Betreff
Zweiter Standort für eine Waldorf-Kita in der Overbergschule
Vorlage
036/18
Aktenzeichen
II.11 - kös
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Jugendhilfeaussschuss fasst folgende Beschlüsse:

 

  1. Im Rahmen der Planungsverantwortung nach § 80 SGB VIII wird das Betreuungsangebot für Waldorfpädagogik im Elementarbereich ausgeweitet.

 

  1. Zum 01.08.2018 soll im Gebäude der Overbergschule eine zweite Waldorf-Kita zunächst mit einer Gruppenform II in Betrieb gehen. Zum 01.08.2019 wird diese Waldorf-Kita dann um eine Gruppenform III ergänzt.

 

  1. Zum Träger der neuen Waldorf-Kita wird der Freie Waldorfkindergarten Rheine e.V. ernannt.

 

  1. Der Freie Waldorfkindergarten Rheine e.V., erhält für die Einrichtung der Gruppenform II einen Investitionskostenzuschuss in Höhe von 45.000,00 €. Landesmittel sind dabei vorrangig in Anspruch zu nehmen. Für die Einrichtung der Gruppenform III zum Sommer 2019 erhält der Freie Waldorfkindergarten Rheine e.V. 77.500 Euro

 

  1. Die Verwaltung wird ermächtigt, nach vorheriger baufachlicher Prüfung die notwendigen Baumaßnahmen zur Erlangung der Betriebserlaubnis für die neue Kindertageseinrichtung gemeinsam mit dem Freien Waldorfkindergarten Rheine e.V. zu realisieren, solange die Baumaßnahmen den Betrag von 358.000 € nicht übersteigen.

 


Begründung:

 

Bedarf

 

Die Nachfrage nach Waldorfpädagogik steigt seit Jahren an. Zum laufenden Kitajahr 2017/18 musste die Gruppenstruktur der Waldorf-Kita umgestellt werden, um möglichst viele Ü3-Kinder mit einem Betreuungsplatz versorgen zu können.

 

 

2016/17

2017/18

U3

Ü3

U3

Ü3

Gf. I

6

16

 

 

Gf. II

10

 

11

 

Gf. III

 

26

 

51

Summe

16

42

11

51

 

Zu Lasten der U3-Kinder wurde die Gruppenform I in eine weitere Gruppenform III umgewandelt. Die Kita ist bis zum gesetzlichen Maximum überbelegt. Eine integrative Betreuung von behinderten Kindern ist nur noch mit Ausnahmegenehmigung des Landesjugendamtes möglich.

 

Zum Stichtag 15. November dem Waldorf-Kindergarten zusammen mit den Verbleiberkindern bereits 71 Anmeldungen vor. Mit den zwischenzeitlich eingegangenen Nachmeldungen liegt die Zahl jetzt bei 74 Kindern.

 

Der Bedarf wird weiter ansteigen. Es zeigt sich jetzt schon, dass Familien verstärkt nach Rheine ziehen, da es hier einen Waldorf-Kindergarten und eine Waldorfschule gibt. Um den steigenden Bedarf decken können, könnten mit einem zweiten Standort mehr Betreuungsplätze angeboten werden.

 

 

Ziel: 2019/20

U3

Ü3

Gf. I                       in Catenhorn

6

14

Gf. II                      in Catenhorn

10

 

Gf. III                     in Catenhorn

 

22

Gf. II                      in Eschendorf

10

 

Gf. III                     in Eschendorf

 

22

Summe

26

58

 

Das Angebot von dann 84 Betreuungsplätzen für Waldorf-Pädagogik wird dringend gebraucht.

 

 

 

Standort

 

Mit Eröffnung der Waldorfschule im Gebäude der Overbergschule an der Meisenstr. zu Beginn des Schuljahres 2017/18 wurde die Idee an das Jugendamt herangetragen, im dortigen Gebäude auch einen zweiten Waldorf-Kindergarten zu verorten.

 

Zum Ende des laufenden Schuljahres verlassen die letzten Klassen der auslaufenden Schulen das Gebäude der Overbergschule, so dass zum Sommer 2018 die Möglichkeit bestünde, Waldorf-Pädagogik für den Elementarbereich im Gebäude der Overbergschule anzubieten.

 

Damit würden mehrere Ziele erreicht:

 

  • Die gewachsene Nachfrage nach Betreuungsplätzen mit Waldorfpädagogik würde befriedigt.
  • Eltern von Waldorf-Schülern und Waldorf-Kitakindern hätten nur einen Anlaufpunkt.
  • Der neuen Waldorfschule würde durch die benachbarte Kita Nachwuchswerbung zuteil.
  • Für das Gebäude der Overbergschule gäbe es eine Anschlussnutzung.
  • Die Stadt Rheine könnte in ihrer Außendarstellung mit einem Standort der Waldorfpädagogik werben.

 

In der Overbergschule, die aus mehreren Gebäudeteilen besteht, muss die Kita in einem abgeschlossenen Bereich untergebracht werden, dass es nicht zu einer „Vermischung“ von Kita-Kindern und Schulkindern kommen kann. Der Freie Waldorfkindergarten Rheine e.V und die Freie Schule Rheine e.V. haben sich unter Berücksichtigung der steigenden Schülerzahlen über die Nutzung der freiwerdenden Räume verständigt. Die Aufteilung, welche Räume langfristig der Schule bzw. der Kita zur Verfügung stehen, wird unter Beteiligung des Rechtsamtes der Stadt Rheine vertraglich festgehalten.

 

Die folgende Übersicht zeigt die zukünftige Nutzung der Overbergschule. Die Waldorf-Kita bekommt einen eigenen Eingang, der zur Jägerstr. ausgerichtet ist.

 

 

 

Zeitplan

 

Ein Teil des für die Kita vorgesehenen Gebäudeflügels steht heute schon leer. Dieser Platz reicht aus, dort eine Gruppenform II zum Sommer 2018 einzurichten. Nach der Schulentlassung der letzten Hauptschüler können dann die weiteren Umbaumaßnahmen beginnen, um zum Sommer 2019 auch die Voraussetzungen für eine Gruppenform III zu schaffen.

 

Mit dem Landesjugendamt wurde abgestimmt, dass die Kita mit einer Gruppenform II starten darf, wenn im Folgejahr zusätzlich eine Gruppenform III angeboten wird, die die Ü3-Kinder dann aufnehmen kann.

 

 

Finanzierung der Einrichtungskosten

 

Für die Einrichtungskosten benötigt der Träger einen Zuschuss der Stadt Rheine. Als Grundlage für die Berechnung der Höhe des Zuschusses sollte analog der Förderprogramme des Bundes bzw. des Landes ein Betrag von 3.500 Euro je Platz angesetzt werden.

 

Bei insgesamt 35 Kindern (in der Gf II 10 Kinder und in der Gf III max. 25 Kinder) wären dieses 122.500 Euro.

 

Zum Vergleich: Bei der bisher üblichen Berechnung des Einrichtungskostenzuschusses durch Fortschreibung der alten Förderrichtlinien des Landes von 2007 ergäbe sich ein Betrag von 123.469 Euro. Da die Beträge in vergleichbarer Höhe liegen, sollte ab sofort die neue Rechengröße herangezogen werden.

 

Wenn in einem ersten Schritt nur 35.000 Euro für die 10 Kinder in der Gf. II ausgezahlt würden, reicht dieses nicht aus, da z.B. auch Küche und Personalräume auszustatten sind. Diese Räume bräuchten im zweiten Schritt nicht noch einmal gefördert werden.

 

Im ersten Schritt sollten daher 45.000 Euro ausgezahlt werden, denen dann zum Sommer 2019 die restlichen 77.500 Euro folgen würden. Entsprechende Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsplan ermöglichen die heutige Beschlussfassung.

 

Für die Ausstattung von U3-Plätzen kann derzeit noch ein Antrag auf Landesförderung gestellt werden. 31.500 Euro Landeszuschüsse können realisiert werden.

 

 

 

Finanzierung der Umbaukosten

 

Das Gebäude der Overbergschule ist im Besitz der Stadt Rheine. Die Stadt Rheine vermietet die Räume an den Freien Waldorfkindergarten Rheine e.V. und erhält im Gegenzug die gesetzlich festgelegte Kaltmiete.

 

Die notwendigen Investitionen in das Gebäude würden durch Mieteinnahmen langfristig refinanziert. Die Mieteinnahmen berechnen sich wie folgt:

 

Betreuungs-jahr

Gruppen-

form

pauschale Größe

Miete/qm *

Summe

2018/19

GF II

185

            8,47 €

    18.803,40 €

2019/20

GF II + III

345

            8,59 €

    35.562,60 €

2020/21

GF II + III

345

            8,72 €

    36.100,80 €

2021/22

GF II + III

345

            8,85 €

    36.639,00 €

2022/23

GF II + III

345

            8,98 €

    37.177,20 €

2023/24

GF II + III

345

            9,11 €

    37.715,40 €

2024/25

GF II + III

345

            9,25 €

    38.295,00 €

2025/26

GF II + III

345

            9,39 €

    38.874,60 €

2026/27

GF II + III

345

            9,53 €

    39.454,20 €

2027/28

GF II + III

345

            9,67 €

    40.033,80 €

  358.656,00 €

*Die Mieten steigen nach dem KiBiz jährlich um 1,5 %

 

 

Da die zentrale Gebäudewirtschaft der Stadt Rheine keine Ressourcen hat, die Umbaumaßnahmen rechtzeitig umzusetzen, wäre der Freie Waldorfkindergarten Rheine e.V. als Mieter bereit, gegen Kostenerstattung die Baumaßnahmen in Eigenregie durchzuführen.

 

Derzeit werden die voraussichtlichen Umbaukosten ermittelt, die notwendig sind, um eine genehmigungsfähige Kita in dem bisherigen Schulgebäude einzurichten. Sobald die Umbaukosten feststehen, erfolgt die baufachliche Prüfung. Die Verwaltung sollte ermächtigt werden, die notwendigen Baumaßnahmen gemeinsam mit dem Freien Waldorfkindergarten Rheine e.V. zu realisieren, solange die Baumaßnahmen den Betrag von 358.000 € nicht übersteigen.

 

 

 

Trägerschaft

 

Die Verwaltung schlägt vor, die neue Kita als eigenständige Kita zu führen und nicht als Außenstelle der Kita in Catenhorn einzurichten. Damit verbunden sind finanzielle Vorteile für den Träger, da zwei kleinere Einrichtungen mehr Landesmittel erhalten als eine größere. Der Kostenanteil der Stadt Rheine bei beiden Varianten identisch.

 

Nach Rücksprache mit dem Landesjugendamt kann die neue Kita in Eschendorf als eigenständige Kita geführt werden, obwohl der Träger eine Elterninitiative ist. Die Gründung/Initiierung einer zweiten selbständigen Elterninitiative zur Waldorfpädagogik ist daher nicht notwendig und auch nicht zielführend.

 

Formal muss dem Freien Waldorfkindergarten Rheine e.V. die Trägerschaft übertragen werden.