Beschlussvorschlag/Empfehlung:
- Der Rat der Stadt
Rheine beauftragt Herrn Mathias Krümpel, als persönlichen Stellvertreter
von Herrn Dr. Peter Lüttmann, in der Gesellschafterversammlung der
Kulturellen Begegnungsstätte Kloster Bentlage gGmbH folgenden Beschluss zu
fassen:
Dem Aufsichtsratsmitglied Dr. Peter Lüttmann wird für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung erteilt.
- Der Rat der Stadt
Rheine beauftragt den Vertreter der Stadt Rheine in der Gesellschafterversammlung
der Kulturellen Begegnungsstätte Kloster Bentlage gGmbH, Herrn Dr. Peter
Lüttmann, folgende Beschlüsse zu fassen:
- Der Jahresabschluss zum
31.12.2017 und der Lagebericht für das Geschäftsjahr 2017 wurden mit
einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk durch den Wirtschaftsprüfer
Dr. Konermann versehen. Der Jahresabschluss mit einer Bilanzsumme von
398.580,36 € und einem Jahresfehlbetrag von 73.430.17 € wird festgestellt.
- Der Jahresfehlbetrag in Höhe
von 73.430,17 € soll zum Teil durch Entnahme aus der zweckgebundenen
Rücklage in Höhe von 55.514,49 € ausgeglichen werden. Die verbleibende
Summe in Höhe von 17.915,68 € soll als Bilanzverlust vorgetragen werden.
Das Eigenkapital beträgt somit zum 31. Dezember 2017 8.084,32 €
- Der Geschäftsführung und den
anderen Aufsichtsratsmitgliedern wird für das Geschäftsjahr 2017
Entlastung erteilt.
Begründung:
Zu 1)
Für die
Beschlussfassung des Vertreters der Stadt Rheine in der
Gesellschafterversammlung bedarf es einer Beauftragung durch den Rat der Stadt.
Hierbei ist zu beachten, dass eine Entlastung von Herrn Dr. Lüttmann als
Aufsichtsratsmitglied nicht durch ihn als Gesellschaftervertreter möglich ist.
Hierüber muss deshalb ein gesonderter Beschluss durch den persönlichen Stellvertreter
gefasst werden.
zu 2a)
Der Jahresabschluss 2017 der Firma „Kulturelle Begegnungsstätte
Kloster Bentlage gGmbH“ (Kloster Bentlage gGmbH) wurde von der Geschäftsführung
erstellt und vom Wirtschaftsprüfer Dr. Konermann geprüft, der den
uneingeschränkten Bestätigungsvermerk auch für den zusammengefassten Lagebericht
erteilt hat.
Zu 2b)
Der vorgelegte Jahresabschluss 2017 schließt mit einem Jahresfehlbetrag
in Höhe von 73.430,17
€ ab. Der Jahresfehlbetrag kann nicht in vollem
Umfang durch Entnahme aus der zweckgebundenen Rücklage in Höhe von
55.514,49 € ausgeglichen werden. Der verbleibende Fehlbetrag in Höhe von
17.915,68 € soll als Bilanzverlust vorgetragen werden.
Für den erstmalig seit 2008 aufgetretenen
Bilanzverlust benennt die Geschäftsführung der Kloster Bentlage gGmbH im Wesentlichen
folgende Ursachen:
- gestiegene tarifliche
Personalkosten und weitere Personalkosten, ausgelöst durch außerplanmäßige
Personalersatzvornahmen aufgrund von hohem Krankenstand.
- ein Anstieg des
Eigenanteils des Kosten des Kulturprogramms, unter anderem ausgelöst durch
den unerwarteten Wegfall einer Förderzusage. Außerdem flossen Zuschüsse
für 2017 erst 2018 und konnten deshalb nicht im Bilanzjahr 2017
berücksichtigt werden.
- Aufwendungen für
Investitionen in die digitale Infrastruktur des Hauses. Hier kam es auf
Grund der baulichen Besonderheiten des Gebäudes zu gestiegenen
Erstellungskosten.
Für das Haushaltsjahr 2018 sieht die Planung wieder
ein ausgeglichenes Ergebnis vor. Zur Einhaltung des Planziels hat die
Geschäftsführung dem Aufsichtsrat in seiner Sitzung am 15.05.2018 einen Maßnahmenkatalog
vorgestellt. Dieser beinhaltet im Wesentlichen folgende Punkte:
- Aufschub investiver
Maßnahmen, sofern diese zur Aufrechterhaltung Erhalt des Geschäftsbetriebes
nicht unbedingt erforderlich sind,
- Steuernde Maßnahmen
zur Einhaltung der Personalkostenplanung,
- Verstärktes Bemühen
um Sponsoring-Gelder,
- Einsparungen bei einzelnen
Programmangeboten,
- Anpassung der
Werbekosten für Druckerzeugnisse unter Nutzung neuer digitaler Möglichkeiten.
zu 2c)
Der Beschlussfassung durch die Gesellschafterversammlung
unterliegen unter anderem die Feststellung des Jahresabschlusses, die
Ergebnisverwendung und die Entlastung des Aufsichtsrates und der
Geschäftsführung.
Der Aufsichtsrat hat in seiner Sitzung am15.05.2018
gem. § 17 des Gesellschaftsvertrages den Jahresabschluss, den Lagebericht und
den Vorschlag zur Deckung des Jahresfehlbetrages beraten und an die
Gesellschafterversammlung zur Entscheidung verwiesen. Der Aufsichtsratsbeschluss
wurde einstimmig gefasst.
Allgemeiner Hinweis
Der
Jahresabschluss beinhaltet gem. §108 Absatz 1 Nr. 9 GO NRW individualisiert die
Gesamtvergütungen der Mitglieder von Geschäftsführung und Aufsichtsrat.
Anlagen:
Anlage 1: Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses und des
Lageberichts zum 31.12.2017 der Firma Kulturelle Begegnungsstätte Kloster
Bentlage (g)GmbH