Beschlussvorschlag/Empfehlung:
- Der Schulausschuss nimmt die
Ausführungen zur Finanzierung der Fortschreibung des Medienentwicklungsplanes
zur Kenntnis.
- Der Schulausschuss beauftragt die
Verwaltung, die Maßnahmen zur Fortschreibung des Medienentwicklungsplanes
umzusetzen.
- Der Schulausschluss beschließt,
die für die Umsetzung des Medienentwicklungsplanes benötigten Mittel
bereitzustellen. Dabei ist vorrangig auf die Möglichkeit der Inanspruchnahme
von Fördermitteln zurückzugreifen.
Begründung:
Der Schulausschuss hat
zuletzt in seiner Sitzung am 06.09.2017 das
Konzept zur Fortführung des Medienentwicklungsplanes (MEP) für die Schulen
der Stadt Rheine beschlossen und gleichzeitig die Verwaltung beauftragt, die
für die Umsetzung des fortgeschriebenen Medienentwicklungsplanes notwendige
Finanz- und Kostenplanung zu erstellen.
Die Maßnahme- und
Kostenplanung ist der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen. Nach der
Erstbeschaffung (bis zum Jahr 2021) wird sich die Wieder-/Ersatzbeschaffung (ab
dem Jahr 2022) unter Berücksichtigung der jeweiligen Abschreibungs- und
Nutzungszeiträume anschließen.
Für die Umsetzung der
Fortschreibung des Medienentwicklungsplans in den Schulen der Stadt Rheine ist
die Schaffung der baulichen Voraussetzungen in den Schulen der Stadt Rheine zwingend.
Dieses bedeutet, dass die vorhandene Verkabelung in den Schulgebäuden unabdingbar
zu erweitern ist.
Im Jahr 2018 können unabhängig von baulichen
Maßnahmen (Verkabelungen u.ä.), Ausstattungen/Anschaffungen im Rahmen der
Fortführung des Medienentwicklungsplanes in Höhe von etwa 700.000 Euro erfolgen. Dieses gilt insbesondere für die
bereits digital vorbereiteten Sekretariate und kleineren Gebäudeteile in den
Schulen.
Darüber hinaus gilt die Vereinbarung, dass mit den
im Anschluss an die aktuell anberaumten Machbarkeitsstudien „Grundschuloffensive“
avisierten Um-/Erweiterungsbaumaßnahmen an den jeweiligen Schulen ebenfalls
eine umfassende digitale MEP-fähige Herstellung der Gebäude erfolgen wird.
Tabelle: Beschaffung Ausstattung und Geräte (vgl. Übersicht „Tabelle
Finanzbedarf“ und „Konzept Fortführung des Medienentwicklungsplanes für die
Schulen der Stadt Rheine“ ) Gesamtaufwand: ca. 5,0
Mio. Euro
·
für das Jahr 2018: 1,0 Mio. Euro Ausstattung schulische
Sekretariate, Verwaltungs- und ggfs. Lehrerarbeitsräume, unterrichtlich
genutzte Räume abhängig vom zeitlichen,
finanziellen und baulichen Projektverlauf: ·
für das Jahr 2019: 1,75
Mio. Euro Ausstattung unterrichtlich
genutzte Räume ·
für das Jahr 2020: 1,75
Mio. Euro Ausstattung
unterrichtlich genutzte Räume ·
für das Jahr 2021 (bis
zu den Sommerferien 2021): 0,5 Mio. Euro
vollständige
Ausstattung ALLER Schulgebäude und Räume ab dem Jahr 2022 |
MEP2017
Kostenübersicht |
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Nutzungsdauer (Jahre) |
Erstbeschaffung Anpassung an Mindeststandard |
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Gebäudewirtschaft (ohne Beratungsdienstleistung) Verkabelung
(nachrichtlich) |
2.293.000,00 |
15 |
Gebäudewirtschaft ( Beratungsdienstleistung) Verkabelung
(nachrichtlich) |
573.250,00 |
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Medienentwicklungsplan |
4.731.937,75 |
5 |
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GESAMTBETRAG |
7.598.187,75
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Der
Gesamtbetrag (MEP) setzt sich u.a. zusammen aus: |
Betrag |
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Tablets |
787.920,00 |
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WLAN |
554.074,95 |
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Stundenplananzeige |
91.829,92 |
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elektr. Tafel |
2.019.370,50
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Dokumentenkameras |
294.567,84 |
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Raumtyp (Bestand 10/2017) |
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Anzahl |
Raum mit Kreidetafel |
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458 |
Raum ohne Kreidetafel |
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80 |
Besprechung, Lehrerarbeitsraum |
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99 |
Mensa, Konferenzraum, Aula |
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47 |
Sporthalle |
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25 |
Serverraum, Technikraum "IT" |
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27 |
Büro |
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98 |
Sekretariat |
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37 |
Kopierraum |
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7 |
Die finanziellen Mittel dieser nicht unerheblichen Maßnahme- und Kostenplanung „MEP 2017“ von rd. 5,0 Mio. Euro sind in den Haushalt der Stadt Rheine einzustellen.
Zur Finanzierung sollen neben den in Teilen in die Bewirtschaftung des städtischen Haushalts zurückgeführten schulbudgetierten Mittel in Höhe von ca. 160.000 Euro an investiven Mitteln ebenfalls Fördergelder aus dem Landesprogramm „Gute Schule 2020“ eingesetzt werden. Der Rat hat in seiner Sitzung am 11.07.17 (Vorlage Nr. 218/17) beschlossen, die Mittel aus dem Förderprogramm „Gute Schule 2020“ in den Jahren 2018 - 2020 für eine Standardisierung der Raumsituation an den Grundschulen (Grundschuloffensive) zu verwenden. Die Stadt Rheine erhält aus der Aufstockung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes II (KInvFG II) weitere rd. 4,1 Mio. Euro.
Aufgrund der Förderbedingungen für die Förderprogramme „Gute Schule 2020“ und KInvFG II soll die Umsetzung der Fortschreibung des „MEP 2017“ in den Jahren 2018 - 2020 mit Mitteln aus dem Förderprogramm Gute Schule 2020 mit jährlich rd. 1,756 Mio. Euro (gesamt rd. 5,268 Mio. Euro) und die Grundschuloffensive mit Mitteln aus dem KInvFG II mit rd. 4,1 Mio. Euro in den Jahren 2018 - 2022 gefördert werden. Die hierfür erforderlichen Beschlüsse sollen in der Ratssitzung am 12.12.2017 erfolgen.
Die Verwaltung hat eine Projektgruppe für die
Umsetzung der Maßnahmen „Gute Schule 2020“ und „Fortschreibung des
Medienentwicklungsplanes“ eingerichtet. Diese koordiniert und strukturiert die
zeitliche und finanzielle Umsetzung, insbesondere im Bereich der gebäudlichen
Infrastruktur, so dass letztlich dafür Sorge getragen werden kann, dass die
durch die digitale Offensive notwendigen Investitionsmaßnahmen zeitgerecht
abgebildet werden.