Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Kulturausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, das Budget des Fachbereiches 1 für die Produktgruppen 13/Kultur und 14/Volkshochschule unter Berücksichtigung der beschlossenen Änderungen in den endgültigen Ergebnis- und Investitionsplan zu übernehmen.

 


Begründung:

 

Der Entwurf der Haushaltssatzung und des Ergebnis- und Investitionsplanes für das Haushaltsjahr 2007 wurde in der Sitzung des Rates am 12. Dezember  2006 eingebracht.

 

Bisher wurden nach Einbringung des Haushalts-Entwurfes und vor dessen Beratung in den Fachausschüssen vom Haupt- und Finanzausschuss die finanzpolitischen Eckdaten festgelegt.

 

Mit dem Haushalt 2007 ist das bisherige Aufstellungsverfahren modifiziert worden. Die Zielsetzung bestand darin, den Haupt- und Finanzausschuss schon zu einem frühen Zeitpunkt durch die Festlegung der für die Entwurfsaufstellung maßgebenden Eckdaten einzubeziehen. Bevor der Entwurf des Haushaltes 2007 durch die Verwaltung aufgestellt wurde, hat nun der Haupt- und Finanzausschuss die Eckdaten für die Budgetplanung der Fach- und Sonderbereiche bindend festgelegt.

 

Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 24. Oktober 2006 über die Festlegung der Eckdaten beraten und folgende Beschlüsse gefasst:

 

 

  1. Für die Realsteuern gelten folgende Hebesätze:

Grundsteuer A       =       192 v.H.

Grundsteuer B       =       401 v.H.

Gewerbesteuer      =       403 v.H.

 

  1. Die Positionen des Ergebnisplanes des Bereichs 9 – Zentrale Finanzleistungen werden zur Kenntnis genommen.

 

  1. Der laufende Personalaufwand (mit Ausnahme der Pensions- und Beihilferückstellungen) wird (zunächst) auf dem Niveau des Jahres 2006 festgeschrieben (33,8 Mio. €). Der externe Einstellungsstopp bleibt bestehen; Ausnahmen unterliegen der Beschlussfassung durch den Haupt- und Finanzausschuss. Die Verwaltung wird beauftragt, im Hinblick auf die beschlossene Reduzierung des Personalaufwandes in Höhe von 500.000 € dem Haupt- und Finanzausschuss zur nächsten Sitzung ein umfassendes Konzept zur Stellen- und Personalkostenreduzierung vorzulegen; betriebsbedingte Kündigungen sind ausgeschlossen. Der künftige laufende Personalaufwand ist diesem Konzept entsprechend ggf. im Beratungsverfahren anzupassen.

 

  1. Die nicht gesetzlich gebundenen Zuwendungen und Zuschüsse an freie Träger, Vereine, Verbände und sonstige Dritte werden unter Einbeziehung der Empfehlungen aus der Strategie- und Finanzkommission um insgesamt 500.000 € gekürzt. Konkrete Festlegungen sind unter Berücksichtigung der weitergehenden Vorberatungen in der Strategie- und Finanzkommission im Rahmen des Beratungsverfahrens in den Ergebnisplan einzuarbeiten. 

 

  1. Im Ergebnisplan werden die Budgets der Fach- und Sonderbereiche unter Berücksichtigung der bisher vorliegenden Empfehlungen der Strategie- und Finanzkommission entsprechend der in der Anlage 1 dargestellten Budgetübersicht als Obergrenze für die Budgetplanung festgelegt (vorbehaltlich der Änderungen durch Vermögenszu- und –abgänge bei Bilanziellen Abschreibungen und Erträgen aus der Auflösung von Sonderposten) . Weitere Empfehlungen der Strategie- und Finanzkommission sind im Rahmen des Beratungsverfahrens zum Haushalt 2007 zu berücksichtigen. Außerdem gelten folgende Bedingungen:

 

    • Erhöhungen der Geschäftsaufwendungen sind grundsätzlich ausgeschlossen.
    • Unterhaltungsaufwendungen und Aufwendungen für die Bewirtschaftung der Grundstücke und baulichen Anlagen sind auf die bisherigen Planansätze zu begrenzen. Energiepreissteigerungen sind im Rahmen von Bewirtschaftungsregeln und –maßnahmen aufzufangen.
    • Ausfallende Zuwendungen der EU, des Bundes und des Landes werden nicht ersetzt.

 

  1. Der Investitionsplan ist in allen Planungsjahren so auszugestalten, dass es zu keiner Netto-Neuverschuldung kommt. In diesem Rahmen sind die Maßnahmen und Projekte insbesondere unter den künftigen Zielsetzungen des Integrierten Entwicklungs- und Handlungskonzeptes (EHK) zu planen.

 

Diesem Ausschuss obliegt die Kompetenz und Verantwortung für die Detailberatung des in seine Zuständigkeit fallenden Fachbereiches 1, Produktgruppen 13/Kultur und 14/Volkshochschule. Die Etatberatung hat anhand der ausgelieferten Haushaltspläne zu erfolgen.

 

Aus der Anlage 1 ist die Höhe der Budgets des Ergebnisplanes ersichtlich, die vom Haupt- und Finanzausschuss für das Haushaltsjahr 2007 und für den Finanzplan 2008 – 2009 für die Fachbereiche festgelegt worden sind. Desweiteren ist in der Anlage dargestellt, welche Budgets der jeweilige Fachbereich in den Entwurf des Haushaltplanes eingestellt hat und das sich daraus ergebende Ergebnis.

 

Die Anlage 2 enthält Angaben zum Investitionsplan. Auch in dieser Anlage sind zum einen die Eckdatenvorgaben des Haupt- und Finanzausschusses für die Investitionsplanung enthalten und zum anderen die von den Fachbereichen in den Entwurf tatsächlich eingestellten Budgets.

 

Innerhalb des vom Haupt- und Finanzausschuss festgelegten Budgetrahmens können Ansatzkorrekturen und Umschichtungen erfolgen. Das betrifft sowohl die Erträge wie die Aufwendungen.

 

Die im Etat-Entwurf für die Produktgruppen 13/Kultur und 14/Volkshochschule vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen (siehe Anlage 3) sind in die Detailberatung mit einzubeziehen und müssen ggf. entsprechend dem Beratungsergebnis zum Investitionsplan angepasst werden.

 

1. Erläuterungen zu den beigefügten Anlagen

 

1.1 Abweichungen beim Ergebnisplan (Anlage 1)

 

Wie Sie der Aufstellung über den Ergebnisplan entnehmen können, ergibt sich im Entwurf des Haushaltsplanes 2007 im Vergleich zum Eckdatenbeschluss des Haupt- und Finanzausschusses am 24. Oktober 2006 für den Fachbereich 1 insgesamt eine Ergebnisverschlechterung von 17.000 €.

Diese resultiert aus Mehrausgaben bei Personalkosten in Höhe von 31.000 €.  Bezogen auf die Gesamtverwaltung kommt es hierdurch nicht zu einer Budgetausweitung, da der Betrag aus anderen Budgets bzw. Fachbereichen zur Verfügung gestellt wurde.

Den Mehrkosten stehen Mehreinnahmen bei der Schulpauschale von 14.000 € gegenüber, aus der Differenz ergibt sich die Budgetausweitung (17.000 €).

 

Für den Bereich der Kultur und der Volkshochschule (Produktgruppen 13 und 14) ergibt sich im Vergleich zum Eckdatenbeschluss eine Budgetausweitung i.H.v. 43.000 €. Diese resultiert aus Umverteilungen der Personalkosten durch veränderte Produktzuordnungen und der externen Nachbesetzung der Fachleiterstelle „Deutsch als Fremdsprache“ in der Volkshochschule.

 

1.2. Abweichungen beim Investitionsplan (Anlage 2)

 

Im Kulturbereich sind keine Differenzen zu verzeichnen.

 

 

1.3. Abweichungen bei Verpflichtungsermächtigungen (Anlage 3)

 

Verpflichtungsermächtigungen für den Fachbereich 1 sind nicht vorgesehen.

 

 

2. Vorgesehene Änderungen zum Entwurf des Haushaltsplanes

 

2.1 Kürzung der Honorare bei der Volkshochschule

 

Im Rahmen der Festschreibung der Personalkosten auf das Niveau des Jahres 2006 (33,8 Mio. €) wurde unter anderem der Etat für sonstige Beschäftigte (= Honorarkräfte) bei der Volkshochschule um 35.000 € gekürzt.

Bei den vorgenannten Honorarkräften handelt es sich nicht um abhängig Beschäftigte der Volkshochschule. Vielmehr arbeitet dieser Personenkreis in selbständiger Nebentätigkeit für die Volkshochschule.

Den Honorarkosten stehen entsprechende Einnahmen aus Kursgebühren gegenüber. Unmittelbare Folge der Honorarkürzung sind deshalb Einnahmeverluste.

Aus diesem Grund schlägt die Verwaltung vor, die Einnahmen aus Gebühren entsprechend zu kürzen.

 

 

2.2 Konsolidierungsbeitrag aus dem Produktbereich „Kultur“

 

In den Sitzungen der Strategie- und Finanzkommission (SFK) vom 30. Oktober und 27. November 2006 wurden nachstehende Einsparungsvorschläge formuliert:

 

2.2.1 Theater- und Konzertveranstaltungen

Dem Vorschlag, ab dem Haushaltsjahr 2008 einen Betrag von 20.000 € einzusparen, soll gefolgt werden.

Hinzuweisen ist darauf, dass die Zahl der Veranstaltungen sinken wird.

 

2.2.2 Kloster Bentlage gGmbH

Wegen des Betriebskostenzuschusses an die Kloster Bentlage gGmbH verwies die SFK die Diskussion in den Aufsichtsrat der Gesellschaft.

 

Die Höhe des Betriebskostenzuschusses wurde in der Aufsichtsratssitzung der Kloster Bentlage gGmbH am 13. November 2006 intensiv erörtert. Im Ergebnis wurde der Wirtschafts- und Finanzplan für die Zeiträume 2007 bis 2010 einstimmig ohne Kürzungen beschlossen. Damit hat der Aufsichtsrat deutlich gemacht, dass er weiterhin mit ungekürzten Betriebskostenzuwendungen rechnet.

Auf eine Reduzierung des Betriebskostenzuschusses sollte entsprechend verzichtet werden.

 

Aufgrund der Diskussion über den Konsolidierungsbeitrag des Produktbereiches „Kultur“ schlägt die Verwaltung folgende Einsparungen vor:

 

a) Emsbühne

Für Veranstaltungen auf der Emsbühne stehen bisher 50.000 € zur Verfügung, mit denen auch der Auf- und Abbau zu bezahlen ist. Einnahmen sind derzeit nicht geplant.

25.000 € werden als Konsolidierungsbeitrag ab 2007 zur Verfügung gestellt. Damit kann der Fachbereich 1 den technischen Betrieb der Emsbühne sicherstellen.

 

b) Mietkostenzuschuss Förderverein Kloster Bentlage

Die Mittel werden um 4.000 € reduziert, da sie nicht beansprucht wurden.

 

Insgesamt ergibt sich hieraus ein Konsolidierungsbeitrag in Höhe von 29.000 € im Jahr 2007.

 

2.3 Beseitigung von Schäden an den Akten des Stadtarchivs

 

In seiner Sitzung am 14. November 2006 (Vorl. 305/06) hat der KulturA die Beseitigung der Schimmelpilze in den Akten des Bestandes „Neues Archiv der Stadt Rheine“ beraten und die Finanzierung in die Haushaltsplanberatungen für die Jahre 2007 ff. verwiesen.

Die Verwaltung schlägt vor, die Renovierung der Akten auf die Dauer von 20 Jahren zu strecken. Damit müsste ein Betrag von 25.935 € pro Jahr ab dem Jahr 2007 in das Budget des Stadtarchivs eingestellt werden.

 

2.4 Kosten für Bau-, Einrichtungs- und Umzugsmaßnahme des

      Stadtarchivs

 

Verwiesen wird in diesem Zusammenhang auf die Beschlussfassung der bereits in der heutigen Sitzung beratenen Vorlage 064/07- Umzug des Stadtarchivs.

Der Beschluss sollte für die Haushaltsplanberatung – einschließlich der finanziellen Auswirkungen – übernommen werden.

 

 

3. Zusammenfassung

 

Auf Grund der vorstehenden Ausführungen (siehe dazu die Aufstellung in Anlage 4) ergibt sich für den Bereich der Kultur und der Volkshochschule eine Ausweitung des Budgets in Höhe von 31.935 € für das Jahr 2007 und 11.935 € ab dem Jahr 2008.

 


Anlagen:

 

- Anlage 1: Gesamtbudgetübersicht für den Ergebnisplan 2007 und die Finanpla-

                 nung 2008 bis 2010 gemäß Eckdatenbeschluss des Haupt- und Fi-

                 nanzausschusses vom 24. Oktober 2006

- Anlage 2: Übersicht über den Investitionsplan 2007 bis 2010

- Anlage 3: Übersicht über die Verpflichtungsermächtigungen 2007 bis 2010

- Anlage 4: Übersicht der vorgeschlagenen Änderungen zum Haushaltsplanentwurf