Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Bauausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Rheine
nachfolgenden Beschluss zu fassen:
Folgende Straßen werden gemäß § 6 Abs. 1 des
Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen vom 23. 09.1995 (StrWG
NW - GV NW S. 1028, Ber. in GV NW 2003 S. 766) für den öffentlichen
Verkehr gewidmet:
1. Hohe Heideweg
……..von
Nielandstraße
……..bis Norgerweg
2. Hakenbrede
………von Nielandstraße
………bis Norgerweg
3.
Irmtraud-Morgener-Straße
………von Dutumer Straße
………bis Weberstraße
4. Dechant-Pietz-Straße
………von Schorlemer Straße
………bis Pirolweg/Sperberweg
………einschließlich zwei
Fuß- und Radwege
5. August-Schulte-Straße
………und Fuß- und Radweg
August-Schulte-Straße
6.
Hermann-Schilling-Straße
………einschließlich drei
Stichwege und zwei Fuß- und Radwege
7. Franz-Weller-Straße
………einschließlich vier
Stichwege und zwei Fuß- und Radwege
Die Straßen erhalten die Eigenschaft von
Gemeindestraßen nach § 3 Abs. 1 Nr. 3 des Straßen- und Wegegesetzes. Träger der
Straßenbaulast ist gemäß § 47 des Straßen- und Wegegesetzes die Stadt Rheine.
Die Übersichtspläne sind Bestandteil dieser Widmungsverfügung. Die als Fuß- und
Radweg dargestellten Flächen werden nur für den öffentlichen Fußgänger- und
Radfahrerverkehr gewidmet.
Begründung:
Für
den Ausbau der unter Punkt 1. bis 4. genannten Straßen sollen
Erschließungsbeiträge erhoben werden. Voraussetzung für die Erhebung von
Erschließungsbeiträgen ist die öffentlich-rechtliche Widmung der
Erschließungsanlage. Da diese noch nicht förmlich ausgesprochen worden ist, ist
die Widmung nunmehr zu beschließen.
Bei den unter Punkt 5. bis
7. genannten Straßen handelt es sich um Anlagen, die von einem ehemaligen
Bauträger übernommen wurden. Die Baugrundstücke wurden beitragsfrei verkauft. Erschließungsbeiträge
werden für die Straßen nicht mehr erhoben.
Die Eigentumsübertragung
ist abgeschlossen und die Straßen können gewidmet werden.
Anlagen:
Anlage 1: Übersichtsplan
zu 1.
Anlage 2: Übersichtsplan
zu 2.
Anlage 3: Übersichtsplan
zu 3.
Anlage 4: Übersichtsplan
zu 4.
Anlage 5: Übersichtsplan
zu 5. -7.