Betreff
Beratung Ergebnis- und Investitionsplan 2018 - 2021,
Sonderbereich 0 - Verwaltungsführung - Büro des Bürgermeisters,
Produktgruppen 02 - 05
Vorlage
403/17
Aktenzeichen
9.0.2.4 FB 7 - fi
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, das Budget des Sonderbereichs 0 – Verwaltungsführung – Büro des Bürgermeisters, Produktgruppen 02-05 unter Berücksichtigung der beschlossenen Änderungen in den endgültigen Ergebnis- und Investitionsplan zu übernehmen.


Begründung:

 

Der Entwurf der Haushaltssatzung und des Ergebnis- und Investitionsplanes für das Haushaltsjahr 2018 wurde in der Sitzung des Rates am 26. September 2017 eingebracht.

 

Der Rat der Stadt hat die Vorlage des Entwurfes der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes 2018 zur Kenntnis genommen. Die Detailberatung des Entwurfes des Haushaltplanes (einschl. der Investitionsprojekte) und damit verbunden die Beratung der Ergebnis- und Finanzplanung für die Jahre 2018 - 2021 wurde den zuständigen Fachausschüssen übertragen.

 

Grundlage für die Beratung in den Fachausschüssen ist daher das im Entwurf des Haushaltsplanes ausgewiesene Budget im Ergebnis- und Finanzplan 2018 – 2021.

 

Diesem Ausschuss obliegt die Kompetenz und Verantwortung für die Detailberatung des in seine Zuständigkeit fallenden Sonderbereichs 0 – Verwaltungsführung – Büro des Bürgermeisters, Produktgruppen 02 - 05. Die Etatberatung hat anhand des Haushaltsplanentwurfes zu erfolgen.

 

Der vorgelegte Haushaltsentwurf 2018 weist einen Überschuss von 3.729 TEUR Euro aus. Auch in den Folgejahren 2019 – 2021 wird ein Überschuss erzielt.

 

Insgesamt wird jedoch seit der Umstellung des Rechnungswesens im Jahre 2006 mit einer Eigenkapitalreduzierung in Höhe von 96,564 Mio. Euro bis zum Ende 2018 gerechnet. Das sind 27,7 % des ursprünglichen Eigenkapitals.

 

Vor diesem Hintergrund muss daher im Rahmen der Beratung dieses Ausschusses folgendes sichergestellt werden:

 

·      Es dürfen keine weiteren Ergebnisverschlechterungen entstehen.

·      Mehraufwendungen/Minderträge sollten grundsätzlich nicht zugelassen werden.

·      Sind sie im Einzelfall unvermeidbar, müssen sie zwingend durch Verbesserungen an anderer Stelle ausgeglichen werden.

 

Für den Sonderbereich 0 – Verwaltungsführung – Büro des Bürgermeisters, Produktgruppen 02 – 05 sind keine Verpflichtungsermächtigungen vorgesehen.

 

 

A) Änderungen gegenüber dem Haushaltsplanentwurf:

 

I. Ergebnisplan

Gegenüber dem Haushaltsplanentwurf ergibt sich für den Sonderbereich 0 – Verwaltungsführung – Büro des Bürgermeisters im Ergebnisplan eine Verbesserung in Höhe von 30.856,26 Euro. Folgende Änderungen sind vorgesehen:

 

 

Produktgruppe 03 – Rechnungsprüfung

Auszahlungen

Im Budget der Rechnungsprüfung sind Personalaufwendungen in Höhe von 30.856,26 € enthalten, die für die Nachbesetzung einer freien Stelle geplant wurden. Durch die zeitliche Überschneidung der Einstellung einer Person in der Rechnungsprüfung mit den Haushaltsplanungen ist in der Planung für 2018 versehentlich der Ansatz „NN RPA“ nicht aus der Planung genommen worden werden. Dadurch wurden bei den Personalkosten im Haushaltsansatz 2018 30.856,26 EUR zu viel veranschlagt, um die der Haushaltsansatz zu vermindern ist.

 

Jahr

 

2018

2019

2020

2021

Personalaufwendungen

alt

550.651,62

565.725,70

578.322,54

592.330,79

Personalaufwendungen

neu

519.795.36

534.869,44

547.466,28

561.474,53

Differenz

 

30.856,26

30.856,26

30.856,26

30.856,26

 

 

II. Investitionsplan

Gegenüber dem Haushaltsplanentwurf ergibt sich für den Sonderbereich 0 – Verwaltungsführung – Büro des Bürgermeisters im Investitionsplan keine Änderung.