Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der
Jugendhilfeaussschuss beschließt:
- Die Trägerschaft für die neue Kita an der
Ochtruper Str. 61 wird an die AWO Unterbezirk Münsterland-Recklinghausen,
Clemensstr. 2-4 in 45699 Hertenn vergeben. Die neue Kita soll zum
01.08.2018 ihren Betrieb aufnehmen und je eine Gruppenform I, II und III
anbieten.
- Zur Einrichtung und Ausstattung der neuen Kita
erhält die AWO Unterbezirk Münsterland-Recklinghausen einen Zuschuss von
179.000 €.
Begründung:
Alle im Jugendamtsbezirk Rheine tätigen Träger von
Kindertageseinrichtungen wurden mit Schreiben vom 11. Oktober 2017 (vgl. Anlage
1) über Vergabe einer neuen Trägerschaft informiert und gebeten, bei Interesse
eine Bewerbung bis zum 24. November einzureichen. Dieses Schreiben ging auch an
auswärtige Träger, die in der Vergangenheit um entsprechende Informationen
gebeten hatten. Gleichzeitig wurde in Presse und Internet die Vergabe dieser
neuen Trägerschaft bekannt gegeben, so dass grundsätzlich weitere bislang in
Rheine nicht vertretene Träger ihr Interesse hätten anzeigen können.
Um die Trägerschaft im Sinne der Ausschreibung hat sich nur die AWO
(UB Münsterland-Recklinghausen) beworben (vgl. Anlagen 2a und 2 b).
Der Jugend- und Familiendienst e.V. hat dagegen noch einmal sein
Interesse bekundet, den Standort Ochtruper Str. als Nebenstandort zu seiner
Kita Thieberg zu führen (vgl. Anlage 3).
Da somit nur eine Bewerbung vorliegt, die die
Ausschreibungsbedingungen erfüllt, wird nur die AWO ihre Bewerbung in der
Sitzung vorstellen.
Abweichend von der Ausschreibung sieht die AWO die Notwendigkeit,
einen Zuschuss von 179.000 € für die Einrichtung und Ausstattung zu erhalten.
Dieser Forderung kann aus Sicht der Verwaltung gefolgt werden, da
bislang nur 50 Betreuungsplätze mit je 3.500 € gefördert werden sollten, obwohl
bis zu 55 Betreuungsplätze denkbar sind.
|
Plätze |
Gruppenform I |
20 Plätze |
Gruppenform II |
10 Plätze |
Gruppenform III |
20 - 25 Plätze |
Die Förderbestimmungen zu dem Bundesinvestitionsprogramm lassen
eine Förderung von 22 Plätzen in der Gruppenform III zu, so dass sogar Kosten
in Höhe von 182.000 € (52 x 3.500 €) förderfähig wären.
Die Förderbestimmungen sehen einen 90 %igen Zuschuss des Bundes
vor.