Betreff
Ausbau der von-Liebig-Straße (53014-9075)
I. Abwägung und Abwägungsbeschluss zu den Eingaben der Anlieger
II. Festlegung des Bauprogramms
Vorlage
299/18
Aktenzeichen
schw./TBR
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

 

Zu I:   Abwägung und Abwägungsbeschluss zu den eingegangenen Anre-

           gungen und Bedenken

 

Der Bauausschuss beschließt die unter Ziffer I - Vorlagenbegründung aufgeführten Abwägungen.

 

Beschlussvorschläge siehe Begründung

 

 

Zu II:   Festlegung des Bauprogramms

 

Der Bauausschuss beschließt nachfolgendes Bauprogramm für den Ausbau der von-Liebig-Straße von Röntgenstraße bis Meitnerstraße:

 

 

 

von-Liebig-Straße von Röntgenstraße bis Meitnerstraße

 

 

Ausbau im Separationsprinzip mit folgenden Teileinrichtungen

 

 

1.              Fahrbahn in Asphalt mit Unterbau

 

2.              Grünbeete mit/ohne Baumbepflanzung mit Unterpflanzung

 

3.              Parkstände  aus anthrazitfarbenem Betonsteinpflaster mit Unterbau

 

4.              Gehwege aus grauen Betonsteinpflasterplatten mit Unterbau, in den Zufahrten graues Betonsteinpflaster mit Unterbau

 

5.              Straßenentwässerung mit Anschluss an die Kanalisation

 

6.              Betriebsfertige elektrische Straßenbeleuchtung

 

 


Begründung:

 

Zu I:       Abwägung und Abwägungsbeschluss zu den Eingaben der Anlieger

 

Die Offenlage der Ausbauplanung der von-Liebig-Straße von Röntgenstraße bis Meitnerstraße  fand in der Zeit vom 28. Juni 2018 bis 13. Juli  2018 in den Räumen der Technischen Betriebe Rheine (Planung) im Neuen Rathaus statt. 

Während der Offenlage gingen folgende Änderungswünsche bzw. Eingaben ein.

 

Die Eingaben sind als Anlage beigefügt.

 

 

 

Eingabe 1 -  Versetzung der Leuchte, Standort zwischen den Flurstücken 386 und 425

 

 

             Die Eingabe ist als Anlage 1 beigefügt.

 

            

             Abwägung:

        

                  Um die Rampenanlage der ansässigen Firma anfahren zu können, wurde die Erlaubnis erteilt, einen Teil des Flurstücks 425 überfahren zu dürfen.

                  An dem geplanten Standort steht die Leuchte zurzeit ungeschützt vor an- und abfahrenden LKW.

                  Die Verschiebung der Leuchte auf der östlichen Straßenseite ist zu keiner der beiden Seiten möglich, da sie sich dort auf dem Flurstück 386 die Zufahrt zu den Entladerampen der Firma befindet und die Situation der Zufahrt auf dem Flurstück 425 noch völlig offen ist.

                  Um die Leuchte vor Beschädigungen zu schützen wird sie auf die gegenüberliegende Straßenseite versetzt. Das dort befindliche Grundstück befindet sich noch im Besitz der Stadt Rheine.

                  

 

             Abwägungsbeschluss:

 

Der Bauausschuss beschließt die Versetzung der Leuchte auf die gegenüber-liegende Straßenseite.

 

 

 

Eingabe 2 -  Anlegung einer Zufahrt am Flurstück 388

 

 

             Die Eingabe ist als Anlage 2 beigefügt.

 

            

             Abwägung:

        

                  Verkehrliche Gründe sprechen nicht gegen die Anlegung der Zufahrt. 

 

                  Die Änderung wurde in den Plan der Abwägung eingearbeitet.

 

                  Im Zuge der Abstimmung der Zufahrt zu Flurstück 388 wurde des Weiteren der Wunsch geäußert, an der Grenze zu Flurstück 275 eine weitere Zufahrt in einer Breite von 7,35 m anzulegen, um die Möglichkeit der Umfahrt um das zu errichtende Gebäude zu haben. Die Leuchte wird auf die Grenze der Flutstücke 275 und 388 versetzt.

  

                  

                  Die Änderungen wurden in den Plan der Abwägung eingearbeitet.

 

 

             Abwägungsbeschluss:

 

Der Bauausschuss beschließt die Anlegung beider Zufahrten.

 

 

Zu II:      Festlegung des Bauprogramms

 

Die von Liebig-Straße von Röntgenstraße bis Meitnerstraße befindet sich im rechtskräftigen Bebauungsplan Nr.284, Kennwort: „Industriegebiet GVZ Rheine“.

 

Die Parzellen an der von-Liebig-Straße von Röntgenstraße bis Meitnerstraße sind bis größtenteils bereits bebaut, so dass ein Ausbau erfolgen sollte. 

 

Der Ausbau der von-Liebig-Straße von Röntgenstraße bis Meitnerstraße ist im Investitionsprogramm für 2018 vorgesehen und wird nach Abschluss des Planverfahrens voraussichtlich im 4. Quartal 2018 beginnen.

 

Die Planung sieht für die von-Liebig-Straße von Röntgenstraße bis Meitnerstraße einen Ausbau im Separationsprinzip vor.

 

Die Planung sieht eine asphaltierte Fahrbahn, eingefasst von Hochbordsteinen h=12,0 cm, in Zufahrten abgesenkt auf h = 2,0 cm, mit Unterbau, Bauklasse III (übertragen in Belastungsklasse BK 3,2) RStO, in einer Breite von 6,25 m vor.

 

Es ist die Anlegung von Grünbeeten mit Bäumen und Unterpflanzung entlang der Ostseite der Fahrbahn einer Breite von 2,50 m geplant.

 

Der einseitigen Parkstreifen an der Ostseite der Fahrbahn wird in einer Breite von 2,50 m aus anthrazitfarbenem Betonsteinpflaster d= 8,0 cm mit Unterbau hergestellt. Er wird durch Zufahrten und Grünbeete unterbrochen.

 

Beidseitig der Fahrbahn sind Gehwege geplant. Die Gehwegewerden  in  Breiten von 1,50 m bis 1,75 m, aus grauen Betonsteinpflasterplatten d= 8,0 cm mit Unterbau, in den Zufahrten aus grauem Betonsteinpflaster d = 8,0 cm mit Unterbau hergestellt.

 

Die vorgesehene energieeffiziente Beleuchtung hat eine Lichtpunkthöhe von 8,00 m und ist mit Ausleger geplant.

 

Der Belag und die Beleuchtungseinrichtungen entsprechen dem üblichen Ausbaustandard im Stadtgebiet.

 

Die Entwässerung erfolgt über Entwässerungsrinnen mit Straßenabläufen mit Anschluss an den vorhandenen Kanal.

 

 

 

Finanzierung:

 

Erschließungsbeiträge werden nicht erhoben.

 

 


Anlagen:

 

Eingaben der Anlieger

Lageplanverkleinerung