Betreff
Ausbau der Zeppelinstraße von Neuenkirchener Straße bis Dutumer Straße
(53014-603)
I. Abwägung und Abwägungsbeschluss zu den Eingaben der Anlieger
II. Festlegung des Bauprogramms
Vorlage
002/18
Aktenzeichen
schw./TBR
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Zu I:   Abwägung und Abwägungsbeschluss zu den eingegangenen Anre-

           gungen und Bedenken

 

Der Bauausschuss beschließt die unter Ziffer I - Vorlagenbegründung aufgeführten Abwägungen.

 

Beschlussvorschläge siehe Begründung

 

 

Zu II:   Festlegung des Bauprogramms

 

Der Bauausschuss beschließt nachfolgendes Bauprogramm für den Ausbau der Zeppelinstraße von Neuenkirchener Straße bis Dutumer Straße:

 

 

Zeppelinstraße von Neuenkirchener Straße bis Dutumer Straße

 

 

Ausbau im Separationsprinzip mit folgenden Teileinrichtungen

 

 

1.             Fahrbahn in Asphalt einschließlich Querungshilfen aus Betonsteinpflasterplatten und Betonsteinpflaster jeweils mit Unterbau

 

2.             Grünbeete mit/ohne Baumbepflanzung mit Unterpflanzung

 

3.             Gehwege aus grauen Betonsteinpflasterplatten mit Unterbau, in den Zufahrten graues Betonsteinpflaster mit Unterbau

 

4.             Radweg aus rotem Betonsteinpflaster und Sicherheitsstreifen aus anthrazitfarbenem Betonsteinpflaster jeweils mit Unterbau

 

5.             Straßenentwässerung mit Anschluss an die Kanalisation

 

6.             Betriebsfertige elektrische Straßenbeleuchtung

 


Begründung:

 

Zu I:   Abwägung und Abwägungsbeschluss zu den Eingaben der Anlieger

 

Die Offenlage der Ausbauplanung der Zeppelinstraße von Neuenkirchener Straße bis Dutumer Straße fand in der Zeit vom 13. September 2017 bis 28. September 2017 in den Räumen der Technischen Betriebe Rheine (Planung) im Neuen Rathaus statt. 

 

Während der Offenlage gingen folgende Änderungswünsche bzw. Eingaben ein.

 

Die Eingaben sind als Anlage beigefügt.

 

 

 

Eingabe 1

 

 

             Die Eingabe ist als Anlage 1 beigefügt.

 

            

             Abwägung:

        

                  Aus verkehrstechnischer Sicht sind Querungshilfen an der Zeppelinstraße im Bereich von Neuenkirchener Straße bis Dutumer Straße sinnvoll. Die vorhandene Straßenparzelle bietet an zwei Stellen genügend Platz, um an der Ostseite Gehweg, Radweg und Sicherheitsstreifen einzuplanen. Des Weiteren können neben einem Aufstellbereich auf der Querungshilfe von 2,50 m Breite, so dass auch Radfahrer und Kinderwagen gefahrlos warten können, Fahrstreifen in einer Breite von 3,50 m angelegt werden. Auf der Westseite verbleiben ein Gehweg in einer Breite von 2,50 m und ein Grünstreifen von ca. 2,00m.

Überschreithilfen sind eine effiziente Hilfe für Fußgänger beim Überqueren der Fahrbahn und erhöhen die Verkehrssicherheit.

                  In Ergänzung zum Plan der Offenlage sind im Plan zur Abwägung bereits zwei Querungshilfen eingeplant, eine im Kreuzungsbereich Zeppelinstraße/ Sutrumer Straße, die andere im Bereich Zeppelinstraße/Nadigstraße.

            

Die Zeppelinstraße wird im Bereich von Neuenkirchener Straße bis Dutumer Straße im aktualisierten Verkehrsentwicklungsplan der Stadt Rheine in der funktionalen Gliederung des Straßennetzes als verkehrswichtige Sammelstraße geführt.

Die Zeppelinstraße von Neuenkirchener Straße bis Dutumer Straße soll in dieser Funktion mit einer Geschwindigkeit von 50 km/h befahrbar sein. Die derzeitige Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h resultiert aus der zurzeit vorhandenen desolaten Straßensituation.

Nur an besonders schützenswerten Stellen wie Schulen, Kindergärten und Altenheimen wird an Straße dieser Klassifizierung im Stadtgebiet Rheine die Geschwindigkeit punktuell auf 30 km/h begrenzt. Diese Regelung findet auch an der Michaelgrundschule in der Frankenburg-straße Anwendung.

Schüler der Michaelgrundschule nördlich der Neuenkirchener Straße queren diese in Höhe des Max-Reger-Weges mittels einer Überschreithilfe. Die Zeppelinstraße im weiteren Verlauf (von Dutumer Straße bis Breite Straße) entspricht der gleichen Straßenkategorie und weist ebenfalls eine Geschwindigkeit von 50 km/h auf.

Da an der Zeppelinstraße im Bereich von Neuenkirchener Straße bis Dutumer Straße kein signifikanter Gefahrenpunkt liegt und zwei Überschreithilfen zum Überqueren der Fahrbahn eingeplant sind, ist eine zul. Geschwindigkeit von 50 km/h vorgesehen.

 

 

 

 

 

 

           Abwägungsbeschluss:

 

Der Bauausschuss beschließt die Umsetzung des Planes der Abwägung.      

Der Bauausschuss empfiehlt die Anordnung der zul. Geschwindigkeit von 50 km/h.     

 

 

 

 

 

 

 

Eingabe 2

 

 

             Die Eingabe ist als Anlage 2 beigefügt.

 

            

             Abwägung:

        

                  Aus verkehrstechnischer Sicht spricht nichts gegen die Verbreiterung der Zufahrt.

 

Die Änderung wurde in den Plan der Abwägung eingearbeitet.

 

 

 

             Abwägungsbeschluss:

 

Der Bauausschuss beschließt die Verbreiterung der Zufahrt.      

 

            

 

 

Eingabe 3

 

 

             Die Eingabe ist als Anlage 3 beigefügt.

 

            

             Abwägung:

        

                  Aus verkehrstechnischer Sicht ist eine weitere Querungshilfe an dieser Stelle sinnvoll. Die vorhandene Straßenparzelle bietet an dieser Stelle genügend Platz, um an der Ostseite Gehweg, Radweg und Sicherheitsstreifen wie geplant beizubehalten. Des Weiteren können neben einem Aufstellbereich auf der Querungshilfe von 2,50 m Breite, so dass auch Radfahrer und Kinderwagen gefahrlos warten können, Fahrstreifen in einer Breite von 3,50 m angelegt werden. Auf der Westseite verbleiben ein Gehweg in einer Breite von 2,50 m und ein Grünstreifen von ca. 2,00m.

 

Die Änderung wurde in den Plan der Abwägung eingearbeitet.

 

 

             Abwägungsbeschluss:

 

Der Bauausschuss beschließt die Anlegung einer weiteren Querungshilfe.      

 

 

 

 

Eingabe 4

 

 

             Die Eingabe ist als Anlage 4 beigefügt.

 

            

             Abwägung:

        

                  Aus verkehrstechnischer Sicht spricht nichts gegen die Verbreiterung der Zufahrten. Da die fraglichen Stellplätze entlang der Grundstücksgrenze vor den Häusern (parallel zum Gehweg) angelegt sind, wird der Gehweg an jeweils beiden Zufahrten zu den entsprechenden Häusern auf einer Breite von 3,00 m mit einem verstärkten Unterbau versehen und in grauem Betonsteinpflaster angelegt.  

 

                  Im Bebauungsplan Nr. 298, „Wohnpark Dutum – Teil E“ wird im Erschließungskonzept die Erhaltung der vorhandenen Bäume und die Integration in die Planung gefordert. Um einen dieser Bäume zu erhalten wurde in der Planung zur Offenlage der Grünstreifen verlängert und die Zufahrt eingeschränkt. Der Anlieger ist mit der Einschränkung nicht einverstanden und deshalb sollte aus verkehrlicher Sicht der Baum entfallen und das Grünbeet verkürzt werden. Auch hier wird eine Verbreiterung der Zufahrt vorgenommen, wie oben beschrieben.

 

Die Zeppelinstraße wird im Bereich von Neuenkirchener Straße bis Dutumer Straße im aktualisierten Verkehrsentwicklungsplan der Stadt Rheine in der funktionalen Gliederung des Straßennetzes als verkehrswichtige Sammelstraße geführt.

Die Zeppelinstraße von Neuenkirchener Straße bis Dutumer Straße soll in dieser Funktion mit einer Geschwindigkeit von 50 km/h befahrbar sein. Die derzeitige Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h resultiert aus der zurzeit vorhandenen desolaten Straßen-situation.

Nur an besonders schützenswerten Stellen wie Schulen, Kindergärten und Altenheimen wird an Straße dieser Klassifizierung im Stadtgebiet Rheine die Geschwindigkeit punktuell auf 30 km/h begrenzt. Diese Regelung findet auch an der Michaelgrundschule in der Frankenburgstraße Anwendung.

Schüler der Michaelgrundschule nördlich der Neuenkirchener Straße queren diese in Höhe des Max-Reger-Weges mittels einer Überschreithilfe. Die Zeppelinstraße im weiteren Verlauf (von Dutumer Straße bis Breite Straße) entspricht der gleichen Straßenkategorie und weist ebenfalls eine Geschwindigkeit von 50 km/h auf.

Überschreithilfen sind eine effiziente Hilfe für Fußgänger beim Überqueren der Fahrbahn und erhöhen die Verkehrssicherheit.

Da an der Zeppelinstraße im Bereich von Neuenkirchener Straße bis Dutumer Straße kein signifikanter Gefahrenpunkt liegt und zwei Überschreithilfen zum Überqueren der Fahrbahn eingeplant sind, ist eine zul. Geschwindigkeit von 50 km/h vorgesehen.

 

                 Im Bebauungsplan Nr. 298, „Wohnpark Dutum – Teil E“ wird im Erschließungskonzept die Erhaltung der vorhandenen Bäume und die Integration in die Planung gefordert. Dies wird soweit als möglich umgesetzt. Ein Bericht über den genauen Sachstand befindet sich in der Vorlage 205/17 unter 3. Notwendige Breiten der einzelnen Ausbauabschnitte, Verkehrsgrün. Für die notwendigerweise zu entfernenden Bäume werden im Grünstreifen an der Zeppelinstraße im bestmöglichen Umfang Ersatzpflanzungen vorgenommen, sodass in diesem Bereich 2 Bäume eingeplant sind.

 

 

Die Änderungen wurden in den Plan der Abwägung eingearbeitet.

 

 

 

             Abwägungsbeschluss:

 

Der Bauausschuss beschließt die Verbreiterungen der Zufahrten.      

Der Bauausschuss beschließt die Verkürzung des Grünstreifens und die Entfernung des Baumes.      

Der Bauausschuss empfiehlt die Anordnung der zul. Geschwindigkeit von 50 km/h.     

                 Der Bauausschuss beschließt Umsetzung des Planes der Abwägung.      

 

 

 

 

 

Eingabe 5

 

 

             Die Eingabe ist als Anlage 5 beigefügt.

 

            

             Abwägung:

        

                  Aus verkehrstechnischer Sicht spricht nichts gegen die Verbreiterung der Zufahrten. Da die fraglichen Stellplätze entlang der Grundstücksgrenze vor den Häusern (parallel zum Gehweg) angelegt sind, wird der Gehweg an jeweils beiden Zufahrten zu den entsprechenden Häusern auf einer Breite von 3,00 m mit einem verstärkten Unterbau versehen und in grauem Betonsteinpflaster angelegt.  

 

Die Zeppelinstraße wird im Bereich von Neuenkirchener Straße bis Dutumer Straße im aktualisierten Verkehrsentwicklungsplan der Stadt Rheine in der funktionalen Gliederung des Straßennetzes als verkehrswichtige Sammelstraße geführt.

Die Zeppelinstraße von Neuenkirchener Straße bis Dutumer Straße soll in dieser Funktion mit einer Geschwindigkeit von 50 km/h befahrbar sein. Die derzeitige Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h resultiert aus der zurzeit vorhandenen desolaten Straßen-situation.

Nur an besonders schützenswerten Stellen wie Schulen, Kindergärten und Altenheimen wird an Straße dieser Klassifizierung im Stadtgebiet Rheine die Geschwindigkeit punktuell auf 30 km/h begrenzt. Diese Regelung findet auch an der Michaelgrundschule in der Frankenburgstraße Anwendung.

Schüler der Michaelgrundschule nördlich der Neuenkirchener Straße queren diese in Höhe des Max-Reger-Weges mittels einer Überschreithilfe. Die Zeppelinstraße im weiteren Verlauf (von Dutumer Straße bis Breite Straße) entspricht der gleichen Straßenkategorie und weist ebenfalls eine Geschwindigkeit von 50 km/h auf.

Überschreithilfen sind eine effiziente Hilfe für Fußgänger beim Überqueren der Fahrbahn und erhöhen die Verkehrssicherheit.

Da an der Zeppelinstraße im Bereich von Neuenkirchener Straße bis Dutumer Straße kein signifikanter Gefahrenpunkt liegt und zwei Überschreithilfen zum Überqueren der Fahrbahn eingeplant sind, ist eine zul. Geschwindigkeit von 50 km/h vorgesehen.

 

                 Im Bebauungsplan Nr. 298, „Wohnpark Dutum – Teil E“ wird im Erschließungskonzept die Erhaltung der vorhandenen Bäume und die Integration in die Planung gefordert. Dies wird soweit als möglich umgesetzt. Ein Bericht über den genauen Sachstand befindet sich in der Vorlage 205/17 unter 3. Notwendige Breiten der einzelnen Ausbauabschnitte, Verkehrsgrün. Für die notwendigerweise zu entfernenden Bäume werden im Grünstreifen an der Zeppelinstraße im bestmöglichen Umfang Ersatzpflanzungen vorgenommen, sodass in diesem Bereich 2 Bäume eingeplant sind.

 

Die Änderungen wurden in den Plan der Abwägung eingearbeitet.

 

 

 

             Abwägungsbeschluss:

 

Der Bauausschuss beschließt die Verbreiterungen der Zufahrten.      

Der Bauausschuss empfiehlt die Anordnung der zul. Geschwindigkeit von 50 km/h.     

                  Der Bauausschuss beschließt Umsetzung des Planes der Abwägung.       

 

 

 

 

 

Eingabe 6

 

 

             Die Eingabe ist als Anlage 6 beigefügt.

 

            

             Abwägung:

        

 

Die Zeppelinstraße wird im Bereich von Neuenkirchener Straße bis Dutumer Straße im aktualisierten Verkehrsentwicklungsplan der Stadt Rheine in der funktionalen Gliederung des Straßennetzes als verkehrswichtige Sammelstraße geführt.

Die Zeppelinstraße von Neuenkirchener Straße bis Dutumer Straße soll in dieser Funktion mit einer Geschwindigkeit von 50 km/h befahrbar sein. Die derzeitige Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h resultiert aus der zurzeit vorhandenen desolaten Straßen-situation.

Nur an besonders schützenswerten Stellen wie Schulen, Kindergärten und Altenheimen wird an Straße dieser Klassifizierung im Stadtgebiet Rheine die Geschwindigkeit punktuell auf 30 km/h begrenzt. Diese Regelung findet auch an der Michaelgrundschule in der Frankenburg-straße Anwendung.

Schüler der Michaelgrundschule nördlich der Neuenkirchener Straße queren diese in Höhe des Max-Reger-Weges mittels einer Überschreithilfe. Die Zeppelinstraße im weiteren Verlauf (von Dutumer Straße bis Breite Straße) entspricht der gleichen Straßenkategorie und weist ebenfalls eine Geschwindigkeit von 50 km/h auf.

Überschreithilfen sind eine effiziente Hilfe für Fußgänger beim Überqueren der Fahrbahn und erhöhen die Verkehrssicherheit.

Da an der Zeppelinstraße im Bereich von Neuenkirchener Straße bis Dutumer Straße kein signifikanter Gefahrenpunkt liegt und zwei Überschreithilfen zum Überqueren der Fahrbahn eingeplant sind, ist eine zul. Geschwindigkeit von 50 km/h vorgesehen.

 

 

 

             Abwägungsbeschluss:

 

Der Bauausschuss empfiehlt die Anordnung der zul. Geschwindigkeit von 50 km/h.     

    

 

 

 

Eingabe 7

 

 

             Die Eingabe ist als Anlage 7 beigefügt.

 

            

             Abwägung:

        

Eine Einschränkung der Sicht liegt nicht vor. Die Sichtdreiecke auf beiden Seiten der Zeppelinstraße sind freigehalten. Bäume und Lichtmaste innerhalb der Sichtfelder sind möglich. Es wird in den Grünstreifen neben den Bäumen nur niedrigwachsende Pflanzen vorgesehen, die eine Höhe von 0,80 m unterschreiten.

     

Aus verkehrstechnischer Sicht ist eine weitere Querungshilfe an dieser Stelle sinnvoll. Die vorhandene Straßenparzelle bietet an dieser Stelle genügend Platz, um an der Ostseite Gehweg, Radweg und Sicherheitsstreifen wie geplant beizubehalten. Des Weiteren können neben einem Aufstellbereich auf der Querungshilfe von 2,50 m Breite, so dass auch Radfahrer und Kinderwagen gefahrlos warten können, Fahrstreifen in einer Breite von 3,50 m angelegt werden. Auf der Westseite verbleiben ein Gehweg in einer Breite von 2,50 m und ein Grünstreifen von ca. 2,00m.

In der ERA 2010 sind für Radverkehrsanlagen Regelbreiten von 2,00 m bzw. 1,60 m bei beengten Verhältnissen empfohlen. Diese Breite  ermöglicht Überholvorgänge bei Radfahrern.

Für Radverkehrsanlagen, bei denen ein Überholen nicht vorgesehen ist, ist das Grundmaß von 1,25 m mit einem Sicherheitsstreifen von 0,50 m ausreichend.    

In Anbetracht der vorgegebenen Breite des Verkehrsraumes würde eine Verbreiterung zu Lasten anderer Querschnittselemente wie den Gehwegen, der Fahrbahn oder dem Grünstreifen gehen.

Die vorhandenen Bäume benötigen zum Erhalt die eingeplanten Grünbeete. Der nördliche Gehweg liegt mit 1,80 m bis 2,00 m im unteren Breitenmaß.

Würde der südliche Gehweg noch schaler gemacht werden, könnte dieser nicht mehr für Radfahrer freigegeben werden. Daher sollte in Abwägung dieser Randbedingungen, die Planung mit 1,25 m beibehalten werden.

 

Das Einplanen von Stellplätzen im Bereich des Grünstreifens würde zum einen die Ausbaukosten erhöhen. Zudem könnte die vorhandene Baumreihe nicht in der geplanten Form erhalten werden. Zusätzliche Parkstände könnten daher nur umgesetzt werden, wenn der Anteil an Bäumen reduziert werden würden und höhere Ausbaukosten akzeptiert werden würden.

Da aufgrund der vorhandenen Fahrbahnbreite, ohne Behinderung des Verkehrs, auch auf der Fahrbahn gehalten werden darf, sollten zusätzliche Parkplätze nicht vorgesehen werden. 

 

Die Änderung wurde in den Plan der Abwägung eingearbeitet.

 

 

             Abwägungsbeschluss:

 

Der Bauschuss beschließt die Umsetzung der Planung der Abwägung.

Der Bauausschuss beschließt die Anlegung einer weiteren Querungshilfe.      

 

 

 

 

 

Eingabe 8

 

 

             Die Eingabe ist als Anlage 8 beigefügt.

 

            

             Abwägung:

        

 

Die Zeppelinstraße wird im Bereich von Neuenkirchener Straße bis Dutumer Straße im aktualisierten Verkehrsentwicklungsplan der Stadt Rheine in der funktionalen Gliederung des Straßennetzes als verkehrswichtige Sammelstraße geführt.

Die Zeppelinstraße von Neuenkirchener Straße bis Dutumer Straße soll in dieser Funktion mit einer Geschwindigkeit von 50 km/h befahrbar sein. Die derzeitige Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h resultiert aus der zurzeit vorhandenen desolaten Straßen-situation.

Nur an besonders schützenswerten Stellen wie Schulen, Kindergärten und Altenheimen wird an Straße dieser Klassifizierung im Stadtgebiet Rheine die Geschwindigkeit punktuell auf 30 km/h begrenzt. Diese Regelung findet auch an der Michaelgrundschule in der Frankenburg-straße Anwendung.

Schüler der Michaelgrundschule nördlich der Neuenkirchener Straße queren diese in Höhe des Max-Reger-Weges mittels einer Überschreithilfe. Die Zeppelinstraße im weiteren Verlauf (von Dutumer Straße bis Breite Straße) entspricht der gleichen Straßenkategorie und weist ebenfalls eine Geschwindigkeit von 50 km/h auf.

Überschreithilfen sind eine effiziente Hilfe für Fußgänger beim Überqueren der Fahrbahn und erhöhen die Verkehrssicherheit.

Da an der Zeppelinstraße im Bereich von Neuenkirchener Straße bis Dutumer Straße kein signifikanter Gefahrenpunkt liegt und zwei Überschreithilfen zum Überqueren der Fahrbahn eingeplant sind, ist eine zul. Geschwindigkeit von 50 km/h vorgesehen.

 

                  Ein starkes Gefälle wirkt durch den kontrollierten Einsatz der Bremsen am Fahrzeug einer Beschleunigung entgegen und somit nicht zwangsläufig zu einer überhöhten Geschwindigkeit und Unfallgefahr. Eine erhöhte Lärmbelästigung wird nicht gesehen.

 

 

             Abwägungsbeschluss:

 

Der Bauausschuss empfiehlt die Anordnung der zul. Geschwindigkeit von 50 km/h.     

 

 

 

 

Eingabe 9

 

 

             Die Eingabe ist als Anlage 9 beigefügt.

 

            

             Abwägung:

        

 

Die Stadt Rheine ist generell nicht verpflichtet dafür Sorge zu tragen, dass auf Privatgrund fehlende Stellplätze im öffentlichen Straßenraum zur Verfügung gestellt werden. Der Eigentümer hat selbst für ausreichenden Parkraum auf eigenen Flächen zu sorgen.

 

Das Matthias-Spital ist ständig bemüht, bezüglich der beengten Parkplatzsituation Abhilfe zu schaffen. So wurde im Bereich Neuenkirchener Straße/Schwedenstraße ein neuer Mitarbeiterparkplatz eingerichtet.

 

Zwei der in dieser Eingabe aufgeführten Eigentümer haben im Zuge der Offenlage bezüglich der Stellplatzzufahrten persönlich vorgesprochen und es wurde eine Einigung erzielt.

Aus verkehrstechnischer Sicht spricht nichts gegen die Verbreiterung der Zufahrten. Da die fraglichen Stellplätze entlang der Grundstücksgrenze vor den Häusern (parallel zum Gehweg) angelegt sind, wird der Gehweg an jeweils beiden Zufahrten zu den entsprechenden Häusern auf einer Breite von 3,00 m mit einem verstärkten Unterbau versehen und in grauem Betonsteinpflaster angelegt. Eine Entfernung des Grünstreifens vor den Häusern verbessert die Zufahrtsituation nicht, da es sich nicht um eine Senkrechtaufstellung handelt. 

 

Im Bebauungsplan Nr. 298, „Wohnpark Dutum – Teil E“ wird im Erschließungskonzept die Erhaltung der vorhandenen Bäume und die Integration in die Planung gefordert. Dies wird soweit als möglich umgesetzt. Ein Bericht über den genauen Sachstand befindet sich in der Vorlage 205/17 unter 3. Notwendige Breiten der einzelnen Ausbauabschnitte, Verkehrsgrün.

Sollte es dazu kommen, dass der fragliche Baum aus Standsicherheitsgründen gefällt werden muss, wird an gleicher Stelle eine Ersatzpflanzung vorgenommen.

 

Die Zeppelinstraße wird im Bereich von Neuenkirchener Straße bis Dutumer Straße im aktualisierten Verkehrsentwicklungsplan der Stadt Rheine in der funktionalen Gliederung des Straßennetzes als verkehrswichtige Sammelstraße geführt.

Die Zeppelinstraße von Neuenkirchener Straße bis Dutumer Straße soll in dieser Funktion mit einer Geschwindigkeit von 50 km/h befahrbar sein. Die derzeitige Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h resultiert aus der zurzeit vorhandenen desolaten Straßen-situation.

Nur an besonders schützenswerten Stellen wie Schulen, Kindergärten und Altenheimen wird an Straße dieser Klassifizierung im Stadtgebiet Rheine die Geschwindigkeit punktuell auf 30 km/h begrenzt. Diese Regelung findet auch an der Michaelgrundschule in der Frankenburg-straße Anwendung.

Schüler der Michaelgrundschule nördlich der Neuenkirchener Straße queren diese in Höhe des Max-Reger-Weges mittels einer Überschreithilfe. Die Zeppelinstraße im weiteren Verlauf (von Dutumer Straße bis Breite Straße) entspricht der gleichen Straßenkategorie und weist ebenfalls eine Geschwindigkeit von 50 km/h auf.

Überschreithilfen sind eine effiziente Hilfe für Fußgänger beim Überqueren der Fahrbahn und erhöhen die Verkehrssicherheit.

Da an der Zeppelinstraße im Bereich von Neuenkirchener Straße bis Dutumer Straße kein signifikanter Gefahrenpunkt liegt und zwei Überschreithilfen zum Überqueren der Fahrbahn eingeplant sind, ist eine zul. Geschwindigkeit von 50 km/h vorgesehen.

 

Die Änderungen wurden in den Plan der Abwägung eingearbeitet.

 

 

             Abwägungsbeschluss:

 

Der Bauausschuss beschließt die Verbreiterungen der Zufahrten.      

Der Bauschuss beschließt die Umsetzung der Planung der Offenlage.

                  Der Bauausschuss empfiehlt die Anordnung der zul. Geschwindigkeit von 50 km/h.     

 

 

 

 

Eingabe 10

 

 

             Die Eingabe ist als Anlage 10 beigefügt.

 

            

             Abwägung:

        

                  Aus verkehrstechnischer Sicht spricht nichts gegen die Verbreiterung der Zufahrt.

 

Die Änderung wurde in den Plan der Abwägung eingearbeitet.

 

 

 

             Abwägungsbeschluss:

 

Der Bauausschuss beschließt die Verbreiterung der Zufahrt.      

 

 

 

 

 

Eingabe 11

 

 

             Die Eingabe ist als Anlage 11 beigefügt.

 

            

             Abwägung:

        

            

                 Die Offenlage erfolgte gemäß den Richtlinien des Rates für die Durchführung von Öffentlichkeits-beteiligungen an Planungen der Stadt Rheine vom 10. Oktober 1995. Nach § 4 b) dieser Richtlinien ist bei Straßenbaumaßnahmen eine 14-tägige Auslegung der Planunterlagen in den Diensträumen im Rathaus während der Öffnungszeiten vorgesehen.

                  Dieses ist für die Ausbauplanung der Zeppelinstraße geschehen. Neben der Möglichkeit den Aushang des Plans anzusehen, bestand die Möglichkeit, sich von den Straßenplanern die Planung erläutern zu lassen.

 

                  Hinsichtlich der Einsichtnahme in die Unterlagen der Planung und       

                  Abrechnung  und deren Erläuterung wurde mit dem Anlieger ein Termin durch-

                  geführt.

 

 

             Abwägungsbeschluss:

 

Der Bauausschuss beschließt die Umsetzung des Planes der Abwägung.      

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Anmerkung der Verwaltung

Im Nachgang zur Offenlage wurde ein Anlieger gesondert angeschrieben, um Stellung zur Zufahrtsituation zu seinem Grundstück zu nehmen, in der ein vorhandener Baum erhalten bleiben konnte, wenn der Eigentümer das mit dem Baum verbundene Grünbeet rechts oder links passiert. Der Anlieger hatte sich während der Offenlage nicht gemeldet. Der Anlieger wünscht, dass der Baum entfernt wird und so eine ungehinderte Zufahrt zu seiner Garage möglich ist.

 

             Abwägungsbeschluss:

 

Der Bauausschuss beschließt die Entfernung des Baumes mit dem Grünbeet.      

 

 

 

Zu II:  Festlegung des Bauprogramms

 

Die Zeppelinstraße von Neuenkirchener Straße bis Dutumer Straße liegt teilweise im Bebauungsplan Nr.271, Kennwort: „Südliche Berbomstiege“.

 

Die Parzellen an der Zeppelinstraße von Neuenkirchener Straße bis Dutumer Straße  sind bis größtenteils bereits bebaut, so dass ein Ausbau erfolgen sollte. 

 

Der Ausbau der Zeppelinstraße von Neuenkirchener Straße bis Dutumer Straße ist im Investitionsprogramm für 2018 vorgesehen.

 

Die Planung sieht für die Zeppelinstraße von Neuenkirchener Straße bis Dutumer Straße  einen Ausbau im Separationsprinzip vor.

Die Planung sieht eine asphaltierte Fahrbahn, eingefasst von Hochbordsteinen h=12,0 cm, in Zufahrten und Querungsbereichen abgesenkt auf h = 2,0 cm, mit Unterbau, Belastungsklasse BK 1,8 (früher Bauklasse III)  RStO, in einer Breite von 6,00 m vor.

 

Es ist die Anlegung von Grünbeeten mit Bäumen (Erhaltung und Neuanpflanzung) und Unterpflanzung entlang der Westseite der Fahrbahn einer Breite von 1,45 m bis 3,00 m geplant.

 

Der einseitigen Radweges an der Ostseite der Fahrbahn wird in einer Breite von 1,25 m bis 1,65 m aus rotem Betonsteinpflaster d= 8,0 cm mit Unterbau zuzüglich eines Sicherheitsstreifens  mit einer Breite von 0,75 m aus anthrazitfarbenem Betonsteinpflaster d = 8,0 cm mit Unterbau hergestellt.

 

Beidseitig der Fahrbahn sind Gehwege geplant.

Die Gehwegewerden  in einer Breite von 1,80 m bis 3,00 m, aus grauen Betonsteinpflasterplatten d= 8,0 cm mit Unterbau, in den Zufahrten aus grauem Betonsteinpflaster d = 8,0 cm mit Unterbau hergestellt.

 

Es ist die Fortführung eines von der Neuenkirchener Straße kommend bereits existierendem kombinierten Geh- und Radweges an der Westseite der Fahrbahn in einer Breite von 1,25 m bis 1,65 m aus rotem Betonsteinpflaster d= 8,0 cm mit Unterbau zuzüglich eines Sicherheitsstreifens  mit einer Breite von 0,75 m aus anthrazitfarbenem Betonsteinpflaster d = 8,0 cm mit Unterbau geplant.

 

Die vorgesehene energieeffiziente Beleuchtung hat eine Lichtpunkthöhe von 8,00m und ist mit Ausleger geplant.

 

Der Belag und die Beleuchtungseinrichtungen entsprechen dem üblichen Ausbaustandard im Stadtgebiet.

 

Die Entwässerung erfolgt über Entwässerungsrinnen mit Straßenabläufen mit Anschluss an den vorhandenen Kanal.

 

 


Anlagen:

 

Eingaben der Anlieger

Lageplanverkleinerung