Betreff
Ausbau Salzweg
(Möhneweg bis Unterführung) - 53014-561
Offenlage der Ausbauplanung
Vorlage
207/18
Aktenzeichen
TBR/Planung-hes
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Bauausschuss nimmt den Ausbauentwurf zur Kenntnis und beschließt dessen Offenlage in den Diensträumen der Technischen Betriebe Rheine im Neuen Rathaus.

 


Begründung:

 

 

1.     Lage im klassifizierten Straßennetz und Nutzung:

 

Der auszubauende Abschnitt des Salzweges befindet sich im Stadtteil Schleupe/Wadelheim und liegt nördlich des Unterführungsbauwerks vom Radweg der ehemaligen Bahntrasse (Richtung Neuenkirchen) nahe an der B 70. Die Straße grenzt an ein Regenrückhaltebecken. Weiter südlich schließen sich der Steinburgweg und Ohner Weg an.

Der nun geplante Ausbauabschnitt reicht von der Unterführung/Steinburgweg/Ohner Weg über die Einmündung Diemelweg bis zum Möhneweg. Nördlich vom Möhneweg in Richtung Friedhof ist der Salzweg bereits ausgebaut.

 

Aufgrund ihrer verkehrsplanerischen Bedeutung und ihrer Lage im Straßennetz ist die Straße  „Salzweg“ als Sammelstraße mit Erschließungsfunktion einzustufen. Sie dient neben der Erschließung der Anliegergrundstücke auch der Anbindung der umliegenden Wohngebiete, und nimmt somit Durchgangsverkehr auf.

Beitragsrechtlich ist die Straßenart als Haupterschließungsstraße (gem. § 4 Abs. 4 der Straßenbaubeitragssatzung) einzuordnen.

Durch den geplanten Ausbau im Separationsprinzip (mit seitlichem Gehweg) wird die Lücke zwischen dem bereits ausgebauten Teil des Salzweges und dem Steinburgweg geschlossen. Der Salzweg ist zurzeit aufgrund der unebenen Fahrbahn mit Tempo 30 km/h aus-geschildert. Nach dem Ausbau der Straße ist eine Ausweisung von 50 km/h vorgesehen, wie im angrenzenden bereits ausgebauten Straßenabschnitt.

 

2.     Festsetzung im Bebauungsplan:

 

Die westlich des Salzweges gelegenen Grundstücke, die inzwischen alle bebaut sind, befinden sich in den Grenzen des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 329 „Kennwort: „Salzweg/Möhneweg“ und sind als allgemeines Wohngebiet (WA) festgesetzt. Hinter der Bebauungszeile auf westlicher Seite ist im Flächennutzungsplan landwirtschaftliche Fläche ausgewiesen.

Südlich der Straße beginnt der Bebauungsplan Nr. 15 Kennwort: „Ochtruper Straße Süd“, der das Regenrückhaltebecken mit einschließt (die Straßenparzelle an sich befindet sich außerhalb eines Bebauungsplangebietes).

Die Straßenparzelle ist in einer Breite von überwiegend 10,00 m vorgesehen. Für die Gehwege bzw. den Grünstreifen ist eine Breite von je 2,00 m eingeplant, für die Fahrbahn stehen 6,00 m zur Verfügung. Die Ausbaulänge des vorgesehenen Bauabschnittes liegt bei 225 m.

 

Vom Diemelweg bis zum Möhneweg - entlang des Regenrückhaltebeckens - ist die Parzelle nur einseitig zum Anbau bestimmt. Der abknickende Fahrbahnabschnitt in Richtung Unterführung grenzt auf östlicher Seite an das RRB und auf westlicher Seite an landwirtschaftliche Fläche.

Der Salzweg ist bezüglich der Straßenart als Haupterschließungsstraße einzustufen. Zur Erschließung der Anliegergrundstücke und zur besseren Anbindung der Wohngebiete soll der Straßenabschnitt ausgebaut werden.

 

 

3.     Bestandssituation:

 

Die ursprünglich erstmalig hergestellte Fahrbahn ist über 80 Jahre alt. Seit dem Bau des  Kanals um etwa 1971 beträgt die vorhandene Fahrbahnbreite 5,00 m bis 5,80 m und weitet sich an den Einmündungen auf.

Die heutige Fahrbahnbefestigung besteht aus Asphalt mit einem geringen Oberbau und weist Längsrisse und Abplatzungen auf, die auf Frostschäden und eine Abnutzung der Fahrbahn hinweisen.

Für Fußgänger steht kein geschützter Verkehrsraum zu Verfügung, da die Seitenräume unbefestigt sind und zur Ableitung des Oberflächenwassers dienen, das den seitlichen Gräben zufließt.

Im Jahr 2016 wurde nördlich vom vorhandenen Regenwasserkanal eine neue Haltung ergänzt. Entwässerungseinrichtungen sind nur teilweise vorhanden (3 Straßenabläufe).

Die mangelhafte punktuelle Beleuchtung (2 Leuchten) wirkt sich besonders in der Herbst- und Winterzeit als Gefahrenquelle aus.

 

 

4.     Notwendige Breiten /Ausbaumerkmale

 

Salzweg (Möhneweg bis Unterführung):

 

Aufgrund der Stadtrandlage und damit verbundenen niedrigen Frequentierung durch Fußgänger wird nur ein einseitiger Gehweg geplant, der im Bereich der Unterführung auf östlicher Seite verläuft und im Bereich der Anliegergrundstücke auf der nordwestlichen Seite entlang geführt wird.

Durch den Verzicht auf beidseitige Gehwege werden Kosten für eine Auffüllung der vorhandenen Gräben und für eine Befestigung eingespart. Die Breiten der Fahrbahn und der Gehwege, sowie der Grünstreifen teilen sich wie folgt auf:

 

 

Baubeginn bis Möhneweg:

 

Die Parzelle im Übergangsbereich zum bereits ausgebauten Salzweg in Höhe vom Möhneweg verfügt über eine Breite von 14,60 m. In Anlehnung an den Bestand wird dort die 6 m breite Fahrbahn fortgeführt und beiderseits der Straße werden ein 1,75 m breiter Radweg und ein 1,70 m -1,90 m breiter Gehweg eingeplant. Der 1,75 m breite Radweg wird im Einmündungsbereich auf die Fahrbahn geführt.

 

Der Radweg erhält einen Belag aus rotem Betonsteinpflaster, die Gehwege werden in grauen Betonsteinplatten d=8cm erstellt. Zur Einfassung werden Hochbordsteine verwendet. Die Fahrbahn erhält einen Belag aus Asphaltbeton.

 

Die Zufahrten erhalten einen Belag aus grauem Betonsteinpflaster und werden durch ein Tiefbord r=2 cm abgesenkt.

An der Grundstücksgrenze an der Ecke Salzweg/Möhneweg wird ein Grünstreifen in etwa 1,5 m Breite eingeplant, um den vorhandenen Baumbestand weitestgehend zu schützen.

 

Möhneweg bis Diemelweg:

 

Südlich des Möhneweges ist die vorhandene Straßenparzelle zwischen 11,50 m und 17,00 m breit. Im Bereich vom Möhneweg bis zum Haus Nr. 112 liegt ein rd. 2 m breiter Graben auf der östlicher Seite, der erhalten werden soll, so dass von der Gesamtbreite der Parzelle rd. 10 Meter für den Straßenausbau in Anspruch genommen werden, die sich in je 2 Meter für die Seitenbereiche und 6 Meter für die Fahrbahn aufteilen.

Richtung Diemelweg weitet sich die Parzelle auf; hier wird entlang vom Flurstück 753 nur ein 8 m breiter Streifen übergeplant, der sich in einen 2,0 m Grünstreifen und in einer 6,0m breiten Fahrbahn gliedert.

Der östliche Gehweg endet in Höhe der Zufahrt zum RRB. Der nordwestliche Gehweg reicht bis hinter das Flurstück Nr. 752 (Haus 112). Beide Gehwege verfügen über eine Breite von 2,0 m.

 

Zur Einfassung werden Hochbordsteine verwendet.

 

Die Zufahrten erhalten einen Belag aus grauem Betonsteinpflaster und werden durch ein Tiefbord r=2 cm abgesenkt. Lediglich die südliche Zufahrt zum RRB, die sich im Grünstreifen befindet, wird anstelle von Pflaster mit Schotterrasen befestigt.

 

Die Breite des Grünstreifens auf der östlichen Fahrbahnseite liegt bei max. 2,0 m je nach Abstand zum Graben und verbreitert dieser sich in Richtung Möhneweg auf 3,50 m.

Nur im Bereich vor Haus Nr. 104 – in Höhe der nördlichen Zufahrt zum RRB - wird die Straße in der gesamten Parzellenbreite von 11,50 m ausgebaut.

 

Diemelweg bis Unterführung:

 

Der abknickende Fahrbahnabschnitt in Richtung der Unterführung verfügt über eine Parzellenbreite von 8,20 m bis 11,60 m. Hier werden 7,5 m bzw. 8 m als Ausbaubreite angesetzt. Neben der Fahrbahn, die in  6 m Breite geplant ist, wird ein einseitiger Gehweg in 2,0 m Breite entlang des RRB vorgesehen. Zur Überwindung der Höhenunterschiede wird der Gehweg z.T. mit Winkelstützwänden gesichert und auf eine Breite von 1,50 m reduziert.

Nördlich des Unterführungsbauwerkes wird eine Gehwegabsenkung eingeplant, damit Fußgänger – vom Steinburgweg oder Ohner Weg kommend - barrierefrei den beginnenden Gehweg nutzen können.

Der Böschungsstreifen oberhalb der Winkelstützwände wird in 1,0 m bis 1,25 m Breite als Grünstreifen hergestellt.

 

 

Der Salzweg wird im Separationsprinzip mit Hochborden erstellt.  Die Straße ist aufgrund der Lage am Regenrückhaltebecken nur einseitig zum Anbau bestimmt.

Die Begegnung von Lkw und Pkw ist gewährleistet, die Begegnung zweier Lastkraftwagen ist nur bei verringerter Geschwindigkeit möglich.

 

 

5.     Entwässerung

 

Der Salzweg wird über eine 30 cm breite Rinne mit Abläufen und Anschlüssen an den vorhandenen Regenwasserkanal entwässert.

 

 

6.     Beleuchtung

 

Im Ausbaubereich des Salzweges befinden sich auf einer Länge etwa von 230 Metern zurzeit nur 2 Stück veraltete Leuchten. Für den Ausbau sind daher energieeffiziente Leuchten mit einer Lichtpunkthöhe von 6,0 m in angemessenen Abständen vorgesehen.

 

 

7.     Bürgerbeteiligung

 

Die vorgeschlagene Offenlage der Planunterlagen wird seitens der Technischen Betriebe für erforderlich gehalten, um den Anliegern Gelegenheit zu geben, sich zu den Herstellungsmerkmalen zu äußern.

 

8.     Abrechnung der Baukosten

 

Beim Ausbau des Salzweges – vom Möhneweg bis zur Unterführung - handelt es sich um die nochmalige Herstellung einer Anlage (Straßenbaubeiträge für die Fahrbahn) und um die erstmalige Herstellung einer Anlage (Erschließungsbeiträge für Gehwege, Straßenbeleuchtung und Straßenentwässerung).

Der Salzweg ist im Bereich der Anlage vom Diemelweg bis zum Möhneweg nur einseitig zum Anbau bestimmt.

Die Abrechnung der Erschließungsbeiträge erfolgt nach den Bestimmungen des BauGB (90% Anliegeranteil). Der Straßenbaubeitrag für die Fahrbahn wird nach dem KAG NRW für eine Haupterschließungsstraße (50% Anliegeranteil) erhoben.

 

Die Durchführung der Maßnahme ist im Haushaltsplanentwurf vorgesehen.

 

Die Anlieger werden zur Offenlage ein Informationsschreiben der Bauverwaltung erhalten. Dieses Informationsschreiben wird neben dem Hinweis auf die Offenlage auch Angaben zur Beitragsabwicklung und zur voraussichtlichen Beitragshöhe enthalten.

 

 

9.     Ausbauzeitpunkt

 

Der Ausbau des Salzweges erfolgt – nach Abschluss des Planverfahrens – voraussichtlich im Sommer/Herbst 2018.

 

10.   Finanzierung

 

Die Durchführung der Baumaßnahme ist im Haushalts- und Investitionsplan für das Jahr 2018 vorgesehen. Die fehlende Ausgabeermächtigung in Höhe von 65 T€ wird überplanmäßig durch Minderausgaben beim Projekte 53014-9051 „Düsterbergstraße“ bereitgestellt.

 

 


Anlagen:

 

Anlage 1: Lageplan zur Offenlage