Betreff
Beratung Ergebnis- und Investitionsplan 2007 - 2010 für den Fachbereich 4 - Finanzen
Vorlage
087/07
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, das Budget des Fachbereichs 4 – Finanzen unter Berücksichtigung der beschlossenen Änderungen in den endgültigen Ergebnis- und Investitionsplan zu übernehmen.

 


Begründung:

 

 

Der Entwurf der Haushaltssatzung und des Ergebnis- und Investitionsplanes für das Haushaltsjahr 2007 wurde in der Sitzung des Rates am 12. Dezember  2006 eingebracht.

 

Bisher wurden nach Einbringung des Haushalts-Entwurfes und vor dessen Beratung in den Fachausschüssen vom Haupt- und Finanzausschuss die finanzpolitschen Eckdaten festgelegt.

 

Mit dem Haushalt 2007 ist das bisherige Aufstellungsverfahren modifiziert worden. Die Zielsetzung bestand darin, den Haupt- und Finanzausschuss schon zu einem frühen Zeitpunkt durch die Festlegung der für die Entwurfsaufstellung maßgebenden Eckdaten einzubeziehen. Bevor der Entwurf des Haushaltes 2007 durch die Verwaltung aufgestellt wurde, hat nun der Haupt- und Finanzausschuss die Eckdaten für die Budgetplanung der Fach- und Sonderbereiche bindend festgelegt.

 

Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 24. Oktober 2006 über die Festlegung der Eckdaten beraten und folgende Beschlüsse gefaßt:

 

 

  1. Für die Realsteuern gelten folgende Hebesätze:

Grundsteuer A       =       192 v.H.

Grundsteuer B       =       401 v.H.

Gewerbesteuer      =       403 v.H.

 

  1. Die Positionen des Ergebnisplanes des Bereichs 9 – Zentrale Finanzleistungen werden zur Kenntnis genommen.

 

  1. Der laufende Personalaufwand (mit Ausnahme der Pensions- und Beihilferückstellungen) wird (zunächst) auf dem Niveau des Jahres 2006 festgeschrieben (33,8 Mio €). Der externe Einstellungsstopp bleibt bestehen; Ausnahmen unterliegen der Beschlussfassung durch den Haupt- und Finanzausschuss. Die Verwaltung wird beauftragt, im Hinblick auf die beschlossene Reduzierung des Personalaufwandes in Höhe von 500.000 € dem Haupt- und Finanzausschuss zur nächsten Sitzung ein umfassendes Konzept zur Stellen- und Personalkostenreduzierung vorzulegen; betriebsbedingte Kündigungen sind ausgeschlossen. Der künftige laufende Personalaufwand ist diesem Konzept entsprechend ggf. im Beratungsverfahren anzupassen.

 

  1. Die nicht gesetzlich gebundenen Zuwendungen und Zuschüsse an freie Träger, Vereine, Verbände und sonstige Dritte werden unter Einbeziehung der Empfehlungen aus der Strategie- und Finanzkommission um insgesamt 500.000 € gekürzt. Konkrete Festlegungen sind unter Berücksichtigung der weitergehenden Vorberatung in der Strategie- und Finanzkommission im Rahmen des Beratungsverfahrens in den Ergebnisplan einzuarbeiten. 

 

  1. Im Ergebnisplan werden die Budgets der Fach- und Sonderbereiche unter Berücksichtigung der bisher vorliegenden Empfehlungen der Strategie- und Finanzkommission entsprechend der in der Anlage 1 dargestellten Budgetübersicht als Obergrenze für die Budgetplanung festgelegt (vorbehaltlich der Änderungen durch Vermögenszu- und –abgänge bei Bilanziellen Abschreibungen und Erträgen aus der Auflösung von Sonderposten) . Weitere Empfehlungen der Strategie- und Finanzkommission sind im Rahmen des Beratungsverfahrens zum Haushalt 2007 zu berücksichtigen. Außerdem gelten folgende Bedingungen:

 

    • Erhöhungen der Geschäftsaufwendungen sind grundsätzlich ausgeschlossen.
    • Unterhaltungsaufwendungen und Aufwendungen für die Bewirtschaftung der Grundstücke und baulichen Anlagen sind auf die bisherigen Planansätze zu begrenzen. Energiepreissteigerungen sind im Rahmen von Bewirtschaftungsregeln und –maßnahmen aufzufangen.
    • Ausfallende Zuwendungen der EU, des Bundes und des Landes werden nicht ersetzt.

 

  1. Der Investitionsplan ist in allen Planungsjahren so auszugestalten, dass es zu keiner Netto-Neuverschuldung kommt. In diesem Rahmen sind die Maßnahmen und Projekte insbesondere unter den künftigen Zielsetzungen des Integrierten Entwicklungs- und Handlungskonzeptes (EHK) zu planen.

 

 

 

Diesem Ausschuss obliegt die Kompetenz und Verantwortung für die Detailberatung des in seine Zuständigkeit fallenden Fachbereiches 4- Finanzen. Die Etatberatung hat anhand der ausgelieferten Haushaltspläne zu erfolgen.

 

Aus der Anlage 1 ist die Höhe der Budgets des Ergebnisplanes ersichtlich, die vom Haupt- und Finanzausschuss für das Haushaltsjahr 2007 und für den Finanzplan 2008 – 2009 für die Fachbereiche festgelegt worden sind. Des weiteren ist in der Anlage dargestellt, welche Budgets der jeweilige Fachbereich in den Entwurf des Haushaltplan-Entwurfes eingestellt hat und das sich daraus ergebende Ergebnis.

 

Die Anlage 2 enthält Angaben zum Investitionsplan. Auch in dieser Anlage sind zum einen die Eckdatenvorgabe des Haupt- und Finanzausschusses für die Investitionsplanung enthalten und zum anderen die von den Fachbereichen in den Entwurf tatsächlich eingestellten Budgets.

 

Innerhalb des vom Haupt- und Finanzausschuss festgelegten Budgetrahmens können Ansatzkorrekturen und Umschichtungen erfolgen. Das betrifft sowohl die Erträge, wie die Aufwendungen.

Gegenüber dem Eckdatenbeschluß sind für den Fachbereich 4 im Ergebnisplan Einsparungen in Höhe von jährlich 53 T€ vorgesehen.

 

Diese resultieren zum einen aus Personalkosteneinsparungen in Höhe von jährlich 18 T€. Hierzu muss allerdings folgende Erläuterung gegeben werden:

Der Gesamtpersonalaufwand für die Stadt Rheine wurde zum Eckdatenbeschluss auf 33,8 Mio. € (vgl. oben) festgelegt. Eine Zuordnung auf die Fachbereiche wurde auf Grund der globalen Betrachtung der Personalaufwendungen zum Zeitpunkt der Eckdatenfestlegung nicht vorgenommen. Stattdessen wurden für die Fachbereiche die Personalaufwendungen des ehemaligen Finanzplanungsjahres 2007 übernommen. Erkenntnisse des Jahres 2006 sowie gesetzlich, tariflich oder persönlich begründete Änderungen wurden erst nach dem Eckdatenbeschluss fachbereichsgenau zugeordnet.

Die Reduzierung der Personalaufwendungen in der Produktgruppe 71 hat somit keine Auswirkungen auf den im Eckdatenbeschluss festgelegten Gesamtpersonalaufwand der Stadt Rheine in Höhe von 33,8 Mio. €.

 

Außerdem wird der Zuschusses an die Entwicklungs- und Wirtschaftsförderungsgesellschaft für Rheine mbH um jährlich 35 T€ gekürzt.

 

Weiter soll der Betriebskostenzuschuss an die GVZ-Entwicklungsgesellschaft Rheine mbh um 18 T€ auf 64 T€ verringert werden, weil die Ganzzugverbindung nach Ludwigshafen zum Fahrplanwechsel 2006/2007 eingestellt worden ist. Diese Veränderung gegenüber dem Haushaltsplanentwurf wird zur Beschlussfassung empfohlen.

 

Im Investitionsplan haben sich für den FB 4 keine Veränderungen gegenüber dem Eckdatenbeschluß ergeben.

 

 


Anlagen: