Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der
Jugendhilfeaussschuss fasst folgende Beschlüsse:
- Im Rahmen der Planungsverantwortung nach § 80 SGB
VIII wird das Betreuungsangebot für Waldorfpädagogik im Elementarbereich
ausgeweitet.
- Zum 01.08.2018 soll im Gebäude der Overbergschule
eine zweite Waldorf-Kita zunächst mit einer Gruppenform II in Betrieb
gehen. Zum 01.08.2019 wird diese Waldorf-Kita dann um eine Gruppenform III
ergänzt.
- Zum Träger der neuen Waldorf-Kita wird der Freie Waldorfkindergarten Rheine e.V. ernannt.
- Der Freie
Waldorfkindergarten Rheine e.V., erhält für die Einrichtung der
Gruppenform II einen Investitionskostenzuschuss in Höhe von 45.000,00 €.
Landesmittel sind dabei vorrangig in Anspruch zu nehmen. Für die
Einrichtung der Gruppenform III zum Sommer 2019 erhält der Freie Waldorfkindergarten
Rheine e.V. 77.500 Euro
- Die Verwaltung wird ermächtigt, nach vorheriger
baufachlicher Prüfung die notwendigen Baumaßnahmen zur Erlangung der
Betriebserlaubnis für die neue Kindertageseinrichtung gemeinsam mit dem Freien Waldorfkindergarten Rheine e.V. zu
realisieren, solange die Baumaßnahmen den Betrag von 358.000 € nicht
übersteigen.
Begründung:
Bedarf
Die Nachfrage nach
Waldorfpädagogik steigt seit Jahren an. Zum laufenden Kitajahr 2017/18 musste
die Gruppenstruktur der Waldorf-Kita umgestellt werden, um möglichst viele
Ü3-Kinder mit einem Betreuungsplatz versorgen zu können.
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2016/17 |
2017/18 |
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U3 |
Ü3 |
U3 |
Ü3 |
|
Gf. I |
6 |
16 |
|
|
Gf. II |
10 |
|
11 |
|
Gf. III |
|
26 |
|
51 |
Summe |
16 |
42 |
11 |
51 |
Zu Lasten der U3-Kinder
wurde die Gruppenform I in eine weitere Gruppenform III umgewandelt. Die Kita
ist bis zum gesetzlichen Maximum überbelegt. Eine integrative Betreuung von
behinderten Kindern ist nur noch mit Ausnahmegenehmigung des Landesjugendamtes
möglich.
Zum Stichtag 15. November
dem Waldorf-Kindergarten zusammen mit den Verbleiberkindern bereits 71 Anmeldungen
vor. Mit den zwischenzeitlich eingegangenen Nachmeldungen liegt die Zahl jetzt
bei 74 Kindern.
Der Bedarf wird weiter
ansteigen. Es zeigt sich jetzt schon, dass Familien verstärkt nach Rheine
ziehen, da es hier einen Waldorf-Kindergarten und eine Waldorfschule
gibt. Um den steigenden Bedarf decken können, könnten mit einem zweiten
Standort mehr Betreuungsplätze angeboten werden.
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Ziel: 2019/20 |
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U3 |
Ü3 |
|
Gf. I in Catenhorn |
6 |
14 |
Gf. II in Catenhorn |
10 |
|
Gf. III in Catenhorn |
|
22 |
Gf. II in Eschendorf |
10 |
|
Gf. III in Eschendorf |
|
22 |
Summe |
26 |
58 |
Das Angebot von dann 84
Betreuungsplätzen für Waldorf-Pädagogik wird dringend gebraucht.
Standort
Mit Eröffnung der
Waldorfschule im Gebäude der Overbergschule an der Meisenstr. zu Beginn des
Schuljahres 2017/18 wurde die Idee an das Jugendamt herangetragen, im dortigen
Gebäude auch einen zweiten Waldorf-Kindergarten zu verorten.
Zum Ende des laufenden
Schuljahres verlassen die letzten Klassen der auslaufenden Schulen das Gebäude
der Overbergschule, so dass zum Sommer 2018 die Möglichkeit bestünde, Waldorf-Pädagogik
für den Elementarbereich im Gebäude der Overbergschule anzubieten.
Damit würden mehrere
Ziele erreicht:
- Die gewachsene Nachfrage nach Betreuungsplätzen mit
Waldorfpädagogik würde befriedigt.
- Eltern von Waldorf-Schülern und Waldorf-Kitakindern hätten nur
einen Anlaufpunkt.
- Der neuen Waldorfschule würde durch die benachbarte Kita
Nachwuchswerbung zuteil.
- Für das Gebäude der Overbergschule gäbe es eine Anschlussnutzung.
- Die Stadt Rheine könnte in ihrer Außendarstellung mit einem
Standort der Waldorfpädagogik werben.
In der Overbergschule,
die aus mehreren Gebäudeteilen besteht, muss die Kita in einem abgeschlossenen
Bereich untergebracht werden, dass es nicht zu einer „Vermischung“ von
Kita-Kindern und Schulkindern kommen kann. Der Freie Waldorfkindergarten Rheine
e.V und die Freie Schule Rheine e.V. haben sich unter Berücksichtigung der
steigenden Schülerzahlen über die Nutzung der freiwerdenden Räume verständigt.
Die Aufteilung, welche Räume langfristig der Schule bzw. der Kita zur Verfügung
stehen, wird unter Beteiligung des Rechtsamtes der Stadt Rheine vertraglich
festgehalten.
Die folgende Übersicht
zeigt die zukünftige Nutzung der Overbergschule. Die Waldorf-Kita bekommt einen
eigenen Eingang, der zur Jägerstr. ausgerichtet ist.
Zeitplan
Ein Teil des für die Kita
vorgesehenen Gebäudeflügels steht heute schon leer. Dieser Platz reicht aus, dort
eine Gruppenform II zum Sommer 2018 einzurichten. Nach der Schulentlassung der
letzten Hauptschüler können dann die weiteren Umbaumaßnahmen beginnen, um zum
Sommer 2019 auch die Voraussetzungen für eine Gruppenform III zu schaffen.
Mit dem Landesjugendamt
wurde abgestimmt, dass die Kita mit einer Gruppenform II starten darf, wenn im
Folgejahr zusätzlich eine Gruppenform III angeboten wird, die die Ü3-Kinder
dann aufnehmen kann.
Finanzierung der Einrichtungskosten
Für die
Einrichtungskosten benötigt der Träger einen Zuschuss der Stadt Rheine. Als
Grundlage für die Berechnung der Höhe des Zuschusses sollte analog der
Förderprogramme des Bundes bzw. des Landes ein Betrag von 3.500 Euro je Platz
angesetzt werden.
Bei insgesamt 35 Kindern (in der Gf II 10 Kinder
und in der Gf III max. 25 Kinder) wären dieses 122.500 Euro.
Zum Vergleich:
Bei der bisher üblichen Berechnung des Einrichtungskostenzuschusses durch
Fortschreibung der alten Förderrichtlinien des Landes von 2007 ergäbe sich ein
Betrag von 123.469 Euro. Da die Beträge in vergleichbarer Höhe liegen, sollte
ab sofort die neue Rechengröße herangezogen werden.
Wenn in einem ersten Schritt nur 35.000 Euro für
die 10 Kinder in der Gf. II ausgezahlt würden, reicht dieses nicht aus, da z.B.
auch Küche und Personalräume auszustatten sind. Diese Räume bräuchten im zweiten
Schritt nicht noch einmal gefördert werden.
Im ersten Schritt sollten
daher 45.000 Euro ausgezahlt werden, denen dann zum Sommer 2019 die restlichen
77.500 Euro folgen würden. Entsprechende Verpflichtungsermächtigungen im
Haushaltsplan ermöglichen die heutige Beschlussfassung.
Für die Ausstattung von
U3-Plätzen kann derzeit noch ein Antrag auf Landesförderung gestellt werden.
31.500 Euro Landeszuschüsse können realisiert werden.
Finanzierung der Umbaukosten
Das Gebäude der
Overbergschule ist im Besitz der Stadt Rheine. Die Stadt Rheine vermietet die
Räume an den Freien Waldorfkindergarten Rheine e.V. und erhält im Gegenzug die
gesetzlich festgelegte Kaltmiete.
Die notwendigen
Investitionen in das Gebäude würden durch Mieteinnahmen langfristig refinanziert.
Die Mieteinnahmen berechnen sich wie folgt:
Betreuungs-jahr |
Gruppen- form |
pauschale Größe |
Miete/qm * |
Summe |
2018/19 |
GF II |
185 |
8,47 € |
18.803,40 € |
2019/20 |
GF II + III |
345 |
8,59 € |
35.562,60 € |
2020/21 |
GF II + III |
345 |
8,72 € |
36.100,80 € |
2021/22 |
GF II + III |
345 |
8,85 € |
36.639,00 € |
2022/23 |
GF II + III |
345 |
8,98 € |
37.177,20 € |
2023/24 |
GF II + III |
345 |
9,11 € |
37.715,40 € |
2024/25 |
GF II + III |
345 |
9,25 € |
38.295,00 € |
2025/26 |
GF II + III |
345 |
9,39 € |
38.874,60 € |
2026/27 |
GF II + III |
345 |
9,53 € |
39.454,20 € |
2027/28 |
GF II + III |
345 |
9,67 € |
40.033,80 € |
358.656,00 € |
*Die Mieten steigen
nach dem KiBiz jährlich um 1,5 %
Da die zentrale
Gebäudewirtschaft der Stadt Rheine keine Ressourcen hat, die Umbaumaßnahmen
rechtzeitig umzusetzen, wäre der Freie Waldorfkindergarten Rheine e.V. als
Mieter bereit, gegen Kostenerstattung die Baumaßnahmen in Eigenregie
durchzuführen.
Derzeit werden die
voraussichtlichen Umbaukosten ermittelt, die notwendig sind, um eine genehmigungsfähige
Kita in dem bisherigen Schulgebäude einzurichten. Sobald die Umbaukosten
feststehen, erfolgt die baufachliche Prüfung. Die Verwaltung sollte ermächtigt
werden, die notwendigen Baumaßnahmen gemeinsam mit dem Freien
Waldorfkindergarten Rheine e.V. zu realisieren, solange die Baumaßnahmen den
Betrag von 358.000 € nicht übersteigen.
Trägerschaft
Die Verwaltung schlägt
vor, die neue Kita als eigenständige Kita zu führen und nicht als Außenstelle
der Kita in Catenhorn einzurichten. Damit verbunden sind finanzielle Vorteile
für den Träger, da zwei kleinere Einrichtungen mehr Landesmittel erhalten als
eine größere. Der Kostenanteil der Stadt Rheine bei beiden Varianten identisch.
Nach Rücksprache mit dem
Landesjugendamt kann die neue Kita in Eschendorf als eigenständige Kita geführt
werden, obwohl der Träger eine Elterninitiative ist. Die Gründung/Initiierung einer
zweiten selbständigen Elterninitiative zur Waldorfpädagogik ist daher nicht
notwendig und auch nicht zielführend.
Formal muss dem Freien
Waldorfkindergarten Rheine e.V. die Trägerschaft übertragen werden.