Betreff
Arbeitsprogramm Stadtplanung 2018 (PB 5.1)
Vorlage
044/18
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz der Stadt Rheine nimmt die Ausführungen und die zeitliche Perspektive der Projekt- und Arbeitsplanung des PB 5.1 Stadtplanung für 2018 zur Kenntnis.

 


Begründung:

 

Im Produktbereich Stadtplanung werden zwei wichtige Säulen für die Entwicklung der Stadt Rheine bearbeitet: Stadtentwicklung und Bauleitplanung.

Die Instrumente der Bauleitplanung sind im Wesentlichen der Flächennutzungsplan und der Bebauungsplan. Sie sind Grundlage für viele bauliche Investitionen, da mit ihnen die notwendigen Baurechte geschaffen werden.

Instrumente der Stadtentwicklung sind z.B. Rahmenpläne oder Integrierte Handlungskonzepte. Mit ihrer Hilfe können u.a. strategische Ziele entwickelt, neue räumliche oder thematische Lösungsansätze aufgezeigt und private sowie öffentliche Interessenlagen und Investitionen zusammengeführt werden.

 

Um der Dynamik der Siedlungsentwicklung begegnen zu können, benötigen Investitionen Planungssicherheit, die in Form von Zusagen gegeben werden kann. Neue private oder öffentliche Planungs- und Investitionsideen und akut auftretende Handlungsbedarfe im Rahmen von städtebaulichen Planungen müssen frühzeitig mit einer realistischen Zeitperspektive versehen werden können, die aus einer Projekt- und Arbeitsplanung abgeleitet werden muss. Die als Anlage beigefügte Projekt- und Arbeitsplanung für 2018 (mit Ausblick auf 2019) soll diesem Zweck dienen.

Die Projekt- und Arbeitsplanung berücksichtigt dabei, dass die finanziellen und personellen Ressourcen der Stadtverwaltung, hier des PB Stadtplanung, insbesondere aufgrund der sehr umfangreichen und personalintensiven Großprojekte (z.B. Soziale Stadt Dorenkamp, Militärische Konversionsflächen, Rahmenplan Innenstadt, Reaktivierung Hertie-Immobilie/Rathauszentrum), die einer längerfristigen Bearbeitung bedürfen, begrenzt sind.

 

Für das Jahr 2017 ist rückblickend festzuhalten, dass von den 49 aufgelisteten Bauleitplanungsprojekten (B-Pläne, B-Plan-Änd., FNP-Änd.) aus der Projekt- und Arbeitsplanung 2017 41 aktiv inhaltlich bearbeitet wurden und dass sich hiervon 23 Projekte im Verfahren befunden haben. 12 Bauleitplanverfahren aus der Liste konnten abgeschlossen werden. Über die Projektliste hinaus wurden 5 weitere Bebauungspläne / B-Plan-Änderungen ins Verfahren gegeben. 2 Verfahren wurden bereits in 2017 beendet. Insgesamt konnten im Jahr 2017 somit 14 Bauleitplanverfahren abgeschlossen werden.

 

In der beiliegenden Projektübersicht sind nur die Projekte und Verfahren aufgeführt, die im Jahr 2018 ein für sich definierbares Arbeitsfeld ergeben. Daueraufgaben bzw. fortlaufende planerische Tätigkeiten, die im PB Stadtplanung ebenfalls erledigt werden, sind nicht dargestellt.

 

Die aufgelisteten Projekte und Verfahren sind mit (internen) Prioritäten versehen. Hierdurch soll ausgedrückt werden, wo aus fachlicher Perspektive oder aufgrund der Beschlusslage zeitliche Verzögerungen kaum verträglich sind. Des Weiteren ist die gesamtstädtische Bedeutung der einzelnen Projekte und Verfahren in die Priorisierung eingeflossen.

 

Insgesamt ist zu beachten, dass

  • stadtplanerische Prozesse und hier insbesondere Bauleitplanverfahren in starkem Maße von der Zuarbeit und/ oder den Stellungnahmen Dritter abhängen,
  • Zeitpläne in Planungsverfahren immer wieder an neue Erkenntnisse oder an notwendige Verfahrensschleifen angepasst werden müssen und
  • neue dringliche planerische Themenstellungen andere Prioritäten bei der Bearbeitung der einzelnen Projekte und Verfahren zur Folge haben können.

In diesem Sinne ist die beiliegende Projekt- und Arbeitsplanung nur eine Momentaufnahme.


Anlagen:

 

Anlage 1: Projekt und Arbeitsplanung 2018