Betreff
Finanzierungskonzept zur Fortschreibung des Medienentwicklungsplanes für Rheiner Schulen
Vorlage
412/17
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

  1. Der Schulausschuss nimmt die Ausführungen zur Finanzierung der Fortschreibung des Medienentwicklungsplanes zur Kenntnis.

 

  1. Der Schulausschuss beauftragt die Verwaltung, die Maßnahmen zur Fortschreibung des Medienentwicklungsplanes umzusetzen.

 

  1. Der Schulausschluss beschließt, die für die Umsetzung des Medienentwicklungsplanes benötigten Mittel bereitzustellen. Dabei ist vorrangig auf die Möglichkeit der Inanspruchnahme von Fördermitteln zurückzugreifen.

Begründung:

 

Der Schulausschuss hat zuletzt in seiner Sitzung am 06.09.2017 das  Konzept zur Fortführung des Medienentwicklungsplanes (MEP) für die Schulen der Stadt Rheine beschlossen und gleichzeitig die Verwaltung beauftragt, die für die Umsetzung des fortgeschriebenen Medienentwicklungsplanes notwendige Finanz- und Kostenplanung zu erstellen.

 

Die Maßnahme- und Kostenplanung ist der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen. Nach der Erstbeschaffung (bis zum Jahr 2021) wird sich die Wieder-/Ersatzbeschaffung (ab dem Jahr 2022) unter Berücksichtigung der jeweiligen Abschreibungs- und Nutzungszeiträume anschließen.

 

Für die Umsetzung der Fortschreibung des Medienentwicklungsplans in den Schulen der Stadt Rheine ist die Schaffung der baulichen Voraussetzungen in den Schulen der Stadt Rheine zwingend. Dieses bedeutet, dass die vorhandene Verkabelung in den Schulgebäuden unabdingbar zu erweitern ist.

 

Im Jahr 2018 können unabhängig von baulichen Maßnahmen (Verkabelungen u.ä.), Ausstattungen/Anschaffungen im Rahmen der Fortführung des Medienentwicklungsplanes in Höhe von etwa 700.000 Euro erfolgen. Dieses gilt insbesondere für die bereits digital vorbereiteten Sekretariate und kleineren Gebäudeteile in den Schulen.

 

Darüber hinaus gilt die Vereinbarung, dass mit den im Anschluss an die aktuell anberaumten Machbarkeitsstudien „Grundschuloffensive“ avisierten Um-/Erweiterungsbaumaßnahmen an den jeweiligen Schulen ebenfalls eine umfassende digitale MEP-fähige Herstellung der Gebäude erfolgen wird.

 


 

 

Tabelle:  Beschaffung Ausstattung und Geräte (vgl. Übersicht „Tabelle Finanzbedarf“ und „Konzept Fortführung des Medienentwicklungsplanes für die Schulen der Stadt Rheine“  )

 

Gesamtaufwand: ca. 5,0 Mio. Euro

 


Mitteleinsatz wie folgt:

 

·    für das Jahr 2018:  1,0 Mio. Euro

         Ausstattung schulische Sekretariate, Verwaltungs- und ggfs. Lehrerarbeitsräume,

         unterrichtlich genutzte Räume

 

abhängig vom zeitlichen, finanziellen und baulichen Projektverlauf:

 

·    für das Jahr 2019: 1,75 Mio. Euro

         Ausstattung unterrichtlich genutzte Räume 

 

·    für das Jahr 2020: 1,75 Mio. Euro

         Ausstattung unterrichtlich genutzte Räume

 

·    für das Jahr 2021 (bis zu den Sommerferien 2021):  0,5 Mio. Euro

         vollständige Ausstattung ALLER Schulgebäude und Räume

 

 

ab dem Jahr 2022
Wiederbeschaffung nach gleichem Muster entsprechend dem jeweiligen Abschreibungs- bzw. Nutzungsende

 

 

 

MEP2017  Kostenübersicht

 

 

Nutzungsdauer (Jahre)

Erstbeschaffung  Anpassung an Mindeststandard

 

 

Gebäudewirtschaft (ohne Beratungsdienstleistung) Verkabelung (nachrichtlich)

2.293.000,00 

15

Gebäudewirtschaft ( Beratungsdienstleistung) Verkabelung (nachrichtlich)

573.250,00 

 

 

 

 

Medienentwicklungsplan

4.731.937,75 

5

 

 

 

GESAMTBETRAG

7.598.187,75 

 

 

 

 

 

 

Der Gesamtbetrag (MEP) setzt sich u.a. zusammen aus:

Betrag

Tablets

787.920,00 

 

WLAN

554.074,95 

 

Stundenplananzeige

91.829,92 

 

elektr. Tafel

2.019.370,50 

 

Dokumentenkameras

294.567,84 

 

 

 

Raumtyp (Bestand 10/2017)

 

Anzahl

Raum mit Kreidetafel

 

458

Raum ohne Kreidetafel

 

80

Besprechung, Lehrerarbeitsraum

 

99

Mensa, Konferenzraum, Aula

 

47

Sporthalle

 

25

Serverraum, Technikraum "IT"

 

27

Büro

 

98

Sekretariat

 

37

Kopierraum

 

7

 

Die finanziellen Mittel dieser nicht unerheblichen Maßnahme- und Kostenplanung „MEP 2017“ von rd. 5,0 Mio. Euro sind in den Haushalt der Stadt Rheine einzustellen.

 

Zur Finanzierung sollen neben den in Teilen in die Bewirtschaftung des städtischen Haushalts zurückgeführten schulbudgetierten Mittel in Höhe von ca. 160.000 Euro an investiven Mitteln ebenfalls Fördergelder aus dem Landesprogramm „Gute Schule 2020“ eingesetzt werden. Der Rat hat in seiner Sitzung am 11.07.17 (Vorlage Nr. 218/17) beschlossen, die Mittel aus dem Förderprogramm „Gute Schule 2020“ in den Jahren 2018 - 2020 für eine Standardisierung der Raumsituation an den Grundschulen (Grundschuloffensive) zu verwenden. Die Stadt Rheine erhält aus der Aufstockung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes II (KInvFG II) weitere rd. 4,1 Mio. Euro.

 

Aufgrund der Förderbedingungen für die Förderprogramme „Gute Schule 2020“ und KInvFG II soll die Umsetzung der Fortschreibung des  „MEP 2017“ in den Jahren 2018 - 2020 mit Mitteln aus dem Förderprogramm Gute Schule 2020 mit jährlich rd. 1,756 Mio. Euro (gesamt rd. 5,268 Mio. Euro) und die Grundschuloffensive mit Mitteln aus dem KInvFG II mit rd. 4,1 Mio. Euro in den Jahren 2018 - 2022 gefördert werden. Die hierfür erforderlichen Beschlüsse sollen in der Ratssitzung am 12.12.2017 erfolgen.

 

Die Verwaltung hat eine Projektgruppe für die Umsetzung der Maßnahmen „Gute Schule 2020“ und „Fortschreibung des Medienentwicklungsplanes“ eingerichtet. Diese koordiniert und strukturiert die zeitliche und finanzielle Umsetzung, insbesondere im Bereich der gebäudlichen Infrastruktur, so dass letztlich dafür Sorge getragen werden kann, dass die durch die digitale Offensive notwendigen Investitionsmaßnahmen zeitgerecht abgebildet werden.