Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der
Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Rheine folgenden
Beschluss zu fassen:
Der
Rat der Stadt Rheine beschließt:
1. Ostteil
Für
den Verkauf der Grundstücke im Ostteil der „Eschendorfer Aue“ gelten die
nachfolgenden Grundstückspreise auf der Basis der in Anlage 1 farblich
dargestellten Preiszonen:
Die
Verkaufspreise für „gefördert“ setzen voraus, dass der Grundstückskäufer ein
Eigenheim bzw. bei Mehrfamilienhäusern Wohnungen mietpreisgebunden nach den
Wohnbauförderungsbestimmungen des Landes NRW baut.
Bei
Mehrfamilienhäusern, in denen nicht alle Wohnungen gefördert werden, wird der
Preisnachlass anteilig nach der geförderten und ungeförderten Wohnfläche bestimmt.
Der
in Anlage 2 dargestellte Bereich wird vom Land NRW mit Mitteln zur
Standortaufbereitung gefördert. Die von der Stadt Rheine nicht
zurückzuzahlenden Mittel
(Tilgungsnachlass) werden zur weiteren Preisreduzierung von Grundstücken
eingesetzt, auf denen geförderte Einfamilienhäuser errichtet werden. Dieser
Preisnachlass ist auf maximal 25 Grundstücke „gefördert“ in der Zone
„Standortaufbereitung“ zu begrenzen.
Für
die Mehrfamilienhausgrundstücke weist die Stadt Rheine im
Grundstückskaufvertrag die Kosten der Standortaufbereitung aus.
2. Westteil
Die
sich heute ergebenden voraussichtlichen Preise für den Westteil (ohne
Reduzierung Standortaufbereitung) werden zur Kenntnis genommen (s. Anlage 3).
Die Verkaufspreise für diesen Vermarktungsabschnitt der „Eschendorfer Aue“
werden noch gesondert beschlossen, wenn eine Vermarktung der Grundstücke
ansteht.
3. Eckpunkte
aller Grundstücksverträge:
Für
alle Grundstücksverträge gelten folgende Eckpunkte:
·
Alle
Vertragsnebenkosten trägt der Käufer (Vermessungskosten fallen nicht mehr an).
·
Die
Erschließungsbeiträge werden gesondert erhoben.
·
Für die
Grundstücke im Ostteil – ehemaliger Sportplatz (s. Anlage 4) fallen zusätzlich
Kanalanschlussbeiträge an – für alle anderen Grundstücke in der Eschendorfer
Aue nicht mehr.
·
Bauverpflichtung
innerhalb von 3 Jahren bei Einzel- oder Doppelhausbebauung und innerhalb von 2
Jahren bei Mehrfamilienhausbebauung nach Rechtsgültigkeit des Kaufvertrages,
gemäß den planungs- und erschließungstechnischen Vorgaben bezugsfertig zu
bebauen. Diese Bauverpflichtung ist grundbuchlich abzusichern.
·
Anschluss und
Benutzungszwang für die in Anlage 2 dargestellten Grundstücke an das
Nahwärmenetz der Eschendorfer Aue (Mehrfamilienhausgrundstücke)
·
Sollten
Grundstückskäufer einen Kaufpreis „gefördert“ erhalten haben, ohne später ein
gefördertes Objekt zu errichten, fordert die Stadt Rheine die Differenz
zwischen dem Grundstückskaufpreis „gefördert“ und „ungefördert“ nach. Bei
Mehrfamilienhäusern erfolgt dies entsprechend der geschaffenen geförderten bzw.
ungeförderten Wohnflächen.
·
Verstoßen
Erwerber gegen die nachfolgend beschlossenen Vergabekriterien oder erreichen
sie den Erwerb eines Grundstückes durch falsche Angaben, hat die Stadt Rheine
das Recht, die kosten- und lastenfreie Rückübertragung zu verlangen, soweit das
Grundstück noch unbebaut ist, oder bei einem bereits bebauten Grundstück einen
Betrag in Höhe von 10 % des ursprünglich an die Stadt Rheine gezahlten Grundstückskaufpreises
nachzufordern.
·
Bis auf die
Mehrfamilienhausgrundstücke werden die Grundstücke von der Stadt Rheine
zunächst nur an Endverbraucher, nicht an Bauträger veräußert. Ab dem Zeitpunkt,
wo je Vermarktungsabschnitt keine Interessentenliste mehr besteht, können auch
Bauträger oder private Investoren zur Vermietung ein Grundstück erwerben.
·
Die
energetische Qualität der Gebäude zum Zeitpunkt des Bauantrages muss immer
mindestens der ersten Förderstufe der KfW, bezogen auf die zum Zeitpunkt des
Bauantrages geltenden Energieeinsparverordnung, entsprechen.
4. Vergabekriterien
Endverbraucher:
Für
die Grundstücke von Endverbrauchern, auf die sich mehrere Interessenten
bewerben, gelten folgende Vergabekriterien:
Punkte
Kinder
von ungeboren bis zum vollendeten 17. Lebensjahr im Haushalt lebend
(auch
Dauerpflegekinder)
1. und 2. Kind je
8
weitere je 10
Junge
Ehepaare oder gleichgestellte Paare
(Verheiratete bis zum Ablauf
des 5. Kalenderjahres nach
dem Jahr der Eheschließung, bei dem keiner der
Ehegatten
dass 40. Lebensjahr vollendet hat – s. § 29 Nr. 7 WFNG NRW) 5
je
schwerbehindertem Bewohner ab 50 % je
10
vorhandenes
Grundvermögen in Form von Immobilien -10
Sollten
nach den Vergabekriterien mehrere Bewerber/innen die gleiche Punktzahl haben,
entscheidet das Los.
5. Vergabekriterien
Investoren
Für
Grundstücke von Investoren im Ostteil gelten folgende Vergabekriterien (für die
Grundstücke im Westteil werden diese Kriterien noch gesondert beschlossen, wenn
eine Vermarktung der Grundstücke ansteht):
Die
Grundstücke mit dem beschlossenen Mindestpreis für eine
Mehrfamilienhausbebauung werden im Bieterverfahren vergeben. Bewertet wird
dabei die Differenz zwischen dem vorgegebenen Mindestpreis (Beschluss Ziffer 1)
und dem Angebotspreis des Bieters. Beim Bieterverfahren behält sich die Stadt
Rheine vor, nicht allein nach dem Kaufpreisangebot, sondern auch nach
städtebaulicher Gestaltung und Abstimmung mit dem Stadtentwicklungsausschuss
eine Auswahl zu treffen.
6. Beteiligung
der Stadt an Fundamentresten/Altlasten/Kampfmittel
Für das Quartier „Eschendorfer Aue“ wird sich die Stadt Rheine in den
Kaufverträgen verpflichten, sich an der Entsorgung von möglichen
Fundamentresten oder doch verbliebenen Altlasten und Kampfmitteln zu
beteiligen. Diese Beteiligung wird in den Kaufverträgen begrenzt und ist für
das Quartier auf maximal 250.000 € beschränkt.
Begründung:
Bei
der Berechnung der Verkaufspreise wurde von nachfolgenden Vorgaben ausgegangen:
·
Ziel der
Preisbildung ist eine "schwarze Null" = keine Gewinne - keine
Verluste.
·
Grundlage für
die Kalkulation ist die im Rahmen des Ankaufes vorgestellte Kalkulation des
Ankaufspreises nach dem Wohnbaulandkonzept der Stadt Rheine - s. Vorlage Rat
Nr. 115/17 vom 04.04.2017.
·
Eine Anpassung
der Verkaufspreise sollte jetzt und in Zukunft möglich sein, wenn die
Entwicklungskosten einen Rahmen überschreiten, der voraussichtlich nicht durch
die nach dem Wohnbaulandkonzept vorgesehenen kalkulatorischen Risiken gedeckt
ist (aktuell sind die Angebote noch im kalkulierten Rahmen).
·
Der in der
Kalkulation angegebene Baulandwert von ca. 160 €/m² ist als Durchschnittswert
für jeden m² Nettobauland zu verstehen. Verschiebungen und Preisgewichtungen
sind unter Beachtung der zu erzielenden kalkulierten Gesamteinnahmen vorgesehen
und gewünscht.
·
Ein Preismodell
sollte nachvollziehbar und einfach zu handhaben sein.
·
Ein Preismodell
sollte möglichst vielen Bevölkerungsschichten den Erwerb von Grundeigentum
ermöglichen und insbesondere geförderten Wohnungsbau im Bereich Eigenheime und
Mietwohnungsbau unterstützen.
Die
dargestellten Verkaufspreise sichern der Stadt Rheine den Rückfluss des
Kaufpreises an die BIMA und die Entwicklungskosten.
Gleichzeitig
wird ein attraktives Preismodell geschaffen mit einfachen und klaren Preisbildungen
für weite Teile der Bevölkerung und für Investoren.
Die
Preise verstehen sich zuzüglich Erschließungsbeiträgen – die evtl. über
Ablöseverträge erhoben werden. Nur im Bereich des ehemaligen Sportplatzes im
Ostteil sind zusätzlich auch noch Kanalanschlussbeiträge zu zahlen, die sich
aktuell auf 4,60 €/m² bei zulässiger I-geschossiger und 5,75 €/m² bei zulässiger
II-geschossiger Bauweise belaufen. Für alle anderen Grundstücke der
Eschendorfer Aue wurden in früheren Jahren im Rahmen der Nutzung als Kaserne
bereits Kanalanschlussbeiträge erhoben und eine erneute Abrechnung ist rechtlich
nicht mehr zulässig.
Vermessungskosten
fallen für die Käufer der Grundstücke nicht an. Die Baugrundstücke werden von
der Stadt Rheine im Vorfeld eingemessen und die Vermessungskosten wurden beim
Ankauf von der BIMA bereits kaufpreismindernd berücksichtigt.
Hausanschlusskosten
tragen die Käufer.
Die
„Eschendorfer Aue“ bietet von der Lage und Ausrichtung begünstigte Grundstücke
und weniger begünstigte zum Beispiel durch
·
unterschiedliche
planerische Ausnutzungsmöglichkeiten
·
ungünstigere
Ausrichtung oder verkehrlich ungünstiger gelegen
Die
lagebezogenen Unterschiede wurden in den dargestellten 5 Preiszonen
werttechnisch abgebildet.
Bezogen
auf einen lagebezogenen Grundstückspreis sollten Preisnachlässe nur gewährt werden
für öffentlich geförderte Projekte (Eigenheime u. Investoren). Auf
käuferbezogene Kaufpreisnachlässe sollte verzichtet werden.
Hintergrund:
Im
Rahmen der Förderungen durch das Land NRW oder durch das Förderprogramm der
Stadt Rheine erhalten die Käufer solcher Grundstücke bereits finanzielle
Anreize, die sich z.B. aus Kinderzahl, Behinderungen oder pflegebedürftigen
Angehörigen berechnen. Zusammen mit den hier dargestellten Preisbildungen für
geförderte Bauvorhaben ergibt sich insgesamt somit ein erheblicher finanzieller
Vorteil durch geminderte Grundstückspreise, Landesförderung und das Wohnungsbauprogramm
der Stadt Rheine.
Mit
der vorgeschlagenen Preisbildung wird der geförderte Wohnungsbau für
Eigenheimer und für Mietwohnungsbau zudem besonders attraktiv.
Bei
diesem Preismodell muss aber berücksichtigt werden, dass durch die Zuordnung
von Flächenanteilen für geförderten und ungeförderten Wohnungsbau die Stadt
Rheine im Extremfall Gefahr laufen könnte, durch mehr geförderten Wohnungsbau
wie hier flächenmäßig kalkuliert die Gesamtkosten nicht mehr zu erlösen.
Gleichzeitig
wird mit dieser Flächenzuordnung für geförderten und ungeförderten Wohnungsbau
vermieden, in Verkaufsplänen Grundstücke für geförderten Wohnungsbau konkret
auszuweisen und unter Umständen damit zu stigmatisieren, da leider noch immer
von sozialem statt gefördertem Wohnungsbau gesprochen wird. Mit diesem
Preismodell wird erreicht, dass sich durch „Zufall“ die unterschiedlichen Käuferschichten
mischen und sichergestellt wird, dass keine festen Bereiche entstehen, in denen
fast ausschließlich „Sozialwohnungen“ entstehen. Durch die Rabatte in den
Preiszonen wird auch ein Anreiz geschaffen, in höherwertigen Lagen geförderten
Wohnungsbau zu verwirklichen – auch wenn dies mit steigenden Grundstückskosten
schwieriger wird.
Weitere Preisnachlässe:
Eine
Besonderheit bilden die für den Ostteil bereits beantragten Fördermittel für
die Standort-aufbereitung. Diese Fördermittel erhält die Stadt Rheine für
Grundstücke, auf denen Häuser nach den Wohnraumförderungsbestimmungen des
Landes NRW errichtet werden. Diese Mittel waren bisher in den Kalkulationen der
Entwicklungskosten für die Eschendorfer Aue nicht berücksichtigt, da von der
Bewilligung nicht auszugehen war.
Von
dieser Förderung hat die Stadt Rheine bei zweckentsprechender Verwendung nur
50% zurückzuzahlen. Der nicht rückzahlbare Betrag sollte zur weiteren
Preisminderung der geförderten Grundstücke eingesetzt werden. Für die
vorgeschlagenen Preise wurde der Tilgungsnachlass auf die in Frage kommenden
Flächen heruntergerechnet. Der Preisnachlass ist dabei auf maximal 25
Grundstücke zu beschränken, da die Zuschüsse sich auf eine begrenzte
Nettobaulandfläche beziehen.
Bei
Mehrfamilienhausgrundstücken werden die Kosten zur Standortaufbereitung im Grundstückskaufvertrag
ausgewiesen und die Investoren können damit selbst Fördermittel beantragen.
Für
den Westteil bemüht sich die Verwaltung noch Fördergelder zu generieren.
Vergabekriterien für Endverbraucher
Die
Vergabekriterien wurden analog zu den bewährten Vermarktungen im Bereich
Wohnpark Dutum und Mesum Nord Teil III entwickelt und nur angepasst an die
Förderbestimmungen des Landes NRW – da nach dem hier zu beschließenden
Preismodell immer wieder die Förderung von Wohnungsbau mit Landesmitteln
unterstütz werden soll. Daher wurden einige Parameter in Abstimmung mit dem
Kreis Steinfurt den Förderbestimmungen angeglichen.
Vergabekriterien
wurden in der Vergangenheit und sollten auch hier nur angewendet werden, wenn
sich auf ein Grundstück mehr wie ein Käufer bewirbt. Anhand der
Vergabekriterien kann dann nachvollziehbar und transparent entschieden werden,
welcher Kaufinteressent den Zuschlag erhält. Dieses Verfahren ermöglicht
größtmögliche Chancengleichheit und Transparenz - hat allerdings den Nachteil,
dass die Vermarktung etwas schleppender verläuft.
Vergabekriterien für Investoren
Die
Grundstücke für Mehrfamilienhausbebauung sollten unterschieden werden in
Grundstücke, die mit Mietwohnungsbau bebaut werden sollen und in Grundstücke,
die auch für andere Konzepte/Wohnformen in Betracht kommen. Hier wird auf die
Niederschrift des Bauausschusses vom 07.09.2017 hingewiesen. Hier wurde auf den
Bedarf an Angeboten für Menschen mit Behinderungen und Pflegebedarf aufmerksam
gemacht. Auch solche Gründe könnten im Ausschreibungsverfahren berücksichtigt
werden.
Fundamentreste/Altlasten/Kampfmittel
Es
kann für das Gesamtgebiet nicht ganz ausgeschlossen werden, dass spätere Käufer
doch noch bisher unbekannte oder nicht vollständig entfernte Fundamente,
Altlasten oder Kampfmittel vorfinden. Das gesamte Gelände wurde bereits in der
Vergangenheit nach bestem „Wissen und Gewissen“ begutachtet. Trotz der
intensiven Begutachtung und Vorarbeiten der Stadt können spätere Funde
insbesondere die Bauherren von Einfamilienhäusern in Schwierigkeiten bringen.
Im Rahmen des Ankaufes von der BIMA hat die Stadt Rheine auch Kosten für
Risiken (Wagnisse) in die Preisfindung einfließen lassen. Von diesem Ansatz
wird ein Teil zu Gunsten der späteren Käufer eingesetzt.
Aussagen zum Verfahren
Endverbraucher
Es haben sich
bereits mehrere hundert mögliche Käufer registrieren lassen. Diese werden in
2018 bei absehbarer Baureife der Grundstücke angeschrieben und es wird im
ersten Schritt abgefragt, ob überhaupt noch Interesse an einem Erwerb eines
Baugrundstückes in der Eschendorfer Aue vorhanden ist. Im Zweiten Schritt
werden dann die Bewerbungsunterlagen an die sich zurückgemeldeten Bauwilligen
verschickt, mit der Bitte sich mit einer Priorisierung auf 3 Grundstücke zu
bewerben und den Fragebogen zur Ermittlung der Bepunktung auszufüllen.
Manche dieser
Antworten sind direkt zu belegen - andere werden tlw. später im Kaufvertrag vereinbart
und sind nachzuweisen - bei Verstößen drohen Vertragsstrafen.
Bei
Grundstücken mit mehr als einem Bewerber/in kommt als erster bei der
endgültigen Grundstücksaufwahl der zum Zuge, der die meisten Punkte erreicht.
Sollten
mehrere Käufer die gleiche Punktzahl erreichen, wird gelost.
In den
Verträgen werden die Rabatte für geförderten Wohnungsbau bei Endverbrauchern
mit einer Nachzahlungsregelung vereinbart, für den Fall, dass entgegen der
vertraglichen Regelung kein gefördertes Objekt gebaut wurde. Dabei wird auf
eine dingliche Sicherung wie z.B. durch Eintragung einer Restkaufpreishypothek
verzichtet, da diese im Grundbuch an rangletzter Stelle einzutragen und somit
die Sicherungswirkung nur gering wäre. Da es sich vermutlich nur um wenige
Einzelfälle handelt, sollte dies denkbare Risiko eingegangen werden.
Anlagen:
Anlage 1: Preiszonierung
Eschendorfer Aue Teil Ost
Anlage 2:
Standortaufbereitung Eschendorfer Aue Teil Ost
Anlage 3: Preiszonierung
mit Vermarktungsabschnitten Eschendorfer Aue Teil West
Anlage 4:
Kanalanschlussbeiträge Eschendorfer Aue Teil Ost