Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Bauausschuss nimmt zur Kenntnis,  dass die Straßenverkehrsbehörde an   8 Standorten Tempo 30 einrichten wird. Dies hat zur Folge, dass künftig –mit Ausnahme von 2 Standorten– an sämtlichen Kindergärten und Schulen eine Geschwindigkeitsbeschränkung gilt. Ferner nimmt der Bauausschuss zur Kenntnis, dass an 57 Standorten zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits Tempo 30 oder sogar Schrittgeschwindigkeit (verkehrsberuhigter Bereich) galt (siehe Anlagen).


Begründung:

 

Im August 2015 wurde durch die Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU beantragt, flächendeckend zu überprüfen, ob vor allen Kindergärten und Grundschulen im Gebiet der Stadt Rheine die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h reduziert werden kann (siehe Anlage 3). Aufgrund der zwischenzeitlich eingetretenen Novellierung der StVO ist es nun möglich, auch an innerörtlich klassifizierten Straßen (Kreis-, Landes- und Bundesstraßen) Tempo 30 vor Schulen und Kindergärten streckenbezogen anzuordnen. Da es sich um ein Geschäft der laufenden Verwaltung handelt, fand nunmehr eine Überprüfung durch die Straßenverkehrsbehörde statt, die zu folgenden Ergebnissen führte:

 

 

Bereiche, in denen künftig Tempo 30 eingerichtet wird:

 

Ø   Dreikönigstraße (Dreikönigs-Kindergarten)

 

Die Voraussetzungen für die Einrichtung von Tempo 30 liegen in dieser Sackgasse vor, da der Eingang sich an dieser Straße befindet. Dort wird Tempo 30 eingerichtet.

 

Ø   Keltenstiege (Johannes-Kindergarten)

 

Die Voraussetzungen für die Einrichtung von Tempo 30 liegen in dieser Sackgasse vor, da der Eingang sich an dieser Straße befindet. Dort wird Tempo 30 eingerichtet.

 

Ø   Osnabrücker Straße -L501- (Johannesschule Eschendorf)

 

Die Voraussetzungen für die Einrichtung von Tempo 30 liegen vor, da sich an der Osnabrücker Straße (L501) eine Turnhalle mit einem vorgelagerten Parkplatz befindet. Diese Zuwegung wird auch von Schülern genutzt, die die Schule aus Richtung Osten erreichen.  Dort wird im Einvernehmen mit dem Träger der Straßenbaulast (Landesbetrieb Straßenbau NRW, Herr Straub) Tempo 30 eingerichtet.

Der Haupteingang der Schule befindet sich lt. Auskunft der Schulleiterin, Frau Tuma, an der Sternstraße. Dort gilt bereits Tempo 30.

 

Ø   Katerkampweg (St.-Josef-Kindergarten)

 

Die Voraussetzungen für die Einrichtung von Tempo 30 liegen in dieser Sackgasse vor, da der Eingang sich an dieser Straße befindet. Dort wird Tempo 30 eingerichtet.

 

Ø   Mittelstraße (Jakobi-Kindergarten)

 

Die Voraussetzungen für die Einrichtung von Tempo 30 liegen vor, da der Eingang sich an dieser Straße befindet. Dort wird Tempo 30 eingerichtet.

 

Ø   Dutumer Straße (Kindergarten Hofzwerge Dutum)

 

Die Voraussetzungen für die Einrichtung von Tempo 30 liegen vor, da der Eingang sich an dieser Straße befindet. Dort wird Tempo 30 eingerichtet.

 

Ø   Am Pfarrhaus / Sankt-Konrad-Straße (St.-Konrad-Kindergarten)

 

Die Voraussetzungen für die Einrichtung von Tempo 30 liegen vor, da der Eingang sich an diesen Straßen befindet. Dort wird Tempo 30 eingerichtet.

 

Ø   Osnabrücker Straße –L 501- (St.-Marienkindergarten)

 

Die Voraussetzungen für die Einrichtung von Tempo 30 liegen vor, da sich an der Osnabrücker Straße eine Zuwegung zu dem Eingang des Kindergartens befindet (Die Parkmöglichkeiten befinden sich direkt an der Ausfahrt zur Osnabrücker Straße.). Dort wird im Einvernehmen mit dem Träger der Straßenbaulast (Landesbetrieb Straßenbau NRW, Herr Straub) Tempo 30 eingerichtet.

 

Lt. Auskunft der Leiterin des Kindergartens, Frau Stehmann, erfolgt eine weitere Zuwegung zum Gebäude über die Siedlerstraße (Die Parkmöglichkeiten befinden sich direkt an der Ausfahrt zur Siedlerstraße.). Dort gilt bereits Tempo 30.

 

 

Bereiche, in denen Tempo 30 nicht eingerichtet wird:

 

Ø   Elter Straße –B475- (Südeschschule)

 

Straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen zur Geschwindigkeitsreduzierung sind im Bereich der Elter Straße nicht erforderlich. Dort befindet sich lediglich ein Nebeneingang. Dieser dient lt. Auskunft der Schulleiterin, Frau Tepe, nur als Personaleingang und zur Anlieferung von Postsendungen. Nach Rücksprache mit dem Träger der Straßenbaulast (Landesbetrieb Straßenbau NRW, Herr Straub) besteht hierin Einvernehmen.

 

Die offiziellen Eingänge der Schule befinden sich an der Westfalenstraße und Kochstraße. Dort gilt Tempo 30.

 

Ø   Bauerschaftsstraße (Waldorf-Kindergarten)

 

Die Voraussetzungen für die Einrichtung von Tempo 30 liegen im Bereich der Bauerschaftsstraße nicht vor. Der Eingang des Kindergartens befindet sich an der Straße Brüggerhook. Dort wird Tempo 30 eingerichtet.

 

Ø   Kiärkpädken (St.-Ludgerus-Kindergarten)

 

Straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen zur Geschwindigkeitsreduzierung sind in dieser kurzen Sackgasse, in der nur Anliegerverkehr stattfindet, nicht erforderlich (Ab der Einmündung zum Wandererparkplatz am Roßweg ist lediglich Anliegerverkehr zulässig.). Aufgrund der Kürze dieses Straßenabschnittes ist das Fahren mit hohen Geschwindigkeiten dort nicht möglich. Zudem befinden sich die Parkmöglichkeiten direkt hinter der Einmündung Roßweg. Erst danach erfolgt der Zugang zum Kindergarten.

 

 

Alle weiteren Kindergärten und Schulen befinden sich in Bereichen, in denen bereits Tempo 30 oder Schrittgeschwindigkeit (Verkehrsberuhigte Bereiche) gilt.


Anlagen

 

Anlage 1:        Kindergärten im Gebiet der Stadt Rheine – Antrag des Fachbereiches 2 vom 11.10.2017

Anlage 2:        Schulen im Gebiet der Stadt Rheine - Antrag des Fachbereiches 2 vom 11.10.2017

Anlage 3:        Antrag der Fraktionen Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU vom 25.08.2015