Betreff
Wohnungsgesellschaft der Stadt Rheine GmbH - Zuführung zur Kapitalrücklage
Vorlage
278/18
Aktenzeichen
III-4203-löc
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Rat der Stadt Rheine beschließt gemäß § 272 Abs. 2 Ziff. 4 HGB, der Kapitalrücklage der Wohnungsgesellschaft der Stadt Rheine mbH einen Betrag in Höhe von 3,0 Mio. Euro zuzuführen.


Begründung:

 

Der Rat der Stadt Rheine hat in seiner Sitzung am 15. Dezember 2015 zur finanziellen Absicherung von zwei Projekten (Errichtung einer Kindertagesstätte am Deisterweg und von Mehrfamilienhäusern an der Gisele-Freund-Straße) eine Erhöhung des Stammkapitals der Wohnungsgesellschaft der Stadt Rheine mbH um 1,5 Mio. Euro beschlossen (Vorlage Nr. 388/15). Darüber hinaus hat der Rat in seiner Sitzung am 4. April 2017 eine Zuführung zur Kapitalrücklage in Höhe von 1,0 Mio. Euro zur Errichtung einer weiteren Kindertagesstätte beschlossen (111/17).

 

Um die Wirtschaftlichkeit der Gesellschaft weiter zu verbessern, soll diese weitere Kindertagesstätten errichten. Aktuell ist die Errichtung einer Kindertagestätte am Hohe Heideweg in Mesum und im Baugebiet „Eschendorfer Aue“ geplant. Um eine wirtschaftliche Ausgestaltung der Finanzierung dieser Investitionen abzusichern, ist eine Zuführung zur Kapitalrücklage in Höhe von 3,0 Mio. Euro notwendig.

 

Der Aufsichtsrat der Wohnungsgesellschaft der Stadt Rheine GmbH hat in seiner Sitzung am 6. Juni 2018 vorbehaltlich einer Aufstockung des Eigenkapitals durch die Stadt Rheine den Ankauf der entsprechenden Grundstücke beschlossen.