Betreff
Trägerauswahl für die neue Kindertageseinrichtung an der Ochtruper Str.
Vorlage
424/17
Aktenzeichen
II.11 - kös
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Jugendhilfeaussschuss beschließt:

 

  1. Die Trägerschaft für die neue Kita an der Ochtruper Str. 61 wird an die AWO Unterbezirk Münsterland-Recklinghausen, Clemensstr. 2-4 in 45699 Hertenn vergeben. Die neue Kita soll zum 01.08.2018 ihren Betrieb aufnehmen und je eine Gruppenform I, II und III anbieten.

 

  1. Zur Einrichtung und Ausstattung der neuen Kita erhält die AWO Unterbezirk Münsterland-Recklinghausen einen Zuschuss von 179.000 €.

 

 


Begründung:

 

Alle im Jugendamtsbezirk Rheine tätigen Träger von Kindertageseinrichtungen wurden mit Schreiben vom 11. Oktober 2017 (vgl. Anlage 1) über Vergabe einer neuen Trägerschaft informiert und gebeten, bei Interesse eine Bewerbung bis zum 24. November einzureichen. Dieses Schreiben ging auch an auswärtige Träger, die in der Vergangenheit um entsprechende Informationen gebeten hatten. Gleichzeitig wurde in Presse und Internet die Vergabe dieser neuen Trägerschaft bekannt gegeben, so dass grundsätzlich weitere bislang in Rheine nicht vertretene Träger ihr Interesse hätten anzeigen können.

 

Um die Trägerschaft im Sinne der Ausschreibung hat sich nur die AWO (UB Münsterland-Recklinghausen) beworben (vgl. Anlagen 2a und 2 b).

 

Der Jugend- und Familiendienst e.V. hat dagegen noch einmal sein Interesse bekundet, den Standort Ochtruper Str. als Nebenstandort zu seiner Kita Thieberg zu führen (vgl. Anlage 3).

 

Da somit nur eine Bewerbung vorliegt, die die Ausschreibungsbedingungen erfüllt, wird nur die AWO ihre Bewerbung in der Sitzung vorstellen.

 

Abweichend von der Ausschreibung sieht die AWO die Notwendigkeit, einen Zuschuss von 179.000 € für die Einrichtung und Ausstattung zu erhalten.

 

Dieser Forderung kann aus Sicht der Verwaltung gefolgt werden, da bislang nur 50 Betreuungsplätze mit je 3.500 € gefördert werden sollten, obwohl bis zu 55 Betreuungsplätze denkbar sind.

 

 

Plätze

Gruppenform I

20 Plätze

Gruppenform II

10 Plätze

Gruppenform III

20 - 25 Plätze

 

Die Förderbestimmungen zu dem Bundesinvestitionsprogramm lassen eine Förderung von 22 Plätzen in der Gruppenform III zu, so dass sogar Kosten in Höhe von 182.000 € (52 x 3.500 €) förderfähig wären.

 

Die Förderbestimmungen sehen einen 90 %igen Zuschuss des Bundes vor.