Betreff
Parkleuchten 2020 in Rheine
Vorlage
270/18
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Kulturausschuss nimmt die Ausführungen zum Veranstaltungsprojekt Parkleuchten 2020 zustimmend zur Kenntnis.


Begründung:

 

Die Veranstaltung Parkleuchten ist eine bekannte und gut eingeführte Veranstaltungsreihe des Kreises Steinfurt. Eine der ersten Veranstaltungen aus dieser Reihe wurde in Bentlage durchgeführt, seitdem wurde die Idee konsequent fortentwickelt. Traditionell findet Parkleuchten am letzten Wochenende der Sommerferien NRW statt. In den ungeraden Jahren gibt es ein kleines Parkleuchten, in den geraden Kalenderjahren ein großes Parkleuchten. Kennzeichnend für das große Parkleuchten ist insbesondere, dass hier historische Stadträume (Metelen, Bevergern) oder prägnante Parkareale (Bagno, Stadtgarten Ochtrup) durch künstlerische Lichtinstallationen illuminiert werden. Die Besucher werden bei diesem Projekt auf einem inszenierten Weg durch den ausgewählten Raum geführt. Mittelpunkt der Inszenierung ist ein besonderer Ort, der mit besonders aufwendigen Licht-, Ton- und Videoinstallationen sowie pyrotechnischen Effekten in Szene gesetzt wird.

 

Für 2020 ist die Stadt Rheine an den Kreis Steinfurt herangetreten mit der Bitte, dieses Parkleuchten veranstalten zu dürfen. Der Kreis Steinfurt sowie die künstlerische Planungs-/Beratungsfirma haben diesen Wunsch begrüßt und ihre Unterstützung signalisiert. Der Kreis wies in diesem Zusammenhang auch auf die entstehenden Kosten hin, da ein besonderer technischer Aufwand zu betreiben ist. Die Erfahrungen der letzten Veranstaltungen haben gezeigt, dass dieser Aufwand mit ca. 50.000 € zu beziffern ist. Bisher konnten diese Ausgaben jeweils hälftig durch Sponsoren und Eintrittsgelder refinanziert werden. Dieses Finanzierungsmodell sollte auf Wunsch des Kreises auch im Hinblick auf zukünftige Spielorte beibehalten werden. Gleichwohl muss die aufführende Kommune etwaige Unterdeckung/Einnahmedefizite durch die Bereitstellung von Haushaltmitteln absichern.

 

In einem ersten Schritt gilt es, einen geeigneten Veranstaltungsraum im Stadtgebiet auszuwählen. Dieser Raum sollte bestimmte Anforderungen erfüllen. Aus Sicht der Verwaltung gehören hierzu:

  • Ausreichend Parkmöglichkeiten (Parkleuchten ist auch überregional etabliert),
  • Erreichbarkeit des Ortes (kurze Wege zwischen Parkraum und Veranstaltungsraum),
  • Absperrbarkeit (um Eintrittsgelder zu erzielen),
  • Möglichkeit einer künstlerischen/technischen Ideenumsetzung.

 

Als mögliche Spielorte kommen in Rheine der Stadtpark (der Stadtparkverein hat sein Interesse an dieser Veranstaltung sowohl bei der Stadt als auch beim Kreis bekundet), das Areal der Dionyskirche mit Teilen der Innenstadt (hier hatte die Kirchengemeinde St. Dionys grundsätzliches Interesse angemeldet), der Walshagenpark (hier hat der Walshagenparkverein sein Interesse angemeldet) und Bentlage in Frage. Eine Einzelbetrachtung dieser Spielorte in Bezug auf die vorgenannten Kriterien 1-3 führt zu der ersten „groben“ Bewertung:

 

  1. Stadtpark: gute Parkmöglichkeiten am Jahnstadion, Freibad und auf dem Emstorplatz,
    Parkmöglichkeiten liegen unmittelbar am Stadtpark,
    Absperrung mit wenig Aufwand möglich, da weitestgehend durch Zäune bzw. Hemelter Bach eingefasst.
  2. Dionyskirche/Innenstadt: Parkmöglichkeiten in Parkhäusern,
    Parkhäuser liegen im Nahbereich der Innenstadt,
    hoher Absperraufwand um alle Zugänge in der Innenstadt zu schließen.
  3. Walshagenpark: nur wenig Parkraum am Bürgerhof, Parken nur auf den anliegenden Straßen oder auf weiter entfernten anzumietenden Flächen,
    weite Wege von möglichen Parkplätzen, mögliche Anliegerkonflikte,
    hoher Absperraufwand, da keinerlei Umzäunung vorhanden.
  4. Bentlage: gute Parkmöglichkeiten am Zoo/Salinenpark,
    Salinenpark als VA-Raum nah, Bentlage etwas weiter, aber Pendelbus möglich,
    im Salinenpark hoher Absperraufwand, am Kloster einfacher.
    Hinweis: in Bentlage fand Parkleuchten bereits statt.

 

Die vorgenannte Reihenfolge stellt nach Meinung der Verwaltung nur eine vorläufige Priorisierung, ohne Bewertung einer künstlerisch/technischen Machbarkeit, dar.

 

Im Hinblick auf dieses künstlerisch/technische Kriterium ist eine Begehung der potenziellen Spielorte mit dem technischen und künstlerischen Leiter von Parkleuchten erforderlich. Dies soll nach der Durchführung von Parkleuchten 2018 erfolgen. Die Ergebnisse der Begehung und Bewertung der Spielorte sollen dann in der Kulturausschusssitzung am 28.11.2018 vorgestellt werden, um einen Beschluss zur Durchführung und zu einem Spielort treffen.

 

Die finanzielle Darstellung des Projektes Parkleuchten 2020 muss im Haushaltsplan 2020 erfolgen. Hierbei sind sowohl die Ausgaben (Beauftragung einer künstlerischen Leitung und Planung, Beauftragung und Herstellung der technischen Anforderungen) als auch die Einnahmen (Sponsoring, Eintrittsgelder) zu veranschlagen. Etwaige Defizite müssten durch Aufstockung des Budgets oder Umschichtung von Haushaltsmitteln gedeckt werden.

 

Die Mitglieder des Kulturausschusses können sich einen persönlichen Eindruck von Parkleuchten 2018 vom 24.08. bis 26.08.2018 im Stadtgarten Ochtrup machen. Von Seiten des Kreises Steinfurt wurde hierfür Freitag, 24.08.2018 vorgeschlagen. Der künstlerische Leiter von Parkleuchten 2018 Uwe Kiewitt wird sich bei dieser Gelegenheit den Ausschussmitgliedern vorstellen und das Projekt Parkleuchten erläutern.