Fachbereich 7 - Interner Service
Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der
Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, das Budget des Fachbereichs 7 –
Interner Service unter Berücksichtigung
der beschlossenen Änderungen in den endgültigen Ergebnis- und Investitionsplan
zu übernehmen.
Begründung:
Der
Entwurf der Haushaltssatzung und des Ergebnis- und Investitionsplanes für das
Haushaltsjahr 2018 wurde in der Sitzung des Rates am 26. September 2017
eingebracht.
Der Rat der Stadt hat die
Vorlage des Entwurfes der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes 2018 zur
Kenntnis genommen. Die Detailberatung des Entwurfes des Haushaltplanes
(einschl. der Investitionsprojekte) und damit verbunden die Beratung der
Ergebnis- und Finanzplanung für die Jahre 2018 - 2021 wurde den zuständigen
Fachausschüssen übertragen.
Grundlage für die Beratung in den Fachausschüssen ist daher das im
Entwurf des Haushaltsplanes ausgewiesene Budget im Ergebnis- und Finanzplan
2018 – 2021.
Diesem
Ausschuss obliegt die Kompetenz und Verantwortung für die Detailberatung des in
seine Zuständigkeit fallenden Fachbereichs 7 – Interner Service. Die
Etatberatung hat anhand des Haushaltsplanentwurfes zu erfolgen.
Der
vorgelegte Haushaltsentwurf 2018 weist einen Überschuss von 3.729 TEUR Euro
aus. Auch in den Folgejahren 2019 – 2021 wird ein Überschuss erzielt.
Insgesamt wird jedoch seit der Umstellung des
Rechnungswesens im Jahre 2006 mit einer Eigenkapitalreduzierung in Höhe von
96,564 Mio. Euro bis zum Ende 2018 gerechnet. Das sind 27,7 % des
ursprünglichen Eigenkapitals.
Vor diesem Hintergrund muss daher im Rahmen der
Beratung dieses Ausschusses folgendes sichergestellt werden:
·
Es dürfen keine weiteren Ergebnisverschlechterungen
entstehen.
·
Mehraufwendungen/Minderträge sollten grundsätzlich
nicht zugelassen werden.
·
Sind sie im Einzelfall unvermeidbar, müssen sie
zwingend durch Verbesserungen an anderer Stelle ausgeglichen werden.
Für
den Fachbereich 7 – Interner Service sind keine Verpflichtungsermächtigungen
vorgesehen.
A) Änderungen gegenüber dem
Haushaltsplanentwurf:
I. Ergebnisplan
Gegenüber
dem Haushaltsplanentwurf ergibt sich für den Fachbereich 7 – Interner Service im
Ergebnisplan eine Verschlechterung in Höhe von 21.000 Euro. Folgende Änderungen
sind vorgesehen:
Produktgruppe 71
Fälschlicherweise
wurden die Personalaufwendungen für die neue Stelle „Schulverwaltungsnetz“
(richtig Produktgruppe 230) und für einen Auszubildenden (richtig Produktgruppe
72) der Produktgruppe 71 zugeordnet. Die Personalaufwendungen betragen im Jahr
2018 nach Korrektur dieser fälschlichen Zuordnung 1.769 TEUR. Die
Personalaufwendungen steigen somit gegenüber vom Jahr 2017 um 161 TEUR. Die
Steigerung ist zurückzuführen auf: eine zusätzliche Stelle für den Ausbau des
Dokumentenmanagement-Systems, der stellenplanneutralen Verschiebung einer 0,8
Stelle aus dem SB 2 in den Fachbereich 7 und der Besetzung einer im Jahr 2017
nicht besetzten Stelle sowie den allgemeinen Lohnsteigerungen und
Alterststufenaufstiegen.
Personalaufwendungen |
|
2018 |
2019 |
2020 |
2021 |
Aufwendungen für Beamte und Bedienstete |
alt |
1.843.805 € |
1.865.050 € |
1.910.702 € |
1.962.818 € |
Aufwendungen für Beamte und Bedienstete |
neu |
1.768.862 € |
1.789.243€ |
1.833.040 € |
1.883.037€ |
Verbesserung |
|
-74.943 € |
-75.807 € |
-77.662 € |
-79.781 € |
Produktgruppe 72
Korrespondierend
zu den Änderungen in der Produktgruppe 71 erhöhen sich in der Produktgruppe 72
die Personalaufwendungen für einen Auszubildenden wie nachstehend dargestellt:
Personalaufwendungen |
|
2018 |
2019 |
2020 |
2021 |
Aufwendungen für Beamte und Bedienstete |
alt |
866.461 € |
886.962 € |
907.150 € |
929.778 € |
Aufwendungen für Beamte und Bedienstete |
neu |
886.264 € |
906.993 € |
927.671 € |
950.859 € |
Verschlechterung |
|
+19.803 € |
+20.031 € |
+20.521 € |
+21.081 € |
Produktgruppe 73
In
den vergangenen zwei Jahren wurden diverse Änderungen an der
Entschädigungsverordnung vorgenommen, zusätzlich sind die Beträge der
Entschädigungsverordnung zum 01.08.2017 angepasst (erhöht) worden. Der Ansatz
für Aufwendungen für ehrenamtliche und sonstige Tätigkeit
(Aufwandsentschädigung) wird bereits im Jahr 2017 um circa 20 TEUR
überschritten. Es wird mit Mehraufwendungen in Höhe von jährlich 21 TEUR
gerechnet. Daher werden die Ansätze ab 2018 von 363 TEUR auf 384 TEUR
angepasst.
Jahr |
|
2018 |
2019 |
2020 |
2021 |
Aufwandsentschädigung |
alt |
362.500 € |
362.500 € |
362.500 € |
373.500 € |
Aufwandsentschädigung |
neu |
383.500 € |
383.500 € |
383.500 € |
394.500 € |
Verschlechterung |
|
+21.000 € |
+21.000 € |
+21.000 € |
+21.000 € |
II. Investitionsplan
Gegenüber dem
Haushaltsplanentwurf ergibt sich für den Fachbereich 7 – Interner Service im
Investitionsplan keine Änderung.