Betreff
Trägerauswahlverfahren für die neue Kindertageseinrichtung in der Eschendorfer Aue
Vorlage
035/18
Aktenzeichen
II.11 - kös
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Jugendhilfeaussschuss beschließt, die als Anlage 1 beigefügte Bewertungsmatrix für die Vergabe der Trägerschaft der neuen Kindertageseinrichtung in der Eschendorfer Aue heranzuziehen.

 


Begründung:

 

Der Jugendhilfeausschuss hat sich zuletzt in seiner Sitzung am 28. Sep. 2017 im Rahmen der Vorlage „Ausbau bzw. Neubau von Kindertageseinrichtungen“ mit dem Thema einer zusätzlichen Kita in Baugebiet „Eschendorfer Aue“ befasst.

 

In der ehemaligen General-Wever-Kaserne wird das Baugebiet „Eschendorfer Aue“ geschaffen. In den Verhandlungen mit der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) ist der Bedarf für eine 5-gruppige Kita nachgewiesen worden und eine entsprechende große Kita-Fläche zur Verfügung gestellt worden. Für die Kindertageseinrichtungen sind die Gruppenformen I+I+I+II+III vorgesehen.

 

Das Baugebiet „Eschendorfer Aue“ wird östlich und westlich der Schorlemerstr. entwickelt. Die Kindertageseinrichtung wird an zentraler Stelle direkt an der Schorlemerstr. entstehen.

 

Die Kindertageseinrichtung wird im Investorenmodell von der Wohnungsgesellschaft der Stadt Rheine errichtet und dann langfristig an den noch zu bestimmenden Träger vermietet. Bei optimalem zeitlichem Verlauf ist eine Eröffnung der neuen Kindertageseinrichtung im Laufe des Kita-Jahres 2019/2020 denkbar. Damit gegebenenfalls noch die Vorstellungen des späteren Trägers in die Bauplanungen des Investors einfließen können, soll frühzeitig der Träger dieser neuen Einrichtung bestimmt werden.

 

 

 

Gemeinsame Ausschreibung der anstehenden Trägerentscheidungen

 

Der Jugendhilfeausschuss hat in der Vergangenheit die Trägerauswahlverfahren für die neuen Einrichtungen an der Bergstr./Sandkampstr. und in Mesum beschlossen. Wenn der Jugendhilfeausschuss dem Beschlussvorschlag folgt, könnten alle drei Trägerauswahlverfahren gebündelt ausgeschrieben werden. Die Verwaltung erhofft sich dann einerseits mehr Bewerber, andererseits aber auch eine Straffung der Abläufe, wenn ein Bewerber Interesse an mehreren Standorten haben sollte.

 

 

 

Das Trägerauswahlverfahren

 

Das bei den letzten Trägerauswahlen für Kindertageseinrichtungen angewandte Verfahren soll auch für dieses Trägerauswahlverfahren angewandt werden.

 

Die Bewerber würden gebeten, unter folgenden Voraussetzungen

 

  • Der Bewerber ist anerkannter freier Träger der Jugendhilfe nach § 6 Abs. 1 KiBiz.

 

  • Die Stadt Rheine übernimmt den gesetzlichen Trägeranteil (§ 20 KiBiz) im Rahmen des „Rheiner Modells“. Darüber hinausgehende Zuschüsse zu den Betriebskosten sind nicht vorgesehen.

 

  • Für die notwendige Erstausstattung der Einrichtung wird von der Stadt Rheine eine Pauschale gewährt. Für jeden Betreuungsplatz werden 3.500 € gewährt. Bei 95 Betreuungsplätzen errechnet sich eine Förderung von 332.500 €, die jedoch noch einer Beschlussfassung des Jugendhilfeausschusses bedarf. Falls Förderprogramme des Bundes/des Landes für den Ausbau von Kindertageseinrichtungen zur Verfügung stehen, sind diese vorrangig in Anspruch zu nehmen.

 

ihre Bewerbung einzureichen und dabei auf folgende Kriterien einzugehen:

 

1.    Referenzen des Trägers in Bezug auf die Trägerschaft und den Betrieb vergleichbarer Einrichtungen

1.1     Erfahrungen des Trägers auf dem Gebiet der institutionellen Kindertagesbetreuung

1.2     Erfahrungen und professionelle Strukturen für den Betrieb der Kindertagesstätte (Personalgewinnung und –verwaltung, Fachberatung, Trägeranbindung und Betriebsführung)

 

2.    Fachliches Konzept zu folgenden Themenbereichen:

2.1     Pädagogische Grundlagen (Betreuungsansatz, Bildung, Erziehung, Integration, Eingewöhnung, Essen u.a.)

2.2     Umsetzung des Inklusionsgedankens aus der UN-Konvention

2.3     Orientierung an der Lebenswelt der Kinder und deren Familien

2.4     generationsübergreifendes Denken: Jung & Alt

2.5     Interkulturelle Kompetenz

2.6     Grundsätze für Bildung und Sprachförderung

2.7     Übergang Kita -> Schule

2.8     Flexible und bedarfsgerechte Öffnungs- und Betreuungszeiten unter Berücksichtigung der im KiBiz definierten Personalausstattung (insbesondere auch ein Betreuungsangebot von 25 Std./Woche)

2.9     Angemessene Betreuung während der Ferien- und Schließungszeiten

2.10   Gesunde Ernährung und bedarfsgerechtes Angebot zur Verpflegung

2.11   Elternarbeit, Erziehungs- und Bildungspartnerschaften

2.12   Öffentlichkeitsarbeit des Trägers (insbesondere im Internet) mit umfassenden Informationen für die Eltern

2.13   Verpflichtende Aussagen zum langfristigen Betrieb der Einrichtung unter Berücksichtigung der derzeit bestehenden Vorgaben aus dem Kinder- und Jugendhilfegesetz, dem Kinderbildungsgesetz und den dazu erlassenen Ausführungsbestimmungen

2.14   bisherige Kita´s zertifiziert als Bewegungskindergarten, Haus der kleinen Forscher, Die Carusos oder ähnliches

 

3.    Kooperationsbezüge im Sozialraum

3.1     Kooperationsbezüge innerhalb der Stadt Rheine

3.2     Kooperation mit anderen Hilfesystemen für die Kinder (z.B. Therapie)

3.3     Öffnung für Stadtteilakteure, Stadtteilaktivitäten

 

 

Die Auswahlentscheidung würde dann auf Grundlage der als Anlage 1 beigefügten Bewertungsmatrix erfolgen.