(Möhneweg bis Unterführung) - 53014-561
Offenlage der Ausbauplanung
Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Bauausschuss
nimmt den Ausbauentwurf zur Kenntnis und beschließt dessen Offenlage in den
Diensträumen der Technischen Betriebe Rheine im Neuen Rathaus.
Begründung:
1. Lage im
klassifizierten Straßennetz und Nutzung:
Der auszubauende
Abschnitt des Salzweges befindet sich im Stadtteil Schleupe/Wadelheim und liegt
nördlich des Unterführungsbauwerks vom Radweg der ehemaligen Bahntrasse
(Richtung Neuenkirchen) nahe an der B 70. Die Straße grenzt an ein
Regenrückhaltebecken. Weiter südlich schließen sich der Steinburgweg und Ohner
Weg an.
Der nun geplante
Ausbauabschnitt reicht von der Unterführung/Steinburgweg/Ohner Weg über die
Einmündung Diemelweg bis zum Möhneweg. Nördlich vom Möhneweg in Richtung Friedhof
ist der Salzweg bereits ausgebaut.
Aufgrund ihrer
verkehrsplanerischen Bedeutung und ihrer Lage im Straßennetz ist die
Straße „Salzweg“ als Sammelstraße mit
Erschließungsfunktion einzustufen. Sie dient neben der Erschließung der
Anliegergrundstücke auch der Anbindung der umliegenden Wohngebiete, und nimmt
somit Durchgangsverkehr auf.
Beitragsrechtlich
ist die Straßenart als Haupterschließungsstraße (gem. § 4 Abs. 4 der Straßenbaubeitragssatzung)
einzuordnen.
Durch den geplanten
Ausbau im Separationsprinzip (mit seitlichem Gehweg) wird die Lücke zwischen
dem bereits ausgebauten Teil des Salzweges und dem Steinburgweg geschlossen.
Der Salzweg ist zurzeit aufgrund der unebenen Fahrbahn mit Tempo 30 km/h
aus-geschildert. Nach dem Ausbau der Straße ist eine Ausweisung von 50 km/h
vorgesehen, wie im angrenzenden bereits ausgebauten Straßenabschnitt.
2. Festsetzung
im Bebauungsplan:
Die westlich des
Salzweges gelegenen Grundstücke, die inzwischen alle bebaut sind, befinden sich
in den Grenzen des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 329 „Kennwort: „Salzweg/Möhneweg“
und sind als allgemeines Wohngebiet (WA) festgesetzt. Hinter der Bebauungszeile
auf westlicher Seite ist im Flächennutzungsplan landwirtschaftliche Fläche
ausgewiesen.
Südlich der Straße
beginnt der Bebauungsplan Nr. 15 Kennwort: „Ochtruper Straße Süd“, der das
Regenrückhaltebecken mit einschließt (die Straßenparzelle an sich befindet sich
außerhalb eines Bebauungsplangebietes).
Die Straßenparzelle
ist in einer Breite von überwiegend 10,00 m vorgesehen. Für die Gehwege bzw.
den Grünstreifen ist eine Breite von je 2,00 m eingeplant, für die Fahrbahn
stehen 6,00 m zur Verfügung. Die Ausbaulänge des vorgesehenen Bauabschnittes
liegt bei 225 m.
Vom Diemelweg bis zum Möhneweg - entlang des
Regenrückhaltebeckens - ist die Parzelle nur einseitig zum Anbau bestimmt. Der
abknickende Fahrbahnabschnitt in Richtung Unterführung grenzt auf östlicher
Seite an das RRB und auf westlicher Seite an landwirtschaftliche Fläche.
Der Salzweg ist bezüglich der Straßenart als
Haupterschließungsstraße einzustufen. Zur Erschließung der Anliegergrundstücke
und zur besseren Anbindung der Wohngebiete soll der Straßenabschnitt ausgebaut
werden.
3. Bestandssituation:
Die ursprünglich
erstmalig hergestellte Fahrbahn ist über 80 Jahre alt. Seit dem Bau des Kanals um etwa 1971 beträgt die vorhandene
Fahrbahnbreite 5,00 m bis 5,80 m und weitet sich an den Einmündungen auf.
Die heutige
Fahrbahnbefestigung besteht aus Asphalt mit einem geringen Oberbau und weist
Längsrisse und Abplatzungen auf, die auf Frostschäden und eine Abnutzung der
Fahrbahn hinweisen.
Für Fußgänger steht
kein geschützter Verkehrsraum zu Verfügung, da die Seitenräume unbefestigt sind
und zur Ableitung des Oberflächenwassers dienen, das den seitlichen Gräben
zufließt.
Im Jahr 2016 wurde
nördlich vom vorhandenen Regenwasserkanal eine neue Haltung ergänzt.
Entwässerungseinrichtungen sind nur teilweise vorhanden (3 Straßenabläufe).
Die mangelhafte
punktuelle Beleuchtung (2 Leuchten) wirkt sich besonders in der Herbst- und
Winterzeit als Gefahrenquelle aus.
4. Notwendige
Breiten /Ausbaumerkmale
Salzweg (Möhneweg
bis Unterführung):
Aufgrund der Stadtrandlage und damit verbundenen
niedrigen Frequentierung durch Fußgänger wird nur ein einseitiger Gehweg geplant,
der im Bereich der Unterführung auf östlicher Seite verläuft und im Bereich der
Anliegergrundstücke auf der nordwestlichen Seite entlang geführt wird.
Durch den Verzicht auf beidseitige Gehwege werden
Kosten für eine Auffüllung der vorhandenen Gräben und für eine Befestigung
eingespart. Die Breiten der Fahrbahn und der Gehwege, sowie der Grünstreifen
teilen sich wie folgt auf:
Baubeginn
bis Möhneweg:
Die Parzelle im Übergangsbereich zum bereits
ausgebauten Salzweg in Höhe vom Möhneweg verfügt über eine Breite von 14,60 m.
In Anlehnung an den Bestand wird dort die 6 m breite Fahrbahn fortgeführt und beiderseits der Straße werden ein 1,75 m
breiter Radweg und ein 1,70 m -1,90
m breiter Gehweg eingeplant. Der
1,75 m breite Radweg wird im Einmündungsbereich auf die Fahrbahn geführt.
Der Radweg erhält einen Belag aus rotem
Betonsteinpflaster, die Gehwege werden in grauen Betonsteinplatten d=8cm
erstellt. Zur Einfassung werden Hochbordsteine verwendet. Die Fahrbahn erhält
einen Belag aus Asphaltbeton.
Die Zufahrten
erhalten einen Belag aus grauem Betonsteinpflaster und werden durch ein Tiefbord
r=2 cm abgesenkt.
An der Grundstücksgrenze an der Ecke
Salzweg/Möhneweg wird ein Grünstreifen
in etwa 1,5 m Breite eingeplant, um den vorhandenen Baumbestand weitestgehend
zu schützen.
Möhneweg
bis Diemelweg:
Südlich des Möhneweges ist die vorhandene
Straßenparzelle zwischen 11,50 m und 17,00 m breit. Im Bereich vom Möhneweg bis
zum Haus Nr. 112 liegt ein rd. 2 m breiter Graben auf der östlicher Seite, der
erhalten werden soll, so dass von der Gesamtbreite der Parzelle rd. 10 Meter
für den Straßenausbau in Anspruch genommen werden, die sich in je 2 Meter für
die Seitenbereiche und 6 Meter für die Fahrbahn
aufteilen.
Richtung Diemelweg weitet sich die Parzelle auf;
hier wird entlang vom Flurstück 753 nur ein 8 m breiter Streifen übergeplant,
der sich in einen 2,0 m Grünstreifen
und in einer 6,0m breiten Fahrbahn gliedert.
Der östliche Gehweg
endet in Höhe der Zufahrt zum RRB. Der nordwestliche Gehweg reicht bis hinter
das Flurstück Nr. 752 (Haus 112). Beide Gehwege verfügen über eine Breite von
2,0 m.
Zur Einfassung werden Hochbordsteine verwendet.
Die Zufahrten
erhalten einen Belag aus grauem Betonsteinpflaster und werden durch ein Tiefbord
r=2 cm abgesenkt. Lediglich die südliche Zufahrt zum RRB, die sich im
Grünstreifen befindet, wird anstelle von Pflaster mit Schotterrasen befestigt.
Die Breite des Grünstreifens
auf der östlichen Fahrbahnseite liegt bei max. 2,0 m je nach Abstand zum Graben
und verbreitert dieser sich in Richtung Möhneweg auf 3,50 m.
Nur im Bereich vor Haus Nr. 104 – in Höhe der
nördlichen Zufahrt zum RRB - wird die Straße in der gesamten Parzellenbreite
von 11,50 m ausgebaut.
Diemelweg
bis Unterführung:
Der abknickende Fahrbahnabschnitt in Richtung der
Unterführung verfügt über eine Parzellenbreite von 8,20 m bis 11,60 m. Hier
werden 7,5 m bzw. 8 m als Ausbaubreite angesetzt. Neben der Fahrbahn, die in 6 m Breite geplant ist, wird ein einseitiger Gehweg in 2,0 m Breite
entlang des RRB vorgesehen. Zur Überwindung der Höhenunterschiede wird der
Gehweg z.T. mit Winkelstützwänden gesichert und auf eine Breite von 1,50 m
reduziert.
Nördlich des Unterführungsbauwerkes wird eine
Gehwegabsenkung eingeplant, damit Fußgänger – vom Steinburgweg oder Ohner Weg
kommend - barrierefrei den beginnenden Gehweg nutzen können.
Der Böschungsstreifen oberhalb der Winkelstützwände
wird in 1,0 m bis 1,25 m Breite als Grünstreifen
hergestellt.
Der Salzweg wird im Separationsprinzip mit
Hochborden erstellt. Die Straße ist
aufgrund der Lage am Regenrückhaltebecken nur einseitig zum Anbau bestimmt.
Die Begegnung von Lkw und Pkw ist gewährleistet, die
Begegnung zweier Lastkraftwagen ist nur bei verringerter Geschwindigkeit
möglich.
5. Entwässerung
Der Salzweg wird über eine 30 cm breite Rinne mit
Abläufen und Anschlüssen an den vorhandenen Regenwasserkanal entwässert.
6. Beleuchtung
Im Ausbaubereich des Salzweges befinden sich auf
einer Länge etwa von 230 Metern zurzeit nur 2 Stück veraltete Leuchten. Für den
Ausbau sind daher energieeffiziente Leuchten mit einer Lichtpunkthöhe von 6,0 m
in angemessenen Abständen vorgesehen.
7. Bürgerbeteiligung
Die vorgeschlagene
Offenlage der Planunterlagen wird seitens der Technischen Betriebe für erforderlich
gehalten, um den Anliegern Gelegenheit zu geben, sich zu den
Herstellungsmerkmalen zu äußern.
8. Abrechnung
der Baukosten
Beim Ausbau des Salzweges – vom Möhneweg bis zur
Unterführung - handelt es sich um die nochmalige Herstellung einer Anlage
(Straßenbaubeiträge für die Fahrbahn) und um die erstmalige Herstellung einer
Anlage (Erschließungsbeiträge für Gehwege, Straßenbeleuchtung und
Straßenentwässerung).
Der Salzweg ist im Bereich der Anlage vom Diemelweg
bis zum Möhneweg nur einseitig zum Anbau bestimmt.
Die Abrechnung der Erschließungsbeiträge erfolgt
nach den Bestimmungen des BauGB (90% Anliegeranteil). Der Straßenbaubeitrag für
die Fahrbahn wird nach dem KAG NRW für eine Haupterschließungsstraße (50%
Anliegeranteil) erhoben.
Die Durchführung der Maßnahme ist im
Haushaltsplanentwurf vorgesehen.
Die
Anlieger werden zur Offenlage ein Informationsschreiben der Bauverwaltung
erhalten. Dieses Informationsschreiben wird neben dem Hinweis auf die Offenlage
auch Angaben zur Beitragsabwicklung und zur voraussichtlichen Beitragshöhe
enthalten.
9. Ausbauzeitpunkt
Der Ausbau des
Salzweges erfolgt – nach Abschluss des Planverfahrens – voraussichtlich im Sommer/Herbst
2018.
10. Finanzierung
Die Durchführung der
Baumaßnahme ist im Haushalts- und Investitionsplan für das Jahr 2018
vorgesehen. Die fehlende Ausgabeermächtigung in Höhe von 65 T€ wird überplanmäßig
durch Minderausgaben beim Projekte 53014-9051 „Düsterbergstraße“
bereitgestellt.
Anlagen:
Anlage 1: Lageplan zur
Offenlage