Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Bauausschuss nimmt zur
Kenntnis, dass die Straßenverkehrsbehörde an 8 Standorten
Tempo 30 einrichten wird. Dies hat zur Folge, dass künftig –mit Ausnahme von 2
Standorten– an sämtlichen Kindergärten und Schulen eine Geschwindigkeitsbeschränkung
gilt. Ferner nimmt der Bauausschuss zur Kenntnis, dass an 57 Standorten zum
Zeitpunkt der Antragstellung bereits Tempo 30 oder sogar Schrittgeschwindigkeit
(verkehrsberuhigter Bereich) galt (siehe Anlagen).
Begründung:
Im
August 2015 wurde durch die Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU beantragt,
flächendeckend zu überprüfen, ob vor allen Kindergärten und Grundschulen im
Gebiet der Stadt Rheine die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h
reduziert werden kann (siehe Anlage 3). Aufgrund der zwischenzeitlich
eingetretenen Novellierung der StVO ist es nun möglich, auch an innerörtlich
klassifizierten Straßen (Kreis-, Landes- und Bundesstraßen) Tempo 30 vor Schulen
und Kindergärten streckenbezogen anzuordnen. Da es sich um ein Geschäft der
laufenden Verwaltung handelt, fand nunmehr eine Überprüfung durch die
Straßenverkehrsbehörde statt, die zu folgenden Ergebnissen führte:
Bereiche,
in denen künftig Tempo 30 eingerichtet wird:
Ø
Dreikönigstraße (Dreikönigs-Kindergarten)
Die Voraussetzungen für die Einrichtung von Tempo 30
liegen in dieser Sackgasse vor, da der Eingang sich an dieser Straße befindet.
Dort wird Tempo 30 eingerichtet.
Ø
Keltenstiege (Johannes-Kindergarten)
Die Voraussetzungen für die Einrichtung von Tempo 30
liegen in dieser Sackgasse vor, da der Eingang sich an dieser Straße befindet.
Dort wird Tempo 30 eingerichtet.
Ø
Osnabrücker Straße -L501- (Johannesschule Eschendorf)
Die Voraussetzungen für die Einrichtung von Tempo 30
liegen vor, da sich an der Osnabrücker Straße (L501) eine Turnhalle mit einem
vorgelagerten Parkplatz befindet. Diese Zuwegung wird auch von Schülern
genutzt, die die Schule aus Richtung Osten erreichen. Dort wird im
Einvernehmen mit dem Träger der Straßenbaulast (Landesbetrieb Straßenbau NRW,
Herr Straub) Tempo 30 eingerichtet.
Der Haupteingang der Schule befindet sich lt.
Auskunft der Schulleiterin, Frau Tuma, an der Sternstraße. Dort gilt bereits
Tempo 30.
Ø
Katerkampweg (St.-Josef-Kindergarten)
Die Voraussetzungen für die Einrichtung von Tempo 30
liegen in dieser Sackgasse vor, da der Eingang sich an dieser Straße befindet.
Dort wird Tempo 30 eingerichtet.
Ø
Mittelstraße (Jakobi-Kindergarten)
Die Voraussetzungen für die Einrichtung von Tempo 30
liegen vor, da der Eingang sich an dieser Straße befindet. Dort wird Tempo 30
eingerichtet.
Ø
Dutumer Straße (Kindergarten Hofzwerge Dutum)
Die Voraussetzungen für die Einrichtung von Tempo 30
liegen vor, da der Eingang sich an dieser Straße befindet. Dort wird Tempo 30
eingerichtet.
Ø
Am Pfarrhaus / Sankt-Konrad-Straße (St.-Konrad-Kindergarten)
Die Voraussetzungen für die Einrichtung von Tempo 30
liegen vor, da der Eingang sich an diesen Straßen befindet. Dort wird Tempo 30
eingerichtet.
Ø
Osnabrücker Straße –L 501- (St.-Marienkindergarten)
Die Voraussetzungen für die Einrichtung von Tempo 30
liegen vor, da sich an der Osnabrücker Straße eine Zuwegung zu dem Eingang des
Kindergartens befindet (Die Parkmöglichkeiten befinden sich direkt an der
Ausfahrt zur Osnabrücker Straße.). Dort wird im Einvernehmen mit dem Träger der
Straßenbaulast (Landesbetrieb Straßenbau NRW, Herr Straub) Tempo 30
eingerichtet.
Lt. Auskunft der Leiterin des Kindergartens, Frau
Stehmann, erfolgt eine weitere Zuwegung zum Gebäude über die Siedlerstraße (Die
Parkmöglichkeiten befinden sich direkt an der Ausfahrt zur Siedlerstraße.).
Dort gilt bereits Tempo 30.
Bereiche,
in denen Tempo 30 nicht eingerichtet wird:
Ø
Elter Straße –B475- (Südeschschule)
Straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen zur
Geschwindigkeitsreduzierung sind im Bereich der Elter Straße nicht
erforderlich. Dort befindet sich lediglich ein Nebeneingang. Dieser dient lt.
Auskunft der Schulleiterin, Frau Tepe, nur als Personaleingang und zur Anlieferung
von Postsendungen. Nach Rücksprache mit dem Träger der Straßenbaulast (Landesbetrieb
Straßenbau NRW, Herr Straub) besteht hierin Einvernehmen.
Die offiziellen Eingänge der Schule befinden sich an
der Westfalenstraße und Kochstraße. Dort gilt Tempo 30.
Ø
Bauerschaftsstraße (Waldorf-Kindergarten)
Die Voraussetzungen für die Einrichtung von Tempo 30
liegen im Bereich der Bauerschaftsstraße nicht vor. Der Eingang des
Kindergartens befindet sich an der Straße Brüggerhook. Dort wird Tempo 30
eingerichtet.
Ø
Kiärkpädken (St.-Ludgerus-Kindergarten)
Straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen zur
Geschwindigkeitsreduzierung sind in dieser kurzen Sackgasse, in der nur
Anliegerverkehr stattfindet, nicht erforderlich (Ab der Einmündung zum
Wandererparkplatz am Roßweg ist lediglich Anliegerverkehr zulässig.). Aufgrund
der Kürze dieses Straßenabschnittes ist das Fahren mit hohen Geschwindigkeiten
dort nicht möglich. Zudem befinden sich die Parkmöglichkeiten direkt hinter der
Einmündung Roßweg. Erst danach erfolgt der Zugang zum Kindergarten.
Alle
weiteren Kindergärten und Schulen befinden sich in Bereichen, in denen bereits
Tempo 30 oder Schrittgeschwindigkeit (Verkehrsberuhigte Bereiche) gilt.
Anlagen
Anlage 1: Kindergärten im Gebiet der Stadt Rheine – Antrag des
Fachbereiches 2 vom 11.10.2017
Anlage 2: Schulen im Gebiet der Stadt Rheine - Antrag des Fachbereiches
2 vom 11.10.2017
Anlage 3: Antrag der Fraktionen Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU
vom 25.08.2015