Betreff
Bericht zur Weiterentwicklung des dezentralen Unterbringungskonzeptes
Vorlage
184/18
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Sozialausschuss beschließt den Bericht zur Weiterentwicklung des dezentralen Unterbringungskonzeptes im Flüchtlingsbereich durch die Fachbereiche Planen und Bauen (FB 5) und Soziales, Migration und Integration (FB 8) mit folgenden Maßnahmen:

 

- Reduzierung der freien Unterbringungsplätze auf aktuell ca. 80 mit entsprechendem Abbau 

  angemieteter Wohnungen

- laufende Anpassung der Nutzungsentschädigung (Kostendeckung)

- Fertigstellung des Gebäude 5 der Damloup-Kaserne

 


Begründung:

 

Aktuelle Wohnraumsituation

Derzeit sind über das Stadtgebiet Rheine verteilt weiterhin eine Vielzahl von Wohnungen zur Unterbringung von Migranten/innen angemietet und insgesamt 4 mobile Wohneinheiten in Betrieb. Die Anzahl der angemieteten Wohnungen konnte seit Anfang 2017 um insgesamt 35 reduziert werden.

 

Übersicht:

01.01.2017

31.07.2017

30.04.2018

Unterkünfte gesamt

194

180

170 (-24)

angemietete Unterkünfte

131

117

  96 (-35)

städtische Unterkünfte

63

63

   74 (+11)

untergebrachte Personen

700

630

  554 (-146)

davon anerkannte Personen

-(nicht erfasst)

210

239 +29)

                                                                                                                                                             ( ) Diff. zum 01.01.2017

 

Durch den hohen Anteil von alleinstehenden Personen unter den Flüchtlingen (Stand 30.04.18 über 90 Personen) ist häufig die Maximalauslastung einer Wohnung, die mit Familien genutzt werden könnte, nicht zu erreichen.

 

Prognose

In freien Wohnungen besteht derzeit eine Aufnahmekapazität für ca. 100 Flüchtlinge. Dieses entspricht der mit Vorlage 333/17 beschlossenen Größenordnung von 20 % der in den Wohnungen untergebrachten Personen. Aufgrund aktueller Entwicklungen und politischer Entscheidungen wird eine Vorhaltung freier Wohnplätze in der bisherigen Anzahl als nicht mehr erforderlich angesehen.

So ist die Anzahl der in Deutschland Asylsuchenden Flüchtlinge insgesamt rückläufig. Weiterhin wurde durch die Landesregierung NRW beschlossen, das Aufnahmesystem zur Steuerung von asylsuchenden Flüchtlingen in Nordrhein-Westfalen umzustellen. Zur Realisierung dieses Vorhabens hat sie einen Stufenplan gebilligt, der in drei Schritten umgesetzt wird und die dafür notwendigen Maßnahmen beinhalten soll. Ziel ist es, den Kommunen in Nordrhein-Westfalen künftig möglichst nur noch anerkannte Flüchtlinge oder Personen mit guter Bleibeperspektive zuzuweisen. Andere Flüchtlinge sollen möglichst bis zur Entscheidung über das Asylverfahren in den Landes- bzw. Bundeseinrichtungen verbleiben und ggf. direkt von dort Rückgeführt werden.

Bis auf weiteres wird daher eine vorzuhaltende Wohnraumkapazität in einer Größenordnung von 15% (bisher 20%) der in den Wohnungen untergebrachten Personen, d.h. ca. 80 Plätze,  als ausreichend angesehen. Dieses bedeutet, dass ca. 7 Wohnungen

(ø Belegung 3 Pers., ø Miete ca. 600 €) weniger benötigt werden, wodurch sich Minderausgaben von ca. 50.000 €/Jahr ergeben.

Die Anzahl von 80 Wohnplätzen wird jedoch aus folgenden Gründen als erforderlich angesehen:

 

- Die Stadt Rheine erfüllt mit Stand 22.04.2018 bei der Aufnahme von anerkannten

  Flüchtlingen mit einer Wohnsitzauflage die entsprechende Quote lediglich in Höhe von

  58,58 % (-273 Personen). Hier ist also absehbar mit Zuweisungen zu rechnen.

  Grundsätzlich ist die Kommune zur Unterbringung von nach der Wohnsitzauflage

  zugewiesenen, anerkannten Flüchtlingen nicht verpflichtet. Die Praxis zeigt jedoch, dass

  diese Personen im Regelfall direkt aus einer ZUE des Landes zugewiesen werden.

  Insofern besteht  keine Chance, auf dem Wohnungsmarkt privat eine Wohnung zu

  akquirieren, so dass der FB 8 diese Personen zur Vermeidung von Obdachlosigkeit und

  zur Anbindung an das Soziale Betreuungssystem zunächst in städtischen Wohnunter-

  künften unterbringt. Trotz der niedrigen Erfüllungsquote von 58,58 % bei den Personen mit

  Wohnsitzauflage ist nicht mit einem sprunghaften Anstieg der Zuweisungen zu rechnen,

  da hier mit der Bezirksregierung Zielvereinbarungen  über die Aufnahmen  geschlossen

  werden können.

 

- Immer wieder werden vorhandene Wohnungen durch Vermieter gekündigt (z.B. aufgrund

  Eigenbedarf etc.) oder fallen aufgrund anderer Umstände (z.B. Brandschaden) für die

  Unterbringung aus. Hierfür ist Wohnraum vorzuhalten, da eine alternative  Neuanmietung

  meist nicht kurzfristig realisierbar ist.

 

- Im Rahmen des Familiennachzuges, dessen Anzahl lt. Planung der Bundesregierung auf

  maximal 1000 Flüchtlinge monatlich begrenzt werden soll, ist mit Zuzügen zu rechnen.

  Die Anzahl für Rheine ist jedoch schwer vorhersehbar, da hier vermutlich keine

  Zuweisungsquoten gelten und die genauen Kriterien noch nicht bekannt sind.

 

- Durch das Jugendamt Rheine werden im Moment ca. 40 unbegleitete minderjährige

  Asylbewerber betreut. Mit Vollendung des 18. Lebensjahres sind diese ebenfalls in

  Wohnungen des FB 8 unterzubringen. Neben den dem Jugendamt Rheine zugewiesenen

  Jugendlichen, sind in Rheine auch viele andere wohnhaft, die hier durch auswärtige

  Jugendämter untergebracht wurden. Auch diese verbleiben anschließend häufig in Rheine

  und müssen untergebracht werden.

 

Aus heutiger Sicht erscheint für 2018 folgendes Szenario zur Anzahl der Aufnahmen als realistisch:

 

Personenkreis

Monat

Jahr

Bemerkungen

UMA (unbegleitete minderjährige)

2

24

 

Umverteilungen/Zuzüge

1-2

20

z.B. aufgrund Ausbildung/Schule

Zuweisung mit Wohnsitzauflage

5

60

Zielvereinbarung mit Bezirksregierung

Familienzusammenführungen

1-2

20

 

Gesamt

 11

124

 

 

Zum 31.03.2018 hat die Stadt Rheine die Aufnahmequote von Flüchtlingen im Asylverfahren zu  98,52 %  erfüllt. Mit einer nennenswerten Zuweisung entsprechender Flüchtlinge ist hier derzeit nicht zu rechnen.

 

Aufgrund nationaler und internationaler politischer Entwicklungen kann es hier jederzeit zu erheblichen Abweichungen kommen, die eine Anpassung dieses Konzeptes erforderlich machen. 

 

 

Rückblick

Im Rahmen der Vorlage 333/17 wurde die Neuausrichtung des dezentralen Unterbringungs-konzeptes im Flüchtlingsbereich mit verschiedenen Maßnahmen beschlossen. Diese wurden zwischenzeitlich wie folgt umgesetzt:

 

1).Aufgabe der Unterkünfte an der Osnabrücker Str. 86-88

Die Mietverträge für die an der Osnabrücker Str. 86-88 angemieteten Räumlichkeiten des ehemaligen Versicherungsbüros, des ehemaligen Fitnessstudios sowie für 4 Wohnungen wurden zum 01.02.2018 aufgelöst. Da sich die Fertigstellung des Gebäudes 5 der Damloup-Kaserne aktuell weiter verzögert, wurden die weiteren 4 Wohnungen an der Osnabrücker Str. 86-88 aktuell noch nicht gekündigt.

 

2). Fertigstellung der mobilen Wohneinheit Unlandstraße 2

Die mobile Wohnanlage an der Unlandstraße 2 mit insgesamt 11 Wohnungen und einem Beratungsbüro ist im Februar 2018 in Betrieb gegangen.

 

3).Fertigstellung des Gebäude 5 Damloup-Kaserne

Die Fertigstellung von Gebäude 5 der Damloup-Kaserne, welches durch die Stadt Rheine zu einer Unterkunft mit insgesamt 27 Wohnungen umgebaut wird, verzögert sich weiter. Unter anderem aufgrund eines massiven Wasserschadens ist dort mit einer Fertigstellung nicht vor Ende 2018 zu rechnen. Der mit der Fertigstellung des Gebäudes verbundene weitere Abbau von angemietetem Wohnungsbestand verzögert sich somit ebenfalls. 

 

4).Schließung der Sammelunterkunft an der Gartenstraße 40 (ehemalige Polizeistation)

Der Betrieb der Gemeinschaftsunterkunft wurde mit Ablauf des 30.04.2018 eingestellt. Das Gebäude wird zunächst -für den Fall wieder steigender Flüchtlingszahlen- als Notunterkunft und als Standort für die Hausmeisterdienste weiter vorgehalten. Über eine endgültige Rückgabe des Gebäudes soll unter Berücksichtigung der weiteren Entwicklung der Flüchtlingszahlen im Laufe des Jahres 2019 entschieden werden.

 

5).Umwandlung städtischer Mietverträge in private Mietverträge

Zu dieser Thematik wurden die privaten Vermieter mit dem Vorschlag angeschrieben,  Mietverträge bei anerkannten Flüchtlingen in private Mietverträge zu wandeln. Jedoch führte dieses lediglich in 5 Fällen zum Erfolg.

 

6).Anpassung der Nutzungsentschädigung im Rahmen der „Satzung für die Übergangsheime der Stadt Rheine für Aussiedler, Spätaussiedler, Zuwanderer und ausländische Flüchtlinge“ auf ein Kostendeckendes Maß

Die Höhe der monatlichen Nutzungsentschädigung wurde zum 01.01.2018 von bis dahin 84,48 € auf nun 132,96 € monatlich angehoben. Hinsichtlich der Kostendeckung ist eine laufende Anpassung der Pauschale durch den Fachbereich Planen und Bauen vorgesehen. 

 

 

Dem Sozialausschuss wird zum Frühjahr 2019 ein erneuter Bericht vorgelegt.