Betreff
Umsetzung Rahmenplan Innenstadt -Maßnahme C 8.3 - Beleuchtungskonzept für private Fassaden (5943-008)
Vorlage
238/18
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

1.         Der Bauausschuss nimmt den durch das Büro Candela, Herford, erstellten „Leitfaden Fassadenbeleuchtung Rheine“ vom 05.06.2018 zur Kenntnis.

 

2.         Die Verwaltung wird beauftragt, diesen Leitfaden für die Beratung von Immobilieneigentümern in der Innenstadt (u. a. Teilprojekt E 2 des Rahmenplanes Innenstadt) zu verwenden und Anträge zur Fassadenbeleuchtung im Rahmen der Förderprogramme Fassadenprogramm (B 2) und Verfügungsfonds (B 9) auf Grundlage der in diesem Leitfaden festgelegten Vorgaben zu bewerten.


Begründung:

 

1. Anlass und Aufgabenstellung

Die Stadt Rheine hat im Zusammenhang mit der Umsetzung des Rahmenplanes Innenstadt in 2016 Planungsleistungen für die Erstellung eines Lichtraum- und Beleuchtungskonzeptes im öffentlichen Raum vergeben. Das daraufhin durch das Büro CANDELA Licht + Technik GmbH & Co. KG, Herford erstellte Konzept ist im November 2016 als Grundlage für die zukünftige Einbindung der Licht- und Beleuchtungsbelange in die Entwicklung der Innenstadt beschlossen worden. Erste Maßnahmen befinden sich bereits in der Umsetzung.

 

Im Hinblick auf eine möglichst abgestimmte Gesamtwirkung der Beleuchtung in der Innenstadt – sowohl im Abgleich der privaten mit den öffentlichen Maßnahmen als auch der privaten Maßnahmen untereinander – wurde nun, ergänzend zu o. g. Konzept, ebenfalls durch das Büro CANDELA ein „Leitfaden“ für die zukünftige Fassadenbeleuchtung in der Innenstadt erarbeitet.

 

 

2. Zielsetzungen des Leitfadens Fassadenbeleuchtung

Anders als das Licht- und Beleuchtungskonzept für den öffentlichen Raum, an dessen Vorgaben sich die Stadt für die zukünftige Innenstadtbeleuchtung durch Beschluss gebunden hat, können die Inhalte dieses Leitfadens zunächst „nur“ Empfehlungscharakter für die jeweiligen Immobilieneigentümer und ihre Fassaden haben.

 

Die Inhalte und Informationen des Leitfadens sollen eine fach- und sachgerechte Beratung von Immobilieneigentümern in der Innenstadt unterstützen. Dies soll insbesondere dem Handlungsfeld E des Rahmenplanes „Modernisierungsberatung“ und hier dem Teilprojekt E 2 „Beratungsangebote für Eigentümer“ zu Gute kommen.

 

Bindungswirkung soll der Leitfaden bei der Bewertung von Anträgen zu den Förderprogrammen des Rahmenplanes entfalten. Eine private Fassadenbeleuchtung ist grundsätzlich sowohl über das Fassadenprogramm (B 2 – als Bestandteil der Maßnahmen zur Fassadensanierung und –gestaltung) als auch über den Verfügungsfonds (B 9 – als Einzelmaßnahme) förderfähig, sofern sie den jeweiligen Zielsetzungen und Vorgaben der Förderung entspricht. Zu diesem Zweck hat der Leitfaden – neben Empfehlungen und Informationen – Vorgaben erarbeitet, die einzuhalten sind und im Zuge einer Beantragung von Fördermitteln vom Antragsteller nachgewiesen werden müssen.

 

 

3. Kernaussagen des Leitfadens

Der Leitfaden Fassadenbeleuchtung soll ein handhabbares Planungsinstrument für die Beratung und Bewertung von Fassadenbeleuchtungen in der Innenstadt von Rheine sein.

 

Als allgemeiner Leitfaden soll er zunächst der Beratung und Information von interessierten Immobilieneigentümern sein und sowohl die zuständigen Stellen der Stadtverwaltung als auch die privaten Immobilieneigentümer und ggf. die von ihnen beauftragten Fachleute dabei unterstützen, an einem qualitativ hochwertigen, gestalterisch ansprechenden und nachhaltig wirkenden „Nachtbild“ der Innenstadt mitzuwirken.

 

Zudem bietet der Leitfaden eine klare, nachvollziehbare Beurteilungsgrundlage für die Bewertung von Förderanträgen nach den kommunalen Förderprogrammen. Die jeweils zuständigen Stellen – im Falle des Fassadenprogramms der Produktbereich Stadtplanung (5.10), im Falle des Verfügungsfonds die EWG (und folgend der Verfügungsfondsbeirat) – können die Inhalte auf dieser Grundlage bereits im Zuge der vorgeschalteten Beratung nutzen und dann als Entscheidungsgrundlage für die Bewilligung verwenden.

Entsprechend sind die Informationen in Bezug auf die Förderung im Leitfaden nach Vorgaben (blau - für eine Förderfähigkeit einzuhalten), Empfehlungen (grün- mit lediglich Hinweis- oder Informationscharakter) und Ausschlusskriterien (rot – nicht förderfähig) gegliedert.

 

Die jeweiligen Inhalte sind dezidiert in dem als Anlage 1 beigefügten Leitfaden aufgeführt und erläutert. Auf diesen wird verwiesen. Folgende Inhalte werden dargestellt:

 

  • Empfehlungen für die gezielte Verwendung von Lichtfarben im Abgleich mit dem öffentlichen Lichtraum- und Beleuchtungskonzept
  • Empfehlungen und Ausschlusskriterien für die Anordnung von Leuchten an der Fassade
  • Empfehlungen und Ausschlusskriterien bezüglich der Leuchtenarten und  -standorte (mit Hinweis von Einzelfallregelungen las Ausnahmetatbestände)
  • Angaben (und Ausschlusskriterien) bezüglich der Abgrenzung zwischen Architekturbeleuchtung (grundsätzlich förderfähig) und Werbebeleuchtung (grundsätzlich nicht förderfähig)
  • Vorgaben und Empfehlungen hinsichtlich der Qualität der eingesetzten Produkte (Schutzart, Lebensdauer und Farbwiedergabe)
  • Empfehlungen im Abgleich mit der baulichen Umgebung (Bau-/Leuchtdichte, Material und Farbe Oberflächen, Baustoffe)
  • Hinweise zum Thema Lichtverschmutzung und zu den Einschaltzeiten

 

Zum Abschluss sind die o. g. Inhalte themenbezogen noch einmal tabellarisch zusammengefasst. Schließlich wird dargestellt, welche Unterlagen für eine Beurteilung vorzulegen sind und welche Fragen bei einer Prüfung der vorgelegten Unterlagen zu klären sind.

 

 

4.       Betrachtung von ausgewählten Fassaden in der Rheiner Innenstadt

Als Anhang zum Leitfaden hat das Büro Candela in Abstimmung mit der Stadt beispielhaft Fassaden in der Innenstadt im Hinblick auf ihre jeweiligen Möglichkeiten hinsichtlich einer ausgewogenen, gestalterisch hochwertigen Fassadenbeleuchtung untersucht.

 

Die dargestellten Beispiele sind aufgrund ihrer Lage in der Stadt, ihrer besonderen Fassadenstruktur oder aufgrund ihres Umfeldes ausgewählt worden.

Zum einen verdeutlichen sie die Möglichkeiten einer Optimierung von Fassadenbeleuchtungen, zum anderen ermöglichen sie auch – z. B. im Zusammenhang mit dem Fassadenprogramm oder der Modernisierungsberatung – eine aktive Ansprache der Eigentümer durch die Stadt.

 

Die Beispiele sind dieser Vorlage als Anlage 2 beigefügt.

 

 

5. Beschlussvorschlag und weiteres Vorgehen

Die Verwaltung empfiehlt, den Leitfaden zur Kenntnis zu nehmen und zu beschließen, dass seine Inhalte Grundlage für die zukünftige Beurteilung von Anträgen der kommunalen Förderprogramme zum Fassadenprogramm und Verfügungsfonds werden.

 

Mit entsprechendem Beschluss wird der Leitfaden Bestandteil der Beratungsunterlagen der Stadt hinsichtlich der Fassadenbeleuchtung. Es ist vorgesehen, den Leitfaden dann auch über die städtische Internetseite und hier innerhalb des Gliederungspunktes „Rahmenplan Innenstadt“ für alle Bürgerinnen und Bürger zugänglich zu machen.

 

Die Inhalte des Leitfaden sollen zudem in der Beratung von Immobilieneigentümern – sei es die allgemeine Beratung oder die konkrete Vorbereitung von Förderanträgen – aktiv eingebracht werden.

 

 


Anlagen:

 

Anlage 1:         Leitfaden Fassadenbeleuchtung Stadt Rheine, Studio Candela

 

Anlage 2:         Leitfaden Fassadenlicht Stadt Rheine - Betrachtung von ausgewählten
                        Fassaden, Studio Candela