Beschlussvorschlag/Empfehlung:
- Der Sozialausschuss stimmt dem
vorläufig erarbeiteten Entwurf der Miet- und Nutzungsordnung für das
Begegnungszentrum Dorenkamp in der beschriebenen Form zu und beauftragt
die Verwaltung, die Miet- und Nutzungsordnung weiter zu konkretisieren und
für den Ratsbeschluss vorzubereiten.
- Der
Sozialausschuss stimmt dem Vorschlag der „Gebührenordnung“ für die
Anmietung der Räumlichkeiten im Begegnungszentrum Dorenkamp zu. Eine
etwaige Defizit-abdeckung erfolgt höchstens bis zu einem Betrag in Höhe
von 12.500,00 € jährlich.
- Der
Sozialausschuss empfiehlt dem Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und
Klimaschutz, dem Vorschlag, für den 2. Bauabschnitt einen Förderantrag
nach dem Städtebauförderprogramm „Investitionspakt Soziale Integration im
Quartier NRW 2018“ zu stellen, zuzustimmen.
Begründung:
Auf
die Vorlagen 094/18 und 273/17 (Ausschuss für
Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz) Soziale Stadt –
Sonderprojekt Begegnungszentrum Dorenkamp sowie 001/17 und 068/18 Begegnungszentrum
Dorenkamp (Sozialausschuss) wird verwiesen.
Unter
Moderation des Büros StadtRaumKonzept, Dortmund, wurden im Jahr 2017
verschiedene Workshops und Gesprächsrunden mit potenziellen Nutzern des
Begegnungszentrums Dorenkamp durchgeführt. Verschiedene Vereine und Gruppen mit
und ohne Stadtteilbezug haben ihr Nutzungsinteresse bekundet, welches jedoch
abhängig ist von den finanziellen Verpflichtungen, die sie bei dauerhafter oder
temporärer Nutzung eingehen müssen.
Inhaltlicher
Schwerpunkt des Begegnungszentrums werden die Themen Begegnung, Beratung und
Bildung sein. Zielgruppen des Zentrums sind insbesondere neu zugewanderte
Menschen sowie auch „alte“ und „neue“ Stadtteilbewohner und Akteure im Sinne
der Verstetigung des Projektes „Soziale Stadt Dorenkamp“. Ziel ist es u. a., im
Begegnungszentrum ein möglichst breites Angebot vorzuhalten, die Angebote
miteinander zu vernetzen und aufeinander abzustimmen.
In
der Sozialausschusssitzung am 1. März 2018 wurde die Verwaltung beauftragt, ein
Finanzierungs-, Betriebs- und Nutzungskonzept für das Begegnungszentrum
Dorenkamp zu erarbeiten. Gleichzeitig stimmte der Sozialausschuss dem
Finanzierungsmodell Variante 3 zu und erteilte der Verwaltung somit den
Auftrag, dieses Modell umzusetzen.
1.
Kostenermittlung
für den laufenden Betrieb des Begegnungszentrums Dorenkamp
Durch den Fachbereich Planen und
Bauen wurde im Mai 2018 eine Wirtschaftlichkeitsberechnung mit einer
Investitions- und Folgekostenberechnung aufgestellt.
Für die Investitionskosten wurde die
Ausführungsplanung zugrunde gelegt, weiterhin sind die dabei festgestellten
Sanierungsanforderungen des Daches und Kosten für einen barrierefreien Zugang
zur Bühne mittels einer entsprechenden Hebebühne eingerechnet.
Für die Folgekostenberechnung
wurden die Aufwendungen für Unterhaltung, Bewirtschaftung, Management, Abschreibung
und Zinsaufwand vor der Umbaumaßnahme und nach der Umbaumaßnahme
gegenübergestellt.
Entsprechend dieser
Wirtschaftlichkeitsberechnung sind jährlich ca. 22.500 € Mehraufwendungen nach
dem Umbau zu einem Begegnungszentrum für den laufenden Betrieb aufzubringen.
2.
Gebührenermittlung
für die Nutzung des Begegnungszentrums Dorenkamp
Am 24. April 2018 lud die
Verwaltung alle Nutzer, die im Rahmen des bisherigen Verfahrens ihr
Nutzerinteresse bekundet hatten, aber auch alle anderen möglichen Nutzer des
zukünftigen Begegnungszentrums zu einem öffentlichen Informations- und
Planungstreffen ein.
Vorgestellt wurden die
überarbeiteten Baupläne und erste Auszüge einer möglichen „Miet- und
Nutzungsverordnung“, insbesondere die „Gebührenordnung“ zur Anmietung der
Räumlichkeiten sowie mögliche „Gebührenermäßigungen“.
Die hier entstandenen
Mietregelsätze sind in Anlehnung an die „Benutzungs- und Gebührenordnung für
die Überlassung von Schulräumen, Schulhöfen und sonstigen schulischen Einrichtungen
der Stadt Rheine vom 28. November 2017“ errechnet und aufgestellt worden. Eine
mögliche Angleichung der Gebühren sowohl für andere städtische Einrichtungen
als auch dem Begegnungszentrum sollte bei der Wahl der Mietregelsätze im
Vordergrund stehen.
Tabelle: „Gebührenordnung“:
Raum: |
qm |
Stundensatz / € |
Tagessatz/ € |
Stundensatz/ € kommerziell |
Gemeinschaftsküche |
35 |
4,00 |
32,00 |
32,00 |
Gruppenraum |
30 |
4,00 |
32,00 |
32,00 |
Beratungsraum groß |
20 |
4,00 |
32,00 |
32,00 |
Beratungsraum klein |
15 |
4,00 |
32,00 |
32,00 |
Vereinsraum 1 |
32 |
4,00 |
32,00 |
32,00 |
Vereinsraum 2 |
30 |
4,00 |
32,00 |
32,00 |
Foyer mit Kiosk |
149 |
8,00 |
35,00 |
35,00 |
Mehrzweckraum Teilraum 1 Teilraum 2 (alte Größe) Gesamter Raum |
27 41 68 |
6,00 6,00 8,00 |
30,00 30,00 35,00 |
30,00 30,00 35,00 |
Aula (Bühne und Besucherraum) |
345 |
8,00 |
50,00 |
50,00 |
Aula (Bühne, Besucherraum und
Umkleide |
382 |
10,00 |
80,00 |
60,00 |
Aula (Bühne, Besucherraum,
Umkleide,, Mehrzweckraum und Küche) |
490 |
14,00 |
100,00 |
60,00 |
Außenanlagen und Toiletten |
|
3,00 |
16,00 |
16,00 |
„Gebührenermäßigungen“:
Auszug aus der Miet- und
Nutzungsverordnung Ziffern 8.1 bis 8.3 (Anlage 1 – Gesamte Miet- und
Nutzungsverordnung) :
8.1 Auf eine Mietgebühr für eine Veranstaltung
wird verzichtet, wenn es sich um eine Benefizveranstaltung handelt
(Veranstaltung, die zur Sammlung von Spenden an Dritte für einen wohltätigen
Zweck durchgeführt wird). Innerhalb eines Monats nach Veranstaltungsende sind
entsprechende Nachweise vorzulegen.
8.2 Hausserviceleistungen sind von Ermäßigungen
ausgeschlossen.
8.3 Bei einer veranstaltungsbedingten
„alleinigen“ Nutzung der Bereiche „Bühne und Besucherraum“ über einen Zeitraum
von 3 Monaten oder einer angekündigten Nutzung über 20 Tage im Jahr wird die
„tatsächliche Nutzung“, maximal jedoch 1.000,00 € je Kalenderjahr, als Gebühr
festgesetzt. Ausgenommen von dieser Regelung sind Projekte/Veranstaltungen
kommerzieller Anbieter.
Des Weiteren sollen Nutzer/Hauptmieter
noch die Möglichkeit haben Eigenleistungen als Gebührenermäßigung angerechnet
zu bekommen. Die Anrechnungshöhe und die Voraussetzungen hierfür werden noch
erarbeitet. Im Vordergrund dieser Eigenleistungen soll das Begegnungszentrum
Dorenkamp stehen und der Bedarf für das Angebot vorhanden sein. Willkürliche
Angebote/
Leistungen ohne einen Bezug zum Begegnungszentrum
Dorenkamp können dabei nicht berücksichtigt werden. Eine vorherige Absprache
mit dem Hausmanagement ist zu treffen.
Der Vorschlag der
Gebührenordnung und Ermäßigungen wurden von den potenziellen Nutzern
wohlwollend entgegengenommen.
Die Verwaltung bat per
Fragebogen alle Nutzer um eine Entscheidung und Rückmeldung bis zum 15. Mai
2018, ob eine Anmietung für sie in Anbetracht käme und in welchem Umfang eine Anmietung
gewünscht ist (bzgl. Raumbelegungen und Zeitkontingente). Auch bei Mietabsagen
sind die Gründe mitzuteilen und für die Verwaltung für weitere Planungen von
großer Wichtigkeit.
Anhand der Mietwünsche kann
somit eine genauere Berechnung der jährlichen Mieteinnahmen erfolgen.
Auf Anlage 2 - Tabelle Mieteinnahmen
nach Nutzerabfrage (Änderungen
vorbehalten) wird verwiesen. Es gab bereits positive Rückmeldungen von Vereinen
und Organisationen. Andere fehlen hingegen noch. Der Salzstreuer sieht sich
aktuell definitiv nicht in den Räumlichkeiten des Begegnungszentrum Dorenkamp.
Der Grund ist die Organisation der Brotausgabe. Gespräch mit interessierten
Vereinen laufen. Aus diesem Grund sind die Angaben in der „Tabelle Mieteinnahmen
nach Nutzerabfrage“ zunächst vorläufig.
Anhand der aktuellen Berechnungen stehen ca. 7.198 € offen, die von der Verwaltung durch das Finanzierungsmodell
Variante 3 abgedeckt werden müssten.
Die Verwaltung schlägt für das Begegnungszentrum
Dorenkamp eine Defizitabdeckung in Höhe von bis zu 12.500 € vor. Diese
Defizitabdeckung entspricht der städtischen Förderung des Begegnungszentrum
Centro S. Antonio in Trägerschaft des Caritasverbandes Rheine (siehe Produkt
8102).
Einnahmen, welche über die
Abdeckung der Betriebskosten hinausgehen, sollen in erster Linie der
Öffentlichkeitsarbeit (Homepage, Flyer, etc.) des Begegnungszentrum Dorenkamp dienen.
Darüber hinaus könnten Neuanschaffungen für das Begegnungszentrum Dorenkamp in
gemeinsamer Abstimmung mit den Hauptmietern in den Hausversammlungen entschieden
werden.
Die Verwaltung schlägt dem
Sozialausschuss daher vor, dem vorläufigen Entwurf der Miet- und
Nutzungsordnung zuzustimmen und die Verwaltung zu beauftragen, diese weiter zu
konkretisieren und nach Vorberatung im Sozialausschuss für die Beschlussfassung
durch den Rat der Stadt Rheine vorzubereiten.
Des Weiteren schlägt die Verwaltung vor,
der Gebührenordnung in der vorgelegten Form unter folgenden Maßgaben
zuzustimmen:
Zu erwirtschaftende Betriebskosten: 22.500,00
€
Erwartete Mieteinnahmen
(vorläufig, Stand 24.05.18) 15.256,00
€
Defizit aktuell - 7.244,00 €
Eine Defizitabdeckung seitens der Stadt
Rheine erfolgt im Rahmen der ersten zwei Betriebsjahre in Trägerschaft des FB 8
in Höhe von maximal 12.500,00 €, was der Förderung des Betriebs der
interkulturellen Begegnungsstätte Centro S. Antonio entspricht.
Etwaige Mehreinnahmen aus der Vermietung
sollen zweckgebunden für den Betrieb des Begegnungszentrums verwendet werden.
Das Hausmanagement hat die Verwendung gegenüber den Nutzern nachzuweisen.
3.
Bauabschnitt 3
(Neubau)
Für den Bauabschnitt 3 besteht
derzeit aus sportfachlicher Sicht kein nachgewiesener Bedarf mehrerer Vereine.
Bis auf den Tanzsportclub 2000
e. V. hat sich kein weiterer Interessent für die Räumlichkeit/Nutzung einer
Mehrzweckhalle gemeldet. Die Räumlichkeiten, die im 1. und 2. Bauabschnitt
entstehen werden, decken den derzeitigen Bedarf ab, somit werden keine weiteren
Räume benötigt, sodass aktuell auf die Ausführung des 3. Bauabschnittes
verzichtet werden sollte.
Der Tanzsportclub 2000 e. V. hat
im Rahmen der Abfrage Nutzungsinteresse für unterschiedliche Räumlichkeiten,
die im 2. Bauabschnitt umgebaut werden, angemeldet. Auch dies zeigt deutlich,
dass ein Bedarf für den 3. Bauabschnitt derzeit nicht besteht.
Der Ausschuss für
Stadtentwicklung , Umwelt und Klimaschutz hat in seiner Sitzung am 13. September
2017 die Verwaltung beauftragt, zur weiteren Umsetzung der notwendigen
Maßnahmen im Bauabschnitt 2 (Aula) und für den Bauabschnitt 3 (Neubau) für die
zusätzlichen Fördermittel einen weiteren Förderantrag zu stellen.
Wegen des derzeit festgestellten
Bedarfs schlägt die Verwaltung vor, dass der
Sozialausschuss dem Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz
empfiehlt, für den 2. Bauabschnitt einem Förderantrag nach dem
Städtebauförderprogramm „Investitionspakt Soziale Integration im Quartier NRW
2018“ zuzustimmen. Dieses Städtebauförderprogramm sieht eine
90-%-Landesförderung vor.
4.
Weiteres
Verfahren:
Im Juni 2018 ist ein weiteres
Planungstreffen mit den Nutzern des Begegnungszentrums Dorenkamp geplant.
Thematisiert werden weitere Bausteine der Miet- und Nutzungsordnung (Leitbild,
Partizipation im Begegnungszentrum Dorenkamp etc.).
Anlagen:
Anlage 1: Miet- und
Nutzungsverordnung
Anlage 2: Tabelle
Mieteinnahmen nach Nutzerabfrage
Anlage 3: Grundriss
Begegnungszentrum Bauabschnitte 1 - 3