Betreff
Beratung Stellenplan 2007 Fachbereich 3 - Recht und Ordnung
Vorlage
084/07
Aktenzeichen
III - Fb 3 - ho
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

 

Der Haupt- Und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Rheine den als Anlage beigefügten Stellenplan des Fachbereiches 3 – Recht und Ordnung (mit folgenden Änderungen) in den endgültigen Stellenplan zu übernehmen:

 

 


Begründung:

 

1.   Stellenplan

 

1.1.       Beratungsverfahren

               In der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 24.10.2006 wurden die Eckwerte für den Gesamtstellenplan 2007 der Stadt Rheine festgelegt. Für den Fachbereich 3 – Recht und Ordnung gilt daher der als Anlage 1 beigefügten Teilstellenplan als Eckwert. Überschreitungen dieser Eckwerte (Stellenausweitungen) bedürfen der Bestätigung durch den Haupt- und Finanzausschuss im Rahmen der allgemeinen Eckda­tenüberprüfung zum Haushaltplan am 13.02.2007.

 

1.2.       Eckwertebeschluss gem. HFA-Vorlage 437/06 vom 24.10.2006

               In den Eckwertebeschluss für den Fachbereich Recht und Ordnung wurden alle Stellenplanänderungen des Jahres 2006 eingearbeitet.

 

               Im Einzelnen sind das folgende Änderungen:

              

Stellenausweitungen

Lfd. Nr.

Kurzbezeichnung der Stelle

Stellenanteil

Wert

1

Ordnungsangelegenheiten, Gaststätten

+ 0,15

A 11

 

Summe

 

 

 

               Begründungen zu den Stellenausweitungen:

Die Stellenausweitung war aufgrund eines gesetzlichen Rückkehranspruches einer Mitarbeiterin erforderlich.

Die Differenz zwischen dem Soll und der Ist-Besetzung am 30.06.2006 ist durch Änderungen bei Elternteilzeitansprüchen einiger Mitarbeiter entstanden.

 

 

 

1.3.       Stellenpläne 2008 ff.

 

2008 beenden 4 Feuerwehrmannanwärter/ -innen ihre Ausbildung. Um den gesetzlichen Unfallverhütungsvorschriften zu genügen und die im Entwurf des Brandschutzbedarfsplanes vorgesehene Stärke zu erreichen, ist bei der Feuerwehr eine Einrichtung von 4 Stellen des Wertes A 07 ab dem Haushaltsjahr 2008 erforderlich.