Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der
Jugendhilfeaussschuss beschließt:
- Die Trägerschaft für die neue Kita an der
Schorlemer Str. wird an das CJD Hessen-Westfalen, Ravensberger Str. 33 in 33775
Versmold, vergeben. Die neue Kita soll zum 01.08.2019 ihren Betrieb
aufnehmen und die Gruppenformen 3 x I, 1 x II und 1 x III anbieten.
- Zur Einrichtung und Ausstattung der neuen Kita
erhält das CJD Hessen-Westfalen vorbehaltlich der Beschlussfassung zum Haushaltsplan
2019 einen Zuschuss von
332.500 €.
Begründung:
Vergabe der Trägerschaft
Alle im Jugendamtsbezirk Rheine tätigen Träger von
Kindertageseinrichtungen wurden mit Schreiben vom 5. März 2018 über Vergabe
einer neuen Trägerschaft informiert und gebeten, bei Interesse eine Bewerbung
bis zum 23. April 2018 einzureichen. Dieses Schreiben ging auch an auswärtige
Träger, die in der Vergangenheit um entsprechende Informationen gebeten hatten.
Gleichzeitig wurde in Presse und Internet die Vergabe dieser neuen Trägerschaft
bekannt gegeben, so dass grundsätzlich weitere bislang in Rheine nicht
vertretene Träger ihr Interesse hätten anzeigen können.
Um die Trägerschaft für diese neue Kindertageseinrichtung an der
Schorlemer Str. hat sich nur das CJD Hessen-Westfalen, Ravensberger Str. 33 in 33775 Versmold, beworben.
Das CJD
Hessen-Westfalen erfüllt die gesetzlichen Voraussetzungen an eine Trägerschaft
für eine Kindertageseinrichtung. Auf die vom Jugendhilfeausschuss geforderten
Kritereien ist das CJD Hessen-Westfalen mit seiner Bewerbung und deren
Präsentation am 17. Mai 2018 im Jugendhilfeausschuss ausführlich eingegangen.
Zu dem akzeptiert das CJD Hessen-Westfalen die finanziellen Rahmenbedingungen
der Stadt Rheine.
Mit dem
Beschlussvorschlag, die Trägerschaft für neue Kindertageseinrichtung an der Schorlemer
Str. an das CJD
Hessen-Westfalen zu vergeben, wird sich die Trägervielfalt in Rheine erhöhen.
Da gleichzeitig die Vergabe einer weiteren Trägerschaft an das CJD Hessen-Westfalen
vorgesehen ist, entstehen für den Träger Synergieeffekte, die allen Beteiligten
zu Gute kommen werden.
Investitionskostenzuschuss
Für die notwendige
Erstausstattung der Einrichtungen incl. Außenspielanlagen wird mit einer Ausstattungspauschale
von 3.500 € je Platz kalkuliert.
In der neuen
Kindertageseinrichtung sollen die Gruppenformen 3 x I, 1 x II und 1 x III angeboten werden,
so dass mit einer Ausstattungspauschale von 332.500 € (20 + 20 + 20 + 10
+ 25 = 95 Kinder; 95 x 3.500- € = 332.500 €) kalkuliert
werden muss.
Ob die
332.500 € den Haushalt der Stadt Rheine in voller Höhe belasten oder ob es im
nächsten Jahr Fördermittel aus
Investitionsprogrammen des Bundes oder des Landes geben wird, ist noch offen.
Vorsorglich sollen im Haushaltsplanentwurf für 2019 die notwendigen Mittel
bereitgestellt werden.