Betreff
Nahverkehrskonzept der Stadt Rheine 2018
Vorlage
156/18
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

  1. Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz empfiehlt dem Rat der Stadt Rheine, das Nahverkehrskonzept der Stadt Rheine 2018 zu beschließen.

 

  1. Der Rat Stadt Rheine beschließt das Nahverkehrskonzept der Stadt Rheine 2018.

 

 


Begründung:

 

Gem. § 3 Abs. 1 des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr in Nordrhein-Westfalen (ÖPNVG NRW) ist die Planung, Organisation und Ausgestaltung des ÖPNV Aufgabe der Kreise und kreisfreien Städte, sowie von mittleren und großen kreisangehörigen Städten, die ein eigenes ÖPNV-Unternehmen betreiben oder an einem solchen wesentlich beteiligt sind. Die Verkehrsgesellschaft der Stadt Rheine GmbH (VSR) ist als 100 %iges Tochterunternehmen der Stadtwerke Rheine GmbH - deren alleinige Gesellschafterin wiederum die Stadt Rheine ist – ein eigenes ÖPNV-Unternehmen der Stadt Rheine. Die Stadt ist daher im Status quo gem. § 3 Abs. 1 ÖPNVG NRW Aufgabenträger für den ÖPNV.

 

Als ÖPNV-Aufgabenträger hat die Stadt Rheine die VSR in der Vergangenheit mit der Erbringung des ÖPNV im Stadtgebiet Rheine betraut, um eine ausreichende Bedienung der Bevölkerung mit öffentlichem Nahverkehr sicherzustellen. Diese Betrauung hat noch eine Laufzeit bis zum 30.11.2019.

 

Auf Basis des derzeit gültigen Rechtsrahmens kommt nach Ablauf der Laufzeit die Fortsetzung in dieser Organisationsform des ÖPNV nicht mehr in Betracht. 

 

Vor diesem Hintergrund sowie dem  Auslaufen der derzeitigen Betrauungsregelung und der vom Kreis Steinfurt im Jahr 2016 begonnenen Fortschreibung des Nahverkehrsplans hat der Rat der Stadt Rheine in seiner Sitzung am 16.01.2018 beschlossen, den Versuch zu unternehmen, den Stadtverkehr ab dem 01.12.2019 als eigenwirtschaftlichen Verkehr zu organisieren.

 

Hierzu bereitet die Verwaltung das entsprechende Verfahren, einen Aufruf zum eigenwirtschaftlichen Genehmigungswettbewerb, vor. Dieser ist im EU-Amtsblatt zu veröffentlichen.

 

Inhalt und Leistungsumfang der zukünftig eigenwirtschaftlich zu erbringenden Leistung werden dort definiert. Grundlage hierfür bildet das Nahverkehrskonzept der Stadt Rheine (s. Anlage), welches als Teilplan auch Gegenstand der Fortschreibung des Nahverkehrsplans des Kreises wird, um seine rechtliche Wirkung entfalten zu können.

 

Das Nahverkehrskonzept der Stadt Rheine definiert die Bedarfe und Interessen des Aufgabenträgers Stadt Rheine. Als Rahmenplan erfolgt seine Aufstellung zu einer Zeit des Beginns grundlegender neuer Anforderungen an den ÖPNV hinsichtlich Mobilitätsverhalten, demografische Entwicklung, technischem Fortschritt und Klimaschutz.

 

Das mit der Erstellung des Nahverkehrskonzept für den Stadtverkehr Rheine beauftragte Büro Mathias Schmechtig, NahverkehrsConsult, Kassel wird den Entwurf des Konzeptes in der Sitzung des StUK am 25.04.2018 vorstellen.

 

Nach Beschlussfassung des Nahverkehrskonzeptes durch den Rat am 08.05.2018 wird das Nahverkehrskonzept entsprechend der Abstimmung mit dem Kreis Steinfurt Bestandteil des Nahverkehrsplanes des Kreises, welcher voraussichtlich bis Ende 2018 beschlossen wird.

 

 


Anlagen:

 

Anlage 1: Nahverkehrskonzept der Stadt Rheine 2018