Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Sozialausschuss
beschließt den Bericht zur Weiterentwicklung des dezentralen Unterbringungskonzeptes
im Flüchtlingsbereich durch die Fachbereiche Planen und Bauen (FB 5) und
Soziales, Migration und Integration (FB 8) mit folgenden Maßnahmen:
- Reduzierung der freien
Unterbringungsplätze auf aktuell ca. 80 mit entsprechendem Abbau
angemieteter Wohnungen
- laufende Anpassung der
Nutzungsentschädigung (Kostendeckung)
- Fertigstellung des
Gebäude 5 der Damloup-Kaserne
Begründung:
Aktuelle
Wohnraumsituation
Derzeit sind über das
Stadtgebiet Rheine verteilt weiterhin eine Vielzahl von Wohnungen zur
Unterbringung von Migranten/innen angemietet und insgesamt 4 mobile
Wohneinheiten in Betrieb. Die Anzahl der angemieteten Wohnungen konnte seit
Anfang 2017 um insgesamt 35 reduziert werden.
Übersicht: |
01.01.2017 |
31.07.2017 |
30.04.2018 |
Unterkünfte gesamt |
194 |
180 |
170
(-24) |
angemietete Unterkünfte |
131 |
117 |
96 (-35) |
städtische Unterkünfte |
63 |
63 |
74 (+11) |
untergebrachte Personen |
700 |
630 |
554 (-146) |
davon anerkannte Personen |
-(nicht
erfasst) |
210 |
239
+29) |
( ) Diff. zum 01.01.2017
Durch den hohen Anteil
von alleinstehenden Personen unter den Flüchtlingen (Stand 30.04.18 über 90
Personen) ist häufig die Maximalauslastung einer Wohnung, die mit Familien
genutzt werden könnte, nicht zu erreichen.
Prognose
In freien Wohnungen
besteht derzeit eine Aufnahmekapazität für ca. 100 Flüchtlinge. Dieses
entspricht der mit Vorlage 333/17 beschlossenen Größenordnung von 20 % der in
den Wohnungen untergebrachten Personen. Aufgrund aktueller Entwicklungen und
politischer Entscheidungen wird eine Vorhaltung freier Wohnplätze in der
bisherigen Anzahl als nicht mehr erforderlich angesehen.
So ist die Anzahl der in
Deutschland Asylsuchenden Flüchtlinge insgesamt rückläufig. Weiterhin wurde
durch die Landesregierung NRW beschlossen, das Aufnahmesystem zur Steuerung von
asylsuchenden Flüchtlingen in Nordrhein-Westfalen umzustellen. Zur Realisierung
dieses Vorhabens hat sie einen Stufenplan gebilligt, der in drei Schritten
umgesetzt wird und die dafür notwendigen Maßnahmen beinhalten soll. Ziel ist
es, den Kommunen in Nordrhein-Westfalen künftig möglichst nur noch anerkannte
Flüchtlinge oder Personen mit guter Bleibeperspektive zuzuweisen. Andere
Flüchtlinge sollen möglichst bis zur Entscheidung über das Asylverfahren in den
Landes- bzw. Bundeseinrichtungen verbleiben und ggf. direkt von dort
Rückgeführt werden.
Bis auf weiteres wird
daher eine vorzuhaltende Wohnraumkapazität in einer Größenordnung von 15%
(bisher 20%) der in den Wohnungen untergebrachten Personen, d.h. ca. 80
Plätze, als ausreichend angesehen. Dieses
bedeutet, dass ca. 7 Wohnungen
(ø Belegung 3 Pers., ø
Miete ca. 600 €) weniger benötigt werden, wodurch sich Minderausgaben von ca.
50.000 €/Jahr ergeben.
Die Anzahl von 80
Wohnplätzen wird jedoch aus folgenden Gründen als erforderlich angesehen:
- Die Stadt Rheine
erfüllt mit Stand 22.04.2018 bei der Aufnahme von anerkannten
Flüchtlingen mit einer Wohnsitzauflage die entsprechende Quote lediglich in Höhe von
58,58 % (-273
Personen). Hier ist also absehbar
mit Zuweisungen zu rechnen.
Grundsätzlich ist die Kommune zur
Unterbringung von nach der Wohnsitzauflage
zugewiesenen, anerkannten Flüchtlingen nicht
verpflichtet. Die Praxis zeigt jedoch, dass
diese Personen im Regelfall direkt aus einer
ZUE des Landes zugewiesen werden.
Insofern besteht keine Chance, auf dem Wohnungsmarkt privat
eine Wohnung zu
akquirieren, so dass der FB 8 diese Personen
zur Vermeidung von Obdachlosigkeit und
zur Anbindung an das Soziale Betreuungssystem
zunächst in städtischen Wohnunter-
künften unterbringt. Trotz der niedrigen
Erfüllungsquote von 58,58 % bei den Personen mit
Wohnsitzauflage ist nicht mit einem
sprunghaften Anstieg der Zuweisungen zu rechnen,
da hier mit der Bezirksregierung
Zielvereinbarungen über die
Aufnahmen geschlossen
werden können.
- Immer wieder werden vorhandene Wohnungen durch
Vermieter gekündigt (z.B. aufgrund
Eigenbedarf
etc.) oder fallen aufgrund anderer Umstände (z.B. Brandschaden) für die
Unterbringung aus. Hierfür ist Wohnraum vorzuhalten, da eine
alternative Neuanmietung
meist nicht
kurzfristig realisierbar ist.
- Im Rahmen des
Familiennachzuges, dessen Anzahl lt. Planung der Bundesregierung auf
maximal 1000 Flüchtlinge monatlich begrenzt
werden soll, ist mit Zuzügen zu rechnen.
Die Anzahl für Rheine ist jedoch schwer
vorhersehbar, da hier vermutlich keine
Zuweisungsquoten gelten und die genauen
Kriterien noch nicht bekannt sind.
- Durch das Jugendamt
Rheine werden im Moment ca. 40 unbegleitete minderjährige
Asylbewerber betreut. Mit Vollendung des 18.
Lebensjahres sind diese ebenfalls in
Wohnungen des FB 8 unterzubringen. Neben den
dem Jugendamt Rheine zugewiesenen
Jugendlichen, sind in Rheine auch viele
andere wohnhaft, die hier durch auswärtige
Jugendämter untergebracht wurden. Auch diese
verbleiben anschließend häufig in Rheine
und müssen untergebracht werden.
Aus heutiger Sicht
erscheint für 2018 folgendes Szenario zur Anzahl der Aufnahmen als realistisch:
Personenkreis |
Monat |
Jahr |
Bemerkungen |
UMA
(unbegleitete minderjährige) |
2 |
24 |
|
Umverteilungen/Zuzüge |
1-2 |
20 |
z.B. aufgrund
Ausbildung/Schule |
Zuweisung
mit Wohnsitzauflage |
5 |
60 |
Zielvereinbarung mit
Bezirksregierung |
Familienzusammenführungen |
1-2 |
20 |
|
Gesamt |
11 |
124 |
|
Zum 31.03.2018 hat die
Stadt Rheine die Aufnahmequote von Flüchtlingen im Asylverfahren zu 98,52 %
erfüllt. Mit einer nennenswerten Zuweisung entsprechender Flüchtlinge
ist hier derzeit nicht zu rechnen.
Aufgrund nationaler und
internationaler politischer Entwicklungen kann es hier jederzeit zu erheblichen
Abweichungen kommen, die eine Anpassung dieses Konzeptes erforderlich machen.
Rückblick
Im Rahmen der Vorlage
333/17 wurde die Neuausrichtung des dezentralen Unterbringungs-konzeptes im
Flüchtlingsbereich mit verschiedenen Maßnahmen beschlossen. Diese wurden
zwischenzeitlich wie folgt umgesetzt:
1).Aufgabe der Unterkünfte an der Osnabrücker Str. 86-88
Die Mietverträge für die
an der Osnabrücker Str. 86-88 angemieteten Räumlichkeiten des ehemaligen
Versicherungsbüros, des ehemaligen Fitnessstudios sowie für 4 Wohnungen wurden
zum 01.02.2018 aufgelöst. Da sich die Fertigstellung des Gebäudes 5 der
Damloup-Kaserne aktuell weiter verzögert, wurden die weiteren 4 Wohnungen an
der Osnabrücker Str. 86-88 aktuell noch nicht gekündigt.
2). Fertigstellung der mobilen Wohneinheit Unlandstraße 2
Die mobile Wohnanlage an
der Unlandstraße 2 mit insgesamt 11 Wohnungen und einem Beratungsbüro ist im
Februar 2018 in Betrieb gegangen.
3).Fertigstellung des Gebäude 5 Damloup-Kaserne
Die Fertigstellung von
Gebäude 5 der Damloup-Kaserne, welches durch die Stadt Rheine zu einer
Unterkunft mit insgesamt 27 Wohnungen umgebaut wird, verzögert sich weiter.
Unter anderem aufgrund eines massiven Wasserschadens ist dort mit einer
Fertigstellung nicht vor Ende 2018 zu rechnen. Der mit der Fertigstellung des
Gebäudes verbundene weitere Abbau von angemietetem Wohnungsbestand verzögert
sich somit ebenfalls.
4).Schließung der Sammelunterkunft an der Gartenstraße 40 (ehemalige
Polizeistation)
Der Betrieb der
Gemeinschaftsunterkunft wurde mit Ablauf des 30.04.2018 eingestellt. Das
Gebäude wird zunächst -für den Fall wieder steigender Flüchtlingszahlen- als
Notunterkunft und als Standort für die Hausmeisterdienste weiter vorgehalten.
Über eine endgültige Rückgabe des Gebäudes soll unter Berücksichtigung der
weiteren Entwicklung der Flüchtlingszahlen im Laufe des Jahres 2019 entschieden
werden.
5).Umwandlung städtischer Mietverträge in private Mietverträge
Zu dieser Thematik wurden
die privaten Vermieter mit dem Vorschlag angeschrieben, Mietverträge bei anerkannten Flüchtlingen in
private Mietverträge zu wandeln. Jedoch führte dieses lediglich in 5 Fällen zum
Erfolg.
6).Anpassung der Nutzungsentschädigung im Rahmen der „Satzung für die
Übergangsheime der Stadt Rheine für Aussiedler, Spätaussiedler, Zuwanderer und
ausländische Flüchtlinge“ auf ein Kostendeckendes Maß
Die Höhe der monatlichen
Nutzungsentschädigung wurde zum 01.01.2018 von bis dahin 84,48 € auf nun 132,96
€ monatlich angehoben. Hinsichtlich der Kostendeckung ist eine laufende
Anpassung der Pauschale durch den Fachbereich Planen und Bauen vorgesehen.
Dem
Sozialausschuss wird zum Frühjahr 2019 ein erneuter Bericht vorgelegt.