Betreff
Haushaltsmittel "Barrierefreiheit"- Mittelverwendung 2018
Vorlage
200/18
Art
Beschlussvorlage

Der Sozialausschuss beschließt auf der Grundlage der durch die Arbeitsgruppe „Barrierefreie Mittel“ erstellten Prioritätenliste, die zur Verfügung stehenden Resthaushaltsmittel aus Vorjahren von 276.440€ und die Haushaltsmittel 2018 in Höhe von 90.000€, somit insgesamt 366.440€ wie folgt einzusetzen:

Barrierefreier Ausbau der Überquerungshilfen an der Breiten Str.

Verlegung eines Blindenleitsystems an drei Überquerungshilfen  

 

40.000€

Rampe am Bewegungsparcour

Zuwegung von der Elpersteige zum Kettelerufer

 

 

25.000€

Barrierefreie Zugänglichkeit der Kardinal- von-Galen Grundschule

Bau einer Rampe sowie automatische Öffnung der Eingangstür

 

 

25.000€

Barrierefreie WC Anlage an der Hasenhöhle

Montage von zwei Haltegriffen

 

 

2.000€

Inklusiver Unterricht an Schulen

Sachkosten

 

 

84.000€

Zwei Aufzugsanlagen in der Nelson-Mandela-Schule und eine Aufzugslange in der Bodelschwingh Schule

 

 

120.000€

Summe

296.000€

 

 


Begründung:

Der Rat der Stadt Rheine hat am 03. April 2001 einen Grundsatzbeschluss zum barrierefreien und behindertengerechten Bauen gefasst. In den Folgejahren wurden „Barrierefreie Haushaltsmittel“ in unterschiedlichen Höhen für barrierefreie Maßnahmen für den städtischen öffentlichen Bereichen zur Verfügung gestellt, zuletzt in Höhe von jährlich 90.000€.

 

Eine Aufstellung der Mittelverwendung von 2012-2017 kann in Anlage 1 gefunden werden.

 

Es wird empfohlen, die bereits beschlossene Mittelverwendung für den barrierefreien Ausbau der Kreuzung Lindenstraße/Bahnhofstraße (Vorlage Nr. 094/17) aufzuheben und die Mittel in das gesamte Budget einfließen zu lassen, da der Ausbau der Kreuzung nicht in absehbarer Zeit erfolgen wird. Die Planung der Entwässerungsmöglichkeiten nimmt einen zentralen Anteil ein und wird mit großer Wahrscheinlichkeit den Umbau der gesamten Kreuzung bedeuten. In diesem Fall wäre die Barrierefreiheit durch die grundsätzliche Baumaßnahme herzustellen und würde nicht das „Sonderbudget“ der Barrierefreien Mittel betreffen.

 

Die fachbereichsübergreifende Arbeitsgruppe „Barrierefreie Mittel“ hat sich am 11. April 2018 dafür ausgesprochen, die geplanten Mittel von rd. 105.000€ für den barrierefreien Ausbau an der Kreuzung Lindenstr./Bahnhofsstraße auf Grund der geänderten Sachlage in die Gesamtplanung wieder mit aufzunehmen. Auch die Restmittel aus den Vorjahren von rd. 171.440€ und die Haushaltsmittel für 2018 in Höhe von 90.000 € sollen in das Gesamtbudget „Barrierefreie Mittel“ einfließen. Damit ergibt sich ein Gesamtbudget in Höhe von insgesamt 366.440€

 

Es wird empfohlen, die Mittel für die folgenden Maßnahmen zu verwenden:

 

1.    Barrierefreier Ausbau der Überquerungshilfen an der Breiten Str.

Die drei Überquerungshilfen an der Breiten Straße/ Ecke Sprickmannstr. wurden im Zuge der Kanalbaumaßnahme „nur“ wie im vorherigen Zustand auf die Straßendecke aufgeklebt. Leitelemente für Menschen mit Sehbehinderung konnten nicht berücksichtig werden, da es keine Straßenbaumaßnahme war. In der Umgebung wohnen einige Menschen mit Sehbehinderung, die in der Einwohnerfragestunde im Bauausschuss auf die für sie „fehlenden“ Leitelemente hingewiesen haben. Der aktuelle Kompromiss ist eine erhabene Markierung, die mit dem Stock ertastet wird.  Für eine angemessene Barrierefreiheit wird empfohlen ein Blindenleitsystem entsprechend der DIN 32984 an allen drei Überquerungsinseln nachzurüsten.

 

2.    Rampe am Bewegungsparcour

Der Bewegungsparcour am Kettlerufer wurde Anfang Mai eröffnet. Zielgruppe sind alle Erwachsen, wozu besonders die Senioren aus der umliegenden Nachbarschaft gehören. Die Zuwegung ist über drei Stellen möglich: Von der Elpersstiege über Treppen, von der gelben Villa über einen langen und dunklen Privatweg mit einer zu steilen Rampe und von der Innenstadt in Höhe der Emsgalerie aus. Keiner der drei Wege ist entsprechend der dafür notwendigen Voraussetzungen als eindeutig „barrierefrei“ zu deklarieren. Die finanziellen Mittel des Projektes reichten für den Umbau der Treppe zu einer Rampe nicht aus. Daher wird empfohlen die Zuwegung von der Elpersstiege als Rampe entsprechend der DIN 18040 auszubauen.

3.    Barrierefreie Zugänglichkeit der Kardinal-von-Galen Grundschule

Der Haupteingang der Kardinal-von-Galen Grundschule ist derzeit nur über Stufen zu erreichen. Eltern der Grundschule haben auf die Barriere aufmerksam gemacht und wünschen eine dringende Veränderung. Diese Maßnahme kann nicht in die Grundschuloffensive einfließen, sodass eine Übernahme der Kosten aus diesem Budget empfohlen wird. Um die barrierefreie Zugänglichkeit herzustellen, wird eine Rampe sowie eine automatische Türöffnung benötigt.

 

4.    Barrierefreie WC Anlage an der Hasenhöhle

Die Toilettenanlagen an der Hasenhöhle wurden renoviert und eine behindertengerechte WC Anlage eingerichtet. Es wird empfohlen für die letztendliche Fertigstellung die Kosten für zwei Haltegriffe zu übernehmen.

Insgesamt ist die behindertengerechte WC Anlage aufgrund der topografischen Verhältnissen nicht komplette barrierefrei ausbaubar. Allerdings stellt die Renovierung einen deutlichen Zugewinn dar und ermöglicht eine barrierearme Nutzung der Toilette.

 

5.    Inklusiver Unterricht an Schulen

Seit dem Jahr 2012 sind immer wieder Mittel für die schulische Inklusion zur Verfügung gestellt worden, die selten von den Schulen angefordert wurden. Die Schulen sollen, entsprechend der erhobenen Bestandsdaten, erneut angesprochen werden, sodass sie für einzelne bauliche Maßnahmen, die dem inklusiven Unterricht dienen, finanzielle Unterstützung erhalten.

 

6.    Zwei Aufzugsanlagen in der Nelson-Mandela-Schule und eine Aufzugslange in der Bodelschwingh Schule

Die Nelson-Mandela-Schule wurde durch einen neuen Baukörper mit der Bodelschwingh Schule verbunden. Höhenunterschiede der Bauteile konnten nur durch eine Rampe sowie Aufzüge ausgeglichen werden, sodass ein barrierefreier Zugang zu allen Etagen möglich wurde.

Die Finanzierung der Aufzüge aus dem Budget Barrierefreie Mittel wurde in der AG Sitzung  als „Sonderregelung“ befürwortet, da es sich zum Teil um einen städtischen Neubau handelt. An den beiden Schulen wurden einige Maßnahmen umgesetzt, um eine bestmöglichste Barrierefreiheit herzustellen, wie z.B. Teppichboden in bestimmten Klassenräumen, automatische Türöffnungen, Schließsysteme, die Aufzüge sind als eine Teilmaßnahme zu verstehen.

 

7.    Bereits verwendete Mittel in 2018

Im Jahr 2017 wurde die Personenführungsanlage (mobile Höranlage) für Menschen mit Höreinschränkung angeschafft. Eine akustische Barrierefreiheit kann somit auch für städtische Veranstaltungen hergestellt werden. Für einen größt möglichsten Nutzen wurde die Anlage mit der Technik im Ratssaal kompatibel gemacht. Menschen mit Hörbehinderungen können nun als Ausschussmitglied oder Publikum den Sitzungen barrierefrei zuhören. Durch diese Erweiterung hat sich das benötigte Budget um 6.000€ erhöht.

 

Entsprechend des Beschlusses von 03.12.2013 wurde die WC Anlage in der Kulturetage behindertengerecht ausgebaut. Die Fertigstellung erfolgte im Frühjahr 2018, sodass erst in diesem Jahr Mittel abfließen.

 

Zusammenfassende Mittelverwendung

 

1

Barrierefreier Ausbau der Überquerungshilfen an der Breiten Str.

 

40.000€

2

Rampe am Bewegungsparcour

 

25.000€

3

Barrierefreie WC Anlage an der Hasenhöhle

 

2.000€

4

Barrierefreie Zugänglichkeit der Kardinal- von-Galen Grundschule

 25.000€

5

Zwei Aufzugsanlage in der Nelson-Mandela-Schule und eine Aufzugslange in der Bodelschwingh Schule

120.000€

6

Inklusiver Unterricht an Schulen

 

84.000€

7

Höranlage

 

6.000€

8

Behindertengerechtes WC Kulturetage

 

ca. 22.000€

 

Insgesamt

324.000€

 

Die AG „Barrierefreie Mittel“ wird im Dezember erneut Tagen, um frühzeitig die zur Verfügung stehenden Mittel für das Jahr 2019 zu planen.

 


Anlagen:

 

Anlage 1: Mittelverwendung 2012-2017