Beschlussvorschlag/Empfehlung:
1. Der Bauausschuss nimmt den
durch das Büro Candela, Herford, erstellten „Leitfaden Fassadenbeleuchtung
Rheine“ vom 05.06.2018 zur Kenntnis.
2. Die Verwaltung wird
beauftragt, diesen Leitfaden für die Beratung von Immobilieneigentümern in der
Innenstadt (u. a. Teilprojekt E 2 des Rahmenplanes Innenstadt) zu verwenden und
Anträge zur Fassadenbeleuchtung im Rahmen der Förderprogramme Fassadenprogramm
(B 2) und Verfügungsfonds (B 9) auf Grundlage der in diesem Leitfaden festgelegten
Vorgaben zu bewerten.
Begründung:
1. Anlass und Aufgabenstellung
Die Stadt Rheine hat im
Zusammenhang mit der Umsetzung des Rahmenplanes Innenstadt in 2016
Planungsleistungen für die Erstellung eines Lichtraum- und
Beleuchtungskonzeptes im öffentlichen Raum vergeben. Das daraufhin durch das
Büro CANDELA Licht + Technik GmbH & Co. KG, Herford erstellte Konzept ist
im November 2016 als Grundlage für die zukünftige Einbindung der Licht- und
Beleuchtungsbelange in die Entwicklung der Innenstadt beschlossen worden. Erste
Maßnahmen befinden sich bereits in der Umsetzung.
Im Hinblick auf eine
möglichst abgestimmte Gesamtwirkung der Beleuchtung in der Innenstadt – sowohl
im Abgleich der privaten mit den öffentlichen Maßnahmen als auch der privaten
Maßnahmen untereinander – wurde nun, ergänzend zu o. g. Konzept, ebenfalls durch
das Büro CANDELA ein „Leitfaden“ für die zukünftige Fassadenbeleuchtung in der
Innenstadt erarbeitet.
2. Zielsetzungen des Leitfadens Fassadenbeleuchtung
Anders als das Licht- und
Beleuchtungskonzept für den öffentlichen Raum, an dessen Vorgaben sich die Stadt
für die zukünftige Innenstadtbeleuchtung durch Beschluss gebunden hat, können
die Inhalte dieses Leitfadens zunächst „nur“ Empfehlungscharakter für die
jeweiligen Immobilieneigentümer und ihre Fassaden haben.
Die Inhalte und
Informationen des Leitfadens sollen eine fach- und sachgerechte Beratung von
Immobilieneigentümern in der Innenstadt unterstützen. Dies soll insbesondere
dem Handlungsfeld E des Rahmenplanes „Modernisierungsberatung“ und hier dem
Teilprojekt E 2 „Beratungsangebote für Eigentümer“ zu Gute kommen.
Bindungswirkung soll der
Leitfaden bei der Bewertung von Anträgen zu den Förderprogrammen des
Rahmenplanes entfalten. Eine private Fassadenbeleuchtung ist grundsätzlich
sowohl über das Fassadenprogramm (B 2 – als Bestandteil der Maßnahmen zur
Fassadensanierung und –gestaltung) als auch über den Verfügungsfonds (B 9 – als
Einzelmaßnahme) förderfähig, sofern sie den jeweiligen Zielsetzungen und
Vorgaben der Förderung entspricht. Zu diesem Zweck hat der Leitfaden – neben
Empfehlungen und Informationen – Vorgaben erarbeitet, die einzuhalten sind und im
Zuge einer Beantragung von Fördermitteln vom Antragsteller nachgewiesen werden
müssen.
3. Kernaussagen des Leitfadens
Der Leitfaden
Fassadenbeleuchtung soll ein handhabbares Planungsinstrument für die Beratung
und Bewertung von Fassadenbeleuchtungen in der Innenstadt von Rheine sein.
Als allgemeiner Leitfaden
soll er zunächst der Beratung und Information von interessierten Immobilieneigentümern
sein und sowohl die zuständigen Stellen der Stadtverwaltung als auch die
privaten Immobilieneigentümer und ggf. die von ihnen beauftragten Fachleute
dabei unterstützen, an einem qualitativ hochwertigen, gestalterisch
ansprechenden und nachhaltig wirkenden „Nachtbild“ der Innenstadt mitzuwirken.
Zudem bietet der
Leitfaden eine klare, nachvollziehbare Beurteilungsgrundlage für die Bewertung
von Förderanträgen nach den kommunalen Förderprogrammen. Die jeweils
zuständigen Stellen – im Falle des Fassadenprogramms der Produktbereich
Stadtplanung (5.10), im Falle des Verfügungsfonds die EWG (und folgend der
Verfügungsfondsbeirat) – können die Inhalte auf dieser Grundlage bereits im
Zuge der vorgeschalteten Beratung nutzen und dann als Entscheidungsgrundlage
für die Bewilligung verwenden.
Entsprechend sind die Informationen
in Bezug auf die Förderung im Leitfaden nach Vorgaben (blau - für eine
Förderfähigkeit einzuhalten), Empfehlungen (grün- mit lediglich Hinweis- oder
Informationscharakter) und Ausschlusskriterien (rot – nicht förderfähig)
gegliedert.
Die jeweiligen Inhalte
sind dezidiert in dem als Anlage 1 beigefügten Leitfaden aufgeführt und
erläutert. Auf diesen wird verwiesen. Folgende Inhalte werden dargestellt:
- Empfehlungen für die gezielte Verwendung von Lichtfarben im
Abgleich mit dem öffentlichen Lichtraum- und Beleuchtungskonzept
- Empfehlungen und Ausschlusskriterien für die Anordnung von
Leuchten an der Fassade
- Empfehlungen und Ausschlusskriterien bezüglich der Leuchtenarten
und -standorte (mit Hinweis von
Einzelfallregelungen las Ausnahmetatbestände)
- Angaben (und Ausschlusskriterien) bezüglich der Abgrenzung
zwischen Architekturbeleuchtung (grundsätzlich förderfähig) und
Werbebeleuchtung (grundsätzlich nicht förderfähig)
- Vorgaben und Empfehlungen hinsichtlich der Qualität der eingesetzten
Produkte (Schutzart, Lebensdauer und Farbwiedergabe)
- Empfehlungen im Abgleich mit der baulichen Umgebung
(Bau-/Leuchtdichte, Material und Farbe Oberflächen, Baustoffe)
- Hinweise zum Thema Lichtverschmutzung und zu den Einschaltzeiten
Zum Abschluss sind die o.
g. Inhalte themenbezogen noch einmal tabellarisch zusammengefasst. Schließlich
wird dargestellt, welche Unterlagen für eine Beurteilung vorzulegen sind und
welche Fragen bei einer Prüfung der vorgelegten Unterlagen zu klären sind.
4. Betrachtung
von ausgewählten Fassaden in der Rheiner Innenstadt
Als Anhang zum Leitfaden
hat das Büro Candela in Abstimmung mit der Stadt beispielhaft Fassaden in der
Innenstadt im Hinblick auf ihre jeweiligen Möglichkeiten hinsichtlich einer
ausgewogenen, gestalterisch hochwertigen Fassadenbeleuchtung untersucht.
Die dargestellten
Beispiele sind aufgrund ihrer Lage in der Stadt, ihrer besonderen Fassadenstruktur
oder aufgrund ihres Umfeldes ausgewählt worden.
Zum einen verdeutlichen
sie die Möglichkeiten einer Optimierung von Fassadenbeleuchtungen, zum anderen
ermöglichen sie auch – z. B. im Zusammenhang mit dem Fassadenprogramm oder der
Modernisierungsberatung – eine aktive Ansprache der Eigentümer durch die Stadt.
Die Beispiele sind dieser
Vorlage als Anlage 2 beigefügt.
5. Beschlussvorschlag und weiteres Vorgehen
Die Verwaltung empfiehlt,
den Leitfaden zur Kenntnis zu nehmen und zu beschließen, dass seine Inhalte
Grundlage für die zukünftige Beurteilung von Anträgen der kommunalen Förderprogramme
zum Fassadenprogramm und Verfügungsfonds werden.
Mit entsprechendem
Beschluss wird der Leitfaden Bestandteil der Beratungsunterlagen der Stadt
hinsichtlich der Fassadenbeleuchtung. Es ist vorgesehen, den Leitfaden dann
auch über die städtische Internetseite und hier innerhalb des
Gliederungspunktes „Rahmenplan Innenstadt“ für alle Bürgerinnen und Bürger
zugänglich zu machen.
Die Inhalte des Leitfaden
sollen zudem in der Beratung von Immobilieneigentümern – sei es die allgemeine
Beratung oder die konkrete Vorbereitung von Förderanträgen – aktiv eingebracht
werden.
Anlagen:
Anlage 1: Leitfaden Fassadenbeleuchtung Stadt
Rheine, Studio Candela
Anlage 2: Leitfaden Fassadenlicht Stadt Rheine - Betrachtung
von ausgewählten
Fassaden, Studio
Candela