Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Ausschuss beauftragt
die Verwaltung, einen Auftrag „Masterplan Grün“ für die Stadt Rheine mit dem
unten dargestellten räumlichen Geltungsbereich sowie den beschriebenen Inhalten zu vergeben.
Begründung:
Die Fraktionen der im Rat
der Stadt Rheine vertretenen Fraktionen Bündnis 90 Die Grünen und CDU haben die
Verwaltung mit Schreiben vom 04.05.2015 beauftragt, einen Masterplan Grün zu
erstellen.
Zur Kostensenkung wurde die inhaltliche Aufbereitung der
Aufgabenstellung und die Grundlagenermittlung
bisher durch die Verwaltung in Zusammenarbeit mit der TBR vorgenommen.
Auch wurde bereits eine Beteiligung der innerstädtischen Stadtteilbeiräte zum
Zustand der Grünflächen durchgeführt. Die weitere Ausarbeitung des Planes bis
zum Stand eines integrierten Handlungskonzeptes soll jedoch durch ein externes
Fachbüro erfolgen.
Zum Geltungsbereich des Masterplan Grün
Der Masterplan Grün soll
sich auf den bebauten Innenstadtbereich beziehen. Für den Außenbereich sieht
das LNatSchG das Instrument der Landschaftsplanung vor, welche von den Landschaftsbehörden der
Kreisverwaltungen vorgenommen wird. Die bebauten Bereiche der Stadtteile
Altenrheine, Rodde, Mesum und Hauenhorst sollen –in Anbetracht der zur
Verfügung stehenden Haushaltsmittel- ggfs. erst zu einem späteren Zeitpunkt in
den Masterplan aufgenommen werden. Der Geltungsbereich ist in Anlage 1
dargestellt.
Zu den Inhalten des Masterplan Grün
Der
Masterplan soll folgende Punkte inhaltlich abbilden.
1. Analyse
Grünflächenversorgung und SWOT-Analyse*
2. Entwicklung
eines Leitbildes und einer Vision
3. Konzept
Grün
3.1 Entwicklung
einer gesamtstädtischen Freiraum- und Grünstrategie,
gesamtstädtischer Plan
(bestehende Grünflächen,
Aufwertung Grünflächen,
Sicherung Grünflächen, neue Verbindungen,
Hervorhebung bedeutsamer
Grünstrukturen)
3.2 Entwicklung
von Einzelmaßnahmen und Darstellung in Projektsteckbriefen
(max. 20) zur Darstellung von
Ausgangssituation, Ziel, Maßnahme, Kosten
und Fördermöglichkeiten
4. Kosten
und Finanzierung (max. 20 Maßnahmen).
5. Weitere
Umsetzung
5.1
Weiterführung des
Grünkonzeptes im Außenbereich
5.2
Empfehlungen für den
FNP
Die
Bearbeitung soll mit der Beteiligung der Bürger/Innen, der Politik und der
Fachabteilungen der Verwaltung erfolgen, um eine hohe Qualität und Akzeptanz
des
Ergebnisses
zu erzielen.
* Die SWOT-Analyse ist ein Instrument der strategischen Planung.
Sie dient der Positionsbestimmung und der Strategieentwicklung.
SWOT steht für Strengths (Stärken), Weaknesses (Schwächen), Opportunities
(Chancen) und Threats (Bedrohungen).
Fördertechnische Aspekte
Sowohl für die Planung
als auch Umsetzung ist die Verwaltung bestrebt, soweit als möglich,
Fördermittel in Anspruch zu nehmen.
Das Förderprogramm „Grüne
Infrastruktur“ (EFRE NRW) wurde zwischenzeitlich eingestellt. Gefördert wurden
ausschließlich Maßnahmen, die sich aus einem integrierten Handlungskonzept
ableiten ließen.
Neu aufgelegt und
veröffentlicht in 7/2017 wurde das Städtebauförderungsprogramm „Zukunft
Stadtgrün“. Danach können einzelne oder mehrere Maßnahmen innerhalb des
Geltungsbereiches eines Städtebauförderungsgebietes gefördert werden.
Voraussetzung ist auch hier das Vorliegen eines integrierten
Handlungskonzeptes. Die Entscheidung über die geförderten (19) Projekte
–überwiegend im Raum Ruhrgebiet- ist bereits gefallen. Bislang gab es seitens
des Ministeriums keine Aussage darüber, ob es einen neuen Aufruf geben wird.
Eine Inanspruchnahme von
Fördermitteln für die Umsetzung von Maßnahmen des Masterplanes Grün kann zum
gegenwärtigen Zeitpunkt nicht vorausgesehen werden. Vom Grundsatz her sollte
der Masterplan Grün die allgemein gestellten Anforderungen an ein integriertes
Handlungskonzept beinhalten, damit die Stadt Rheine bei einem erneuten
Förderaufruf möglichst gut aufgestellt ist.
Vergabetechnische Aspekte
Beim Masterplan Grün
handelt es sich vergabetechnisch um eine Planungsleistung, die nicht der HOAI
unterliegt. Aufgrund der beabsichtigten Auftragshöhe soll das Verfahren der freihändigen
Vergabe mit Einholung mehrerer Vergleichsangebote zum Tragen kommen.
Anlagen:
Anlage 1: Geltungsbereich
des Masterplan Grün