Betreff
Widmung von Straßen
Vorlage
097/18
Aktenzeichen
I/5.8 - ga
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Bauausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Rheine nachfolgenden Beschluss zu fassen:

 

Folgende Straßen werden gemäß § 6 Abs. 1 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen vom 23. 09.1995 (StrWG NW - GV NW  S. 1028, Ber. in GV NW 2003 S. 766) für den öffentlichen Verkehr gewidmet:

 

1. Hohe Heideweg
……..von Nielandstraße

……..bis Norgerweg

 

2. Hakenbrede

………von Nielandstraße

………bis Norgerweg

 

3. Irmtraud-Morgener-Straße

………von Dutumer Straße

………bis Weberstraße

 

4. Dechant-Pietz-Straße

………von Schorlemer Straße

………bis Pirolweg/Sperberweg

………einschließlich zwei Fuß- und Radwege

 

5. August-Schulte-Straße

………und Fuß- und Radweg August-Schulte-Straße

 

6. Hermann-Schilling-Straße

………einschließlich drei Stichwege und zwei Fuß- und Radwege

 

7. Franz-Weller-Straße

………einschließlich vier Stichwege und zwei Fuß- und Radwege

 

 

Die Straßen erhalten die Eigenschaft von Gemeindestraßen nach § 3 Abs. 1 Nr. 3 des Straßen- und Wegegesetzes. Träger der Straßenbaulast ist gemäß § 47 des Straßen- und Wegegesetzes die Stadt Rheine. Die Übersichtspläne sind Bestandteil dieser Widmungsverfügung. Die als Fuß- und Radweg dargestellten Flächen werden nur für den öffentlichen Fußgänger- und Radfahrerverkehr gewidmet.

 

 


Begründung:

 

Für den Ausbau der unter Punkt 1. bis 4. genannten Straßen sollen Erschließungsbeiträge erhoben werden. Voraussetzung für die Erhebung von Erschließungsbeiträgen ist die öffentlich-rechtliche Widmung der Erschließungsanlage. Da diese noch nicht förmlich ausgesprochen worden ist, ist die Widmung nunmehr zu beschließen.

 

Bei den unter Punkt 5. bis 7. genannten Straßen handelt es sich um Anlagen, die von einem ehemaligen Bauträger übernommen wurden. Die Baugrundstücke wurden beitragsfrei verkauft. Erschließungsbeiträge werden für die Straßen nicht mehr erhoben.

Die Eigentumsübertragung ist abgeschlossen und die Straßen können gewidmet werden.

 

 


Anlagen:

 

Anlage 1: Übersichtsplan zu 1.

Anlage 2: Übersichtsplan zu 2.

Anlage 3: Übersichtsplan zu 3.

Anlage 4: Übersichtsplan zu 4.

Anlage 5: Übersichtsplan zu 5. -7.