Betreff
Ausbau der Nadigstraße (Zeppelinstr. bis westliche Grenze B-Plan 298E)

I. Abwägung und Abwägungsbeschluss zu den Eingaben der Anlieger
II. Festlegung des Bauprogramms
Vorlage
092/18
Aktenzeichen
TBR-Pla-hes
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

 

Beschluss des Bauausschusses:

 

Zu I:     Abwägung und Abwägungsbeschluss zu den Eingaben der

Anlieger

 

Der Bauausschuss beschließt die unter Ziffer I / Begründung aufgeführten Abwägungen.

 

- Beschlussvorschläge siehe Begründung -

 

 

Zu II:    Festlegung des Bauprogrammes

 

Der Bauausschuss beschließt nachfolgendes Bauprogramm für den Ausbau der:

 

Nadigstraße (Zeppelinstr. bis westl. Grenze B-Plan 298E) /Verkehrsberuhigter Bereich

 

Ausbau im Mischprinzip mit folgenden Teileinrichtungen:

 

1.       Mischfläche, bestehend aus        

               

a)             niveaugleicher Fahr- und Gehwegfläche mit Unterbau und einer Decke aus

          grauem bzw. rotem Betonsteinpflaster

 

b)      Plateaupflasterungen mit Unterbau und einer Umrandung aus Plateausteinen, mit einer

          Innenfläche aus Betonsteinpflaster

 

c)      Verkehrsgrün, bestehend aus Grünbeeten mit Baumbepflanzung/Strauchbepflanzung und mit Unterpflanzung

 

d)      Parkständen mit Unterbau und einer Decke aus anthrazitfarbenem Beton-

          steinpflaster

 

2.       betriebsfertige elektrische Straßenbeleuchtung

 

3.       Straßenentwässerung mit Anschluss an die Kanalisation

 

 

Fuß- und Radwege

 

1.       Geh- und Radwegfläche mit Unterbau und einer Decke aus Asphaltbeton

 

2.       Grünstreifen mit/ohne Strauchbepflanzung und Unterpflanzung

 

3.       Straßenentwässerung mit Anschluss an die Kanalisation

 

 


Begründung:

 

 

Zu I:            Abwägung und Abwägungsbeschluss zu den Eingaben der Anlieger

 

Die Offenlage der Ausbauplanung von der Nadigstraße hat in der Zeit vom 30.01.2017 bis zum 16.02.2018 in den Räumen der Technischen Betriebe Rheine im Rathaus (Planung und Bau) stattgefunden.

 

Im Rahmen der Offenlage sind 11 Anlieger erschienen. Es wurden 9 Eingaben eingereicht, die als Anlagen Nr. 1.1 bis 1.9 beigefügt sind.

 

 

1.1

 

1.1.1  Eingabe:

         Strauchbepflanzung anstelle eines Baumes vor Haus Nr. 55

                                                                                                                            

Abwägung zu 1.1.1:

                                                                                                                                                           

Ein Anlieger wünscht, dass das Grünbeet vor dem Haus Nr. 55 mit einem Strauch bepflanzt wird anstelle eines Baumes, damit die geplante Terrasse nicht beschattet wird.

 

Für die bereits geplanten Strauchbeete auf der südlichen Straßenseite sind Magnolien-sträucher vorgesehen. Um dem Wunsch der Anlieger entgegen zu kommen, wird anstelle einer Baumanpflanzung in dem Grünbeet ein Magnolienstrauch eingeplant. Die Änderung wurde in die Planung übernommen.

 

Abwägungsbeschluss zu 1.1.1:

 

Der Bauausschuss beschließt, die Baumanpflanzung im Grünbeet vor Haus Nr. 55 durch eine Strauchanpflanzung zu ersetzen.

 

1.1.2  Eingabe:

         keine Plateaupflasterung vor Haus Nr. 55

                                                                                                                            

Abwägung zu 1.1.2:

                                                                                                                                                           

Die Anlieger teilen mit, dass sie einer möglichen Plateaupflasterung vor dem Haus nicht zustimmen.

 

Im Falle einer zusätzlichen Plateaupflasterung müsste diese neben dem Grünbeet vor Haus Nr. 55 eingebaut werden. Da Plateaupflasterungen zu einem erhöhten Lärmpegel (Brems-, Ruck- und Anfahrgeräusche) führen, rät die Verwaltung davon ab, diese ohne die Akzeptanz der direkten Anlieger einzubauen. In Gesprächen mit den Anliegern während der Offenlage wurde deutlich, dass dafür keine Akzeptanz besteht.

 

Abwägungsbeschluss zu 1.1.2:

 

Der Bauausschuss nimmt die Eingabe zur Kenntnis.

siehe Beschluss zur Eingabe 1.2

 

 

1.2   Eingabe:

        Aufpflasterungen in Höhe von Haus Nr. 38

                                                                                                                            

Abwägung zu 1.2:

                                                                                                                                                           

Ein Anlieger der bereits ausgebauten Nadigstraße wünscht zusätzliche Plateaupflasterungen im Bereich des einmündenden Radweges in Höhe von Haus Nr. 38. Dadurch soll die Durchfahrtsgeschwindigkeit für Pkw gesenkt werden und der Schutz für Radfahrer/Kinder, die vom nördlich gelegenen Spielplatz kommen, erhöht werden.

 

Am Übergang von der bereits ausgebauten Nadigstraße zum neuen Abschnitt befindet sich ein Geh-/Radweg, der zum nördlich gelegenen Spielplatz führt und daher auch von kleineren Kindern genutzt wird. Der asphaltierte Radweg hat ein relativ geringes Längsgefälle und ist zur Nadigstraße hin am Radwegende mit einem Poller ausgestattet.

 

Im Falle einer zusätzlichen Plateaupflasterung müsste diese neben dem Grünbeet vor Haus Nr. 55 eingebaut werden (s.a. Eingabe 1.9.4). Da Plateaupflasterungen zu einem erhöhten Lärmpegel (Brems-, Ruck- und Anfahrgeräusche) führen, rät die Verwaltung davon ab, diese ohne die Akzeptanz der direkten Anlieger einzubauen. In Gesprächen mit den Anliegern wäh-rend der Offenlage wurde deutlich, dass dafür keine Akzeptanz besteht (s.a. Eingabe 1.1.2).

 

Die bereits eingeplanten Plateaupflasterungen weiter östlich dienen dazu eine durchgehende Radwegeverbindung im Kreuzungsbereich mit einer Fahrfläche zu entschärfen. In Höhe von Haus Nr. 36 dagegen endet der Radweg an der Nadigstraße, so dass die Radfahrer nach rechts oder links einbiegen müssen.

Durch ein Abbiegen nach Osten würde sich für den Radfahrer, der dann die gewünschte Plateaupflasterung überfahren müsste, die Gefährdung noch erhöhen – insbesondere im Winter bei Glätte/Schnee.

 

Die derzeitige Ausbauplanung trägt durch die Plateaupflasterung in Höhe von Haus Nr. 42 und Nr. 46 und durch die mehrfachen Fahrbahneinengungen (4,50 m) bereits zur effektiven Geschwindigkeitsdämpfung bei.

 

Es wird mit der Straßenverkehrsbehörde geprüft, ob mit einem Ersetzen des Pollers durch Umlaufgitter die Sicherheit für Radfahrer erhöht werden kann.

 

Abwägungsbeschluss zu 1.2:

 

Der Bauausschuss beschließt, auf zusätzliche Plateaupflasterungen im Bereich von Haus Nr. 38 und Nr. 55 zu verzichten.

 

 

1.3  

 

1.3.1  Eingabe:

Strauchbepflanzung anstelle eines Baumes vor Haus Nr. 65

                                                                                                                            

Abwägung zu 1.3.1:

                                                                                                                                                           

Ein Anlieger wünscht, dass das Grünbeet vor dem Haus Nr. 65 mit einem Strauch bepflanzt wird anstelle eines Baumes, damit die auf eigenem Grundstück gepflanzte Kugeleiche in ihrem Wuchs nicht behindert wird.

Einem Tausch von Beet und Parkstand wird nicht gewünscht, da eine Einschränkung bei der Ausfahrt mit dem Wohnmobilfahrzeug befürchtet wird. Auch ein Wegfall des Beetes bzw. eine Reduzierung auf 2,0 m Tiefe wird vorgeschlagen.

 

Für die bereits geplanten Strauchbeete auf der südlichen Straßenseite sind Magnolien-sträucher vorgesehen. Um dem Wunsch des Anliegers entgegen zu kommen, wird anstelle einer Baumanpflanzung in dem Grünbeet ein Magnolienstrauch eingeplant. Die Änderung wurde in die Planung übernommen.

Bezüglich einer Verringerung der Tiefe des Beetes siehe Eingabe 1.4.2.

 

Abwägungsbeschluss zu 1.3.1:

 

Der Bauausschuss beschließt, die Baumanpflanzung im Grünbeet vor Haus Nr. 65 durch eine Strauchanpflanzung zu ersetzen.

 

siehe auch Beschluss zur Eingabe 1.4.2

 

1.3.2  Eingabe:

zusätzliche Plateaupflasterung im Einmündungsbereich Zeppelinstraße

                                                                                                                            

Abwägung zu 1.3.2:

                                                                                                                                                           

Von einem Anlieger, der im mittleren Bereich des Ausbauabschnittes wohnt, wird angeregt, zur Dämpfung der Geschwindigkeit im Einmündungsbereich an der Zeppelinstraße weitere Plateaupflasterungen einzuplanen.

 

Im Falle einer zusätzlichen Plateaupflasterung müsste diese neben dem Grünbeet vor Haus Nr. 60B eingebaut werden. Da Plateaupflasterungen zu einem erhöhten Lärmpegel (Brems-, Ruck- und Anfahrgeräusche) führen, rät die Verwaltung dazu, diese nur auf Anregung der direkten Anlieger einzubauen und zwar schwerpunktmäßig nur dort, wo eine besondere Gefahrenlage vorliegt (s. a. Eingabe 1.2 und 1.9.2).

Die derzeitige Ausbauplanung trägt durch die Plateaupflasterung in Höhe von Haus Nr. 42 und Nr. 46 und durch die mehrfachen Fahrbahneinengungen (4,50 m) bereits zur effektiven Geschwindigkeitsdämpfung bei. Die Einmündung an der Zeppelinstraße ist bereits durch ein 3 m tiefes Beet ausreichend eingeengt.

 

Abwägungsbeschluss zu 1.3.2:

 

Der Bauausschuss beschließt, auf zusätzliche Plateaupflasterungen in Höhe von Haus Nr. 60 B zu verzichten.

 

 

1.4

 

1.4.1  Eingabe:

Verlegung des Leuchtenstandortes vor Haus Nr. 50

                                                                                                                            

Abwägung zu 1.4.1:

                                                                                                                                                           

Ein Anlieger wünscht, dass die vor Haus Nr. 50 geplante Leuchte nach Westen verschoben wird. Eine Versetzung an die westliche Grundstücksgrenze oder an die westliche Hausgrenze wird vorgeschlagen. So soll ein Lichteinfall in die Schlafräume vermieden werden.

 

Da im weiteren Verlauf der Straße ebenfalls eine Verschiebung der Leuchte nach Westen gewünscht wird, steht einer Verlegung dieses Leuchtenstandortes um ca. 6 Meter nach Westen nichts entgegen. Bei einer Verlegung bis an die Hausgrenze oder Grundstücksgrenze würde der Leuchtenabstand jedoch zu groß werden. Die Änderung wurde in die Planung über-nommen.

 

Abwägungsbeschluss zu 1.4.1:

 

Der Bauausschuss beschließt, die geplante Leuchte vor Haus Nr. 50 um etwa 6 Meter nach Westen zu verlegen.

 

1.4.2  Eingabe:

Wegfall oder Einkürzung des Grünbeetes gegenüber von Haus 50

                                                                                                                            

Abwägung zu 1.4.2:

                                                                                                                                                           

Es wird gewünscht, das Grünbeet gegenüber von der Zufahrt von Haus Nr. 50  entfallen zu lassen, oder alternativ die Tiefe von 2,50 m auf 2,00 m zu verkleinern, um so besser mit dem Wohnmobil rausfahren zu können.

 

Der gegenüberliegende Anlieger hat ebenfalls den Wunsch auf Einkürzung des Grünbeetes geäußert, um besser mit dem Wohnmobil zufahren zu können. Ein Zufahren von östlicher Straßenseite wird durch die Lage des Grünbeetes nicht beeinträchtigt. Das Einbiegen von westlicher Seite lässt sich zusätzlich vereinfachen, indem die private Zufahrt (je nach Außenmaße des Wohnmobiles) mit einer Breite von 5,50 m bis 6,0 m breit angelegt wird (vgl. Haus Nr. 65). Um dem Wunsch beider Anlieger entgegen zu kommen, wird vorgeschlagen das Beet auf 2,0 m zu verkleinern (s.a. Eingabe 1.3.1).

 

Abwägungsbeschluss zu 1.4.2:

 

Der Bauausschuss beschließt, die Tiefe des Grünbeetes vor Haus Nr. 65 /gegenüber von Haus Nr. 50 von 2,5 m auf 2,0 m zu verringern.

 

 

1.5   Eingabe:

        Leuchtenstandort vor Haus Nr. 46 um etwa 4 Meter nach Westen verlegen

 

Abwägung zu 1.5:

                                                                                                                                                           

Ein Anlieger wünscht die Verlegung der geplanten Leuchte vor Haus Nr. 46  von der östlichen Grenze auf die westliche Seite der Zufahrt, so dass bei einer Bebauung des Nachbargrundstückes die Zufahrtsflächen beider Anlieger nicht durch den Leuchtenmast unterbrochen werden.

 

Da im weiteren Verlauf der Straße ebenfalls eine Verschiebung der Leuchte nach Westen gewünscht wird, steht einer Verlegung dieses Leuchtenstandortes um ca. 4 Meter nach Westen nichts entgegen.

 

Abwägungsbeschluss zu 1.5:

 

Der Bauausschuss beschließt, den geplanten Leuchtenstandort vor Haus Nr. 46 um ca. 4,0 m nach Westen zu verlegen.

 

 

1.6   Eingabe:

        Beet und Stellplatz in Höhe von Haus Nr. 40 tauschen

                                                                                                                            

Abwägung zu 1.6:

                                                                                                                                                           

Die Anlieger wünschen, dass das Beet und der Parkstand vor Haus Nr. 40 getauscht werden, so dass der Blick vom Wohnzimmer auf einen Baum/Strauch fällt anstatt auf ein Fahrzeug.

 

Dem Wunsch der Anlieger steht kein verkehrstechnischer Aspekt entgegen. Die Änderung wurde in die Planung übernommen.

 

Abwägungsbeschluss zu 1.6:

 

Der Bauausschuss beschließt, das geplante Strauchbeet und den Parkstand in Höhe von Haus Nr. 40 zu tauschen.

 

 

1.7   Eingabe:

Wegfall des Stellplatzes vor Haus Nr. 67 bzw.

Beet und Stellplatz in Höhe von Haus Nr. 67 verschieben

                                                                                                                            

Abwägung zu 1.7:

                                                                                                                                                           

Ein Anlieger wünscht einen direkten Zugang zum geplanten Eingang etwa mittig vom Grundstück. Daher wird um Wegfall des geplanten Stellplatzes oder um eine Verschiebung des Beetes und Stellplatzes gewünscht.

 

Der Anlieger wird in absehbarer Zeit das unbebaute Flurstück Nr. 905 bebauen und hat auf beiden Seiten des Grundstücks Zufahrten geplant in etwa 3,5 m Breite. Der Eingang ist mittig vom Haus bzw. vom Grundstück vorgesehen.

 

Um dem Wunsch nach einer geraden Zuwegung entgegen zu kommen, wird vorgeschlagen, den Parkstand um 0,5 m nach Westen zu verschieben und auf 5,0 m zu verlängern und zusätzlich das Beet um 0,75 m nach Osten zu verschieben und um 1,0 m zu verkleinern. Dadurch wird ein 2 m breiter Raum als Durchgang geschaffen. Die beiden Zufahrten sind weiterhin gut anfahrbar.

 

Abwägungsbeschluss zu 1.7:

 

Der Bauausschuss beschließt, den geplanten Stellplatz vor dem Flurstück 905 um 0,5 m nach Westen zu versetzen und auf 5,0 m zu verlängern und das Strauchbeet um 1,0 m zu verkleinern und 0,75 m nach Osten zu versetzen.

 

 

1.8   Eingabe:

Beibehaltung der Planung

                                                                                                                            

Abwägung zu 1.8:

                                                                                                                                                           

Ein Anlieger wünscht die Beibehaltung der offengelegten Straßenplanung.

 

Abwägungsbeschluss zu 1.8:

 

Der Bauausschuss nimmt die Eingabe zur Kenntnis.

 

 

1.9

 

1.9.1  Eingabe:

Verringerung der Straßenbreite

                                                                                                                            

Abwägung zu 1.9.1:

                                                                                                                                                           

Ein Anlieger der bereits ausgebauten Nadigstraße wünscht im neuen Bauabschnitt die Senkung der Straßenbreite, die bei 7 m liegt, um ein Überschreiten der vorgeschriebenen Schrittgeschwindigkeit zu verhindern.

 

Im Zuge des Bebauungsplan-Verfahrens sind die Breiten der Verkehrsfläche bereits festgelegt worden. Die aktuelle Ausbauplanung sieht deutliche Fahrbahnversätze vor mittels wechselseitiger Anordnung von Stellplätzen und Grünbeeeten. Durch diese Maßnahmen soll das vorgegebene Geschwindigkeitsniveau erreicht werden.

 

Abwägungsbeschluss zu 1.9.1:

 

Der Bauausschuss nimmt die Eingabe zur Kenntnis.

 

1.9.2  Eingabe:

zusätzliche Plateaupflasterung im Einmündungsbereich Zeppelinstraße

 

Abwägung zu 1.9.2:

                                                                                                                                                           

Von einem Anlieger des bereits ausgebauten Bereiches der Nadigstraße wird angeregt, zur Dämpfung der Geschwindigkeit im Einmündungsbereich an der Zeppelinstraße weitere Plateaupflasterungen einzuplanen.

 

Im Falle einer zusätzlichen Plateaupflasterung müsste diese neben dem Grünbeet vor Haus Nr. 60B eingebaut werden. Da Plateaupflasterungen zu einem erhöhten Lärmpegel (Brems-, Ruck- und Anfahrgeräusche) führen, rät die Verwaltung dazu, diese nur auf Anregung der direkten Anlieger einzubauen und zwar schwerpunktmäßig nur dort, wo eine besondere Gefahrenlage vorliegt (s. a. Eingabe 1.2).

Die derzeitige Ausbauplanung trägt durch die Plateaupflasterung in Höhe von Haus Nr. 42 und Nr. 46 und durch die mehrfachen Fahrbahneinengungen (4,50 m) bereits zur effektiven Geschwindigkeitsdämpfung bei. Die Einmündung an der Zeppelinstraße ist bereits durch ein 3 m tiefes Beet ausreichend eingeengt.

 

Abwägungsbeschluss zu 1.9.2:

 

Siehe Beschluss zur Eingabe 1.3.2

 

1.9.3  Eingabe:

Beschilderung verbessern

 

Abwägung zu 1.9.3:

                                                                                                                                                           

Ein Anlieger wünscht, dass die Schilder „Verkehrsberuhigter Bereich“ sichtbarer platziert werden als an der Einmündung Felsenstraße und mit einem Zusatzschild „Schritttempo“ versehen werden.

 

Im Zuge der Montage der Beschilderung wird auf Sichtbarkeit und Erkennbarkeit geachtet.

 

Abwägungsbeschluss zu 1.9.3:

 

Der Bauausschuss nimmt die Eingabe zur Kenntnis.

 

1.9.4  Eingabe:

         Aufpflasterungen in Höhe von Haus Nr. 38

 

Abwägung zu 1.9.4:

                                                                                                                                                           

Ein Anlieger der bereits ausgebauten Nadigstraße wünscht zusätzliche Plateaupflasterungen im Bereich des einmündenden Radweges in Höhe von Haus Nr. 38. Dadurch soll die Durchfahrtsgeschwindigkeit für Pkw gesenkt werden und der Schutz für Radfahrer/Kinder, die vom nördlich gelegenen Spielplatz kommen, erhöht werden.

 

Am Übergang von der bereits ausgebauten Nadigstraße zum neuen Abschnitt befindet sich ein Geh-/Radweg, der zum nördlich gelegenen Spielplatz führt und daher auch von kleineren Kindern genutzt wird. Der asphaltierte Radweg hat ein relativ geringes Längsgefälle und ist zur Nadigstraße hin am Radwegende mit einem Poller ausgestattet.

 

Im Falle einer zusätzlichen Plateaupflasterung müsste diese neben dem Grünbeet vor Haus Nr. 55 eingebaut werden. Da Plateaupflasterungen zu einem erhöhten Lärmpegel (Brems-, Ruck- und Anfahrgeräusche) führen, rät die Verwaltung davon, diese ohne die Akzeptanz der direkten Anlieger einzubauen. In Gesprächen mit den Anliegern während der Offenlage wurde deutlich, dass dafür keine Akzeptanz besteht.

 

Die bereits eingeplanten Plateaupflasterungen weiter östlich dienen dazu eine durchgehende Radwegeverbindung im Kreuzungsbereich mit einer Fahrfläche zu entschärfen. In Höhe von Haus Nr. 36 dagegen endet der Radweg an der Nadigstraße, so dass die Radfahrer nach rechts oder links einbiegen müssen.

Durch ein Abbiegen nach Osten würde sich für den Radfahrer, der dann die gewünschte Plateaupflasterung überfahren müsste, die Gefährdung noch erhöhen – insbesondere im Winter bei Glätte/Schnee.

 

Die derzeitige Ausbauplanung trägt durch die Plateaupflasterung in Höhe von Haus Nr. 42 und Nr. 46 und durch die mehrfachen Fahrbahneinengungen (4,50 m) bereits zur effektiven Geschwindigkeitsdämpfung bei.

 

Es wird mit der Straßenverkehrsbehörde geprüft, ob mit einem Ersetzen des Pollers durch Umlaufgitter die Sicherheit für Radfahrer erhöht werden kann.

 

Abwägungsbeschluss zu 1.9.4:

 

siehe Beschluss zur Eingabe 1.2

 

 

 

 

Zu II:   Festlegung des Bauprogramms

 

Nadigstraße  (Zeppelinstr bis westl.Grenze B-Plan 298 E) / Verkehrsberuhigter Bereich

 

Inzwischen sind die privaten Grundstücksflächen an der Nadigstraße fast alle bebaut, so dass ein Ausbau als verkehrsberuhigter Bereich innerhalb der vorgegebenen Straßenparzelle mit einer Breite von 6,00 m bzw. 7,00 m vorgesehen ist. Der befahrbare Bereich wird niveaugleich gepflastert.

Die Mischfläche besteht aus sich abwechselnden grauen und roten Betonstein-pflasterbereichen, wodurch eine optische Bremswirkung erzielt werden soll. Die Breite der befahrbaren Mischfläche beträgt 4,00 m bis 7,00 m und weitet sich in den Kurven und Einmündungen auf. Das Betonsteinpflaster wird in 8 cm Stärke ausgeführt. Für den Unterbau wird die Belastungsklasse Bk 0,3 (nach RStO 06) angesetzt.

 

Die Verkehrsberuhigung erfolgt durch den wechselseitigen Einbau von Parkständen und Grünbeeten mit einer Breite von 2,00 m bis 2,50 m. Das geplante Grünbeet im Einmündungsbereich zur Zeppelinstraße weitet sich auf 3,0 m auf. Für die Einfassung der Beete werden Rundbordsteine mit R=9 cm verwendet. Im Bereich von Versorgungsleitungen werden anstelle von Baumanpflanzungen  lediglich Sträucher eingesetzt.

Im Bereich der Radwege werden zwei Plateaupflasterungen zur Geschwindigkeitsreduzierung eingebaut.

Die 2,0 m breiten Parkstände werden in anthrazitfarbenem Betonsteinpflaster innerhalb der Mischfläche erstellt und sind zwischen 4,75 m bis 5,00 m lang.

 

Für die elektrische Straßenbeleuchtung werden Leuchten mit einer Lichtpunkthöhe von 6,00 m eingesetzt.

 

Die Entwässerung erfolgt über Entwässerungsrinnen mit Straßenabläufen und Anschluss an den vorhandenen Mischwasserkanal.

 

 

Fuß- und Radwege

 

Wie im Bebauungsplan festgelegt, wird südlich der Nadigstraße ein 2,50 m breiter Geh-/Radweg hergestellt, der eine Verbindung zur Irmtraud-Morgner-Straße schafft. Nördlich der Nadigstraße wird ebenfalls ein Geh-/Radweg in Richtung einer später geplanten Grün- und Spielplatzfläche erstellt. Beide Radwege werden in Asphaltbauweise erstellt mit seitlichem Grünstreifen. Die Grünstreifen am südlichen Fuß-/Radweg werden mit Sträuchern bepflanzt.

 

Die Entwässerung der Fuß-/Radwege erfolgt über Entwässerungsrinnen mit Straßenabläufen und Anschluss an den vorhandenen Mischwasserkanal.

 

 


Anlagen:

 

Anlage 1.1 – 1.9:        Eingaben

Anlage 2:                    Lageplan der Abwägung