Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Jugendhilfeaussschuss beschließt, die als Anlage 1
beigefügte Bewertungsmatrix für die Vergabe der Trägerschaft der neuen
Kindertageseinrichtung in der Eschendorfer Aue heranzuziehen.
Begründung:
Der Jugendhilfeausschuss hat sich zuletzt in seiner Sitzung am 28.
Sep. 2017 im Rahmen der Vorlage „Ausbau bzw. Neubau von
Kindertageseinrichtungen“ mit dem Thema einer zusätzlichen Kita in Baugebiet „Eschendorfer
Aue“ befasst.
In der ehemaligen General-Wever-Kaserne wird das Baugebiet
„Eschendorfer Aue“ geschaffen. In den Verhandlungen mit der Bundesanstalt für
Immobilienaufgaben (BImA) ist der Bedarf für eine 5-gruppige Kita nachgewiesen
worden und eine entsprechende große Kita-Fläche zur Verfügung gestellt worden. Für
die Kindertageseinrichtungen sind die Gruppenformen I+I+I+II+III vorgesehen.
Das Baugebiet „Eschendorfer Aue“ wird östlich und westlich der
Schorlemerstr. entwickelt. Die Kindertageseinrichtung wird an zentraler Stelle
direkt an der Schorlemerstr. entstehen.
Die Kindertageseinrichtung wird im Investorenmodell von der Wohnungsgesellschaft der Stadt Rheine errichtet und
dann langfristig an den noch zu bestimmenden Träger vermietet. Bei optimalem
zeitlichem Verlauf ist eine Eröffnung der neuen Kindertageseinrichtung im Laufe des
Kita-Jahres 2019/2020 denkbar. Damit gegebenenfalls noch die Vorstellungen des späteren Trägers in die
Bauplanungen des Investors einfließen können, soll frühzeitig der Träger dieser
neuen Einrichtung bestimmt werden.
Gemeinsame Ausschreibung der anstehenden
Trägerentscheidungen
Der Jugendhilfeausschuss
hat in der Vergangenheit die Trägerauswahlverfahren für die neuen Einrichtungen
an der Bergstr./Sandkampstr. und in Mesum beschlossen. Wenn der Jugendhilfeausschuss
dem Beschlussvorschlag folgt, könnten alle drei Trägerauswahlverfahren gebündelt
ausgeschrieben werden. Die Verwaltung erhofft sich dann einerseits mehr
Bewerber, andererseits aber auch eine Straffung der Abläufe, wenn ein Bewerber
Interesse an mehreren Standorten haben sollte.
Das Trägerauswahlverfahren
Das bei den letzten Trägerauswahlen
für Kindertageseinrichtungen angewandte Verfahren soll auch für dieses
Trägerauswahlverfahren angewandt werden.
Die Bewerber würden
gebeten, unter folgenden Voraussetzungen
- Der Bewerber ist
anerkannter freier Träger der Jugendhilfe nach § 6 Abs. 1 KiBiz.
- Die Stadt Rheine
übernimmt den gesetzlichen Trägeranteil (§ 20 KiBiz) im Rahmen des
„Rheiner Modells“. Darüber hinausgehende Zuschüsse zu den Betriebskosten
sind nicht vorgesehen.
- Für die notwendige
Erstausstattung der Einrichtung wird von der Stadt Rheine eine Pauschale
gewährt. Für jeden Betreuungsplatz werden 3.500 € gewährt. Bei 95
Betreuungsplätzen errechnet sich eine Förderung von 332.500 €, die jedoch noch
einer Beschlussfassung des Jugendhilfeausschusses bedarf. Falls
Förderprogramme des Bundes/des Landes für den Ausbau von
Kindertageseinrichtungen zur Verfügung stehen, sind diese vorrangig in Anspruch
zu nehmen.
ihre Bewerbung
einzureichen und dabei auf folgende Kriterien einzugehen:
1. Referenzen des Trägers in
Bezug auf die Trägerschaft und den Betrieb vergleichbarer Einrichtungen
1.1 Erfahrungen des Trägers
auf dem Gebiet der institutionellen Kindertagesbetreuung
1.2 Erfahrungen und
professionelle Strukturen für den Betrieb der Kindertagesstätte (Personalgewinnung
und –verwaltung, Fachberatung, Trägeranbindung und Betriebsführung)
2. Fachliches Konzept zu
folgenden Themenbereichen:
2.1 Pädagogische Grundlagen
(Betreuungsansatz, Bildung, Erziehung, Integration, Eingewöhnung, Essen u.a.)
2.2 Umsetzung des
Inklusionsgedankens aus der UN-Konvention
2.3 Orientierung an der
Lebenswelt der Kinder und deren Familien
2.4 generationsübergreifendes Denken: Jung & Alt
2.5 Interkulturelle Kompetenz
2.6 Grundsätze für Bildung
und Sprachförderung
2.7 Übergang Kita ->
Schule
2.8 Flexible und
bedarfsgerechte Öffnungs- und Betreuungszeiten unter Berücksichtigung der im
KiBiz definierten Personalausstattung (insbesondere auch ein Betreuungsangebot
von 25 Std./Woche)
2.9 Angemessene Betreuung
während der Ferien- und Schließungszeiten
2.10 Gesunde Ernährung und
bedarfsgerechtes Angebot zur Verpflegung
2.11 Elternarbeit, Erziehungs-
und Bildungspartnerschaften
2.12 Öffentlichkeitsarbeit des
Trägers (insbesondere im Internet) mit umfassenden Informationen für die Eltern
2.13 Verpflichtende Aussagen
zum langfristigen Betrieb der Einrichtung unter Berücksichtigung der derzeit
bestehenden Vorgaben aus dem Kinder- und Jugendhilfegesetz, dem
Kinderbildungsgesetz und den dazu erlassenen Ausführungsbestimmungen
2.14 bisherige Kita´s
zertifiziert als Bewegungskindergarten, Haus der kleinen Forscher, Die Carusos
oder ähnliches
3. Kooperationsbezüge im
Sozialraum
3.1 Kooperationsbezüge
innerhalb der Stadt Rheine
3.2 Kooperation mit anderen
Hilfesystemen für die Kinder (z.B. Therapie)
3.3 Öffnung für
Stadtteilakteure, Stadtteilaktivitäten
Die Auswahlentscheidung
würde dann auf Grundlage der als Anlage 1 beigefügten Bewertungsmatrix
erfolgen.