Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Jugendhilfeaussschuss
fasst folgende Beschlüsse:
- Im Rahmen der Planungsverantwortung nach § 80 SGB VIII wird eine
zusätzliche Gruppenform II im Planungsgebiet rechts der Ems geschaffen.
- Zum 01.08.2019 soll die zusätzliche Gruppenform II in der Kita
Mobile, Germanenallee 4, 48429 Rheine, in Betrieb gehen.
- Der Träger der Kita, der TV Jahn Rheine 1885 e.V., erhält
vorbehaltlich der Haushaltsplanberatungen 2019 für den Bau und die
Einrichtung der Gruppenform II einen Investitionskostenzuschuss in Höhe
von 300.000 €.
Begründung:
Im Rahmen der
Kindergartenbedarfsplanung 2019/20 f. war ein erheblicher Ausbaubedarf für
zusätzliche Gruppenformen II festgestellt worden. Als eine Option zum Ausbau
der Gruppenformen II war in der Kindergartenbedarfsplanung die mögliche Erweiterung
der Kita Mobile schon genannt worden.
Das
Landesjugendamt hatte im Frühjahr 2018 auf ein Restbudget an Fördermitteln des
Landes für den U3-Ausbau hingewiesen, welches nach Antragseingang vergeben
werden sollte.
Dank der
kooperativen Zusammenarbeit mit dem TV
Jahn Rheine 1885 e.V. ist es gelungen, kurzfristig die Idee für die Erweiterung
der Kita Mobile zu konkretisieren und einen entsprechenden Förderantrag zu
stellen. Der Förderbescheid wurde zwischenzeitlich erteilt.
Die
Kostenschätzung des Architekten beläuft sich auf 290.592 €. Hinzu kommen Kosten
für die Ausstattung von 29.750 €. In der Summe ergibt sich damit ein Betrag von
320.342 €. Dieser Betrag überschreitet die Förderhöchstgrenze des Landes,
wonach maximal 300.000 € zu 90 % gefördert werden.
Der beiliegenden
Planung (vgl. Anlage 1) ist zu entnehmen, wie die 6. Gruppe in den Sportpark
des TV Jahn Rheine 1885 e.V. integriert wird.
Die baufachliche
Stellungnahme der städt. Hochbauverwaltung kommt zu dem Ergebnis, dass Planung
und Konstruktion wirtschaftlich und sparsam sind und sich die veranschlagten
Kosten im angemessenen Rahmen bewegen (vgl. Anlage 2).
Finanzierung:
In den letzten
Jahren hat die Stadt Rheine bei vergleichbaren Maßnahmen den vom Land
verlangten 10%igen Eigenanteil an der Fördersumme übernommen. Die darüber
hinaus noch bestehende Finanzierungslücke von rund 20 T€ wird der Träger aus
der KiBiz-Rücklage finanzieren. Dank der Einmalzahlung des Landes NRW Ende 2017
zur Verbesserung der finanziellen Situation der Kitas in NRW hat sich ein
geringer finanzieller Spielraum ergeben, der dem Träger die Finanzierung der
Restkosten möglich macht.
Der notwendige
Zuschuss für diese Investitionsmaßnahme in Höhe von 30.000 € wurde bei der
Haushaltsplanaufstellung für 2019 berücksichtigt.
Anlagen:
Anlage 1: Planung zur Erweiterung der Kita Mobile
Anlage 2: baufachliche Stellungnahme