Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Die Erschließungsanlagen Schorlemerstraße II, Storchenring,
Eisvogelweg und Am Eichenhain werden nach § 130 Baugesetzbuch zu einer
Erschließungseinheit zusammengefasst.
Begründung:
Die Erschließungsanlagen
·
Schorlemerstraße
II (von „Eschendorfer Aue“ bis zur südlichen Grenze BPlan Nr. 339 Ta Ost)
·
Storchenring
mit dem Stichweg Eisvogelweg
·
Am
Eichenhain
im Bereich der Bebauungspläne Nr. 339 „Eschendorfer
Aue Teilabschnitt Ost“ (339 Ta Ost) und „Eschendorfer Aue Teilabschnitt West“
(339 Ta West) sollen erstmalig endgültig hergestellt werden, sobald die von
ihnen erschlossenen Baugrundstücke überwiegend bebaut sind. Der Ausbau der
Straßen soll dann in einem nahen zeitlichen Zusammenhang erfolgen.
(Lageplan siehe Anlage, Erschließungseinheit /
Ablösegebiet Schorlemerstraße II = blau gekennzeichnet)
Die Stadt Rheine beabsichtigt für diese
Erschließungsanlagen Ablösevereinbarungen über die nach dem BauGB zu erhebenden
Erschließungsbeiträge mit den Grundstückserwerbern abzuschließen.
Nach der aktuellen Bauleitplanung werden von der
Schorlemerstraße II (= Hauptzug) in westliche und in östliche Richtung jeweils
von ihr abhängige „Nebenstraßen“ abzweigen. Die Schorlemerstraße II wird
erstmalig durch den Bebauungsplan Nr. 339 Ta Ost als „Straßenverkehrsfläche“
festgesetzt. Die Schorlemerstraße II ist nach ihrer Länge und Breite sowie der
Anzahl der durch sie erschlossenen Grundstücke eine selbständige
Erschließungsanlage.
Die erste Nebenstraße „Storchenring“ mit dem Stichweg
Eisvogelweg wird erstmalig durch den Bebauungsplan Nr. 339 Ta Ost als
„Straßenverkehrsfläche“ (verkehrsberuhigter Bereich) festgesetzt. Beim
Storchenring handelt es sich um eine ringförmige Straße die in östliche
Richtung von der Schorlemerstraße II abzweigt. Nach ca. 50 m teilt sich der
Storchenring rechtwinklig in zwei Richtungen und bildet im weiteren Verlauf ein
Rechteck. Der Stichweg Eisvogelweg zweigt wiederum in süd-östliche Richtung vom
Storchenring ab und endet in einem Wendehammer. Der Storchenring mit dem
Stichweg Eisvogelweg bildet aufgrund der Länge, des Verlaufs und der Anzahl der
erschlossenen Grundstücke eine selbständige Erschließungsanlage. Die Erschließungsanlage
hat außer der Zufahrt zur Schorlemerstraße keine weitere befahrbare Verbindung
zum öffentlichen Straßennetz. Sie ist damit von der Schorlemerstraße abhängig.
Die zweite Nebenstraße „Am Eichenhain“ wird
erstmalig durch den Bebauungsplan Nr. 339 Ta West als „Straßenverkehrsfläche“ (verkehrsberuhigter
Bereich) festgesetzt. Es handelt sich um eine bogenförmige Straße die in
westliche Richtung von der Schorlemerstraße abzweigt und ca. 175 m weiter
südlich wieder in sie einmündet. Die Erschließungsanlage Am Eichenhain hat außer
den beiden Zufahrten zur Schorlemerstraße II keine weitere befahrbare
Verbindung zum öffentlichen Straßennetz. Sie ist damit von der Schorlemerstraße
abhängig.
Es handelt sich hier um mehrere selbständige Anlagen,
die für die Erschließung der Grundstücke eine Einheit bilden und bei der die
Nebenstraßen funktional vom Hauptzug abhängig sind. Diese Voraussetzungen für
die Bildung einer Erschließungseinheit sind also erfüllt.
Die
Bildung einer Erschließungseinheit liegt in der Regel im Ermessen der Stadt;
allerdings reduziert sich dieses Ermessen auf Null, wenn der Beitragssatz des
Hauptzuges um mehr als ein Drittel des Beitragssatzes der Nebenstraßen höher
liegt. In solchen Fällen muss der Bauausschuss die Bildung einer
Erschließungseinheit beschließen (hierzu ergingen die Urteile des BVerwG Leipzig
vom 10.06.2009 und vom 30.01.2013).
Vorläufige Berechnungen vom 06.06.2018 für die einzelnen
Erschließungsanlagen:
Hauptzug (Schorlemerstraße II)
Geschätzter
Herstellungsaufwand = 684.000 € ./.10% Anteil Stadt Rheine
= 615.600 €
: 25.631,75 m² Abrechnungsfläche
= 24,02 €/m² Beitragssatz
Östliche Nebenstraße
(Storchenring
und Eisvogelweg)
Geschätzter
Herstellungsaufwand = 1.147.000 € ./.10% Anteil Stadt Rheine
= 1.032.300 €
: 51.582,50 m² Abrechnungsfläche
= 20,01 €/m² Beitragssatz
Der
Beitragssatz der östlichen Nebenstraße ist um ca. 4,01 €/m² niedriger als beim
Hauptzug. Der Hauptzug wird daher bei Bildung einer Erschließungseinheit entlastet.
Westliche Nebenstraße
(Am
Eichenhain)
Geschätzter
Herstellungsaufwand = 571.000 € ./.10% Anteil Stadt Rheine
= 513.900 €
: 35.380,50 m² Abrechnungsfläche
= 14,52 €/m² Beitragssatz
1/3 von 14,52 €/m² = 4,84 €/m²
Die
Höherbelastung des „Hauptzuges“ (24,02 €/m² - 14,52 €/m²) = 9,49 €/m² läge damit
bei mehr als einem Drittel des Beitragssatzes der westlichen Nebenstraße.
Nach dem vorliegenden Sachverhalt ist eine
Rechtspflicht zur gemeinsamen Ermittlung und Verteilung des beitragsfähigen
Erschließungsaufwandes der
Erschließungsanlagen Schorlemerstraße II, Storchenring, Eisvogelweg
und Am Eichenhain entstanden.
Nach der Zuständigkeitsordnung für den Rat und die
Ausschüsse der Stadt Rheine vom 01.07.2014 muss für eine
rechtmäßige Erhebung
der Erschließungsbeiträge der o. a. Beschluss durch den Bauausschuss
gefasst werden.
Anlagen:
Anlage 1: Übersichtsplan