Betreff
Beratung Ergebnis- und Investitionsplan 2018 - 2021,
Fachbereich 7 - Interner Service
Vorlage
404/17
Aktenzeichen
9.0.2.4 FB 7 - fi
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, das Budget des Fachbereichs 7 – Interner Service unter Berücksichtigung der beschlossenen Änderungen in den endgültigen Ergebnis- und Investitionsplan zu übernehmen.


Begründung:

 

Der Entwurf der Haushaltssatzung und des Ergebnis- und Investitionsplanes für das Haushaltsjahr 2018 wurde in der Sitzung des Rates am 26. September 2017 eingebracht.

 

Der Rat der Stadt hat die Vorlage des Entwurfes der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes 2018 zur Kenntnis genommen. Die Detailberatung des Entwurfes des Haushaltplanes (einschl. der Investitionsprojekte) und damit verbunden die Beratung der Ergebnis- und Finanzplanung für die Jahre 2018 - 2021 wurde den zuständigen Fachausschüssen übertragen.

 

Grundlage für die Beratung in den Fachausschüssen ist daher das im Entwurf des Haushaltsplanes ausgewiesene Budget im Ergebnis- und Finanzplan 2018 – 2021.

 

Diesem Ausschuss obliegt die Kompetenz und Verantwortung für die Detailberatung des in seine Zuständigkeit fallenden Fachbereichs 7 – Interner Service. Die Etatberatung hat anhand des Haushaltsplanentwurfes zu erfolgen.

 

Der vorgelegte Haushaltsentwurf 2018 weist einen Überschuss von 3.729 TEUR Euro aus. Auch in den Folgejahren 2019 – 2021 wird ein Überschuss erzielt.

 

Insgesamt wird jedoch seit der Umstellung des Rechnungswesens im Jahre 2006 mit einer Eigenkapitalreduzierung in Höhe von 96,564 Mio. Euro bis zum Ende 2018 gerechnet. Das sind 27,7 % des ursprünglichen Eigenkapitals.

 

Vor diesem Hintergrund muss daher im Rahmen der Beratung dieses Ausschusses folgendes sichergestellt werden:

 

·      Es dürfen keine weiteren Ergebnisverschlechterungen entstehen.

·      Mehraufwendungen/Minderträge sollten grundsätzlich nicht zugelassen werden.

·      Sind sie im Einzelfall unvermeidbar, müssen sie zwingend durch Verbesserungen an anderer Stelle ausgeglichen werden.

 

Für den Fachbereich 7 – Interner Service sind keine Verpflichtungsermächtigungen vorgesehen.

 

 

A) Änderungen gegenüber dem Haushaltsplanentwurf:

 

I. Ergebnisplan

Gegenüber dem Haushaltsplanentwurf ergibt sich für den Fachbereich 7 – Interner Service im Ergebnisplan eine Verschlechterung in Höhe von 21.000 Euro. Folgende Änderungen sind vorgesehen:

 

Produktgruppe 71

 

 

Fälschlicherweise wurden die Personalaufwendungen für die neue Stelle „Schulverwaltungsnetz“ (richtig Produktgruppe 230) und für einen Auszubildenden (richtig Produktgruppe 72) der Produktgruppe 71 zugeordnet. Die Personalaufwendungen betragen im Jahr 2018 nach Korrektur dieser fälschlichen Zuordnung 1.769 TEUR. Die Personalaufwendungen steigen somit gegenüber vom Jahr 2017 um 161 TEUR. Die Steigerung ist zurückzuführen auf: eine zusätzliche Stelle für den Ausbau des Dokumentenmanagement-Systems, der stellenplanneutralen Verschiebung einer 0,8 Stelle aus dem SB 2 in den Fachbereich 7 und der Besetzung einer im Jahr 2017 nicht besetzten Stelle sowie den allgemeinen Lohnsteigerungen und Alterststufenaufstiegen.

 

Personalaufwendungen

 

2018

2019

2020

2021

Aufwendungen für Beamte und Bedienstete

alt

1.843.805 €

1.865.050 €

1.910.702 €

1.962.818 €

Aufwendungen für Beamte und Bedienstete

neu

1.768.862 €

1.789.243€

1.833.040 €

1.883.037€

Verbesserung

 

-74.943 €

-75.807 €

-77.662 €

-79.781 €

 

 

Produktgruppe 72

 

Korrespondierend zu den Änderungen in der Produktgruppe 71 erhöhen sich in der Produktgruppe 72 die Personalaufwendungen für einen Auszubildenden wie nachstehend dargestellt:

 

Personalaufwendungen

 

2018

2019

2020

2021

Aufwendungen für Beamte und Bedienstete

alt

866.461 €

886.962 €

907.150 €

929.778 €

Aufwendungen für Beamte und Bedienstete

neu

886.264 €

906.993 €

927.671 €

950.859 €

Verschlechterung

 

+19.803 €

+20.031 €

+20.521 €

+21.081 €

 

 

Produktgruppe 73

 

In den vergangenen zwei Jahren wurden diverse Änderungen an der Entschädigungsverordnung vorgenommen, zusätzlich sind die Beträge der Entschädigungsverordnung zum 01.08.2017 angepasst (erhöht) worden. Der Ansatz für Aufwendungen für ehrenamtliche und sonstige Tätigkeit (Aufwandsentschädigung) wird bereits im Jahr 2017 um circa 20 TEUR überschritten. Es wird mit Mehraufwendungen in Höhe von jährlich 21 TEUR gerechnet. Daher werden die Ansätze ab 2018 von 363 TEUR auf 384 TEUR angepasst.

 

Jahr

 

2018

2019

2020

2021

Aufwandsentschädigung

alt

362.500 €

362.500 €

362.500 €

373.500 €

Aufwandsentschädigung

neu

383.500 €

383.500 €

383.500 €

394.500 €

Verschlechterung

 

+21.000 €

+21.000 €

+21.000 €

+21.000 €

 

II. Investitionsplan

Gegenüber dem Haushaltsplanentwurf ergibt sich für den Fachbereich 7 – Interner Service im Investitionsplan keine Änderung.