Der Sozialausschuss beschließt auf der Grundlage
der durch die Arbeitsgruppe „Barrierefreie Mittel“ erstellten Prioritätenliste,
die zur Verfügung stehenden Resthaushaltsmittel aus Vorjahren von 276.440€ und
die Haushaltsmittel 2018 in Höhe von 90.000€, somit insgesamt 366.440€ wie folgt
einzusetzen:
Barrierefreier Ausbau der Überquerungshilfen an der Breiten Str. Verlegung eines Blindenleitsystems an drei
Überquerungshilfen |
40.000€ |
Rampe am Bewegungsparcour Zuwegung von der Elpersteige zum Kettelerufer |
25.000€ |
Barrierefreie Zugänglichkeit der Kardinal- von-Galen Grundschule Bau einer Rampe sowie automatische Öffnung der
Eingangstür |
25.000€ |
Barrierefreie WC Anlage an der Hasenhöhle Montage von zwei Haltegriffen |
2.000€ |
Inklusiver Unterricht an Schulen Sachkosten |
84.000€ |
Zwei Aufzugsanlagen in der Nelson-Mandela-Schule und eine Aufzugslange
in der Bodelschwingh Schule |
120.000€ |
Summe |
296.000€ |
Begründung:
Der Rat der Stadt Rheine
hat am 03. April 2001 einen Grundsatzbeschluss zum barrierefreien und
behindertengerechten Bauen gefasst. In den Folgejahren wurden „Barrierefreie
Haushaltsmittel“ in unterschiedlichen Höhen für barrierefreie Maßnahmen für den
städtischen öffentlichen Bereichen zur Verfügung gestellt, zuletzt in Höhe von
jährlich 90.000€.
Eine Aufstellung der
Mittelverwendung von 2012-2017 kann in Anlage 1 gefunden werden.
Es wird empfohlen, die
bereits beschlossene Mittelverwendung für den barrierefreien Ausbau der
Kreuzung Lindenstraße/Bahnhofstraße (Vorlage Nr. 094/17) aufzuheben und die
Mittel in das gesamte Budget einfließen zu lassen, da der Ausbau der Kreuzung
nicht in absehbarer Zeit erfolgen wird. Die Planung der Entwässerungsmöglichkeiten
nimmt einen zentralen Anteil ein und wird mit großer Wahrscheinlichkeit den
Umbau der gesamten Kreuzung bedeuten. In diesem Fall wäre die Barrierefreiheit
durch die grundsätzliche Baumaßnahme herzustellen und würde nicht das
„Sonderbudget“ der Barrierefreien Mittel betreffen.
Die
fachbereichsübergreifende Arbeitsgruppe „Barrierefreie Mittel“ hat sich am 11.
April 2018 dafür ausgesprochen, die geplanten Mittel von rd. 105.000€ für den
barrierefreien Ausbau an der Kreuzung Lindenstr./Bahnhofsstraße auf Grund der
geänderten Sachlage in die Gesamtplanung wieder mit aufzunehmen. Auch die
Restmittel aus den Vorjahren von rd. 171.440€ und die Haushaltsmittel für 2018
in Höhe von 90.000 € sollen in das Gesamtbudget „Barrierefreie Mittel“
einfließen. Damit ergibt sich ein Gesamtbudget in Höhe von insgesamt 366.440€
Es wird empfohlen, die
Mittel für die folgenden Maßnahmen zu verwenden:
1. Barrierefreier Ausbau der
Überquerungshilfen an der Breiten Str.
Die drei
Überquerungshilfen an der Breiten Straße/ Ecke Sprickmannstr. wurden im Zuge
der Kanalbaumaßnahme „nur“ wie im vorherigen Zustand auf die Straßendecke
aufgeklebt. Leitelemente für Menschen mit Sehbehinderung konnten nicht
berücksichtig werden, da es keine Straßenbaumaßnahme war. In der Umgebung
wohnen einige Menschen mit Sehbehinderung, die in der Einwohnerfragestunde im
Bauausschuss auf die für sie „fehlenden“ Leitelemente hingewiesen haben. Der
aktuelle Kompromiss ist eine erhabene Markierung, die mit dem Stock ertastet
wird. Für eine angemessene Barrierefreiheit
wird empfohlen ein Blindenleitsystem entsprechend der DIN 32984 an allen drei
Überquerungsinseln nachzurüsten.
2. Rampe am Bewegungsparcour
Der Bewegungsparcour am
Kettlerufer wurde Anfang Mai eröffnet. Zielgruppe sind alle Erwachsen, wozu besonders
die Senioren aus der umliegenden Nachbarschaft gehören. Die Zuwegung ist über
drei Stellen möglich: Von der Elpersstiege über Treppen, von der gelben Villa
über einen langen und dunklen Privatweg mit einer zu steilen Rampe und von der
Innenstadt in Höhe der Emsgalerie aus. Keiner der drei Wege ist entsprechend
der dafür notwendigen Voraussetzungen als eindeutig „barrierefrei“ zu
deklarieren. Die finanziellen Mittel des Projektes reichten für den Umbau der
Treppe zu einer Rampe nicht aus. Daher wird empfohlen die Zuwegung von der
Elpersstiege als Rampe entsprechend der DIN 18040 auszubauen.
3. Barrierefreie Zugänglichkeit der
Kardinal-von-Galen Grundschule
Der Haupteingang der
Kardinal-von-Galen Grundschule ist derzeit nur über Stufen zu erreichen. Eltern
der Grundschule haben auf die Barriere aufmerksam gemacht und wünschen eine
dringende Veränderung. Diese Maßnahme kann nicht in die Grundschuloffensive
einfließen, sodass eine Übernahme der Kosten aus diesem Budget empfohlen wird.
Um die barrierefreie Zugänglichkeit herzustellen, wird eine Rampe sowie eine
automatische Türöffnung benötigt.
4. Barrierefreie WC Anlage an der
Hasenhöhle
Die Toilettenanlagen an
der Hasenhöhle wurden renoviert und eine behindertengerechte WC Anlage
eingerichtet. Es wird empfohlen für die letztendliche Fertigstellung die Kosten
für zwei Haltegriffe zu übernehmen.
Insgesamt ist die
behindertengerechte WC Anlage aufgrund der topografischen Verhältnissen nicht
komplette barrierefrei ausbaubar. Allerdings stellt die Renovierung einen
deutlichen Zugewinn dar und ermöglicht eine barrierearme Nutzung der Toilette.
5. Inklusiver Unterricht an Schulen
Seit dem Jahr 2012 sind
immer wieder Mittel für die schulische Inklusion zur Verfügung gestellt worden,
die selten von den Schulen angefordert wurden. Die Schulen sollen, entsprechend
der erhobenen Bestandsdaten, erneut angesprochen werden, sodass sie für
einzelne bauliche Maßnahmen, die dem inklusiven Unterricht dienen, finanzielle
Unterstützung erhalten.
6. Zwei Aufzugsanlagen in der
Nelson-Mandela-Schule und eine Aufzugslange in der Bodelschwingh Schule
Die Nelson-Mandela-Schule
wurde durch einen neuen Baukörper mit der Bodelschwingh Schule verbunden.
Höhenunterschiede der Bauteile konnten nur durch eine Rampe sowie Aufzüge
ausgeglichen werden, sodass ein barrierefreier Zugang zu allen Etagen möglich
wurde.
Die Finanzierung der
Aufzüge aus dem Budget Barrierefreie Mittel wurde in der AG Sitzung als „Sonderregelung“ befürwortet, da es sich
zum Teil um einen städtischen Neubau handelt. An den beiden Schulen wurden
einige Maßnahmen umgesetzt, um eine bestmöglichste Barrierefreiheit
herzustellen, wie z.B. Teppichboden in bestimmten Klassenräumen, automatische
Türöffnungen, Schließsysteme, die Aufzüge sind als eine Teilmaßnahme zu
verstehen.
7. Bereits verwendete Mittel in
2018
Im Jahr 2017 wurde die
Personenführungsanlage (mobile Höranlage) für Menschen mit Höreinschränkung
angeschafft. Eine akustische Barrierefreiheit kann somit auch für städtische
Veranstaltungen hergestellt werden. Für einen größt möglichsten Nutzen wurde
die Anlage mit der Technik im Ratssaal kompatibel gemacht. Menschen mit
Hörbehinderungen können nun als Ausschussmitglied oder Publikum den Sitzungen
barrierefrei zuhören. Durch diese Erweiterung hat sich das benötigte Budget um
6.000€ erhöht.
Entsprechend des
Beschlusses von 03.12.2013 wurde die WC Anlage in der Kulturetage behindertengerecht
ausgebaut. Die Fertigstellung erfolgte im Frühjahr 2018, sodass erst in diesem
Jahr Mittel abfließen.
Zusammenfassende Mittelverwendung
1 |
Barrierefreier Ausbau der Überquerungshilfen an
der Breiten Str. |
40.000€ |
2 |
Rampe am Bewegungsparcour |
25.000€ |
3 |
Barrierefreie WC Anlage an der Hasenhöhle |
2.000€ |
4 |
Barrierefreie Zugänglichkeit der Kardinal-
von-Galen Grundschule |
25.000€ |
5 |
Zwei Aufzugsanlage in der Nelson-Mandela-Schule
und eine Aufzugslange in der Bodelschwingh Schule |
120.000€ |
6 |
Inklusiver Unterricht an Schulen |
84.000€ |
7 |
Höranlage |
6.000€ |
8 |
Behindertengerechtes WC Kulturetage |
ca. 22.000€ |
|
Insgesamt |
324.000€ |
Die AG „Barrierefreie
Mittel“ wird im Dezember erneut Tagen, um frühzeitig die zur Verfügung
stehenden Mittel für das Jahr 2019 zu planen.
Anlagen:
Anlage 1: Mittelverwendung
2012-2017