Betreff
Antrag SF Gellendorf 1920 e.V.:
Gewährung einer Zuwendung zur Sanierung der Flutlichtanlage am Trainingsgelände
Vorlage
028/18
Aktenzeichen
BM - 0.2 - schr
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

Der Sportausschuss beschließt, dem Verein SF Gellendorf e.V. eine Zuwendung von maximal 10.984,56 € für die Sanierung der Flutlichtanlage am Trainingsgelände zu gewähren. 

 

 


Begründung:

§   Gemäß Nr. 7.2 der Sportförderrichtlinien entscheidet ab einer Fördersumme von 6.000 € der Fachausschuss über die Förderfähigkeit.

§   Der Zuschussantrag ist am 15. Oktober 2017 incl. zweier vergleichbarer Angebote beim Sportservice eingegangen (siehe Anlage) und entspricht den grundsätzlichen formalen Sportförderrichtlinien.

§   Seitens der Technischen Betriebe wurde eine baufachliche Stellungnahme eingeholt: Die eingereichten Vergleichsangebote sowie die Notwendigkeit der Maßnahme wurden positiv beurteilt.   

§   Im Einvernehmen mit dem Stadtsportverband bestehen aus sportfachlicher Sicht keine Bedenken. Zusätzlich wird auf die Begründung im Antrag verwiesen.

§   Da der aktuelle Kinder- und Jugendanteil mindestens 40% beträgt (55%) könnte die Maximalförderung in Höhe von 70% gewährt werden.

§   Eine Förderung nach Ziffer 7.4 der Sportförderrichtlinien wäre auf Grundlage des günstigeren Angebotes i. H. v. 10.984,56 € möglich.

§   Die Sportfläche der SF Gellendorf ist von privat gepachtet. Laufzeitende ist das Jahr 2030.

Um Zustimmung zum Beschlussvorschlag wird gebeten.

 

 

 


Anlagen:

 

Anlage 1: Antrag SF Gellendorf Sanierung Flutlichtanlage