Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Haupt- und
Finanzausschuss nimmt den Sachstandsbericht der Verwaltung zur Darstellung und
Analyse der eingesetzten Datenverarbeitungsprogramme zur Kenntnis.
Begründung:
Mit dem Antrag der
Fraktionen FDP, Bündnis´90/DIE GRÜNEN und CDU vom 23. Mai 2017 wurde die
Verwaltung zur Darstellung und Analyse der eingesetzten
Datenverarbeitungsprogramme der Verwaltung und der städtischen Töchter
aufgefordert. Die nachführenden Ausführungen sollen einen aktuellen Stand der
DV-Anwendungen und die weiteren Entwicklungsschritte aufzeigen.
1. Eingesetzte
DV-Programme
Insgesamt befinden sich
bei
der Stadtverwaltung
Rheine 237
DV-Programme
der Stadtwerke GmbH und
den Technischen
Betriebe Rheine AöR 66
DV-Programme
der Entwicklungs- und
Wirtschaftsförderungs-
gesellschaft der
Stadt Rheine gGmbH 14
DV-Programme
der Kloster gGmbH 6
DV-Programme
im Einsatz.
Grundsätzlich ist
festzustellen, dass die städtischen Töchter aufgrund ihrer eigenen Rechtspersönlichkeit
in der Beschaffung der DV-Programme eigenständig agieren und die entsprechenden
Software-Lizenzen erwerben müssen. Auch im Falle des gemeinsamen Betriebes von
DV-Programmen müssen die jeweiligen eigenständigen Gesellschaften über die
entsprechenden Lizenzen für die Programmanwendung verfügen.
Aufgrund der
umfassenden Aufgabenbereite einer Kommunalverwaltung von Sozialleistungen, über
Einwohnerverwaltung bis hin zur Gefahrenabwehr, benötigt diese deutlich mehr
DV-Programme (Fachanwendungen) als spezialisierte Landes- oder Bundesbehörden.
Im zentralen Verfahrensverzeichnis werden alle DV-Anwendungen geführt. Durch
den zentralen Betrieb der DV-Anwendungen, wird gewährleistet, dass sich keine
redundanten Systeme im Einsatz befinden.
Bezogen auf die
einzelnen Fachbereiche (Produktgruppen/Produkte) der Stadtverwaltung gilt, dass
diese für die Beschaffung der für die Aufgabenerledigung notwendigen
Fachanwendungen (z. B. Bauordnung für die Software Pro-Bau, Ausländerbehörde
für die Software ADVIS, Personalverwaltung für das Software P&I LOGA)
zuständig sind. Auch müssen die Fachbereiche die erforderlichen Schnittstellen
zu ergänzenden Software-Systemen eigenständig erkennen und beauftragen (z. B.
KIS-Finanzen). Der Finanzsoftware kommt als eine der zentralen Fachanwendung
mit verschiedenen Schnittstellenerfordernissen eine besondere Bedeutung zu. Die
realisierten Schnittstellen der Software KIS-Finanzen für Datenim- und Datenexporte
sind in der Anlage 1 dargestellt.
Eine weitere
zentrale Fachanwendung ist das Geoinformationssystem (GIS). Das GIS basiert auf
einer offenen Oracle-Datenbank und kann über diverse Schnittstellen Daten
abgeben und auch aus den verschiedensten Datentöpfen Daten übernehmen (z. B.
Dwg/dxf, Shape, WMS/WFS, SQLite, andere Oracle-Datenbanken, ArcView, Excel nur
Sachdaten bei vorhandenen Geometrien). Diverse Fachanwendungen/-kataster (z.Zt.
rund 30) basieren auf dieser Datenbank und ermöglichen über Viewertechnologien
im Intranet einen schnellen, dezentralen Zugriff.
Die
fachbereichsübergreifenden DV-Programme werden durch den Fachbereich Interner
Service betreut (z. B. MS-Office, Mail-Server, Session, Internet Explorer, Firewall,
Adobe Reader, Zeiterfassung).
2. aktuelle
Entwicklungen im Bereich der DV-Programme
a) Prüfberichte der Örtlichen Rechnungsprüfung
Die seitens der örtlichen
Rechnungsprüfung festgestellten Prüfungsbemerkungen zum Einsatz von
Softwareprogrammen werden durch die Verwaltung aufgearbeitet.
Im ersten Halbjahr
2018 wird im Bereich des Einwohnermeldewesens die neue Software VOIS/MESO
eingeführt. Zeitgleich erfolgt die Einführung der neuen Software
VOIS/Gebühren-Kasse für die Verwaltung von Barkassen bzw. bargeldlosen
Zahlungsverkehr im Direktzahlungsverkehr. Hierdurch wird im Bereich des
Meldewesens künftig sichergestellt, dass der Zahlungsvorgang aus dem
Einwohnermeldewesen unmittelbar in das Kassensystem elektronisch übertragen
wird. Ebenfalls wird eine Schnittstelle für den Kassenabschluss zwischen den
Programmen KIS-Finanzen und VOIS/Gebühren-Kasse erstellt. Weitere
Schnittstellen zu DV-Programmen (Gewerbewesen, Ausländerwesen,
Personenstandswesen) sind im Laufe des Jahres 2018 geplant.
Für den Bereich der
Gebäudewirtschaft wurden in die Haushaltsplanung 2018 Finanzmittel für die
Anschaffung einer CAFM-Software für die Bewirtschaftung der städtischen Gebäude
aufgenommen. Auch hier sollen die Defizite in der Datenhaltung zu den
städtischen Gebäude- und Reinigungsflächen behoben werden. Zielsetzung ist
ebenfalls, die Verwaltungsprozesse bei der Bewirtschaftung der Gebäude durch
die zu beschaffende CAFM-Software zu unterstützen.
b) Finanzsoftware KIS-Finanzen
Für die derzeit
eingesetzte Finanzsoftware KIS-Finanzen beabsichtigt die KAI-Gruppe (Zusammenschluss
auf Gegenseitigkeit von 40 Kommunen und Entwickler der Software), die Softwarepflege
zum 31.12.2022 einzustellen. Zielsetzung der KAI-Gruppe ist, ab dem Jahr 2020
sukzessive die bestehende Finanzsoftware KIS-Finanzen in den
KAI-Mitgliedskommunen durch eine marktgängige Finanzsoftware abzulösen.
Um diesen
Ablöseprozess weiter zu gestalten, soll die KAI-Geschäftsführung durch die Mitgliedskommunen
beauftragt werden, in 2018 die notwendigen Vorbereitungen für eine im Jahr 2019
durchzuführende gemeinsame Beschaffung (EU-weite Ausschreibung) mit
Unterstützung eines geeigneten Dienstleisters zu treffen. Dazu gehören u.a.:
• die Auswahl des Dienstleisters zur
Vorbereitung der Ausschreibung,
• die Festlegung des konkreten
Vergabeverfahrens,
• die Festlegung der Eignungskriterien
für den Teilnahmewettbewerb,
• die Festlegung der Ausschluss- und
fachlichen Leistungskriterien,
• den Umfang der Datenübernahme,
• die
Regelungen zur Preisermittlung sowie die Gewichtung Preis- und Leistung als
Grundlage für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes.
Zielsetzung der
Stadt Rheine muss es sein, als Nachfolgeprodukt KIS-Finanzen eine für die Größenordnung
der Stadt Rheine unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten geeignete Finanzsoftware
auszuwählen. Neben der
Leistungsfähigkeit sollen weitere Kriterien in den Auswahlprozess einbezogen
werden; hier sind insbesondere folgende Punkte zu nennen: Verfügbarkeit bzw.
leichte und kostengünstige Generierung der notwendigen Schnittstellen zu
Fachanwendungen mit Zahlungsbezug, Usability für die Mitarbeiter/innen (u.a.
workflowgestützte Bearbeitung von Buchungsvorgängen), Anbindung eines
Dokumentenmanagementsystems und die medienbruchfreie Verarbeitung von
E-Rechnungen. Aber auch umfassende standardisierte
E-Government-Funktionalitäten sollen Bestandteil der neuen Finanzsoftware sein.
Bis Mitte des Jahres
2018 muss sich die Stadt Rheine entscheiden, ob sie sich an einer gemeinsamen
Beschaffung der KAI-Gruppe beteiligt oder alleine die Beschaffung durchführt.
Vor dieser Entscheidung wird die Verwaltung (Fachbereich Finanzen, Wohn und
Grundstücksmanagement) in einer HFA-Vorlage die Hintergründe der Entscheidung
ausführlich erläutern. Die örtliche Rechnungsprüfung wird im weiteren Verfahren
und bei der Erstellung der Vorlage beteiligt. Vor und ggf. nach dieser
Entscheidung hat die Verwaltung die Möglichkeit ihre Interessen bei der Konkretisierung
des KAI-Anforderungsprofils für die neue Finanzsoftware – wie bei allen
KAI-Projekten zuvor – einzubringen.
c) Elektronische Aktenführung/E-Governmentfunktionen
Die Verwaltung hat
die strategische Zielsetzung, bis zum Jahr 2022 die elektronische Aktenführung
bei der Stadt Rheine flächendeckend einzuführen. Hierdurch werden die
Grundlagen für die Abwicklung von Geschäftsprozessen der Verwaltung mit Hilfe
von Informations- und Kommunikationstechniken über elektronische Medien
geschaffen.
Die Stadt Rheine
setzt für die elektronische Aktenführung (Dokumentenmanagement-System) das Produkt
ECM der Firma Optimal Systems ein. Aktuell verfügen rund 100 Arbeitsplätze über
einen Zugriff auf die elektronische Aktenführung. Die strategische Zielsetzung
sieht vor, bis zum Jahr 2022 die elektronische Aktenführung flächendeckend
einzuführen.
Der Einsatz moderner
Techniken in den öffentlichen Verwaltungen ermöglicht es, die Qualität und die
Zugänglichkeit der öffentlichen Dienste zu verbessern, die Kosten für alle
Beteiligten zu senken und Geschäftsprozesse effizienter zu gestalten. Die
elektronische Aktenführung ist mit Voraussetzung für die medienbruchfreie
Gestaltung von E-Governmentprozessen. Die Fachbereiche sollen künftig stärker
mit einer Personalressource durch den Fachbereich Interner Service bei der
Umstellung auf die elektronische Aktenführung unterstützt werden. Eine
besondere Priorität liegt in der elektronischen Aktenführung von wiederholenden
Aktenvorgängen, sogenannten Fallakten, (z. B. Wohngeldanträge, Steuerakten, Elternbeiträge
Kitas). Hierbei gilt es vor allem die Geschäftsprozesse aufzunehmen, auf Optimierungspotentiale zu untersuchen und
sie künftig elektronisch unter der Einbindung von E-Governmentfunktionalitäten
abzubilden.
In der
Haushaltsplanung 2018ff sind die erforderlichen finanziellen und personellen
Ressourcen des Fachbereiches Interner Service für die Umsetzung der
elektronischen Aktenführung berücksichtigt worden. Ggf. erforderliche
Schnittstellen zwischen dem Dokumentmanagement-System und eingesetzten
Fachanwendungen (z. B. in der Ausländerbehörde das Programm ADVIS) sind durch
den jeweiligen Fachbereich bereitzustellen.
d) Internet-Bezahlfunktionen / Bürgerkonto
Für die
Verwaltungsbereiche, die bereits E-Governmentleistungen anbieten (z. B. Personenstandsurkunden,
Stadtbibliothek, Einwohnermeldewesen), wird eine E-Paymentfunktion gewünscht,
um den Zahlungsverkehr unmittelbar an die elektronische Leistungserstellung zu
koppeln. Die E-Paymentfunktion soll mit dem anstehenden Portal-Relaunch im Jahr
2018 angeboten werden. Ebenfalls ist im Jahr 2018 beabsichtigt, ein Bürgerkonto
einzuführen, mit dem E-Governementangebote mit Authentifizierungserfordernis
(elektronischer Ausweis) ermöglicht werden sollen.