Betreff
Trägerauswahlverfahren für die neue Kindertageseinrichtung in Mesum am Hohe Heideweg
Vorlage
423/17
Aktenzeichen
II.11 - kös
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Jugendhilfeaussschuss beschließt, die als Anlage 1 beigefügte Bewertungsmatrix für die Vergabe der Trägerschaft der neuen Kindertageseinrichtung in Mesum am Hohe Heideweg heranzuziehen.

 


Begründung:

 

Der Jugendhilfeausschuss hat in seiner Sitzung am 16. Nov. 2017 beschlossen, in Mesum am Hohe Heideweg eine zusätzliche 3-gruppige Kita mit den Gruppenformen I, II und III zu schaffen.

 

Die Kita soll von einem Investor errichtet werden, der das Gebäude an den zukünftigen Träger langfristig vermietet. Als möglicher Investor käme wie beim Bau der Kindertageseinrichtungen am Deisterweg oder an der Ochtruper Str. die Wohnungsgesellschaft der Stadt Rheine in Frage. Unabhängig von dem späteren Investor ist es wichtig, frühzeitig den Träger der neuen Einrichtung zu bestimmen, damit die Vorstellungen des Trägers in die Bauplanungen des Investors einfließen können.

 

 

 

Das Trägerauswahlverfahren

 

Die zuletzt beschlossenen Trägerauswahlverfahren für die Kindertageseinrichtungen an der Bergstr./Sandkampstr. und an der Ochtruper Str. sollen auch für dieses Trägerauswahlverfahren angewandt werden.

 

Die Bewerber würden gebeten, unter folgenden Voraussetzungen

 

  • Der Bewerber ist anerkannter freier Träger der Jugendhilfe nach § 6 Abs. 1 KiBiz.

 

  • Die Stadt Rheine übernimmt den gesetzlichen Trägeranteil (§ 20 KiBiz) im Rahmen des „Rheiner Modells“. Darüber hinausgehende Zuschüsse zu den Betriebskosten sind nicht vorgesehen.

 

  • Für die notwendige Erstausstattung der Einrichtung wird von der Stadt Rheine eine Pauschale gewährt. Für jeden Betreuungsplatz werden 3.500 € gewährt. Bei 50 Betreuungsplätzen errechnet sich eine Förderung von 175.000 €, die jedoch noch einer Beschlussfassung des Jugendhilfeausschusses bedarf. Falls Förderprogramme des Bundes/des Landes für den Ausbau von Kindertageseinrichtungen zur Verfügung stehen, sind diese vorrangig in Anspruch zu nehmen.

 

ihre Bewerbung einzureichen und dabei auf folgende Kriterien einzugehen:

 

1.    Referenzen des Trägers in Bezug auf die Trägerschaft und den Betrieb vergleichbarer Einrichtungen

1.1     Erfahrungen des Trägers auf dem Gebiet der institutionellen Kindertagesbetreuung

1.2     Erfahrungen und professionelle Strukturen für den Betrieb der Kindertagesstätte (Personalgewinnung und –verwaltung, Fachberatung, Trägeranbindung und Betriebsführung)

 

2.    Fachliches Konzept zu folgenden Themenbereichen:

2.1     Pädagogische Grundlagen (Betreuungsansatz, Bildung, Erziehung, Integration, Eingewöhnung, Essen u.a.)

2.2     Umsetzung des Inklusionsgedankens aus der UN-Konvention

2.3     Orientierung an der Lebenswelt der Kinder und deren Familien

2.4     generationsübergreifendes Denken: Jung & Alt

2.5     Interkulturelle Kompetenz

2.6     Grundsätze für Bildung und Sprachförderung

2.7     Übergang Kita -> Schule

2.8     Flexible und bedarfsgerechte Öffnungs- und Betreuungszeiten unter Berücksichtung der im KiBiz definierten Personalausstattung (insbesondere auch ein Betreuungsangebot von 25 Std./Woche)

2.9     Angemessene Betreuung während der Ferien- und Schließungszeiten

2.10   Gesunde Ernährung und bedarfsgerechtes Angebot zur Verpflegung

2.11   Elternarbeit, Erziehungs- und Bildungspartnerschaften

2.12   Öffentlichkeitsarbeit des Trägers (insbesondere im Internet) mit umfassenden Informationen für die Eltern

2.13   Verpflichtende Aussagen zum langfristigen Betrieb der Einrichtung unter Berücksichtigung der derzeit bestehenden Vorgaben aus dem Kinder- und Jugendhilfegesetz, dem Kinderbildungsgesetz und den dazu erlassenen Ausführungsbestimmungen

2.14   bisherige Kita´s zertifiziert als Bewegungskindergarten, Haus der kleinen Forscher, Die Carusos oder ähnliches

 

3.    Kooperationsbezüge im Sozialraum

3.1     Kooperationsbezüge innerhalb der Stadt Rheine

3.2     Kooperation mit anderen Hilfesystemen für die Kinder (z.B. Therapie)

3.3     Öffnung für Stadtteilakteure, Stadtteilaktivitäten

 

 

Die Auswahlentscheidung würde dann auf Grundlage der als Anlage 1 beigefügten Bewertungsmatrix erfolgen.