Gewährung einer Zuwendung zur Sanierung der Flutlichtanlage am Trainingsgelände
Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Sportausschuss
beschließt, dem Verein SF Gellendorf e.V. eine Zuwendung von maximal 10.984,56
€ für die Sanierung der Flutlichtanlage am Trainingsgelände zu gewähren.
Begründung:
§ Gemäß Nr. 7.2 der Sportförderrichtlinien
entscheidet ab einer Fördersumme von 6.000 € der Fachausschuss über die
Förderfähigkeit.
§ Der Zuschussantrag ist am
15. Oktober 2017 incl. zweier vergleichbarer Angebote beim Sportservice
eingegangen (siehe Anlage) und entspricht den grundsätzlichen formalen
Sportförderrichtlinien.
§ Seitens der Technischen
Betriebe wurde eine baufachliche Stellungnahme eingeholt: Die eingereichten
Vergleichsangebote sowie die Notwendigkeit der Maßnahme wurden positiv
beurteilt.
§ Im Einvernehmen mit dem Stadtsportverband bestehen
aus sportfachlicher Sicht keine Bedenken. Zusätzlich wird auf die Begründung im Antrag
verwiesen.
§ Da der aktuelle Kinder-
und Jugendanteil mindestens 40% beträgt (55%) könnte die Maximalförderung in
Höhe von 70% gewährt werden.
§ Eine Förderung nach Ziffer
7.4 der Sportförderrichtlinien wäre auf Grundlage des günstigeren Angebotes i.
H. v. 10.984,56 € möglich.
§ Die Sportfläche der SF
Gellendorf ist von privat gepachtet. Laufzeitende ist das Jahr 2030.
Um Zustimmung zum Beschlussvorschlag
wird gebeten.
Anlagen:
Anlage 1: Antrag SF
Gellendorf Sanierung Flutlichtanlage