Beschlussvorschlag/Empfehlung:
- Der Sozialausschuss nimmt den Projektstatusbericht zur Kenntnis
und beauftragt die Verwaltung, die unter Ziffer 6 dargestellten nächsten
Projektschritte umzusetzen.
- Der Sozialausschuss stimmt den Grundsätzen für das
Rückkehrmanagement bei der Stadt Rheine zu.
Begründung:
Die Vorlage ist in zwei
Teile gegliedert:
Teil 1: Statusbericht
Sonderprojekt Rückkehrmanagement
Teil 2: Grundsätze für
das Rückkehrmanagement bei der Stadt Rheine
Teil 1:
Statusbericht Sonderprojekt Rückkehrmanagement
1. Projektauftrag
Das Sonderprojekt Rückkehrmanagement verfolgt
folgende Ziele:
·
Entwicklung eines transparenten, zeitnahen und rechtssicheren
Verfahrensablaufs für Personen ohne Bleibeperspektive.
·
Aufarbeitung von Vollzugsdefiziten bei geduldeten Personen.
2. Projektsitzungen / Teilprojektsitzungen
Folgende projektbezogene Veranstaltungen wurden
durchgeführt:
·
Auftaktveranstaltung / Beginn des Projektlaufs Rückkehrmanagement am 18.01.2018
·
Projektgruppensitzung am 09.02.2018
·
Projektgruppensitzung am 16.02.2018
·
Teilprojektgruppensitzung ABH/Asyl Leistungen am 21.03.2018
·
Teilprojektgruppensitzung ABH/Asyl Leistungen am 10.04.2018
·
Teilprojektgruppensitzung ABH/Asyl Leistungen am 19.04.2018
·
Teilprojektgruppensitzung ABH/Asyl Leistungen am 26.04.2018
·
Projektgruppensitzung am 04.05.2018
3. Projektstatus
Folgende Projektschritte
sind bisher erledigt:
·
Prozessbeschreibung
IST-Stand
Folgende
Arbeitsprozesse, die im Zusammenhang mit der Bearbeitung von Asylverfahren und
Ausreisepflichten stehen, wurden durch Interviews der jeweiligen
Prozessbeteiligten systematisch erhoben und verschriftet.
o Prozessschritte
der Ausländerbehörde (kurz ABH) Stadt Rheine
o
Asyl-Leistungen und Unterbringung
o Flüchtlingsberatung,
Fachdienst Migration und Integration / Caritasverband Rheine
o Rückkehrberatung
/ Caritasverband Rheine
o Team
Begleitung/Beratung von Zuwanderern – Stadtteilbüros Fachbereich Soziales,
Migration und Integration
o Zusammenarbeit
der Polizei mit ABH
·
Schwachstellenanalyse,
Optimierungsmöglichkeiten
Dieser
Projektschritt hatte das Ziel, die Zusammenarbeit im Gesamtprozess Rückkehrmanagement
für ausreisepflichtige Ausländer möglichst erfolgreich zu gestalten.
Diese Aufgabe
wurde in drei Projektgruppensitzungen unter Beteiligung aller Projektgruppenmitglieder
angegangen. In der ersten Sitzung wurden die Erwartungshaltungen der verschieden
Prozessbereiche (ABH, Asyl/Leitungen, Sozialarbeiter Stadtteilbüros, Caritasverband)
ausführlich besprochen. Es wurde dabei deutlich, dass ein unterschiedliches Verständnis
für die Abwicklung der Ausreisepflichten durch die ABH von den Projektgruppenmitgliedern
besteht. So haben die Vertreter des Caritasverbandes bei der Aufgabenwahrnehmung
eher die Wohlfahrtspflege im Blick. Im Projektverlauf konnte jedoch trotz unterschiedlicher
„Aufträge“ eine gemeinsame Sicht auf die gesetzlichen Notwendigkeiten entwickelt
werden, die sich in noch zu formulierenden Leitsätzen der Zusammenarbeit
zwischen Stadt Rheine und Caritasverband Rheine widerspiegeln sollen.
Im Rahmen der
Projektgruppensitzungen haben sich die Mitglieder mit Verbesserungsmöglichkeiten
bei der Umsetzung des Rückkehrmanagements beschäftigt. Diese Vorschläge wurden
zur besseren Übersicht und Bearbeitung verschiedenen Handlungsfeldern zugeordnet.
In vier Teilprojektgruppensitzungen haben sich die Vertreter ABH und
Asyl-Leistungen mit arbeitsinternen Verbesserungsmöglichkeiten bei der
Sachbearbeitung der ABH Asyl und des Bereichs Asyl/ auseinander gesetzt.
Ergebnisse
der Teilprojektsitzungen:
o
Erarbeitung einer Entscheidungsmatrix
zur Anwendung festgelegter einheitlicher Kriterien bei Ermessensentscheidungen
der ABH
o
Grundsätze für das Rückkehrmanagement der Stadt Rheine wurden abgestimmt
(Bestandteil dieser Beschlussvorlage)
o
Entwicklung eines Standardreports
der Sozialarbeiter der Stadtteilbüros, der Informationen der dort betreuten
Ausländer liefert, die von der ABH bei ordnungsrechtlichen Entscheidungen
herangezogen werden können.
o
Entwicklung eines rechtssicheren
Belehrungsbogens zur Mitwirkungspflicht ausreisepflichtiger Ausländer und
kombinierter Ankreuzbogen für von ihm bei der ABH vorzulegende Unterlagen.
o
Zur Identitätsklärung und der
Attestierung von Krankheitsfällen im Zusammenhang mit der Prüfung von
Ausreisehindernissen sollen konkrete
Aktivitäten in die künftige Vorgangsbearbeitung aufgenommen werden.
o
Leitsätze für die Zusammenarbeit zwischen Stadt und
Caritasverband sollen entwickelt werden
o
Aktuell wird außerhalb des Sonderprojektes eine zukunftsfähige Personalbedarfsplanung für den Bereich
der ABH vorgenommen.
o
Weiterhin soll geprüft werden, ob zeitintensive
Abschiebemaßnahmen ohne Beteiligung der Sachbearbeiter ABH / Asyl erfolgen
können, damit die Zeit für die Asyl-Sachbearbeitung uneingeschränkt zur
Verfügung steht.
o
Eine gemeinsame Info-Veranstaltung
zur Rechtslage Asyl soll für alle Projektgruppenmitglieder im zweiten
Halbjahr 2018 erfolgen.
·
Lagebild
Das
Ausländerdaten-Verwaltungs-und Informationssystem (ADVIS) wird als Datenquelle
für das Lagebild Duldungsfälle genutzt. Das Lagebild soll noch weiterentwickelt
werden und zukünftig die Grundlage für die regelmäßige Information der
politischen Gremien sein.
4. Weitere geplante Projektschritte
·
Verschriftung des
Konzeptes
Rückkehrmanagement
·
Testlauf des Rückkehrmanagements
nach neuem Konzept
·
Evaluierung des Konzeptes im August / September
2018
5. Zusammenfassung und Fazit
Die Abwicklung des
Sonderprojekts Rückkehrmanagement ist voraussichtlich wie geplant im September
2018 mit Übergabe des erarbeiteten Konzeptes an die Alltagsorganisation abgeschlossen.
Die Bearbeitung und
Entscheidungsfindung bei Personen im Duldungsstatus hat durch die erzielten
Ergebnisse maßgeblich an Struktur und Qualität gewonnen.
Die Teilnehmer der
Projektgruppe äußerten sich bei der letzten Sitzung ausdrücklich positiv zur
Projektarbeit. Trotz der aufgabenbezogenen unterschiedlichen
Betrachtungsansätze der Teilnehmer sei die ganzheitliche Betrachtung und
Erarbeitung der konzeptionellen Grundlagen für die Abwicklung des
Rückkehrmanagements durchaus sinnvoll.
Der Sozialausschuss nimmt
den Projektstatusbericht zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, die unter
Ziffer 4 dargestellten nächsten Projektschritte umzusetzen.
Teil 2: Grundsätze für das Rückkehrmanagement bei der
Stadt Rheine
„Rheine sagt Willkommen: Rheine steht für ein
friedliches, tolerantes und weltoffenes Miteinander von Menschen aus über 100
verschiedenen Herkunftsländern und Kulturen“.
Dieser Leitsatz ist Teil der Definition des Integrationsverständnisses
und Willkommenskultur aus dem Migrations- und Integrationskonzept (2.
Fortschreibung, Mai 2017).
Menschen, denen eine Schutzberechtigung
zugesprochen wurde oder wird (Asylberechtigung, Flüchtlingsschutz,
subsidiärer Schutz oder Abschiebungsverbot) macht die Stadt Rheine möglichst
schnell und umfassend Integrationsangebote. Politische
Handlungsgrundlage dafür ist das Migrations- und Integrationskonzept der Stadt
Rheine, welches Handlungsfelder, Ziele und konkrete Maßnahmen der Integrationsarbeit
definiert.
Die
Entscheidung über Art und Umfang des Schutzstatus obliegt dem Bundesamt für
Migration und Flüchtlinge, bei einem gänzlich ablehnenden Bescheid stehen dem
Betroffenen Rechtsmittel zur Verfügung. Die Ablehnung aller Schutzformen durch
das BAMF oder die zuständigen Gerichte führt zur Ausreisepflicht des
Betroffenen, für die eine entsprechende Frist gesetzt ist. Mit der Ablehnung von
Schutzformen kann auch nicht die im Alltag weit verbreitete Erwartungshaltung
verknüpft werden, dass eine möglicherweise bereits aufgenommene Arbeit oder
allgemeine Integrationsbemühungen (Spracherwerb, Einbringen in
Gemeinschaftsaktivitäten) generell die Erteilung eines Aufenthaltstitels absichert.
Insofern wird die Ankündigung des zuständigen NRW-Ministers Dr. Joachim Stamp
begrüßt, „Regelungen für diejenigen zu
schaffen, die sich gut integrieren, die nicht straffällig sind, die Deutsch
sprechen und für sich und ihre Familie weitestgehend selbst leisten können.“
(Zitat Dr. Joachim Stamp, Vorstellung des Kabinettsbeschlusses Asyl-Stufenplan,
Pressemitteilung vom 25. April 2018).
In der Praxis entstehen aus verschiedenen Gründen
zeitliche Verzögerungen zwischen der gesetzten Frist und der tatsächlichen
Ausreise, es liegen keine Identitätsnachweise des Betroffenen vor oder
medizinische Gründe stehen der Ausreise entgegen, so dass eine Duldung erteilt
wird.
Das Rückkehrmanagement
der Stadt Rheine setzt hier mit folgenden Maßgaben an:
-
Der Beratungs- und
Verfahrensablauf für Personen im Duldungsstatus ist transparent, zeitlich
strukturiert und auf einen kommunikativen Prozess angelegt.
-
Eine rechtskreisübergreifende
Zusammenarbeit unter Einbeziehung der sozialarbeiterischen Betreuung im
Fachbereich Soziales, Migration und Integration gewährleistet eine umfassende
Würdigung des Einzelfalls vs. des öffentlichen Interesses und erhebt den
Anspruch auf Gleichbehandlung gleichgelagerter Fälle.
-
Die Beratung und die im
Zusammenhang mit dem Rückkehrmanagement zu erledigende Arbeit steht vermutlich
immer dem erklärten Willen des Betroffenen entgegen, der durch sein Asylgesuch
einen persönlichen Schutzbedarf geltend gemacht hat. Diesen Widerspruch wird
die Stadt Rheine durch ihren gesetzlichen Auftrag nicht aufheben können. Sie
trägt durch einen konsequenten Ansatz, Ausreisehindernisse aufzuarbeiten, zur
Klärung der persönlichen Lebens- und Aufenthaltsperspektive des Betroffenen
bei.
Grundsätze:
Wenn ein
Ausländer den erforderlichen Aufenthaltstitel nicht oder nicht mehr besitzt,
ist er unverzüglich zur Ausreise aus der BRD verpflichtet. Kommt der Ausländer
der Verpflichtung nicht nach, ist die Ausreise - sofern keine
Vollzugshindernisse vorliegen - zwangsweise durchzusetzen.
Die
Information des Betroffenen über die Ausreiseverpflichtung (Anschreiben, Beratungsgespräch)
enthält immer auch Hinweise und Beratungsmöglichkeiten hinsichtlich der
Möglichkeit der freiwilligen Ausreise und entsprechender Fördermöglichkeiten.
Die freiwillige Ausreise hat für die Stadt Rheine Priorität, auch wenn entsprechende
Beratungsprozesse den zeitlichen Verlauf der Rückkehr beeinflussen.
Sofern die
Ausreise nur zwangsweise umsetzbar ist, sollen die damit verbundenen
Beeinträchtigungen und Belastungen auf ein Mindestmaß reduziert werden
(Qualitätsstandards im Ablauf, Schulungsmaßnahmen für die MitarbeiterInnen).
Bei
Personen ohne erwartbare Aufenthaltsperspektive oder bei Personen im Duldungsstatus
soll die Beratung schon frühzeitig auf eine aktive Auseinandersetzung mit einer
möglichen Rückkehr in das Heimatland ansetzen. Dazu gehören:
-
Einschränkungen bei der Erteilung von Arbeitserlaubnissen
-
Frühzeitige Aufklärung und Einforderung der gesetzlich
normierten Mitwirkung an der Feststellung der Identität
-
Frühzeitige Aufklärung und Einforderung qualifizierter ärztlicher
Gutachten zur Belegung gesundheitlicher Einschränkungen bzw.
Ausreisehindernisse
-
Im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten Ahndung bei falschen
Angaben, Täuschungen über Identität oder Staatsangehörigkeit oder bei einer
Verhinderung oder Verzögerung der Erfüllung zumutbarer Anforderungen an die
Beseitigung von Ausreisehindernissen.
-
Sozialarbeiterische Beratung dahingehend, sich auch mit der
Rückkehrperspektive auseinanderzusetzen.
Ermessensentscheidungen
haben stets eine Abwägung zwischen den schutzwürdigen Interessen des
Einzelfalls und der Allgemeinheit vorzunehmen. Daher kann das Ziel sowohl durch
eine Entscheidung zugunsten eines Aufenthaltstitels für den Betroffenen wie
auch durch eine Ausreise durch den Betroffenen erreicht werden. Für die Ermessensausübung
sollen im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten folgende Grundsätze gelten:
-
Dem Schutz von Ehe und Familie, insbesondere dem Schutz der
Familieneinheit, wird grundsätzlich Rechnung getragen. Kinder und Jugendliche
sind besonders schutzbedürftig.
-
Der Zugang zu Bildungs- und Qualifizierungsangeboten
differenziert in vielen Fällen nicht nach dem Aufenthaltsstatus. Sofern in
absehbarer Zeit von Personen im Duldungsstatus Bildungsabschlüsse o.ä. erworben
werden, soll der Zeitpunkt der Rückkehr darauf Rücksicht nehmen.
Spezialgesetzliche Regelungen (z.B. § 60 a AufenthG, sog. „Ausbildungsduldung“)
bleiben von diesem Leitsatz unberührt.
-
Straftaten von Betroffenen fließen grundsätzlich in die
rechtliche Bewertung des Einzelfalls ein.
-
Der Betroffene hat entsprechend der gesetzlichen Vorgaben
Mitwirkungspflichten und kann Beratungsangebote wahrnehmen. Seitens der Stadt
Rheine zu setzende Fristen sollen in einem angemessenen Verhältnis zu den
Anforderungen an den Betroffenen sowie des öffentlichen Interesses stehen.
Der Sozialausschuss
stimmt den Grundsätzen für das Rückkehrmanagement bei der Stadt Rheine zu.