Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Rat der Stadt Rheine
beschließt gemäß § 272 Abs. 2 Ziff. 4 HGB, der Kapitalrücklage der
Wohnungsgesellschaft der Stadt Rheine mbH einen Betrag in Höhe von 3,0 Mio.
Euro zuzuführen.
Begründung:
Der Rat der Stadt Rheine
hat in seiner Sitzung am 15. Dezember 2015 zur finanziellen Absicherung von
zwei Projekten (Errichtung einer Kindertagesstätte am Deisterweg und von
Mehrfamilienhäusern an der Gisele-Freund-Straße) eine Erhöhung des
Stammkapitals der Wohnungsgesellschaft der Stadt Rheine mbH um 1,5 Mio. Euro beschlossen
(Vorlage Nr. 388/15). Darüber hinaus hat der Rat in seiner Sitzung am 4. April
2017 eine Zuführung zur Kapitalrücklage in Höhe von 1,0 Mio. Euro zur Errichtung
einer weiteren Kindertagesstätte beschlossen (111/17).
Um die Wirtschaftlichkeit
der Gesellschaft weiter zu verbessern, soll diese weitere Kindertagesstätten
errichten. Aktuell ist die Errichtung einer Kindertagestätte am Hohe Heideweg
in Mesum und im Baugebiet „Eschendorfer Aue“ geplant. Um
eine wirtschaftliche Ausgestaltung der Finanzierung dieser Investitionen abzusichern,
ist eine Zuführung zur Kapitalrücklage in Höhe von 3,0 Mio. Euro notwendig.
Der Aufsichtsrat der Wohnungsgesellschaft der
Stadt Rheine GmbH hat in seiner Sitzung am 6. Juni 2018 vorbehaltlich
einer Aufstockung des Eigenkapitals durch die Stadt Rheine den Ankauf der
entsprechenden Grundstücke beschlossen.