Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Kulturausschuss nimmt
die Ausführungen zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung Planungen zur
- Gestaltung von Kreisverkehren im Rahmen der gärtnerischen
Unterhaltung (vgl. Ziff. 1 der Begründung),
- Gestaltung von Kreisverkehren im Rahmen von Um- oder
Neubaumaßnahmen (vgl. Ziff. 2 der Begründung),
- Aufwertung der nach Partnerstädten benannten Plätze in der
Innenstadt (vgl. Ziff. 4 der Begründung),
im Kulturausschuss
vorzustellen.
Begründung:
Auf den gemeinsamen Antrag
der CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 18.12.2017 wird
verwiesen.
Die Fraktionen regen an, bei
der Gestaltung der in Kreisverkehren liegenden Grünanlagen die Themen
Städtepartnerschaft und Partnerstädte aufzugreifen. Die Umsetzung dieses
Antrages führt zu einer gärtnerisch-landschaftspflegerischen Baumaßnahme oder
einer Maßnahme als Teil des Straßenbaus. Für die Umsetzung wären somit die
Technischen Betriebe zuständig. Gleichwohl kann der Kulturausschuss im Rahmen
seiner Zuständigkeit Kriterien und Themen vorgeben, die bei einer späteren
baulichen Umsetzung Anwendung finden sollten.
1.
Gestaltung von
Kreisverkehren im Rahmen der gärtnerischen Unterhaltung
Grundsätzlich bedürfen die
in den Kreisverkehren vorhandenen Grünanlagen einer regelmäßigen gärtnerischen
Bepflanzung und Unterhaltung. Soweit Kreisverkehre noch nicht thematisch belegt
sind, spricht aus Sicht der Verwaltung nichts dagegen, die Kreisverkehre im
Rahmen der regelmäßigen gärtnerischen Unterhaltung einer Partnerstadt zu
widmen. Dies kann z.B. durch Blumenpflanzungen die das Stadtwappen der
Partnerstädte abbilden erfolgen. Auch könnten bereits vorhandene Skulpturen aus
Partnerstädten von ihren bisherigen Standorten umgesetzt werden. Entsprechende Ideen könnten von der Abteilung
Grünflächenunterhaltung der TBR ausgearbeitet werden. Soweit eine Umsetzung
ohne Mehrkosten im Rahmen der Routine-Unterhaltungsmaßnahmen möglich ist,
bedarf es hierzu auch keiner besonderen politischen Beschlussfassung. Sie wäre
vielmehr kurzfristig in vorhandenen Kreisverkehren möglich. Dies schließt nicht
aus, dass mögliche Gestaltungskonzepte und Bepflanzungsideen durch die Grünflächenunterhaltung
im Kulturausschuss vorgestellt werden.
2.
Gestaltung von Kreisverkehren
im Rahmen von Um- oder Neubaumaßnahmen
In diesen Fällen erfolgt
die Maßnahme als Teil einer Straßenbaumaßnahme. Welche Baumaßnahmen geplant
sind, ist derzeit nicht bekannt. Die Beschlussfassung über die im Rahmen der
Bauplanung formulierten Herstellungsmerkmale liegt in der Zuständigkeit des
Bauausschusses. Gleichwohl sollte der Kulturausschuss als Ausschuss für
Gestaltungsfragen über geplante Bau- und Gestaltungsmaßnahmen informiert
werden. Hierzu könnte ein entsprechender Beschluss gefasst werden. Dies ist
insbesondere dann der Fall, wenn wie im Antrag vorgeschlagen, die von Bürgern
der Stadt Trakai der Stadt Rheine geschenkten Stele von ihrem jetzigen Standort
im Stadtpark an einen anderen Ort versetzt werden soll.
3.
Benennung von Kreisverkehren
nach Partnerstädten
Das Recht zur Benennung
von Straßen, Wegen und Plätze (im folgenden Flächen) liegt grundsätzlich beim
Eigentümer der jeweiligen Flächen. Bei öffentlichen Straßen ist dies in der
Regel die Stadt. Sie übt dieses Recht durch die Vergabe von „Straßennamen“ aus,
die auch Eingang in amtliche Verzeichnisse und Pläne finden. Neben diesen
amtlichen Namen gibt es auch nichtamtliche Namen, die sich durch den üblichen
Sprachgebrauch entwickeln oder bei Privatflächen von den jeweiligen
Grundstückseigentümern verwendet werden. Für die Benennung von Flächen, die
auch in amtliche Pläne aufgenommen werden, haben sich außerdem einige Anwendungsgrundsätze
entwickelt. Die sind zum Beispiel:
- Die Dauerhaftigkeit des verwendeten Namens (Namenswechsel
sind eher selten).
- Die Eindeutigkeit (zur Vermeidung von
Verwechselungen sind sollte es nicht ähnliche oder gleiche Namen mehrfach
in einer Stadt geben; z.b. Meyerstraße und Meiereistraße)
- Die Grundwortanalogie, z.B. an einer Allee
stehen auch Bäume, eine Uferstraße liegt an einem Ufer.
- Die Richtungsweisung (z.B. Osnabrücker Straße,
Elter Straße, Salzbergener Straßen u.ä.).
- Straßennamen sollen aber auch Identitäten und
gesellschaftliche Entwicklungen widerspiegeln.
Vor diesem Hintergrund
könnten natürlich auch Kreisverkehre nach Partnerstädten amtlich benannt werden.
Allerdings sollte bedacht werden, dass die Stadt Rheine bereits vor Jahren jeder
Partnerstadt eine Fläche innerhalb der Fußgängerzone in der Innenstadt gewidmet
hat. Es gibt somit bereits den Borneplatz, den Bernburgplatz, den Trakaiplatz
und den Leiriaplatz. Deshalb sollte zur Vermeidung von Verwechselungen von
einer Benennung von Kreisverkehren Abstand genommen werden, da dann zwei
Flächen mit ähnlichen Namen vorhanden wären.
4.
Weitere Maßnahmen mit
denen auf Partnerstädte hingewiesen wird/werden kann
Bereits jetzt setzt das
Pressereferat eine Anregung um, mit der an den Orteingängen der Stadt auf die
bestehenden Städtepartnerschaften hingewiesen wird. In Abstimmung mit dem
Partnerschaftsverein werden derzeit Hinweisschilder gestaltet und beschafft,
die im Laufe dieses Jahres an den Hauptstraßen in der Nähe der
Orteingangstafeln aufgestellt werden um auf die bestehenden Städtepartnerschaften
hinzuweisen. Die Verwaltung hat des Weiteren diesen Antrag zu den
Kreisverkehren mit dem Vorstand des Städtepartnerschaftsverein Rheine erörtert.
Der Vorsitzende, Herr Clemens Schöpker erläuterte im Gespräch, dass der Verein Initiativen
zur Förderung des Partnerschaftsgedankens begrüßt. Allerdings wies auch Herr
Schöpker darauf hin, dass in der Innenstadt Plätze nach den Partnerstädten
benannt seien. Deshalb wäre es wünschenswert, diese vorhandenen Plätze durch geeignete
baulichen Maßnahmen im Stadtbild aufzuwerten. Hierzu bietet die Umsetzung des
Rahmenplans Innenstadt unter Umständen die geeigneten Möglichkeiten.
Anlagen:
Anlage 1: Antrag der
Fraktionen CDU und Bündnis 90 / Die Grünen