Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Bauausschuss
empfiehlt dem Rat der Stadt Rheine (Rat) folgende Beschlüsse zu fassen:
- Der Rat beschließt die von der Verwaltung gemäß Variante 2 vorgeschlagenen
Änderungen an den Einzelmaßnahmen aus dem bisherigen Maßnahmenkatalog des
Rahmenplans Innenstadt.
- Der Rat beschließt, die von der Verwaltung gemäß Variante 2 vorgeschlagenen
zusätzlichen Maßnahmen im Rahmenplan Innenstadt zu ergänzen und diese
zusätzlichen Maßnahmen in die Ablauf-, Kosten- und Finanzierungsplanung
des Rahmenplans Innenstadt einzubinden unter der Bedingung, dass die
dadurch ausgelösten zusätzlichen Kosten anteilig von der
Städtebauförderung finanziert werden. Für diesen Fall beauftragt der Rat
die Verwaltung, diese zusätzlichen Maßnahmen in die einzelnen Förderanträge
der kommenden Jahre aufzunehmen.
- Der Rat beauftragt die Verwaltung, die mit dieser Vorlage
beschlossenen Änderungen zum Sonderprojekt „Rahmenplan Innenstadt“ in den
Haushaltsplan 2018 für die Fachausschussberatungen aufzunehmen.
- Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung, die Folgekosten zu
ermitteln und diese in den jeweiligen Fertigstellungsjahren zu veranschlagen.
Begründung:
Die Stadt Rheine hat mit
Unterstützung des Planungsbüros BPW, Baumgart und Partner, Bremen, in den
Jahren 2011 bis 2013 den „Rahmenplan Innenstadt“ erarbeitet. Der Rahmenplan
stellt als integriertes Handlungskonzept die städtebauliche, funktionale und
strukturelle Zielvorgabe für die Entwicklung der Innenstadt von Rheine dar. Er formuliert
6 Handlungsfelder, in denen 48 konkrete Einzelmaßnahmen definiert wurden. Die
Einzelmaßnahmen stehen in einem sinnvollen Zusammenhang zueinander und es gibt
eine Vielzahl von gegenseitigen inhaltlichen, räumlichen und zeitlichen
Abhängigkeiten der Maßnahmen untereinander. Der Rat der Stadt Rheine hat am 11.
Februar 2014 die Umsetzung des Rahmenplans beschlossen.
Im Jahr 2014 wurde
zunächst ein Ablauf- und Finanzierungsplan aufgestellt, dieser hinsichtlich der
angestrebten Teilfinanzierung durch Mittel der Städtebauförderung mit der
Bezirksregierung abgestimmt und dort ein erster Förderantrag für Fördergelder
in Höhe von 2,036 Mio. € zur Bereitstellung im Jahr 2015 eingereicht. Aufgrund
der Bewilligung dieser Mittel befindet sich der Rahmenplan seit dem Jahr 2015 in
der konkreten Umsetzung. Die ersten Baumaßnahmen, der Umbau des Bustreffs in
der Matthiasstraße (A2) und die Aufwertung der Bahnhofstraße als
Übergangsbereich zwischen dem Bahnhof und der Fußgängerzone (C5), wurden
kürzlich fertiggestellt. Der Bustreff wurde in einer feierlichen Eröffnung der
Öffentlichkeit bereits zur Nutzung freigegeben.
Der inhaltliche und
zeitliche Ablaufplan für den Rahmenplan berücksichtigt die zahlreichen Abhängigkeiten
der 48 Einzelmaßnahmen untereinander. Er sieht die vollständige Umsetzung des Gesamtprojektes
in einem Zeitraum von 8 Jahren bis zum Jahresende 2022 vor.
Inhaltliche Fortschreibung des Rahmenplans
Innenstadt
Gleichzeitig ist der
Rahmenplan ein Instrument der Stadtentwicklung, das flexibel auf die dynamischen
Rahmenbedingungen in der Innenstadt reagieren kann und soll, denn nur dies
sichert eine größtmögliche Nachhaltigkeit des Gesamtkonzeptes und damit den
Erfolg des Rahmenplans.
Im Zeitraum der Umsetzung
werden sich Begleitumstände in den Bereichen Handel, Verkehrsströme,
Bevölkerungsentwicklung, Kultur usw. ändern. Daneben können sich geplante Einzelmaßnahmen
als nicht realisierbar herausstellen, wenn zum Beispiel das dazu erforderliche
und in der Planung unterstellte Engagement Dritter entgegen aller unterstützender
Bemühungen der Verwaltung nicht aktiviert werden kann oder bereit gestellte
Leistungen nicht angenommen werden.
Der Rahmenplan soll während
der Phase der Umsetzung in seinen Zielen und damit auch in seinen konkreten
Maßnahmen auf diese Änderungen eingehen, damit die zu investierenden Mittel den
veränderten Bedürfnissen entsprechend eingesetzt werden können.
Kostenfortschreibung zum Rahmenplan Innenstadt
Die inhaltlichen
Änderungen führen zum Teil zu notwendigen Anpassungen in den ursprünglichen Kostenschätzungen
der Einzelmaßnahmen. Daneben ist der allgemeine Baupreisindex seit dem
Zeitpunkt, als der Rahmenplan und die damit verbundenen Kosten der Umsetzung geschätzt
wurden, in einem völlig unüblichen und nicht vorhersehbaren Maß gestiegen. In
der ersten fertiggestellten Baumaßnahme des Rahmenplans, der Teilmaßnahme C6.3 Umbau
Abschnitt Münsterstraße I, führte dies zu einer Abweichung von 33 % zwischen
den in 2014 auf der Basis ortsüblicher Preise geschätzten und den
schlussgerechneten Baukosten. Auch in anderen Baumaßnahmen der Stadt Rheine und
anderer Kommunen ist in den letzten Jahren eine erhebliche Kostensteigerung zu
beobachten gewesen. Die Kostenschätzungen vom Februar 2014 für sämtliche
Baumaßnahmen des Rahmenplans werden demnach trotz der damalig eingepreisten Sicherheiten,
die es aufgrund des Projektzeitraumes bis 2022 zu berücksichtigen und
einzupreisen galt, nicht mehr auskömmlich sein.
Als Folge daraus wurden die
Kostenschätzungen sämtlicher Einzelmaßnahmen nochmals überprüft und dem
aktuellen Baupreisniveau angepasst. Wegen der zu erwartenden weiteren Kostensteigerungen
bis zum Abschluss des Gesamtprojektes wurden die aktualisierten Kostenschätzungen
zudem mit einer Sicherheit beaufschlagt, damit eine verlässliche Kostensicherheit für den gesamten
Projektzeitraum bis 2022 gegeben ist.
Fortschreibung der Einzelmaßnahmen
Nach den vorstehenden
Aspekten wurden nun sinnvolle und notwendige Änderungen an den Inhalten und
Kosten einer Vielzahl von Einzelmaßnahmen des Rahmenplans vorgenommen. Diese
sind im Rahmenplan in der Anlage 1
farbig gekennzeichnet. Daneben sind diese Änderungen in einer tabellarischen
Übersicht in der Anlage 2
zusammengefasst. Die Liste stellt die ursprünglichen Inhalte und Kosten der
Einzelmaßnahmen den Änderungen gegenüber. Änderungen an der räumlichen
Ausdehnung von baulichen Maßnahmen des Rahmenplans sind darüber hinaus den zwei
Lageplänen über den Geltungsbereich des Rahmenplans in der Anlage 3 zu entnehmen.
Die Änderungen an den
Einzelmaßmaßnahmen werden im Folgenden im Detail erläutert. Hierbei wird in 2
Varianten unterschieden, denen unterschiedliche Maßgaben für die Überarbeitung
des Rahmenplans zugrunde liegen, wie sie im Detail jeweils unter den Varianten
beschrieben sind. Innerhalb der beiden Varianten wird darüber hinaus jeweils unterschieden
in Änderungen an Einzelmaßnahmen aus dem bisherigen Maßnahmenkatalog des Rahmenplans,
wie ihn der Rat im Februar 2014 beschlossen hat und in ergänzte Teilmaßnahmen
zu den bisherigen Einzelmaßnahmen bzw. in vollständig neue Einzelmaßnahmen.
Variante 1:
Die Änderungen des
Rahmenplans gemäß der Variante 1 unterliegen folgenden Maßgaben:
-
Die Kosten der
Einzelmaßnahmen sind gemäß der gravierenden Änderung des allgemeinen Baupreisindexes
fortzuschreiben.
-
Der Eigenanteil
der Stadt am Maßnahmenkatalog mit Stand vom 16. Dezember 2014 ist einzuhalten.
-
Zwingend
notwendige neue Maßnahmen mit großer Bedeutung für den Erfolg des Rahmenplans
und hoher städtebaulicher Qualität ergänzen den Maßnahmenkatalog.
-
In der Maßnahme
A3 Neugestaltung Marktplatz zum "Herz der Innenstadt" wird eine ausreichende
Benutzerfreundlichkeit gewährleistet.
- Änderungen an Einzelmaßnahmen aus
dem bisherigen Maßnahmenkatalog
A2 Neugestaltung und
Umbau Bustreff Matthiasstraße
-
A2.4 Planung
Bustreff Matthiasstraße (Landschaftsarchitekten, Verkehrsplaner)
-
A2.5 Umbau
Bustreff Entflechtungsgesetz
-
A2.6 Carsharing
Station einrichten
-
A2.7 Modernisierung
der Fassaden Cityhauskomplex
wird neu unterteilt in
-
A2.4 Planung
Bustreff Matthiasstraße (Landschaftsarchitekten, Verkehrsplaner), 4 % der zuwendungsfähigen
Baukosten
-
A2.5 Umbau
Bustreff Entflechtungsgesetz
-
A2.6 Planung
Bustreff Matthiasstraße (Landschaftsarchitekten, Verkehrsplaner)
-
A2.7 Umbau
Bustreff Städtebauförderung
-
A2.8 nicht
förderfähiger Anteil an den Planungskosten = Eigenanteil der Stadt
-
A2.9 Carsharing
Station einrichten
-
A2.10 Modernisierung
der Fassaden Cityhauskomplex
Der Bauausschuss wurde in
seiner Sitzung am 22. Januar 2015 zunächst darüber informiert, dass die
Finanzierung des Bustreffs über eine Kombination aus Mitteln nach dem Entflechtungsgesetz
(ehemals GVFG) und aus der Städtebauförderung erfolgen soll. Am 16. April 2015
hat der Bauausschuss in diesem Sinne den Beschluss zu der Vorlage 141/15 und
zum Umbau des Bustreffs nach der dazu vorliegenden Entwurfsplanung gefasst. Für
die zwei Förderanträge wurden daraufhin die jeweils förderfähigen Planungs- und
Baukosten voneinander getrennt ermittelt und in der Maßnahmenliste in den oben
genannten separaten Teilmaßnahmen A2.4 bis A2.7 aufgeführt. Für den nicht
förderfähigen Anteil der Planungskosten wurde die Teilmaßnahme A2.8 gebildet.
Die Nummerierung der
Teilmaßnahmen A2.6 Carsharing Station einrichten und A2.7 Modernisierung der
Fassaden Cityhauskomplex wurde aufgrund der ergänzten Teilmaßnahmen entsprechend
zu A2.9 und A2.10 geändert.
Da das Carsharing Angebot
der Stadtwerke zwischenzeitlich aufgrund mangelnder Nutzung durch die
Bevölkerung eingestellt wurde, entfällt die Teilmaßnahme A2.9, nach der die
Stellplätze dieser Fahrzeuge ursprünglich aus der Tiefgarage in den
Bustreffbereich verlegt werden sollte.
A5 Neuausrichtung,
Aufwertung und Erhöhung der Aufenthaltsqualitäten des Staelschen Hofes
-
A5.4 Umbau
Staelscher Hof
Die Stadt Rheine hat
zwischenzeitlich die Hertie Immobilie erworben mit dem Ziel, diese eigenständig
in die Vermarktung zu bringen, ohne dabei weiterhin abhängig von nicht
ortsansässigen Eigentümern zu sein, siehe veränderte Maßnahme B4. Die
Vermarktung wird derzeit vorbereitet und ab dem Jahr 2018 konkret durchgeführt.
Für die Neuausrichtung
und Aufwertung des Staelschen Hofes, deren Planung im Jahr 2020 und deren
Umsetzung in den Jahren 2021/2022 im Ablaufplan zum Rahmenplan eingetragen sind,
bedeutet dies, dass die Flächenanteile des Hertie Grundstücks nicht mehr (wie
bislang in Anlage 3 dargestellt) seitens der Stadt Rheine erneuert werden. Im
Zuge der Grundstücksveräußerung bedarf es vielmehr einer vertraglichen
Regelung, dass der Investor und zukünftige Eigentümer diese Privatfläche mit
dem Ausbaustandard herzustellen hat, den die Stadt Rheine für die Aufwertung
des Staelschen Hofes wählt, so dass eine einheitliche Gestaltung möglicher
durchgehender privater Außenflächen und der öffentlichen Fläche gewährleistet
werden kann.
Daneben sieht die
Variante 1 der Anlage 3 vor, dass die zu erneuernde Fläche des Staelschen Hofes
an der südlichen Begrenzung der Wasserspielfläche endet. In diesem Bereich
werden lediglich Änderungen an der Ausstattung vorgenommen.
-
A5.6 Errichtung
einer Service-Station für Radfahrer am Staelschen Hof
Anstelle eines Standortes
am Staelschen Hof wird eine Service-Station in der Mühlenstraße errichtet,
siehe dazu die Erläuterung zu der ergänzten Teilmaßnahme C7.4 Konzept für
Radabstellanlagen in der Innenstadt.
A10 Funktionale und
gestalterische Aufwertung des eec Umfeldes
-
A10.6 Planung
städtische Platzbereiche am eec
-
A10.7 Umgestaltung
städtischer Platzbereiche am eec
Zu dem Zeitpunkt, als der
Rahmenplan aufgestellt wurde, lag dieser Einzelmaßnahme das private
Planungskonzept des Betreibers zur Erweiterung des eec in der Form des sogenannten
Paseos zugrunde. Die nach diesem Konzept im unmittelbaren Umfeld verbleibenden
öffentlichen Flächen galt es gestalterisch aufzuwerten.
Die privaten Planungen
zur Erweiterung des eec wurden seit 2014 weiter konkretisiert. Nach derzeitigem
Stand vergrößert sich die Fläche des öffentlichen Bereiches zwischen der
eec-Erweiterung und der Parkplatzausfahrt. Daneben ist die öffentliche Fläche
zwischen der Parkplatzeinfahrt und –ausfahrt aufzuwerten.
Ebenso bedarf der
Verkehrsraum der Lingener Straße im betrachteten Abschnitt entlang des eec
einer Aufwertung und einer neuen Aufteilung und Flächenzuweisung für die
einzelnen Verkehrsteilnehmer, so zum Beispiel für Radfahrer, die bisher über
die Schotthockstraße geführt wurden, die aufgrund der eec-Erweiterung entfallen
wird. Die für eine Aufwertung des öffentlichen Raumes vor dem eec entstehenden
Kosten können in die Städtebauförderung eingestellt werden.
A11 Räumliche Stärkung
des Eingangsbereichs Hovestraße/Kardinal-Galen-Ring
-
A11.1 Planung
Platzbereich Matthiasstraße/Köpi
-
A11.2 Umbau
Platzbereich Matthiasstraße/Köpi
In dieser Einzelmaßnahme
war bislang vorgesehen, den Verkehrsraum der Matthiasstraße zwischen dem
Kardinal-Galen-Ring und dem Hertie Gebäude zu verschmälern, so dass das Eckgrundstück
neben dem KöPi, auf dem derzeit Parkplätze angelegt sind, einen besseren Zuschnitt
als Baugrundstück bekommt. Die kombinierte städtebauliche/verkehrliche Studie,
die zur Vorbereitung eines Investorenwettbewerbs für die Hertie Immobilie
(siehe Erläuterung zu der geänderten Einzelmaßnahme B4 und separate Vorlage
268/17) erstellt wurde, kommt demgegenüber zu dem Schluss, dass bei einer neuen
Nutzung auf dem Hertie Grundstück die vorhandene Anzahl an Fahrstreifen in der
Matthiasstraße erforderlich sein wird, um eine mindestens ausreichende Qualität
der Verkehrsabläufe an der Kreuzung mit dem Kardinal-Galen-Ring zu gewährleisten.
Das städtische Eckgrundstück
mit den Parkplätzen ist grundsätzlich ohne eine Vergrößerung dessen Fläche als
Baugrundstück geeignet. In welcher Weise eine Entwicklung des Grundstücks
erfolgen kann und wird, wird sich im Gesamtzusammenhang mit der Reaktivierung
des Hertie Grundstücks herausstellen.
A15 Innenstadtforum
etablieren und Bürgerbeteiligung und –engagement im öffentlichen Raum stärken
-
A15.3 Bau eines
Stadtmodells
wird umbenannt in
-
A15.3 Bau eines
digitalen Stadtmodells
In der textlichen Beschreibung
dieser Einzelmaßnahme im Rahmenplan waren bislang alternativ der Bau eines
Innenstadtmodells und ein digitales 3D-Modell als sinnvolle Unterstützung der
Öffentlichkeitsarbeit zur Förderung der Baukultur genannt.
Zwischenzeitlich wurde
das kommunale Fassadenprogramm der Einzelmaßnahme B2 aufgelegt. Dabei wurde
festgestellt, dass ein digitales 3D-Modell bei der offensiven Ansprache der
Eigentümer von Immobilien mit Sanierungsbedarf an den Außenfassaden hilfreicher
ist als ein Innenstadtmodell. Die Verwaltung erstellt das digitale Stadtmodell
mithilfe der im Jahr 2017 angeschafften Drohne.
B3 Stärkung des Thies
als "urbanen Ort" mit besonderen Ladenkonzepten und attraktivem Wohnraum
-
B3.2 Umfassendes
Beratungsangebot für individuelle und besondere Ladenkonzepte
Das Teilprojekt sah einen
Workshop-Tag vor, auf dem über Existenzgründung und unterschiedliche,
individuelle Ladenkonzepte informiert wird. Die EWG für Rheine mbH hat sich in
der ersten Jahreshälfte 2017 zu dieser Thematik intensiv mit dem Handelsverband
Westfalen-Münsterland, der IHK Nord Westfalen sowie der WEStmbH/ Gründerschmiede
Steinfurt ausgetauscht. Vor dem Hintergrund der im Kreis Steinfurt schon
bestehenden Angebote für Existenzgründer wurde kein konkreter Ansatzpunkt für eine
aussichtsreiche Veranstaltung in Rheine in Bezug auf das Thiequartier gesehen.
Im Rahmen des
Innenstadtdialoges „Aktivierung von Leerständen“ am Dienstag, 4. Juli 2017
wurde auf das bestehende Beratungsangebot in Bezug auf das Thema
„Existenzgründung“ eingegangen.
Aus diesen Gründen wird
diese Teilmaßnahme nicht weiter verfolgt und entfällt.
B4 Überprüfung des
Einkaufsstandortes Karstadt/Hertie
-
B4.2 Ideenwettbewerb
Zwischennutzung Karstadt/Hertie
-
B4.3 Herrichtung
einer temporären Nutzung
Die Inhalte und Ziele der
Maßnahme B4 haben sich im Vergleich zum Jahr 2014, als der Rahmenplan
beschlossen wurde, vollständig geändert. Die Stadt Rheine hat durch den
zwischenzeitlichen Erwerb des Hertie Grundstücks die Inhalte und die zeitliche
Abfolge der Entwicklung dieses Standortes nun eigenständig in der Hand und
betreibt das Verfahren bis zu einer erfolgreichen Weiterveräußerung des Grundstücks
derzeit mit Hochdruck (siehe unten aufgeführte ergänzte Teilmaßnahmen).
Der Ideenwettbewerb für
eine Zwischennutzung des Gebäudes und deren Herrichtung sind vor diesem
Hintergrund nicht mehr erforderlich, da die Stadt Rheine nunmehr das Ziel
verfolgt, unmittelbar eine langfristige Investition in diesen Standort
herbeizuführen. Die Teilmaßnahmen B4.2 und B4.3 entfallen daher (zu den
inhaltlichen Ergänzungen in dieser Maßnahme siehe Ausführungen ganz unten).
C1
Gestaltungszielsetzungen für die Fußgängerzone erarbeiten und langfristig
umsetzen
Das Gestaltungskonzept
der Teilmaßnahme C1.1 wurde zwischenzeitlich durch ein externes Büro
ausarbeitet. Das fertige Gestaltungskonzept unterteilt die Innenstadt in drei
funktional unterschiedliche Bereiche auf:
- Historisch geprägte Innenstadt
- Emsverbindung und städtische
Plätze
- Emsufer
Diesen Bereichen weist
das Konzept jeweils eigene Gestaltungskriterien für den öffentlichen Raum in Fragen
der Ausstattung, Oberflächen und Vegetation zu. Der Bauausschuss hat am 24.
November 2016 beschlossen, dass die Festlegungen des Kataloges Vorgabe für alle
zukünftigen Planungen und Maßnahmen im Bereich der Fußgängerzone der Innenstadt
sein sollen.
Aus Gründen der Optik und
der Wirtschaftlichkeit hinsichtlich des langfristigen Unterhaltungsaufwandes
ist es das Ziel, dass in den drei oben genannten Bereichen jeweils nur ein Produkt
für die verschiedenen Ausstattungsgegenstände wie beispielsweise Bänke, Fahrradständer
und Mülleimer in zukünftigen Baumaßnahmen Verwendung finden.
Als erster Abschnitt der
historischen Meile, siehe Einzelmaßnahme C6, wurde die Münsterstraße zwischen
der Münstermauer und der Emsstraße zwischenzeitlich umgestaltet und
aufgewertet. Die allgemeine Ausstattung der Münsterstraße sollte in diesem
Zusammenhang ebenfalls möglichst zeitnah nach der Umgestaltung der Oberflächen
errichtet werden, damit die Münsterstraße für die Öffentlichkeit wieder
vollständig nutzbar ist.
Das Gestaltungskonzept definiert
die Münsterstraße dem Bereich der historisch geprägten Innenstadt zugehörig.
Der weitere Abschnitt der Münsterstraße bis zum Marktplatz, der Marktplatz
selbst, die Marktstraße und der Thie zählen nach der Definition des Konzeptes ebenso
zur historisch geprägten Innenstadt. Damit in diesem gesamten Bereich nicht in
jeder einzelnen Ausschreibung der nacheinander umzusetzenden Tiefbaumaßnahmen unterschiedliche
Produkte der Straßenausstattung beauftragt werden müssen, wurde die Anzahl
sämtlicher Ausstattungsgegenstände der historisch geprägten Innenstadt
zusammengefasst und als Lieferleistung ausgeschrieben.
In Abstimmung mit der
Bezirksregierung wurden die Kosten der Straßenausstattung aus den einzelnen
Baumaßnahmen des Rahmenplans herausgezogen und diese in drei neue Teilmaßnahmen
-
C1.2
Gestaltungskonzept in der historisch geprägten Innenstadt umsetzen
-
C1.3 Gestaltungskonzept
in der Emsverbindung und auf städtischen Plätzen umsetzen
-
C1.4 Gestaltungskonzept
an den Emsufern umsetzen
zusammengefasst. Über
eine Änderung zum Förderantrag für das Jahr 2015 wurden die Gesamtkosten für
C1.2 in diesen Förderantrag verschoben und seitens der Bezirksregierung bewilligt,
so dass die gesamten Ausstattungsgegenstände für C1.2 bereits ausgeschrieben
werden durften, ohne dass dies einen förderschädlichen Tatbestand erfüllen
würde.
C3 Umbau der
Nepomukbrücke
Für diese Einzelmaßnahme
waren im Rahmenplan bislang 595.000,- € Baukosten eingestellt. Dieser Ansatz
reicht jedoch für eine vollständige Umgestaltung der Brücke einschließlich
sämtlicher Bestandteile nicht aus. In dieser Maßnahme wird von einer optischen
Aufwertung der Brüstungen und einer Erneuerung der Oberfläche ausgegangen.
Zu diesem Zweck ist es
nicht erforderlich, einen Architekten- und Ingenieurwettbewerb durchzuführen. Es
ist vielmehr beabsichtigt, im Rahmen einer Mehrfachbeauftragung drei Vorplanungen
erarbeiten zu lassen, wie dies bei der Maßnahme A3 Umgestaltung des Marktplatzes
bereits erfolgreich durchgeführt wurde.
Dies führt daneben zu
einer guten Einbindung der Öffentlichkeit in die Ziele und Inhalte der Maßnahme
bereits während der Phase der Vorplanung. Dem partizipativem Grundgedanken des
Rahmenplans wird dieses Vorgehen bei weitem besser gerecht als ein
nachgeschalteter öffentlicher Austausch über fertiggestellte
Wettbewerbsergebnisse.
Aus diesem Grund entfällt
die Teilmaßnahme
-
C3.1
Durchführung eines Architekten- und Ingenieurwettbewerbes „Nepomukbrücke“
ersatzlos. Der Aufwand
für die Mehrfachbeauftragung ist zukünftig in der Teilmaßnahme
-
C3.3 weitere
Planungskosten Nepomukbrücke
enthalten. Die
Teilmaßnahme
-
C3.2 Öffentlicher
Austausch über Wettbewerbsergebnisse "Nepomukbrücke"
wird in diesem
Zusammenhang umbenannt in
-
C3.2 Beteiligungsverfahren
mit der Öffentlichkeit zum Umbau der Nepomukbrücke
C9 Initiative
"Nette Toilette" starten bzw. öffentliche Toiletten anbieten
In dem Pavillon auf der
Wartefläche des neu gestalteten Bustreffs wird eine öffentliche Toilette
eingerichtet, die auch behindertengerecht ist. Die Kosten für diese Toilette
wurden nach Abstimmung mit den beiden Fördergebern zum Ausbau des Bustreffs
zwischenzeitlich in die anrechenbaren Kosten nach dem Entflechtungsgesetz
verschoben. In der Kostenfortschreibung sind diese nun nicht mehr in der
Teilmaßnahme
-
C9.2 Einrichtung
einer öffentlichen WC-Anlage
sondern in der
Teilmaßnahme
-
A2.5 Umbau nach
Entflechtungsgesetzt
enthalten.
D2 Dialog mit
Jugendlichen : "Orte zum Chillen"
Die in der Teilmaßnahme
-
D2.2 Unterstützung
von selbstorganisierten, temporären Jugendprojekten
entstehenden Kosten
dürfen nach zwischenzeitlicher Vorgabe der Bezirksregierung nicht unmittelbar
in die Städtebauförderung eingestellt werden. Hier hat eine anteilige
Finanzierung über sowohl private Mittel als auch über die Mittel in der
Teilmaßnahme
-
B9.3 Bereitstellung
des Topfes Verfügungsfonds
zu erfolgen.
F1 Attraktive Gestaltung
des Timmermanufers
Im Jahr 2014 ist man im
Zusammenhang mit der Vorbereitung der Planung zunächst von einem gemeinsamen
Beteiligungsverfahren für Bürger und Anlieger beider Emsufer ausgegangen. Die
Gesamtkosten dieses Verfahrens waren zusammengefasst in der Teilmaßnahme
-
F1.1 Beteiligungsverfahren
Bürger und Anlieger Emsufer (Timmermannufer und Kettelerufer) (vgl. F 2.1)
enthalten. Da der erste
Bauabschnitt des Kettelerufers aufgrund der im September 2016 eröffneten
Emsgalerie vordringlich zu planen und zu bauen war (siehe Ausführungen zu F2),
wurde das Beteiligungsverfahren für das Kettelerufer vorgezogen durchgeführt.
Für den Förderantrag 2015 wurden in Abstimmung mit der Bezirksregierung daher
zwischenzeitlich Kostenanteile aus F1.1 in die neu benannte Teilmaßnahme
-
F2.1 Beteiligungsverfahren
Bürger und Anlieger Kettelerufer
verschoben. Ebenfalls neu
ist demzufolge die Bezeichnung der Teilmaßnahme
-
F1.1
Beteiligungsverfahren Bürger und Anlieger Timmermannufer
F2 Attraktive
Gestaltung des Kettelerufers
-
F2.1 Beteiligungsverfahren
Bürger und Anlieger Emsufer (Timmermannufer und Kettelerufer) (vgl. F 1.1)
Zu Änderungen in F2.1
siehe Ausführungen zu F1.
-
F2.3 Umbau
Kettelerufer Abschnitt Nepomukbrücke bis Ludgerusbrücke
In diesem Abschnitt waren
ursprünglich eine gestalterische Aufwertung der Zugänge vom Emsradweg zur
Innenstadt und eine einheitliche Ausstattung mit Hinweisschildern in Richtung Innenstadt
vorgesehen, damit Auswärtige sich besser orientieren können. Daneben waren die
Hochbeete entlang der Hochwasserschutzmauer zur Verbreiterung des Emsradweges
zu entfernen.
Die nähere Betrachtung
der örtlichen Verhältnisse im Rahmen der Vorplanung des beauftragten Büros für
Landschaftsarchitektur ergab hingegen, dass die oben genannten baulichen Maßnahmen
nicht ausreichen, um der hohen Frequenz von Fußgängern und Fahrradfahrern
(betrachtet man den Bestand gemeinsam mit dem zu erwartenden Mehraufkommen nach
der Aufwertung des Ufers) ausreichend Platz für verkehrssichere
Bewegungsabläufe zu bieten (siehe dazu ausgiebige Begründung in der Vorlage
387/16 mit Beschlussfassung zur Entwurfsplanung des Kettelerufers im Bauausschuss
am 24. November 2016).
Aus diesem Grund ist eine
zusätzliche Verbreiterung des Ufers mithilfe einer neuen Ufermauer vorgesehen.
Daneben soll die Bastion vollständig zurückgebaut werden, da diese einen erheblichen
Eingriff in die leichte und übersichtliche Befahrbarkeit des Emsradweges
darstellt.
Diese zusätzlichen
baulichen Maßnahmen fanden in der Beteiligung der Öffentlichkeit während der
Phase der Vorplanung einen erheblichen Zuspruch und wurden im oben genannten
Bauausschuss als Bestandteil der weiteren Planungen beschlossen. Die Baukosten
für diesen ersten Abschnitt des Kettelerufers erhöhen sich nach der
Kostenberechnung zur Entwurfsplanung von ursprünglich 330.000 € auf 1,654 Mio.
€. Im Förderantrag für das Jahr 2017 wurden Baukosten in entsprechender Höhe
eingestellt.
-
F2.6 Einrichtung
Servicestation für Radfahrer
Im Jahr 2014 wurde im
Rahmenplan eine Servicestation für Radfahrer für das Kettelerufer vorgesehen.
Zwischenzeitlich wurde unter anderem im Zusammenhang mit dem Bundeswettbewerb „Klimaschutz
durch Optimierung der Nahmobilität und des Radverkehrs“ im Jahr 2017 ein
Konzept für Radabstellanlagen in der Innenstadt erstellt. Teile dieses
Konzeptes wurden Bestandteil des städtischen Beitrages KONRAD zu diesem Wettbewerb.
Das Bundesministerium hat das städtische Gesamtkonzept positiv bewertet und
dazu aufgefordert, einen Förderantrag einzureichen für die im Konzept
beschriebenen Baumaßnahmen einzureichen. Die Baukosten werden über das
Förderprogramm zu 70 % anteilig finanziert.
Mit der Teilmaßnahme C7.4
Konzept für Radabstellanlagen in der Innenstadt (siehe C7 unter Punkt 2.) geht
dieses Konzept nun in den Rahmenplan ein. Danach wird eine Servicestation für
Radfahrer nun nicht mehr am Kettelerufer sondern an der Radabstellanlage in der
Mühlenstraße errichtet, da dort aufgrund der hohen Nutzungsfrequenz eine
wesentlich größere Nachfrage zu erwarten ist. Mit einer entsprechend
hinweisenden Beschilderung am Emsradweg werden Radtouristen auf dieses Angebot
in der Mühlenstraße aufmerksam gemacht und dadurch vom Emsradweg in die
Innenstadt geführt. Die ursprünglich am Kettelerufer vorgesehene Servicestation
der Teilmaßnahme F2.6 entfällt somit.
Bestandteil von KONRAD
ist daneben eine Solartankstelle, die südlich von der Ludgerusbrücke am
Kettelerufer verortet ist. Dieser Standort befindet sich unmittelbar neben dem
Bewegungsparcours der Teilmaßnahme D3.3. Während der Ladezeiten können
Radtouristen die Bewegungsgeräte für eine ganzkörperliche Ertüchtigung nutzen
und dadurch die Nutzungsfrequenz des Bewegungsparcours steigern.
Da die Servicestation am
Kettelerufer entfällt, wird diese Teilmaßnahme umbenannt in
-
F2.6 Einrichtung
Solartankstelle Ludgerusbrücke.
X1 Projektmanagement
Rahmenplanung
Das Gesamtprojekt
Rahmenplan Innenstadt sollte ursprünglich durch ein externes Büro gesteuert
werden. Aufgrund der erwarteten Höhe des Gesamthonorars der Projektsteuerung
von mehr als dem Schwellenwert von 209.000 € wurde diese Leistung EU-weit
ausgeschrieben. Aus dem mehrmonatigen Verfahren ging das Büro ASS aus
Düsseldorf als Mindestfordernder hervor und wurde im August 2016 entsprechend
von der Stadt Rheine beauftragt.
Bereits im Jahr 2014 war
zur erforderlichen Steuerung der Maßnahme ein internes Projekt-management
eingerichtet worden, welches zunächst die Organisationsstrukturen für die Umsetzung
des Rahmenplans aufbaute und die das Gesamtprojekt bis zum Sommer 2016
steuerte. Eine Reihe von Einzelmaßnahmen waren zu dem Zeitpunkt der
Auftragsvergabe an das Büro ASS inhaltlich bereits weit voran geschritten und
wurden von der Verwaltung nach wie vor mit großem Nachdruck weiter betrieben,
so dass es sich für das Büro ASS als schwierig gestaltete, gleichzeitig die
zwischenzeitlichen Arbeitsinhalte aufzuholen und dabei die laufenden Prozesse
steuernd zu übernehmen.
Im Laufe der weiteren
Zusammenarbeit stellte sich heraus, dass die Vielzahl der Einzelprojekte und
die erforderlichen internen Schnittstellenabstimmungen durch externe
Projektsteuerung nicht zielführend wahrgenommen werden konnte. Der Vertrag mit
dem Büro ASS wurde daher aufgelöst.
Die vollständige
Steuerung des Projektes liegt nunmehr beim internen Projektmanagement des
Fachbereiches Planen und Bauen und wird bis zum erfolgreichen Abschluss des Projektes
dort verbleiben.
- Neue Einzelmaßnahmen und in bereits
vorhandenen Einzelmaßnahmen ergänzte Teilmaßnahmen
C7 Erhöhung der
Nahmobilität und Verbesserung der Fahrradinfrastrucktur
-
C7.4 Konzept
für Radabstellanlagen in der Innenstadt
Die Einzelmaßnahme C 7 befasst
sich mit der „Erhöhung der Nahmobilität und Verbesserung der
Fahrradinfrastruktur“. Für die Verbesserung der Fahrradinfrastruktur sind die
Teilmaßnahmen C 7.2 „Fertigstellung der Fahrradrouten aus den Quartieren in die
Innenstadt“ und C 7.3 „Beschilderung besonderer Orte entlang des Fernradweges
in der Innenstadt“ vorgesehen. Ziel ist es demnach, den Anteil der Radfahrer am
Gesamtverkehr in Richtung Innenstadt zu erhöhen.
Der Rahmenplan befasst
sich jedoch bislang noch nicht mit den Defiziten der Fahrradinfrastruktur in
der Innenstadt selbst und mit den Folgen einer erfolgreichen Umsetzung der
Teilmaßnahmen C 7.2 und C 7.3. Bereits heute fehlt es in der Innenstadt, hier
besonders innerhalb der Fußgängerzone, u.a. an Radabstellanlagen, die ein
geordnetes Abstellen der Fahrräder ermöglichen. Dies führt dazu, dass Fahrräder
in der Innenstadt mitunter auf Leitstreifen für Blinde/Sehbehinderte, im
Bereich wichtiger Laufbeziehungen und ungeordnet unmittelbar vor Schaufenstern
abgestellt werden. Diese Situation gilt es zu verbessern, um die
Nutzungsqualität der Innenstadt für die verschiedenen, von diesen Missständen
betroffenen Bevölkerungsgruppen zu verbessern und im Zuge der Umbaumaßnahmen
des Rahmenplans auch im Hinblick auf abgestellte Fahrräder zu einer
Verbesserung des Stadtbildes beizutragen. Dies gilt besonders, sofern die
Teilmaßnahmen C 7.2 und C 7.3 erfolgreich umgesetzt werden und sich das Radverkehrsaufkommen
in Richtung der Innenstadt zukünftig erhöhen wird.
Um dieses Ziel zu
erreichen, bedarf es eines Gesamtkonzeptes der Fahrradinfrastruktur im gesamten
Geltungsbereich des Rahmenplans. Zwischenzeitlich wurde dieses Konzept für C7.4
erarbeitet, damit die Ergebnisse in den bereits laufenden und zukünftigen
Planungs- und Baumaßnahmen in der Innenstadt Berücksichtigung finden können (unter
anderem A 3 Neugestaltung Marktplatz, F 1 Attraktive Gestaltung des
Timmermanufers, F 2 Attraktive Gestaltung des Kettelerufers, C 6 Aufwertung der
historischen Meile). Im Rahmenplan wird die Teilmaßnahme C7.4 dementsprechend
ergänzend aufgeführt.
In der Mühlenstraße wird
nach diesem Konzept eine Radabstellanlage mit einer Servicestation
eingerichtet, die es beispielsweise Radfahrern ermöglichen wird, eigenständig
kleine Reparaturen vor Ort durchzuführen.
C8 Lichtraum- und
Beleuchtungskonzept für gesamte Innenstadt erarbeiten und umsetzen (Hinweis
Bürgerwerkstatt)
-
C8.3 Beleuchtungskonzept
für private Fassaden (sowie Prüfung energieeffizienter Systeme)
Für den öffentlichen Raum
der Innenstadt wurde zwischenzeitlich ein Lichtraum- und Beleuchtungskonzept
(Teilmaßnahme C8.1) erstellt. Der Bauausschuss hat dieses am 24. November als
Grundlage für die zukünftige Einbindung der Licht- und Beleuchtungsbelange in
die Entwicklung der Innenstadt beschlossen.
Private
Immobilieneigentümer in der Innenstadt haben erfreulicherweise ebenfalls das
Interesse, an ihren Gebäuden eine über die reine Werbewirkung hinausgehende
Fassadenbeleuchtung zu installieren. Erste diesbezügliche Anfragen wurden der
Verwaltung zum Jahresanfang 2017 vorgelegt.
Damit die öffentliche
Beleuchtung und die Beleuchtung von Fassaden in ihrer Gesamtwirkung eine
möglichst gute Wirkung erzielen, bedarf es für zukünftig zu erneuernde oder ergänzende
Fassadenbeleuchtungen ebenfalls eines übergreifendes Konzeptes in Form eines
Leitfadens, mit dem eingehende Anfragen und Vorschläge der Immobilieneigentümer
fach- und sachgerecht beantwortet werden können. Dieses Konzept wurde
zwischenzeitlich bereits beauftragt und wird dem Bauausschuss in einer der
nächsten Sitzungen zum Beschluss vorgelegt. Im Rahmenplan wurde diese
Teilmaßnahme als C8.3 entsprechend ergänzt.
F8 Öffnung der Ems zur
Innenstadt durch Abbruch der Emsgaragen und Neugestaltung des Heilig-Geist-Platzes
-
F8.1 Beteiligungsverfahren
Bürger und Anlieger Heilig-Geist-Platz
-
F8.2 freiraumplanerisches
Konzept und Planung Heilig-Geist-Platz
-
F8.3 Umbau
Heilig-Geist-Platz und Öffnung zur Ems
Der Rahmenplan stellt
fest, dass der Radtourismus entlang der Ems die Stadt Rheine zwar durchquert, jedoch
ohne in dieser zu verweilen, da eine unmittelbare Sichtbeziehung zwischen dem
Emsufer und der Innenstadt nicht besteht. Ortsunkundige werden somit bislang
optisch nicht dazu angeregt, einen Abstecher in die Innenstadt zu machen. Auch
von den Plätzen und Wegen der Innenstadt links der Ems ist der Fluss nicht
wahrzunehmen und bietet somit auch für die Einwohner keinen unmittelbaren
Anziehungspunkt. In der Summe ist festzuhalten, dass die Potentiale, die sich
in dem Stadtmotto „Rheine – Leben an der Ems“ verbergen, bei weitem nicht voll
ausgeschöpft werden.
In der Vorplanung für den
Abschnitt des Kettelerufers zwischen der Nepomukbrücke und der Dionysiusbrücke
wurde daher untersucht, an welcher Stelle eine niveaugleiche Verbindung zwischen
dem Emsradweg und der Innenstadt möglich ist. Die einzige dabei entstandene
Variante ist es, zwei Garagen an der Mühlenstraße abzureißen und damit eine
direkte Sichtbeziehung und Zugänglichkeit zwischen dem Heilig-Geist-Platz und
dem Emsufer herzustellen. Das vorhandene und geplante Gastronomieangebot im
direkten Umfeld dieses neuen Zugangs vom Emsufer zur Innenstadt stellt einen ersten
Anziehungspunkt und Anlass für Radfahrer dar, eine Pause einzulegen und die
Innenstadt zu erkunden.
Diese Planungsidee wurde
in der Veranstaltung zur Öffentlichkeitsbeteiligung zum Ausbauentwurf des
Kettelerufers im Abschnitt zwischen Ludgerusbrücke und Nepomukbrücke im Gesamtzusammenhang
mit der Aufwertung des Emsufers vorgestellt. Es fand bei den anwesenden Bürgern
und politisch Beteiligten breites Interesse und Zustimmung. Daraufhin wurde eine
neue Einzelmaßnahme aus dieser Planungsidee formuliert. Diese wurde im
Rahmenplan ergänzt, da die Maßnahme das Handlungsfeld F mit dem Titel Freiräume
der Ems sinnvoll ergänzt und in besonderem Maße dazu beiträgt, dass das
Kettelerufer aus seiner rückwärtigen Lage in Bezug auf die Innenstadt befreit
wird.
- Ausreichende
Benutzerfreundlichkeit in der aktuellen Entwurfsplanung zu einer Maßnahme
gewährleisten
A3 Neugestaltung
Marktplatz zum "Herz der Innenstadt"
-
A3.3 Umbau
Marktplatz
In der Entwurfsplanung
zur Neugestaltung des Marktplatzes wurden für die Wahl der neuen Oberflächenbefestigung
vier Varianten untersucht, wie sie in der Vorlage 402/17 ausführlich
beschrieben sind. In der oben genannten Vorlage wird dem Bauausschuss die Wahl der
Ausbauvariante empfohlen, die im Außenbereich des Marktplatz und in der
zentralen Intarsie ein geschnittenes Natursteinpflaster vorsieht, welches den
Ansprüchen an die Begehbarkeit und Benutzerfreundlichkeit im Vergleich zu der
bisherigen Oberflächenbefestigung mit gebrochenem Natursteinpflaster und im
Vergleich zu den anderen drei Ausbauvarianten wesentlich besser entspricht.
In einer anderen
Ausbauvariante ist lediglich im Außenbereich des Marktplatzes zwischen den
Häuserfassaden und der Intarsie ein neues geschnittenes Natursteinpflaster
vorgesehen. Innerhalb der Intarsie ist vorgesehen, das bisherige gebrochene
Natursteinpflaster wiederzuverwenden. Somit wäre zumindest in den
Hauptlaufflächen vor den Geschäftsfassaden eine gute Begehbarkeit gegeben,
jedoch nicht auf der Intarsie, da das vorhandene Pflaster nicht eben genug ist,
dass alle Bevölkerungs- und Altersgruppen dies problemlos und ohne
Einschränkungen überqueren können.
Da somit zumindest eine
bereichsweise gute Begehbarkeit gegeben ist und es eine Kostendifferenz von
106.000 € zwischen diesen beiden Ausbauvarianten gibt, wird vor dem Hintergrund
der Maßgabe, dass der vom Rat im Februar 2014 beschlossene Eigenanteil der
Stadt Rheine einzuhalten ist, in der Variante 1 die günstigere der beiden
Ausbauvarianten zum Marktplatz einkalkuliert.
- Zusammenfassung zu Variante 1
Mit C7.4 und C8.3 werden
im Maßnahmenkatalog notwendige Teilmaßnahmen ergänzt, ohne die ansonsten an
einigen Stellen bei der Umsetzung des Rahmenplans keine optimalen Ergebnisse
erzielt werden könnten.
Die neue Einzelmaßnahme
F8 wertet das Handlungsfeld F inhaltlich ganz erheblich auf. Sie wird ein
Kernbaustein des Rahmenplans sein in seinem Ziel, die Innenstadt von Rheine für
die Einwohner und Auswärtige zu attraktivieren und zu vitalisieren.
Die Kostenentwicklung sämtlicher
Einzelmaßnahmen in der Variante 1 ist in den mittleren Spalten der tabellarischen
Übersicht der Anlage 2 dargestellt. Besonders aufgrund des gestiegenen
Baupreisindexes kommt es in der überwiegenden Zahl der Maßnahmen Mehrkosten.
Minderkosten in besonderem Maß gibt es in der Einzelmaßnahme A2 Neugestaltung
und Umbau Bustreff Matthiasstraße. Gegenüber der Kostenschätzung aus dem Jahr
2014 über 4,79 Mio. € liegen die Kosten der Umsetzung voraussichtlich bei 3,315
Mio. €. Dies ist zum Großteil in sehr günstigen Ausschreibungsergebnissen in
einzelnen Hochbaugewerken begründet. Der Fachbereich Planen und Bauen hat dem
Bauausschuss bei der Beschlussfassung zur Entwurfsplanung zugesichert, dass der
Eigenanteil der Stadt Rheine an dieser Maßnahme weniger als 1,0 Mio. € betragen
wird. Nach derzeitigem Kostenstand zum Eigenanteil in Höhe von 780.000 € kurz
vor der Schlussrechnung aller Gewerke bestätigt sich diese Aussage.
Die Entwicklung der
Gesamtkosten des Rahmenplans in der Variante 1 ist auf der Seite 6 in der
tabellarischen Übersicht der Anlage 2 dargestellt. In der Addition der
Einzelkosten wird darin zunächst die Summe
der 48 Einzelmaßnahmen ermittelt, aus denen der Maßnahmenkatalog gemäß dem
Ratsbeschluss vom 16. Dezember 2014 bestand. Dadurch ist ein direkter Vergleich
der Kostenentwicklung dieser bisherigen Maßnahmen zwischen Dezember 2014 und
November 2017 ablesbar. Die Gesamtkosten der bisherigen 48 Einzelmaßnahmen steigen
demnach von 14,981 Mio. € auf 16,787 Mio. €. Unter Berücksichtigung der
Förderung (Städtebau und Entflechtungsgesetz) steigt der für die Stadt Rheine
relevante Eigenanteil an den
Gesamtkosten von 4,764 Mio. € auf 5,472
Mio. €.
Durch inhaltliche
Einsparungen in dem bisherigen Maßnahmenkatalog, das heißt ein teilweiser oder
vollständiger Wegfall von Einzelmaßnahmen, könnten Mehrkosten beim Eigenanteil
in dieser Größenordnung von 708.000 € (dies entspräche anrechenbaren Baukosten
für die Förderung von 2,36 Mio. €) nicht ausgeglichen werden. Einzelmaßnahmen
dürfen dem bisherigen Maßnahmenkatalog, der vom Ministerium als förderwürdiges
integriertes Handlungskonzept beurteilt wurde, ohnehin nicht entnommen werden,
da dies wegen der inhaltlichen Zusammenhänge Einfluss auf die Qualität anderer
Einzelmaßnahmen und den Gesamterfolg des Rahmenplans nehmen würde. Im Ergebnis
ist demnach festzustellen, dass der im Februar 2014 vom Rat beschlossene Eigenanteil in Höhe von 4,764 Mio. € aufgrund der
mittlerweile veränderten Rahmenbedingungen nicht eingehalten werden kann.
Insofern bedarf es einer
Gegenfinanzierung der Mehrkosten beim Eigenanteil. Diese erfolgt in der Weise,
dass die bisherigen Einnahmen der Stellplatzablöse für den Eigenanteil an der
Maßnahme A2 Neugestaltung und Umbau Bustreff Matthiasstraße verwendet werden.
Diese Einnahmen dürfen nach dem Baugesetzbuch von einer Kommune nicht beliebig
verwendet werden, sondern sind mit dem Ziel, die Straßen vom ruhenden Verkehr
zu entlasten, zu verwenden. Diese Einnahmen sind daher auf einem buchhalterischen
Sonderkonto zu führen. Bei der Stadt Rheine sind in den vergangenen Jahren
Einzahlungen der Stellplatzablösebeiträge in Höhe von 906.000 € eingegangenen. Weitere
Zahlungen in Höhe von 92.000 € werden zeitnah erwartet. In Summe ergeben sich
Einnahmen in Höhe von 998.000 €.
In der Maßnahme A2 Neugestaltung
und Umbau Bustreff Matthiasstraße ergibt sich die seltene Möglichkeit, diese
Einnahmen zweckgebunden zu verwenden, da es sich um eine Verkehrsinfrastrukturmaßnahme
handelt, die dem oben genannten Ziel dient. Nach dem Abzug des Eigenanteils der
Stadt Rheine an der Maßnahme A2 in Höhe von 780.000 € von der Gesamtsumme der
Einnahmen aus der Stellplatzablöse in Höhe von 998.000 € verbleibt davon ein
Rest von 228.000 €.
Wie in der Vorlage 032/17
über die Variantenentscheidung zur Radstation am Bahnhofsausgang West dargestellt,
darf und soll auch bei dieser Maßnahme der Eigenanteil der Stadt Rheine in Höhe
von 127.000 € durch die Mittel der Stellplatzablöse finanziert werden. Dies ist
mit dem Restbetrag der Stellplatzablöse in Höhe von 228.000 € gesichert.
Bei Abzug der 780.000 €
Eigenanteil an der Maßnahme A2 vom Eigenanteil der Stadt Rheine an den
Gesamtkosten des Rahmenplans, der gemäß Variante 1 in Höhe von 5,472 Mio. €
ausgewiesen wird, verbleibt ein für den
laufenden Haushalt relevanter Eigenanteil
von 4,692 Mio. €. Dieser liegt um 72.000 € unter dem vom Rat im Februar 2014
beschlossenen Eigenanteil von 4,764 Mio. €.
Die Gesamtkosten der nach
der Variante 1 vollkommen neuen
Einzelmaßnahme (F8) und der in den vorhandenen Maßnahmen ergänzten
Teilmaßnahmen (C7.4 und C8.3) liegen bei 908.000 €. Der Eigenanteil der Stadt Rheine an diesen
Kosten zusätzlicher Maßnahmen beträgt 318.000
€. In der Summe mit den oben genannten
4,692 Mio. € liegt der für den
Haushalt relevante Eigenanteil bei 5,01 Mio. €.
Gegenüber dem vom Rat im Februar 2014 beschlossenen
Eigenanteil von 4,764 Mio. € ergeben sich demnach in der Variante 1 Mehrkosten der Stadt Rheine in Höhe von 246.000 €.
Variante 2:
Die Änderungen des
Rahmenplans gemäß der Variante 2 unterliegen folgenden Maßgaben:
-
Der
Flächenumfang wird in einigen Einzelmaßnahmen des bisherigen Maßnahmenkataloges
mit Stand vom 16. Dezember 2014, wo dies besonders notwendig und sinnvoll gesehen
wird, erweitert.
-
Eine weitere
Maßnahme mit besonderer städtebaulicher Qualität ergänzt den Maßnahmenkatalog
der Variante 1.
-
In der Maßnahme
F1 Attraktive Gestaltung des Timmermanufers wird eine höhere Gestaltungsqualität
und in der Maßnahme A3 Neugestaltung Marktplatz zum "Herz der Innenstadt"
eine höhere Benutzerfreundlichkeit im Vergleich zu Variante 1 gewährleistet.
-
Die vorhandene
Beleuchtung im gesamten Geltungsbereich des Rahmenplans Innenstadt wird
vollständig erneuert.
- Änderungen am Flächenumfang an
Einzelmaßnahmen aus dem bisherigen Maßnahmenkatalog
A4 Neugestaltung
Borneplatz in seiner Funktion als Eingangs- und Verteilort der Innenstadt
-
A4.3 Umbau
Borneplatz
Der Rahmenplan umfasst in
den Maßnahmen A4 Neugestaltung Borneplatzes und A3 Neugestaltung Marktplatz
bislang nicht eine Neugestaltung der dazwischen liegenden Klosterstraße. Der
Straßenabschnitt weist eine Länge von 40 m und eine öffentliche Fläche von 370
m² aus. Aus Sicht der Verwaltung ist dieser Abschnitt der Klosterstraße
dringend als Fläche zur Erneuerung in den Rahmenplan aufzunehmen, wie auch die
Klosterstraße zwischen dem Borneplatz und dem Staelschen Hof bereits
Bestandteil des Rahmenplans ist. Die trotz der hohen Passantenfrequenz in
diesem Teil der Fußgängerzone vorhandenen und ehemaligen Leerstände weisen
darauf hin, dass dieser Bereich ebenfalls eine Neustrukturierung und Aufwertung
bedarf. Der betrachtete Abschnitt der Klosterstraße wird daher als zusätzliche zu
erneuernde Fläche dem Borneplatz zugeschlagen, da mit diesem ein größerer
funktionaler Zusammenhang besteht als zum Marktplatz.
A5 Neuausrichtung,
Aufwertung und Erhöhung der Aufenthaltsqualitäten des Staelschen Hofes
-
A5.4 Umbau
Staelscher Hof
Anders als in der
Variante 1 wird der ursprünglich im Rahmenplan vorgesehene Flächenumfang zur
Erneuerung des Staelschen Hofes bis einschließlich der gesamten Spielfläche zur
Erneuerung beibehalten. Dies ermöglicht es, diesen Bereich in umfangreicherem
Maße neu zu strukturieren, wie dies im Rahmenplan angesprochen wird.
A8 Umgestaltung des
Trakaiplatzes
Am Trakaiplatz gibt es
eine erhebliche Frequenz an Fußgängern und Radfahrern, da hier die Emsstraße
als Hauptachse der Innenstadt in Ost-West-Richtung und die Hemelter Straße/Bültstiege
als wesentliche Nord-Süd-Achse durch den Teil der Innenstadt rechts der Ems
(der Titel der Maßnahme C4 Gestaltung der Bültstiege als städtebauliches
Teilstück für einen Rundlauf durch die Innenstadt verdeutlicht deren zusätzliche
Bedeutung) aufeinander treffen. Aufgrund dieser besonderen Bedeutung, wird der
Trakaiplatz in der Variante 2 nicht durch ergänzte und erneuerte
Ausstattungsgegenstände nur funktional optimiert, sondern er erfährt durch eine
neue Oberflächenbefestigung auch eine erhebliche optische Aufwertung.
C1
Gestaltungszielsetzungen für die Fußgängerzone erarbeiten und langfristig
umsetzen
-
C1.3 Gestaltungskonzept
in der Emsverbindung und auf städtischen Plätzen umsetzen
Aufgrund der Flächen, die
in einzelnen Maßnahmen zur Neugestaltung ergänzt werden, erhöhen sich neben den
Kosten für die Oberflächengestaltung auch die Kosten der allgemeinen Straßenausstattung.
Dies betrifft die Teilmaßnahme C1.3.
C4 Gestaltung der
Bültstiege als städtebauliches Teilstück für einen Rundlauf durch die Innenstadt
-
C4.2 Umbau
Bültstiege
In der Variante 1 wurde
die Fläche der Bültstiege, die neu zu gestalten ist, auf den öffentlichen
Flächenanteil reduziert. Besonders im Eingangsbereich vom Trakaiplatz in die
Bültstiege stellt die öffentliche Fläche lediglich einen geringen Anteil an der
nutzbaren Querschnittsbreite der Bültstiege dar, siehe dazu Anlage 3. Die
Variante 2 berücksichtigt daher, dass auch die privaten Flächen neben der
Bültstiege von der Stadt Rheine neu gestaltet werden, damit ein einheitliches
Erscheinungsbild gewährleistet wird.
C5 Aufwertung des
Übergangsbereiches Bahnhof Fußgängerzone
-
C5.2 Umbau der
Bahnhofstraße zwischen Ring und Borneplatz
Der Übergangsbereich
umfasst gemäß dem Rahmenplan die Bahnhofstraße und einen Teil des Vorplatzes
zwischen dem City-Haus und dem Kardinal-Galen-Ring. Dieser Flächenzuschnitt berücksichtigt
jedoch nicht, dass neben der Bahnhofstraße auch die sogenannte gelbe Passage
zwischen diesem Vorplatz und der Matthiasstraße eine sehr stark genutzte
fußläufige Verbindung darstellt. Die Bezirksregierung hat in einem Ortstermin,
der zum Jahresanfang 2015 eigentlich zur Besichtigung der ehemaligen Situation
des Bustreffs einberufen worden war, von sich aus angeregt, die gesamte Fläche
dieser Wegebeziehung in die Maßnahme C5 aufzunehmen, da diese Kosten
förderfähig seien. In der Variante 2 werden diese zusätzlichen 760 m² zur Neugestaltung
berücksichtigt.
- Neue Einzelmaßnahme
C10 Aufwertung des
Übergangsbereiches zwischen der Emsstraße und dem Marktplatz
-
C10.1
Beteiligungsverfahren Bürger und Anlieger Herrenschreiberstraße
-
C10.2 freiraumplanerisches
Konzept und Planung Herrenschreiberstraße zwischen Emsstraße und Marktplatz
-
C10.3 Umbau der
Herrenschreiberstraße zwischen Emsstraße und Marktplatz
Weite Teile des
öffentlichen Raumes in der historischen Innenstadt werden durch den Rahmenplan
neugestaltet und aufgewertet und erfahren dadurch eine Attraktivierung. Dies
betrifft unter anderem den Marktplatz, die historische Meile (Münsterstraße bis
Thie) und der Borneplatz. Die Herrenschreiberstraße im Abschnitt zwischen der
Emsstraße und dem Marktplatz liegt im Zentrum der historischen Innenstadt und
stellt die fußläufig kürzeste Wegebeziehung aus den südlichen Stadtteilen zum
zentral gelegenen Marktplatz dar. Sie ist jedoch bislang als einer der wenigen
öffentlichen Bereiche nicht für eine Neugestaltung und Aufwertung vorgesehen.
Die Herrenschreiberstraße
ist als Randlage zu der stark frequentierten Emsstraße und dem Marktplatz als
„Herz der Innenstadt“ jedoch besonders stark von Leerständen und einer drohenden
weiteren Abwärtsentwicklung betroffen, sofern sie in der Umsetzung des Rahmenplans
in den angrenzenden Bereichen weiter in den Hintergrund gerückt wird. Die
Aufwertung der Herrenschreiberstraße wird daher als neue Maßnahme in den
Maßnahmenkatalog des Rahmenplans aufgenommen.
- Höhere Gestaltungsqualität und
Benutzerfreundlichkeit im Vergleich zu Variante 1 in zwei Einzelmaßnahmen
im sicherstellen
A3 Neugestaltung
Marktplatz zum "Herz der Innenstadt"
-
A3.3 Umbau
Marktplatz
In der Variante 2 wird
die Ausbauvariante zur Umgestaltung des Marktplatzes gewählt, die auf der
gesamten Platzfläche eine gute Begehbarkeit gewährleistet.
F1 Attraktive
Gestaltung des Timmermanufers
-
F1.6 Umbau des
Timmermanufers
Nach der Variante 1 wird
das Timmermanufer durch einzelne bauliche Maßnahmen unmittelbar attraktiviert.
Die Variante 2 ergänzt dazu die Grünfläche, die sich zwischen dem Timmermanufer
und der Stadthalle befindet. Diese Fläche birgt in Kombination mit der
Aufwertung des unmittelbar angrenzenden Teiles des Bernburgplatzes und einer
dazwischen herzustellenden komfortablen Verbindung eine hohe Aufenthaltsqualität
und kann wesentlich dazu beitragen, mehr Leben am Timmermanufer zu erzeugen.
- Die vorhandene Beleuchtung im
gesamten Geltungsbereich des Rahmenplans Innenstadt wird vollständig
erneuert
C8 Lichtraum- und
Beleuchtungskonzept für gesamte Innenstadt erarbeiten und umsetzen (Hinweis
Bürgerwerkstatt)
-
C8.2 Austausch
der Beleuchtungskörper
Bislang enthält diese
Teilmaßnahme 90.000 € zum Austausch von Beleuchtungskörpern. Diese Mittel
stehen für Leuchten auf denjenigen öffentlichen Flächen zur Verfügung, die im
Rahmenplan nicht bereits als Maßnahme zur Neugestaltung/Aufwertung von Wegen
und Plätzen vorgesehen sind.
Spätestens mittelfristig
sind jedoch sämtliche Leuchten im Geltungsbereich des Rahmenplans zu erneuern.
Das Gestaltungskonzept der Maßnahme C1.1, welches zwischenzeitlich erstellt
wurde und dessen Festlegungen für Ausstattungsgegenständen vom Bauausschuss als
Vorgabe für alle zukünftigen Planungen und Maßnahmen im Bereich der Fußgängerzone
der Innenstadt beschlossen wurde, sieht zudem vor, langfristig die Leuchten in
drei definierten Bereichen der Innenstadt zu vereinheitlichen.
Aus städtebaulichen
Gründen und im Sinne eines guten Ausschreibungsergebnisses ist es sinnvoll, die
Beleuchtung für den gesamten Geltungsbereich des Rahmenplans im Zuge der Umsetzung
des Rahmenplans zu erneuern. Nur im Zusammenhang mit dem Rahmenplan ergibt sich
der Stadt Rheine die Möglichkeit, diese Kosten in die Städtebauförderung
einzustellen. Die energetische Verbesserung der Leuchten und die Tatsache, dass
die Anzahl verschiedener Leuchtentypen in diesem Zusammenhang erheblich
reduziert wird, wird daneben zu langfristig wirksamen Einsparungen bei den
laufenden Kosten führen und zukünftige Haushaltsjahre entlasten.
- Zusammenfassung zu Variante 2
Die bisherigen Maßnahmen
A4, A5, A8, C4 und C5 werden um Flächen ergänzt, auf denen eine Neugestaltung
und Aufwertung des öffentlichen Raumes sehr sinnvoll ist. Daneben wird mit C10
eine neue Maßnahme in den Rahmenplan aufgenommen, deren Umsetzung einen wesentlichen
Mehrwert für die Innenstadt mit sich bringt. Ohne diese Erweiterungen
hinterlässt der Rahmenplan nach seiner Fertigstellung ansonsten einen
Flickenteppich von Bereichen, die im Vergleich zu den aufgewerteten Plätzen und
Wegen in Gestaltung und Bedeutung erheblich zurückfallen werden.
In den Maßnahmen A3 wird
eine gute Benutzerfreundlichkeit auf der gesamten Fläche des Marktplatzes
sichergestellt, was seiner Funktion als „Herz der Innenstadt“ gerecht wird. Die
bisherige Maßnahme F1 wird durch die Erweiterung über die Grünfläche an der
Stadthalle in einen sinnvollen gestalterischen und funktionalen Zusammenhang
mit dem Bernburgplatz gebracht. Das Timmermanufer kann nur dadurch in optimaler
Weise belebt werden.
Die Maßnahme C8 stellt
gemäß der Variante 2 sicher, dass die Beleuchtung der Innenstadt entsprechend
den Vorgaben aus den Gestaltungszielsetzungen der Maßnahme C1 aufgewertet und
gestalterisch vereinheitlicht wird. Gleichzeitig wird die Beleuchtung
energetisch auf den aktuellen Stand der Technik gebracht. Langfristig ergeben
sich finanzielle Einsparungen in den laufenden Kosten der Unterhaltung und des
Betriebs.
Die Kostenentwicklung
sämtlicher Einzelmaßnahmen in der Variante 2 ist in den rechten Spalten der
tabellarischen Übersicht der Anlage 2 dargestellt. Die Gesamtkosten des
Rahmenplans in der Variante 2 sind der Seite 6 zu entnehmen. In der Addition
der Einzelkosten wird darin zunächst die Summe
der 48 Einzelmaßnahmen ermittelt, aus denen der Maßnahmenkatalog gemäß dem
Ratsbeschluss vom 16. Dezember 2014 bestand. Dadurch ist ein direkter
Vergleich der Kostenentwicklung dieser bisherigen Maßnahmen zwischen Dezember
2014 und November 2017 ablesbar. Die Gesamtkosten der bisherigen 48
Einzelmaßnahmen steigen demnach von 14,981 Mio. € auf 18,924 Mio. €. Unter Berücksichtigung
der Förderung (Städtebau und Entflechtungsgesetz) steigt der für die Stadt
Rheine relevante Eigenanteil an den
Gesamtkosten von 4,764 Mio. € auf 6,22
Mio. €.
Dies bedeutet Mehrkosten im Eigenanteil von 1,456 Mio. €.
Eine Gegenfinanzierung dieser Mehrkosten über die Einnahmen aus der
Stellplatzablöse ist nicht möglich, da diese Mittel im Rahmenplan maximal in
Höhe des Eigenanteils in Höhe von 780.000 € an der Verkehrsinfrastrukturmaßnahme
A2 verwendet werden dürfen. Bei Abzug dieser 780.000 € vom Eigenanteil der
Stadt Rheine an den Gesamtkosten des Rahmenplans in Hhe von 6,22 Mio. € verbleibt ein
für den laufenden Haushalt relevanter Eigenanteil
von 5,439 Mio. €. Dieser liegt um 676.000 € über dem vom Rat im Februar 2014
beschlossenen Eigenanteil von 4,764 Mio. €.
Die Gesamtkosten der nach
der Variante 2 zusätzlichen Ergänzungen
an den bisherigen Maßnahmen A4, A5, A8, C4 und C5, der neuen Maßnahme C10, der
höheren Qualitäten in den Maßnahmen A3 und F1 sowie der Ausweitung der Maßnahme
C8 liegen bei 1,057 Mio. €. Der Eigenanteil
der Stadt Rheine an diesen Kosten ergänzter und zusätzlicher Maßnahmen beträgt 370.000 €. In der Summe mit den oben
genannten 5,439 Mio. € liegt der für den Haushalt relevante Eigenanteil bei
5,809 Mio. €.
Gegenüber dem vom Rat im Februar 2014 beschlossenen
Eigenanteil von 4,764 Mio. € ergeben sich demnach in der Variante 2 Mehrkosten der Stadt Rheine in Höhe von 1,046 Mio. €.
Allgemeine Zusammenfassung zur Begründung und zum Beschlussvorschlag
Der Rahmenplan Innenstadt
verfolgt das Ziel einer nachhaltigen und zukunftsfähigen Innenstadtentwicklung.
Als integriertes Handlungskonzept, welches vom Ministerium als förderwürdig
beurteilt wurde, bietet er die einmalige Möglichkeit, diese Entwicklung in
einem umfassenden Projekt in einem begrenzten Umsetzungszeitraum und nicht als
unabhängig voneinander laufende Einzelmaßnahmen zu betreiben und dies mit finanzieller
Unterstützung auch leisten zu können.
Die Komplexität eines
integrierten Handlungskonzeptes und die gegenseitigen Abhängigkeiten der
Themenfelder und im Kleinen auch der Einzelmaßnahmen untereinander erfordert
es, dass die Rahmenplan inhaltlich auf aktuelle Entwicklungen flexibel reagiert.
Nur der gemäß der
Variante 2 aktualisierte Maßnahmenkatalog stellt ein vollständiges Handlungskonzept
dar.
In den Kostenschätzungen
sind, außer mit Ausnahme bei der Maßnahme C8, mögliche KAG-Beiträge noch nicht
enthalten. Falls sich bei der späteren Einzelfallprüfung der jeweiligen Entwurfsplanungen
für die noch umzusetzenden Maßnahmen ergibt, das KAG-Beiträge zu erheben sind,
werden die Kosten der Stadt Rheine gemindert.
Ausblick auf Maßnahmen mit inhaltlichem und
finanziellem Änderungsbedarf, der noch nicht konkret beschrieben werden kann
A1 Neugestaltung des
Bahnhofsvorplatzes als Stadteingang
Bislang ist diese
Maßnahme räumlich und inhaltlich auf den Bahnhofsvorplatz begrenzt. Im Gesamtzusammenhang
mit dem Umfeld ist jedoch eine städtebauliche und nutzungsbezogene Lösung für
das Gebäude der alten Güterabfertigung mit zu betrachten. Daneben bedürfen der
öffentliche Raum der Bahnhofstraße in der Unterführung der Gleise sowie die
Baukörper unmittelbar neben der Unterführung einer funktionalen und
gestalterischen Aufwertung. Diese Bereiche sind ebenfalls Bestandteil des Geltungsbereiches
des Rahmenplans.
Es ist beabsichtigt, für
dieses direkte Bahnhofsumfeld eine städtebauliche Studie zu erstellen. Die
Inhalte der Maßnahme A1 können erst mit dem Ergebnis der Studie neu definiert
werden.
A6 Gestaltung des
Bernburgplatzes und des Grünbereiches sowie Öffnung zur Ems
Der Rahmenplan ging
bislang davon aus, dass eine teilweise bauliche Entwicklung am Bernburgplatz
den Rahmen für die gestalterische Aufwertung der nach einer Grundstücksveräußerung
verbleibenden öffentlichen Fläche ist. In der Öffentlichkeit wurden von Seiten
des Umfeldes jedoch sehr unterschiedliche Interessenslagen zum Umgang mit dem
Bernburgplatz ausgedrückt.
Die Aufgabenstellung wurde
für das freiraumplanerische Gutachterverfahren daher in der Art definiert, dass
sich diese über die Abgrenzung des Bernburgplatzes hinaus mit dem erweiterten Umfeld
zu beschäftigen hat und sinnvolle Konzepte im Gesamtzusammenhang zu erarbeiten
sind.
Anders als bei der bisher
im Rahmenplan beschriebenen Vorgehensweise ist dieser Prozess derzeit noch
ergebnisoffen. Daher können die Kosten dieser Einzelmaßnahme A6 erst neu ermittelt
werden, wenn nach dem öffentlichen Beteiligungsverfahren unter Abwägung
sämtlicher Interessenslagen eine Entscheidung über den Umgang mit dem
Bernburgplatz getroffen sein wird.
B4 Überprüfung des
Einkaufsstandortes Karstadt/Hertie
Die Maßnahme B4 wird zu
einem späteren Zeitpunkt, wenn sämtliche Inhalte des Verfahrens feststehen und
mit dem Ministerium hinsichtlich einer möglichen Förderfähigkeit abgestimmt
sind, voraussichtlich zu ‚Entwicklung des ehemaligen Einkaufsstandortes Hertie‘
umbenannt. Der Ablauf des Verfahrens vom Grunderwerb bis zur Veräußerung des
Grundstücks wurde im Bauausschuss am 29. Juni 2017 in der Vorlage 221/17
dargestellt und beschlossen.
Als neue Teilmaßnahmen entstehen
demzufolge:
-
B4.4 Grunderwerb
Hertie Grundstück
-
B4.5 Veräußerung
hergerichtetes Hertie Grundstück
-
B4.6 Altlasten-/Abriss-/Statikgutachten
Hertie Gebäude
-
B4.7 städtebauliche
/ verkehrliche Studie
-
B4.8 Vorbereitung
und Durchführung Bieterverfahren hergerichtetes Hertie Grundstück
-
B4.9 Planung
und Begleitung Gebäudeabriss
-
B4.10 Gebäudeabriss
Am 30. November findet
ein weiteres Gespräch mit den Fördergebern statt. Die Verwaltung wird über die
Gesprächsergebnisse im Politischen Arbeitsgremium und im Bauausschuss informieren.
B5 Erarbeitung eines
Zukunftskonzepts zur Attraktivierung des Rathauszentrums
Im Grunderwerbsverfahren
zum Hertie Grundstücks war es eine Bedingung der Verkäuferseite, dass die Stadt
Rheine die Eigentumsanteile Treveria im Rathaus-Zentrum ebenfalls zu erwerben
hatte. Es handelt sich zum Großteil um Verkaufsflächen, die ehemals vom
Bekleidungsgeschäft Mensing genutzt wurden. Es bedarf einer sinnvollen
Reaktivierung dieser Fläche, damit die Attraktivierung des gesamten
Rathaus-Zentrums zu einem erfolgreichen Ergebnis gebracht werden kann.
Zu diesem Anlass wurde ein
Architekturbüro mit einer Machbarkeitsstudie beauftragt. Die exakten
Auswirkungen auf die Inhalte der Maßnahme B5 ergeben sich erst, wenn einerseits
die Ergebnisse dieser Studie vorliegen und daneben die Bedingungen für das
Bieterverfahren für das Hertie Grundstück abschließend definiert sind.
Anlagen:
Anlage 1: Rahmenplan
Innenstadt
Anlage 2: tabellarische
Übersicht zum Rahmenplan
Anlage 3: Lagepläne zum
Geltungsbereich des Rahmenplans