Betreff
Beratung Ergebnis- und Investitionsplan 2007-2010 für den Fachbereich 8
Vorlage
063/07
Aktenzeichen
FB8/64-me
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, das Budget des Fachbereiches 8 unter Berücksichtigung der beschlossenen Änderungen in den endgültigen Ergebnis- und Investitionsplan zu übernehmen.

 

 

 

 

 

 

 


Begründung:

 

Der Entwurf der Haushaltssatzung und des Ergebnis- und Investitionsplanes für das Haushaltsjahr 2007 wurde in der Sitzung des Rates am 12. Dezember  2006 eingebracht.

 

Bisher wurden nach Einbringung des Haushalts-Entwurfes und vor dessen Beratung in den Fachausschüssen vom Haupt- und Finanzausschuss die finanzpoliitschen Eckdaten festgelegt.

 

Mit dem Haushalt 2007 ist das bisherige Aufstellungsverfahren modifiziert worden. Die Zielsetzung bestand darin, den Haupt- und Finanzausschuss schon zu einem frühen Zeitpunkt durch die Festlegung der für die Entwurfsaufstellung maßgebenden Eckdaten einzubeziehen. Bevor der Entwurf des Haushaltes 2007 durch die Verwaltung aufgestellt wurde, hat nun der Haupt- und Finanzausschuss die Eckdaten für die Budgetplanung der Fach- und Sonderbereiche bindend festgelegt.

 

Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 24. Oktober 2006 über die Festlegung der Eckdaten beraten und folgende Beschlüsse gefaßt:

 

 

  1. Für die Realsteuern gelten folgende Hebesätze:

Grundsteuer A       =       192 v.H.

Grundsteuer B       =       401 v.H.

Gewerbesteuer      =       403 v.H.

 

  1. Die Positionen des Ergebnisplanes des Bereichs 9 – Zentrale Finanzleistungen werden zur Kenntnis genommen.

 

  1. Der laufende Personalaufwand (mit Ausnahme der Pensions- und Beihilferückstellungen) wird (zunächst) auf dem Niveau des Jahres 2006 festgeschrieben (33,8 Mio €). Der externe Einstellungsstopp bleibt bestehen; Ausnahmen unterliegen der Beschlussfassung durch den Haupt- und Finanzausschuss. Die Verwaltung wird beauftragt, im Hinblick auf die beschlossene Reduzierung des Personalaufwandes in Höhe von 500.000 € dem Haupt- und Finanzausschuss zur nächsten Sitzung ein umfassendes Konzept zur Stellen- und Personalkostenreduzierung vorzulegen; betriebsbedingte Kündigungen sind ausgeschlossen. Der künftige laufende Personalaufwand ist diesem Konzept entsprechend ggf. im Beratungsverfahren anzupassen.

 

  1. Die nicht gesetzlich gebundenen Zuwendungen und Zuschüsse an freie Träger, Vereine, Verbände und sonstige Dritte werden unter Einbeziehung der Empfehlungen aus der Strategie- und Finanzkommission um insgesamt 500.000 € gekürzt. Konkrete Festlegungen sind unter Berücksichtigung der weitergehenden Vorberatung in der Strategie- und Finanzkommission im Rahmen des Beratungsverfahrens in den Ergebnisplan einzuarbeiten. 

 

  1. Im Ergebnisplan werden die Budgets der Fach- und Sonderbereiche unter Berücksichtigung der bisher vorliegenden Empfehlungen der Strategie- und Finanzkommission entsprechend der in der Anlage 1 dargestellten Budgetübersicht als Obergrenze für die Budgetplanung festgelegt (vorbehaltlich der Änderungen durch Vermögenszu- und –abgänge bei Bilanziellen Abschreibungen und Erträgen aus der Auflösung von Sonderposten) . Weitere Empfehlungen der Strategie- und Finanzkommission sind im Rahmen des Beratungsverfahrens zum Haushalt 2007 zu berücksichtigen. Außerdem gelten folgende Bedingungen:

 

    • Erhöhungen der Geschäftsaufwendungen sind grundsätzlich ausgeschlossen.
    • Unterhaltungsaufwendungen und Aufwendungen für die Bewirtschaftung der Grundstücke und baulichen Anlagen sind auf die bisherigen Planansätze zu begrenzen. Energiepreissteigerungen sind im Rahmen von Bewirtschaftungsregeln und –maßnahmen aufzufangen.
    • Ausfallende Zuwendungen der EU, des Bundes und des Landes werden nicht ersetzt.

 

  1. Der Investitionsplan ist in allen Planungsjahren so auszugestalten, dass es zu keiner Netto-Neuverschuldung kommt. In diesem Rahmen sind die Maßnahmen und Projekte insbesondere unter den künftigen Zielsetzungen des Integrierten Entwicklungs- und Handlungskonzeptes (EHK) zu planen.

 

 

 

Diesem Ausschuss obliegt die Kompetenz und Verantwortung für die Detailberatung des in seine Zuständigkeit fallenden Fachbereiches 8. Die Etatberatung hat anhand der ausgelieferten Haushaltspläne zu erfolgen.

 

Aus der Anlage 1 ist die Höhe der Budgets des Ergebnisplanes ersichtlich, die vom Haupt- und Finanzausschuss für das Haushaltsjahr 2007 und für den Finanzplan 2008 – 2009 für die Fachbereiche festgelegt worden sind. Des weiteren ist in der Anlage dargestellt, welche Budgets der jeweilige Fachbereich in den Entwurf des Haushaltplan-Entwurfes eingestellt hat und das sich daraus ergebende Ergebnis.

 

Die Anlage 2 enthält Angaben zum Investitionsplan. Auch in dieser Anlage sind zum einen die Eckdatenvorgabe des Haupt- und Finanzausschusses für die Investitionsplanung enthalten und zum anderen die von den Fachbereichen in den Entwurf tatsächlich eingestellten Budgets.

 

Innerhalb des vom Haupt- und Finanzausschuss festgelegten Budgetrahmens können Ansatzkorrekturen und Umschichtungen erfolgen. Das betrifft sowohl die Erträge, wie die Aufwendungen.

 

Im aktuellen Etat-Entwurf für den Fachbereich 8 sind keine Verpflichtungsermächtigungen vorgesehen.

 

 

Änderungen beim Budget des Fachbereiches 8

1.   Wohnungsbauförderung:

1.1. Entscheidung zur Übertragung der Bewilligungszuständigkeit in der sozialen Wohnraumförderung

Nach Aufstellung des Etatentwurfes und mit Eingang vom 20. Dezember 2006 teilte das Ministerium für Bauen und Verkehr des Landes NRW der Stadt Rheine mit, daß ab dem 1. Februar 2007 die Großen kreisangehörigen Städte von ihren Aufgaben als Bewilligungsbehörden entbunden sind und deren bisherige Bewilligungszuständigkeit auf die Kreise übergeht.

Die Entbindung der Stadt Rheine von den Aufgaben als Bewilligungsbehörde bedeutet den Wegfall von wesentlichen Produktbestandteilen beim bisherigen “Managementprodukt” 8201 ´Wohnungsbauförderung`. Dieses Produkt ist Teil der “Politikproduktgruppe” 82 ´Wohnmanagement`. Bisher beinhaltete das Produkt 8201 ´Wohnungsbauförderung` folgende Aufgaben:

a) Beschaffung von öffentlichen Wohnungsbaumitteln des Landes NRW
b) Beratung der Antragsteller und Bewilligung der Landesmittel
c) Organisation und Durchführung des städtischen Wohnungsbauprogramms
d) Gewährung von städtischen Arbeitgeberdarlehen

Durch den Wegfall der Bewilligungstätigkeit fallen die oben genannten Aufgabenbereiche a) und b) weg, die bisher ca. 80% des Aufgabenvolumens ausmachten.

In der Produktgruppe 82 ´Wohnmanagement` befinden sich neben der Wohnungsbauförderung auch die Produkte 8202´Wohnraumförderung (Wohngeld)` sowie 8203 ´Wohnraumsicherung und –versorgung`. Die Aufgabenwahrnehmung in diesen Bereichen wird durch die Entscheidung des Landes nicht tangiert.

1.2. Personelle Konsequenzen der Aufgabenverlagerung auf den Kreis

Von den bisher bei dem Produkt 8201 ´Wohnungsbauförderung` veranschlagten 2,54 Stellen werden ab dem 1. Februar 2007 zwei Vollzeitstellen freigestellt. Betroffen von dieser Aufgabenfreistellung sind der bisherige Produktverantwortliche sowie der bisher im Bereich der technischen Prüfung eingesetzte Bautechniker. Es ist vorgesehen, die beiden genannten Mitarbeiter ab Februar 2007 im Fachbereich 5 einzusetzen.

Somit kann hier aus gesamtstädtischer Sicht eine unmittelbare Personalkosteneinsparung nicht erreicht werden.

1.3. Budgetveränderungen beim Politikprodukt 82 ´Wohnmanagement`

Für den Etat 2007 ergeben sich Änderungen bei den Planansätzen der folgenden Kostengruppen:

a) Erträge

aa) Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte (- 40.000 Euro ab 2007)

Bisher waren hier ab 2007 jährlich Gebühreneinnahmen i.H.v. 40.000 Euro veranschlagt, die der Stadt Rheine in Form von Verwaltungsgebühren für die Bewilligungstätigkeit in der Wohnungsbauförderung zustanden. Durch aktive Requirierung von zusätzlichen Mitteln für den Mietwohnungsbaubereich konnten in den vergangengen Jahren oft sehr viel höhere Einnahmen erzielt werden. So flossen in 2005 insgesamt 113.000 Euro sowie im Jahr 2006 immerhin 105.000 Euro an Verwaltungsgebühren in den Stadtsäckel zurück. Diese Verwaltungsgebühren fallen nun zukünftig weg.

b) Aufwendungen

ba) Sonstige ordentliche Aufwendungen (- 7.000 Euro ab 2007)

Der Ansatz für den allgemeinen Geschäftsaufwand (Fortbildung, Post- und Telefongebühren etc.) beim Managementprodukt 8201 ´Wohnungsbauförderung` betrug bisher 2.336,50 Euro. Für Raummieten sind 6.849,17 Euro veranschlagt. Durch die Verlagerung der Arbeitsplätze kann an dieser Stelle mit einer Einsparung i.H.v. ca. 7.000 Euro per anno gerechnet werden.

bb) Transferaufwendungen (keine Veränderung)

Für Tranferaufwendungen sind bei der Produktgruppe 82 ´Wohnmanagement` insgesamt 346.000 Euro veranschlagt. Da die hier betroffene Aufgabenwahrnehmung - insbesondere auch die Bearbeitung und Bewilligung des städt. Baukindergeldprogramms - beim Wohnmanagement fortgeführt werden wird, sind bei den Transferaufwendungen keine Budgetveränderungen angezeigt.

 

2.   Grundstücksmanagement

2.1. Budgetveränderung beim Projekt 8101-04 “Wohnpark Dutum”

Da eine zusätzliche, d.h. bisher noch nicht veranschlagte Grundstücksveräußerung kurz vor dem Abschluss steht, kann für 2007 mit einer Mehreinnahme in Höhe von 200.000 Euro gerechnet werden. Der bisherige Planansatz erhöht sich somit auf 600.000 Euro.

2.2. Budgetveränderung beim Projekt 8101-42 “Sonstige Grundstücke”

Beim diesem Projekt kommt es zu einem bisher noch nicht veranschlagten Grundstücksverkauf. Der Verkaufserlös sowie die anfallenden Notar- und Vermessungskosten sollen im Budget des Fachbereiches 8 veranschlagt werden.

Für das Projekt 8101-42 “Sonstige Grundstücke” ergeben sich somit folgende Veränderungen:

- Einnahmen aus dem Grundstücksverkauf:           390.750 Euro

- Ausgaben für         a) Notarkosten:                        10.000 Euro
                                  b) Vermessungskosten:             5.000 Euro

2.2. Neues Projekt  8101-16 “Baugebiet Schmidts Kämpken”

Das neue Wohnbaugebiet “Schmidts Kämpken” ist im vorliegenden Etatentwurf bereits in die Finanzplanung des Projektes 8101-07 “Allgemeine Grundstücke” integriert worden. Zur besseren Darstellung des neuen Wohnbaugeländes in Elte soll dieses als separate Investitionsmaßnahme im Budget des FB 8 geführt werden.  Das betreffende Areal befindet sich bereits im Eigentum der Stadt Rheine, so daß an dieser Stelle keine Ausgaben zum Grundstückserwerb mehr notwendig sind. Die aktuellen Planungen zur Grundstückvermarktung sehen die ersten Grundstückverkäufe in 2008 vor. Der Fachbereich 8 geht von jährlich gleichbleibenden Einnahmen für die Jahr 2008, 2009 und 2010 in Höhe von jährlich 106.000 Euro aus. Da die Planansätze im Projekt 8101-07 in gleicher Höhe herabgesetzt werden, ist die Budgetplanung im Saldo nicht betroffen.


Anlagen:

 

Anlage 1: Gesamtbudgetübersicht Ergebnisplan 2007 - 2010

Anlage 2: Gesamtbudgetübersicht Investitionsplan 2007 - 2010