziert werden. Üblicherweise wird dies seitens
der Stadt bei Einbeziehung privater Flächen und Eigentümer so gehandhabt, dass
der Eigenanteil komplett durch den Begünstigten zu tragen ist, da dieser
bereits von einer anteiligen Kostenübernahme von 70% der förderfähigen
Aufwendungen durch die Förderung profitiert.
Entsprechend ist der
Ansatz der Stadtverwaltung, dass eine Einbindung des Kirchvorplatzes in die
Maßnahme der Neugestaltung des Marktplatzes erfolgen kann, wenn der Eigenanteil
der Stadt sich dadurch nicht erhöht und die Maßnahme „kostenneutral“ für die
Stadt umgesetzt werden kann.
Der durch die Einbindung
des Kirchvorplatzes zwangsläufig entstehende verwaltungstechnische Mehraufwand
im Hinblick auf die Steuerung, Begleitung und Kontrolle des Gesamtprozesses zur
Neugestaltung des Marktplatzes wird durch den Zugewinn an Qualität in der
Gestaltung des öffentlichen Raumes und seines Umfeldes nach Ansicht der
Stadtverwaltung aufgewogen.
Die Kirchengemeinde ist
demgegenüber jedoch nur bereit, lediglich bis zu 50% der nicht förderfähigen
Kostenaufwendungen für die Gestaltung des Kirchenvorplatzes zu tragen und diese
durch eine zweckgebundene Geldspende - in Höhe von zzt. rd. 50.250,00 €
(vorbehaltlich der Ergebnisse einer Abrechnung) - auszugleichen. Somit
verbliebe ein Mehrkostenaufwand in gleicher Höhe für die Stadt. Die Maßnahme
wäre aus Sicht der Stadt Rheine dann nicht „kostenneutral“ abwickelbar.
Die Kirchengemeinde führt
als Argument an, dass die Stadt durch ihre Planungen und Zielsetzungen für die
Neugestaltung des Marktplatzes zunächst Verursacher von Anforderungen im Umfeld
der Maßnahme sei und durch die Neugestaltung und Aufwertung des Kirchvorplatzes
im Sinne der Planung und die durch die zu treffende Regelung hinsichtlich der
öffentlichen Zugänglichkeit und des Gemeingebrauches auch Nutznießer sei.
Entsprechend sieht sie
die oben beschriebene hälftige Kostenaufteilung des ungeförderten Anteils der
Planungs- und Baukosten zwischen Kirchengemeinde und Stadt Rheine als angemessen.
Auf dieser Grundlage wäre
die Kirchengemeinde bereit, ihre Flächen für eine Neugestaltung zur Verfügung
zu stellen und entsprechende Vereinbarungen mit der Stadt zu treffen. Eine
vollständige Übernahme der nicht förderfähigen Kostenaufwendungen lehnt die
Kirchengemeinde jedoch ab.
Anlagen:
Anlage 1: Gesamtplan Marktplatz, Büro scape (o.
M.)
Anlage 2: Plandetail Übergang Münsterstraße –
Marktplatz, Büro scape
Anlage 3: Ausstattungskatalog, Büro scape
Anlage 4: Plan Taktiles Leitsystem, Büro scape
Anlage 5: Beispielfotos Pflasterverlegung, Telgte