Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Sozialausschuss stimmt der Entwicklung eines
Finanzierungskonzeptes in der Variante 3 sowie der Entwicklung eines Nutzungs-
und Betriebskonzeptes in der beschriebenen Form zu.
Begründung:
Auf die Vorlage 273/17 (Stadtentwicklungsausschuss)
Soziale Stadt – Sonderprojekt Begegnungszentrum Dorenkamp sowie die Vorlage
001/17 (Sozialausschuss) Begegnungszentrum Dorenkamp wird verwiesen.
Unter Moderation des Büros StadtRaumKonzept,
Dortmund, wurden im Jahr 2017 verschiedene Workshops und Gesprächsrunden mit
potentiellen Nutzern des Begegnungszentrums Dorenkamp durchgeführt.
Verschiedene Vereine und Gruppen mit und ohne Stadtteilbezug haben ihr
Nutzungsinteresse bekundet, welches jedoch abhängig ist von den finanziellen
Verpflichtungen, die sie bei dauerhafter oder temporärer Nutzung eingehen
müssen.
Inhaltlicher Schwerpunkt des Begegnungszentrums
werden die Themen Begegnung, Beratung und Bildung sein, Zielgruppen des
Zentrums sind insbesondere neu zugewanderte Menschen wie auch „alte“ und „neue“
Stadtteilbewohner und Akteure im Sinne der Verstetigung des Projektes „Soziale
Stadt Dorenkamp“. Ziel ist es u.a. im Begegnungszentrum ein möglichst breites Angebot
vorzuhalten, die Angebote miteinander zu vernetzen und aufeinander abzustimmen.
Anker ist das Stadtteilbüro Dorenkamp des
Fachbereichs Soziales, Migration und Integration, das aktuell an der
Catenhorner Str. 12 untergebracht ist und dorthin umziehen wird. Sämtliche
Räume werden möglichst multifunktional eingerichtet und sind dadurch von
unterschiedlichen Gruppen gemeinsam nutzbar.
Träger des Begegnungszentrums ist die Stadt Rheine,
Fachbereich Soziales, Migration und Integration, mit einer 0,5 Stelle, zunächst
befristet auf den Zeitraum von 2 Jahren (siehe Vorlage 001/17).
Entwickeln kann sich in dieser Zeit sowohl die Gründung eines Trägerverbundes mit den
Hauptnutzern und Stadtteilakteuren sowie die Verstetigung einer sog. „Dachträgerlösung“, wobei dabei sowohl
die kommunale Trägerschaft fortbestehen kann wie auch eine gemeinnützige oder
kommerzielle Trägerschaft denkbar wäre. Bei beiden Modellen ist die Gründung
eines Beirates für die Sicherstellung und Weiterentwicklung der inhaltlichen
Konzeption möglich.
Zeitplan
zur Entwicklung des Nutzungs- und Betriebskonzeptes
Zeitschiene |
Themen |
März bis April 2018 |
Entwicklung eines Finanzierungskonzeptes auf
Basis der nach dem Umbau zum Begegnungszentrum entstehenden Folgekosten /
Bauabschnitt I und Teilmaßnahmen Bauabschnitt II |
Mai 2018 |
Beteiligung der potentiellen Nutzerinnen und
Nutzer: -
Vorstellung des
Finanzierungskonzeptes -
Rahmenbedingungen für die
Nutzung durch Dritte -
Nutzerinnen und Nutzer führen
die für sie notwendigen Beschlüsse herbei (z. B. Beteiligung der
Vereinsvorstände) |
12. Juni 2018, Sozialausschuss |
Beschluss des Finanzierungskonzeptes |
Juni bis September 2018 |
Abschluss der Verträge mit den Nutzerinnen und
Nutzern zu den festgelegten Rahmenbedingungen Gemeinsame Entwicklung des Nutzungs- und
Betriebskonzeptes |
18. September 2018 |
Verabschiedung des Nutzungs- und
Betriebskonzeptes für das Begegnungszentrum/Bauabschnitt I und Teilbereiche
Bauabschnitt II |
Januar 2019 |
Eröffnung des Begegnungszentrums Dorenkamp Aufbauphase |
Finanzierungsmodelle
Variante
1:
Sämtliche Betriebskosten (Personal,
Gebäudeunterhaltung, Abschreibungen) sind durch Einnahmen aus
Nutzungsentschädigungen bzw. durch Vermietung zu erzielen.
Beurteilung:
Begegnungszentren als sozio-kulturelle Zentren sind
Kristallisationspunkte für Aktivitäten von Vereinen, fördern die Selbst- und
Nachbarschaftshilfe und bieten Raum für stadtteilbezogene Aktivitäten. Die
finanzielle Leistungsfähigkeit von Vereinen, selbstorganisierten Gruppen und
Treffs ist begrenzt. Ein kostenneutraler Betrieb des Begegnungszentrums
ausschließlich auf der Basis von Nutzungsentschädigungen und Mieteinnahmen wird
nicht möglich sein.
Variante
2
Die Stadt Rheine übernimmt die Betriebskosten in
voller Höhe.
Beurteilung:
Aus Gründen der wirtschaftlichen und sparsamen
Haushaltsführung scheidet diese Variante aus.
Variante
3:
In einer noch
festzulegenden Höhe / %-Anteil
sind durch Einnahmen aus der Vermietung und durch Nutzungsentschädigung zu
erzielen. Die Stadt Rheine übernimmt den Anteil der Betriebskosten bis zu einer noch festzulegenden Höhe /
%-Anteil.
Sofern Dritte verbindlich Aufgaben für den Betrieb
übernehmen, werden diese in einer in der Gebührenordnung noch festzulegenden Höhe
angerechnet. Die verbindliche Aufgabenübernahme ist im Nutzungs- und
Betriebskonzept zu regeln.
Variante
3a): Sofern die Einnahmen aus Vermietung und Nutzungsentschädigungen den festgelegten
Anteil überschreiten, fließen diese zur Hälfte in einen Verfügungsfonds für die
Stadtteilarbeit zu im Sinne der Verstetigung des Projektes Soziale Stadt
Dorenkamp. Im Übrigen gelten die Rahmenbedingungen zu Variante 3.
Beurteilung:
In der Aufbauphase des Begegnungszentrums ist eine
Nutzer- und Angebotsvielfalt sichergestellt und zugleich eine Verbindlichkeit
hinsichtlich der notwendigen Vermietungen und Eigenleistungen vorgegeben.
Sofern Einnahmen aus Vermietung und Nutzungsentschädigung nicht in der
vorgegebenen Höhe erzielt werden können, wird die Stadt Rheine jedoch für den
Defizitanteil aufkommen müssen.
Ein Teil der potentiellen Nutzerinnen und Nutzer
hat Angaben zur finanziellen Leistungsfähigkeit gemacht. Sofern die finanzielle
Leistungsfähigkeit nicht gegeben ist, kann die Nutzung von Räumlichkeiten an
verbindlich zu übernehmende Aufgaben gekoppelt werden, die angerechnet werden.
Vorteil dieser Variante ist die Gleichbehandlung der Nutzerinnen und Nutzer.
Nachteil ist ein hoher Koordinierungsaufwand sowie die Frage, inwieweit sich
Vereine und Gruppen zur verbindlichen Aufgabenübernahme bereiterklären.
Durch die Variante 3 a), zusätzliche Einnahmen der
Stadtteilarbeit zukommen zu lassen, könnte ein weiterer Anreiz für eine
intensive Nutzung entstehen.
Beurteilung der Varianten:
Die Verwaltung plädiert für eine Entscheidung
zugunsten der Variante 3, die sowohl Stadt als auch Dritte in die Pflicht
nimmt.
ANMERKUNG: Zur Höhe der Anteile Stadt/Dritte kann von hier aus derzeit
noch keine Empfehlung ausgesprochen werden, da die endgültigen Zahlen noch
nicht vorliegen. Ggf. erfolgt eine Information unmittelbar in der Sitzung.
Inhalte
des Träger- und Nutzungskonzeptes
Träger
Träger des Begegnungszentrums Dorenkamp ist die
Stadt Rheine, Fachbereich Soziales, Migration und Integration.
Darüber hinaus sind Einzelheiten zur Einbindung
potentieller Hauptnutzer zu definieren, z. B. durch regelmäßige
Nutzerversammlungen.
Ziele
Hier werden die Ziele des Betriebs des
Begegnungszentrums beschrieben. Die Kernthemen Begegnung, Beratung und Bildung
sind darin festzuschreiben. Ebenso ist die Weiterentwicklung von
Erfolgsfaktoren aus dem Projekt Soziale Stadt Dorenkamp zu definieren.
Gemeinsam mit den zukünftigen Hauptnutzern (abhängig vom Finanzierungskonzept)
ist der „Charakter“ des Hauses inklusive Namensgebung zu entwickeln.
Angebote
Zu beschreiben sind die Angebote:
-
Stadtteilbüro des Fachbereichs
Soziales, Migration und Integration
-
Angebote der Hauptnutzer
-
Stadtteilbezogene
Veranstaltungen
-
Veranstaltungen von Vereinen,
Gruppen und Initiativen aus dem Stadtteil
-
Bildungsveranstaltungen
-
etc.
Betrieb
Unter diesem Punkt werden die Aufgaben des
operativen Managements des Begegnungszentrums beschrieben.
Es ist eine Gebührenordnung
für die Vermietung der Räumlichkeiten des Begegnungszentrums zu entwickeln.
Raumbelegung
Hier sind Einzelheiten der Raumbelegung und den
damit verbundenen Buchungsmodalitäten zu definieren.
Befristung
Das Träger- und Nutzungskonzept ist befristet bis
zum 31.12.2020. Rechtzeitig vor Ablauf des Konzeptes ist im Sinne einer
Verstetigung über das Trägermodell sowie das Nutzungs- und Betriebskonzeptes
neu durch die Stadt Rheine zu entscheiden.