Betreff
Antrag SV Grün-Weiß Rheine e.V.:
Gewährung einer Zuwendung zur Sanierung des Umkleidetraktes nach einem Wasserschaden
Vorlage
020/18
Aktenzeichen
BM - 0.2 - schr
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

Der Sportausschuss beschließt, dem SV Grün-Weiß Rheine e.V. aufgrund eines Wasserschadens eine Zuwendung nach den Sportförderrichtlinien i.H.v. 16.240,00 € zur Renovierung des Kabinentraktes zu gewähren.


Begründung:

§   Der städtische Sportservice ist vom Verein Grün-Weiß Rheine Anfang August 2017 darüber informiert worden, dass im Vereinsgebäude ein größerer Wasserschaden zu verzeichnen ist.

§   Eine Begutachtung hat ergeben, dass das Wasser schon längere Zeit durch eine Wand in die Umkleideräume gelaufen ist. Betroffen sind zwei Kabinen- und Duschräume, die komplett neu saniert werden müssen.

§   Der Sportausschuss wurde darüber in seiner Sitzung am 19. September 2017 informiert. Formal war diese Information allerdings nicht ausreichend, um einen förderungsunschädlichen, vorzeitigen Baubeginn zu begründen. Dies hätte gemäß 7.2. der Sportförderrichtlinien durch einen Beschluss genehmigt werden müssen.

§   Zur Aufrechterhaltung des Spielbetriebes mussten die Sanierungsmaßnahmen allerdings unmittelbar in Angriff genommen werden.

§   In der Folgezeit musste zunächst geklärt werden, inwieweit sich die vereinseigene Versicherung an der Schadensregulierung beteiligt. Darüber hinaus wurde der Verein gebeten, seine Finanzsituation darzulegen.

§   Nach Vorlage aller Unterlagen stellte sich die Situation wie folgt dar:

-        Es wurden Schlussrechnungen mit einer Gesamtsumme i.H.v. 46.700 € vorgelegt.

-        Die Versicherung hat davon 23.500 € übernommen. Der Hauptgrund der nur hälftigen Kostenübernahme war darin zu sehen, dass Zusatzarbeiten erledigt werden mussten, damit der Versicherungsschutz auch zukünftig im vollen Umfang gewährleistet bleibt. Eine Unterversicherung lag nicht vor.

-        Trotz der auch öffentlich gemachten momentanen Finanzprobleme hat der Verein glaubhaft darlegen können, dass der Geschäftsbetrieb für das kommende Jahr gesichert ist, sodass eine Förderung der nicht von der Versicherung übernommenen Sanierungskosten nach den Sportförderrichtlinien möglich wäre.

 

zur weiteren Antragsprüfung

§   Der Antrag datierte vom 17.11.2017 und wurde inklusive jeweils vergleichbarer Kostenvoranschläge eingereicht. 

§   Der Zuschussantrag entsprach den grundsätzlichen Sportförderrichtlinien, u.a.:

-        Der Verein ist gemeinnützig (Freistellungsbescheid liegt vor) und Mitglied im Stadtsportverband.

-        Es wird ein festgelegter Mindestvereinsbeitrag erhoben, der den monatlichen Mindestbeiträgen des LSB entspricht.

-        Die überwiegenden Vereinsaktivitäten finden im Gebiet der Stadt Rheine statt.

-        Zuschussmöglichkeiten Dritter (außer der Gebäudeversicherung) waren nicht vorhanden.

-        Die Finanzierung der Maßnahme war gesichert und der Verein verfügt über eine ordnungsgemäße Geschäftsführung.

§   Der Stadtsportverband hat zugestimmt.

§   Die Sanierungsmaßnahme hat keine Auswirkungen auf zukünftige Haushalte der Stadt Rheine.

§   Abzüglich der Versicherungsleistungen i.H.v. 23.510,99 € verbleiben Restkosten i.H.v. 23.200 €. Eine Förderung nach Ziffer 7.4 der Sportförderrichtlinien war möglich.

Aufgrund der Jugendquote des Vereins (61,75 %) kam eine Maximalförderung von 70% in Betracht (= 16.240 €)

 

Bescheidverfahren

§   Da der Sportausschuss erst im Februar wieder zu seiner nächsten Sitzung zusammengekommen wäre, ist zur Aufrechterhaltung der Vereinsliquidität mit den sportpolitischen Sprechern der Fraktionen Anfang Dezember 2017 eine vorzeitige Auszahlung abgestimmt worden.

§   Die Zuschussmittel konnten aus dem Budget des Haushaltes 2017 zur Verfügung gestellt werden.

 

Um Zustimmung zum Beschlussvorschlag wird gebeten.