Betreff
Auftrag zur Erstellung eines Masterplan Grün für die Stadt Rheine
Vorlage
016/18
Aktenzeichen
FB 5.58-go
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Ausschuss beauftragt die Verwaltung, einen Auftrag „Masterplan Grün“ für die Stadt Rheine mit dem unten dargestellten räumlichen Geltungsbereich sowie  den beschriebenen Inhalten zu vergeben.


Begründung:

 

Die Fraktionen der im Rat der Stadt Rheine vertretenen Fraktionen Bündnis 90 Die Grünen und CDU haben die Verwaltung mit Schreiben vom 04.05.2015 beauftragt, einen Masterplan Grün zu erstellen.

 

Zur Kostensenkung  wurde die inhaltliche Aufbereitung der Aufgabenstellung und die Grundlagenermittlung  bisher durch die Verwaltung in Zusammenarbeit mit der TBR vorgenommen. Auch wurde bereits eine Beteiligung der innerstädtischen Stadtteilbeiräte zum Zustand der Grünflächen durchgeführt. Die weitere Ausarbeitung des Planes bis zum Stand eines integrierten Handlungskonzeptes soll jedoch durch ein externes Fachbüro erfolgen.

 

 

Zum Geltungsbereich des Masterplan Grün

Der Masterplan Grün soll sich auf den bebauten Innenstadtbereich beziehen. Für den Außenbereich sieht das LNatSchG das Instrument der Landschaftsplanung vor,  welche von den Landschaftsbehörden der Kreisverwaltungen vorgenommen wird. Die bebauten Bereiche der Stadtteile Altenrheine, Rodde, Mesum und Hauenhorst sollen –in Anbetracht der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel- ggfs. erst zu einem späteren Zeitpunkt in den Masterplan aufgenommen werden. Der Geltungsbereich ist in Anlage 1 dargestellt.

 

 

Zu den Inhalten des Masterplan Grün

 

Der Masterplan soll folgende Punkte inhaltlich abbilden.

 

1.       Analyse Grünflächenversorgung und SWOT-Analyse*

 

2.       Entwicklung eines Leitbildes und einer Vision

 

3.       Konzept Grün

 

3.1     Entwicklung einer gesamtstädtischen Freiraum- und Grünstrategie,

gesamtstädtischer Plan (bestehende Grünflächen,

Aufwertung Grünflächen, Sicherung Grünflächen, neue Verbindungen,

Hervorhebung bedeutsamer Grünstrukturen)

 

3.2     Entwicklung von Einzelmaßnahmen und Darstellung in Projektsteckbriefen

(max. 20) zur Darstellung von Ausgangssituation, Ziel, Maßnahme, Kosten

und Fördermöglichkeiten

 

4.       Kosten und Finanzierung (max. 20 Maßnahmen).

 

5.       Weitere Umsetzung

 

5.1         Weiterführung des Grünkonzeptes im Außenbereich

 

5.2         Empfehlungen für den FNP

 

Die Bearbeitung soll mit der Beteiligung der Bürger/Innen, der Politik und der Fachabteilungen der Verwaltung erfolgen, um eine hohe Qualität und Akzeptanz des

Ergebnisses zu erzielen.

 

* Die SWOT-Analyse ist ein Instrument der strategischen Planung. Sie dient der Positionsbestimmung und der Strategieentwicklung. SWOT steht für Strengths (Stärken), Weaknesses (Schwächen), Opportunities (Chancen) und Threats (Bedrohungen).

 

 

Fördertechnische Aspekte

Sowohl für die Planung als auch Umsetzung ist die Verwaltung bestrebt, soweit als möglich, Fördermittel in Anspruch zu nehmen.

 

Das Förderprogramm „Grüne Infrastruktur“ (EFRE NRW) wurde zwischenzeitlich eingestellt. Gefördert wurden ausschließlich Maßnahmen, die sich aus einem integrierten Handlungskonzept ableiten ließen.

 

Neu aufgelegt und veröffentlicht in 7/2017 wurde das Städtebauförderungsprogramm „Zukunft Stadtgrün“. Danach können einzelne oder mehrere Maßnahmen innerhalb des Geltungsbereiches eines Städtebauförderungsgebietes gefördert werden. Voraussetzung ist auch hier das Vorliegen eines integrierten Handlungskonzeptes. Die Entscheidung über die geförderten (19) Projekte –überwiegend im Raum Ruhrgebiet- ist bereits gefallen. Bislang gab es seitens des Ministeriums keine Aussage darüber, ob es einen neuen Aufruf geben wird.

 

Eine Inanspruchnahme von Fördermitteln für die Umsetzung von Maßnahmen des Masterplanes Grün kann zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht vorausgesehen werden. Vom Grundsatz her sollte der Masterplan Grün die allgemein gestellten Anforderungen an ein integriertes Handlungskonzept beinhalten, damit die Stadt Rheine bei einem erneuten Förderaufruf möglichst gut aufgestellt ist.

 

 

Vergabetechnische Aspekte

Beim Masterplan Grün handelt es sich vergabetechnisch um eine Planungsleistung, die nicht der HOAI unterliegt. Aufgrund der beabsichtigten Auftragshöhe soll das Verfahren der freihändigen Vergabe mit Einholung mehrerer Vergleichsangebote zum Tragen kommen.                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                   


Anlagen:

 

Anlage 1: Geltungsbereich des Masterplan Grün