Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der
Jugendhilfeaussschuss beschließt:
- Die Trägerschaft für die neue Kita an der Ecke
Bergstr./Sandkampstr. wird an die AWO Unterbezirk Münsterland-Recklinghausen,
Clemensstr. 2-4 in 45699 Herten, vergeben. Die neue Kita soll zum
01.08.2019 ihren Betrieb aufnehmen und die Gruppenformen 2 x I, 1 x II und
1 x III anbieten.
- Zur Einrichtung und Ausstattung der neuen Kita
erhält die AWO Unterbezirk Münsterland-Recklinghausen vorbehaltlich der Beschlussfassung
zum Haushaltsplan 2019 einen Zuschuss von 262.500 €.
Begründung:
Vergabe der Trägerschaft
Alle im Jugendamtsbezirk Rheine tätigen Träger von
Kindertageseinrichtungen wurden mit Schreiben vom 5. März 2018 über Vergabe
einer neuen Trägerschaft informiert und gebeten, bei Interesse eine Bewerbung
bis zum 23. April 2018 einzureichen. Dieses Schreiben ging auch an auswärtige
Träger, die in der Vergangenheit um entsprechende Informationen gebeten hatten.
Gleichzeitig wurde in Presse und Internet die Vergabe dieser neuen Trägerschaft
bekannt gegeben, so dass grundsätzlich weitere bislang in Rheine nicht
vertretene Träger ihr Interesse hätten anzeigen können.
Um die Trägerschaft für diese neue Kindertageseinrichtung an der
Ecke Bergstr./ Sandkampstr. hat sich nur die AWO Unterbezirk Münsterland-Recklinghausen, Clemensstr.
2-4 in 45699 Herten, beworben.
Die AWO erfüllt
die gesetzlichen Voraussetzungen an eine Trägerschaft für eine Kindertageseinrichtung.
Auf die vom Jugendhilfeausschuss geforderten Kritereien ist die AWO mit ihrer
Bewerbung und deren Präsentation am 17. Mai 2018 im Jugendhilfeausschuss
ausführlich eingegangen. Zu dem akzeptiert die AWO die finanziellen
Rahmenbedingungen der Stadt Rheine.
Mit dem
Beschlussvorschlag, die Trägerschaft für neue Kindertageseinrichtung an der Ecke
Bergstr./Sandkampstr an die AWO zu vergeben, wird die AWO als Träger gestärkt. Die AWO betreibt bereits
seit mehr als 40 Jahren eine Kita im gleichen Stadtteil.
Investitionskostenzuschuss
Für die notwendige
Erstausstattung der Einrichtungen incl. Außenspielanlagen wird mit einer Ausstattungspauschale
von 3.500 € je Platz kalkuliert.
In der neuen
Kindertageseinrichtung sollen die Gruppenformen 2 x I, 1 x II und 1 x III angeboten werden,
so dass mit einer Ausstattungspauschale von 262.500 € (20 + 20 + 10 + 25
= 75 Kinder; 75 x 3.500- € = 262.500 €) kalkuliert werden
muss.
Ob die
262.500 € den Haushalt der Stadt Rheine in voller Höhe belasten oder ob es im
nächsten Jahr Fördermittel aus
Investitionsprogrammen des Bundes oder des Landes geben wird, ist noch offen.
Vorsorglich sollen im Haushaltsplanentwurf für 2019 die notwendigen Mittel
bereitgestellt werden.