Gewährung einer Zuwendung zur Renovierung von zwei Umkleidekabinen
Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Sportausschuss
beschließt, dem SC Altenrheine e.V. eine Zuwendung in Höhe von maximal 36.831,00
€ zur Renovierung von zwei Umkleidekabinen zu gewähren.
Begründung:
§ Gemäß Nr. 7.2 der Sportförderrichtlinien
entscheidet ab einer Fördersumme von 6.000,00€ der Fachausschuss über die
Förderfähigkeit.
§ Der Zuschussantrag ist am
27. September 2017 fristgerecht incl. zweier vergleichbarer Angebote beim
Sportservice eingegangen (siehe Anlage) und entspricht den grundsätzlichen
formalen Sportförderrichtlinien.
§ Seitens der städtischen
Hochbauverwaltung wurde eine baufachliche Stellungnahme eingeholt: Die
eingereichten Vergleichsangebote sowie die Notwendigkeit der Maßnahme wurden
positiv beurteilt. Es wird darauf hingewiesen, dass die Umbaumaßnahme
barrierefrei durchzuführen ist.
§ Im Einvernehmen mit dem Stadtsportverband bestehen
auch aus sportfachlicher Sicht keine Bedenken. Zusätzlich wird auf die Begründung im Antrag
verwiesen (siehe Anlage).
§ Da der aktuelle Kinder-
und Jugendanteil mindestens 40% beträgt (41,94%) könnte die Maximalförderung in
Höhe von 70% gewährt werden.
§ Eine Förderung nach Ziffer
7.4 der Sportförderrichtlinien wäre auf Grundlage des günstigeren Angebotes i.
H. v. 36.831,00 € möglich.
§ Eigentümerin des
Sportgeländes ist die Stadt Rheine. Der Pachtvertrag mit dem SC Altenrheine
läuft noch bis zum 31.12.2025 und beträgt somit noch 8 Jahre.
Um Zustimmung zum
Beschlussvorschlag wird gebeten.
Anlagen:
Anlage 1: Antrag SC
Altenrheine Renovierung Umkleidekabinen