Betreff
Gestaltung von Kreisverkehren - Antrag der Fraktionen CDU und Bündnis 90/Die Grünen
Vorlage
272/18
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Kulturausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung Planungen zur

  • Gestaltung von Kreisverkehren im Rahmen der gärtnerischen Unterhaltung (vgl. Ziff. 1 der Begründung),
  • Gestaltung von Kreisverkehren im Rahmen von Um- oder Neubaumaßnahmen (vgl. Ziff. 2 der Begründung),
  • Aufwertung der nach Partnerstädten benannten Plätze in der Innenstadt (vgl. Ziff. 4 der Begründung),

im Kulturausschuss vorzustellen.


Begründung:

 

Auf den gemeinsamen Antrag der CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 18.12.2017 wird verwiesen.

 

Die Fraktionen regen an, bei der Gestaltung der in Kreisverkehren liegenden Grünanlagen die Themen Städtepartnerschaft und Partnerstädte aufzugreifen. Die Umsetzung dieses Antrages führt zu einer gärtnerisch-landschaftspflegerischen Baumaßnahme oder einer Maßnahme als Teil des Straßenbaus. Für die Umsetzung wären somit die Technischen Betriebe zuständig. Gleichwohl kann der Kulturausschuss im Rahmen seiner Zuständigkeit Kriterien und Themen vorgeben, die bei einer späteren baulichen Umsetzung Anwendung finden sollten.

 

1.    Gestaltung von Kreisverkehren im Rahmen der gärtnerischen Unterhaltung

Grundsätzlich bedürfen die in den Kreisverkehren vorhandenen Grünanlagen einer regelmäßigen gärtnerischen Bepflanzung und Unterhaltung. Soweit Kreisverkehre noch nicht thematisch belegt sind, spricht aus Sicht der Verwaltung nichts dagegen, die Kreisverkehre im Rahmen der regelmäßigen gärtnerischen Unterhaltung einer Partnerstadt zu widmen. Dies kann z.B. durch Blumenpflanzungen die das Stadtwappen der Partnerstädte abbilden erfolgen. Auch könnten bereits vorhandene Skulpturen aus Partnerstädten von ihren bisherigen Standorten umgesetzt werden.  Entsprechende Ideen könnten von der Abteilung Grünflächenunterhaltung der TBR ausgearbeitet werden. Soweit eine Umsetzung ohne Mehrkosten im Rahmen der Routine-Unterhaltungsmaßnahmen möglich ist, bedarf es hierzu auch keiner besonderen politischen Beschlussfassung. Sie wäre vielmehr kurzfristig in vorhandenen Kreisverkehren möglich. Dies schließt nicht aus, dass mögliche Gestaltungskonzepte und Bepflanzungsideen durch die Grünflächenunterhaltung im Kulturausschuss vorgestellt werden.

 

2.    Gestaltung von Kreisverkehren im Rahmen von Um- oder Neubaumaßnahmen

In diesen Fällen erfolgt die Maßnahme als Teil einer Straßenbaumaßnahme. Welche Baumaßnahmen geplant sind, ist derzeit nicht bekannt. Die Beschlussfassung über die im Rahmen der Bauplanung formulierten Herstellungsmerkmale liegt in der Zuständigkeit des Bauausschusses. Gleichwohl sollte der Kulturausschuss als Ausschuss für Gestaltungsfragen über geplante Bau- und Gestaltungsmaßnahmen informiert werden. Hierzu könnte ein entsprechender Beschluss gefasst werden. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn wie im Antrag vorgeschlagen, die von Bürgern der Stadt Trakai der Stadt Rheine geschenkten Stele von ihrem jetzigen Standort im Stadtpark an einen anderen Ort versetzt werden soll.

 

3.    Benennung von Kreisverkehren nach Partnerstädten

Das Recht zur Benennung von Straßen, Wegen und Plätze (im folgenden Flächen) liegt grundsätzlich beim Eigentümer der jeweiligen Flächen. Bei öffentlichen Straßen ist dies in der Regel die Stadt. Sie übt dieses Recht durch die Vergabe von „Straßennamen“ aus, die auch Eingang in amtliche Verzeichnisse und Pläne finden. Neben diesen amtlichen Namen gibt es auch nichtamtliche Namen, die sich durch den üblichen Sprachgebrauch entwickeln oder bei Privatflächen von den jeweiligen Grundstückseigentümern verwendet werden. Für die Benennung von Flächen, die auch in amtliche Pläne aufgenommen werden, haben sich außerdem einige Anwendungsgrundsätze entwickelt. Die sind zum Beispiel:

 

  • Die Dauerhaftigkeit des verwendeten Namens (Namenswechsel sind eher selten).
  • Die Eindeutigkeit (zur Vermeidung von Verwechselungen sind sollte es nicht ähnliche oder gleiche Namen mehrfach in einer Stadt geben; z.b. Meyerstraße und Meiereistraße)
  • Die Grundwortanalogie, z.B. an einer Allee stehen auch Bäume, eine Uferstraße liegt an einem Ufer.
  • Die Richtungsweisung (z.B. Osnabrücker Straße, Elter Straße, Salzbergener Straßen u.ä.).
  • Straßennamen sollen aber auch Identitäten und gesellschaftliche Entwicklungen widerspiegeln.

 

Vor diesem Hintergrund könnten natürlich auch Kreisverkehre nach Partnerstädten amtlich benannt werden. Allerdings sollte bedacht werden, dass die Stadt Rheine bereits vor Jahren jeder Partnerstadt eine Fläche innerhalb der Fußgängerzone in der Innenstadt gewidmet hat. Es gibt somit bereits den Borneplatz, den Bernburgplatz, den Trakaiplatz und den Leiriaplatz. Deshalb sollte zur Vermeidung von Verwechselungen von einer Benennung von Kreisverkehren Abstand genommen werden, da dann zwei Flächen mit ähnlichen Namen vorhanden wären.

 

4.    Weitere Maßnahmen mit denen auf Partnerstädte hingewiesen wird/werden kann

Bereits jetzt setzt das Pressereferat eine Anregung um, mit der an den Orteingängen der Stadt auf die bestehenden Städtepartnerschaften hingewiesen wird. In Abstimmung mit dem Partnerschaftsverein werden derzeit Hinweisschilder gestaltet und beschafft, die im Laufe dieses Jahres an den Hauptstraßen in der Nähe der Orteingangstafeln aufgestellt werden um auf die bestehenden Städtepartnerschaften hinzuweisen. Die Verwaltung hat des Weiteren diesen Antrag zu den Kreisverkehren mit dem Vorstand des Städtepartnerschaftsverein Rheine erörtert. Der Vorsitzende, Herr Clemens Schöpker erläuterte im Gespräch, dass der Verein Initiativen zur Förderung des Partnerschaftsgedankens begrüßt. Allerdings wies auch Herr Schöpker darauf hin, dass in der Innenstadt Plätze nach den Partnerstädten benannt seien. Deshalb wäre es wünschenswert, diese vorhandenen Plätze durch geeignete baulichen Maßnahmen im Stadtbild aufzuwerten. Hierzu bietet die Umsetzung des Rahmenplans Innenstadt unter Umständen die geeigneten Möglichkeiten.

 

 


Anlagen:

 

Anlage 1: Antrag der Fraktionen CDU und Bündnis 90 / Die Grünen