Betreff
Erweiterung der Kita Mobile um eine zusätzliche Gruppe vom Typ II
Vorlage
309/18
Aktenzeichen
II.11-2102-kös
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Jugendhilfeaussschuss fasst folgende Beschlüsse:

 

  1. Im Rahmen der Planungsverantwortung nach § 80 SGB VIII wird eine zusätzliche Gruppenform II im Planungsgebiet rechts der Ems geschaffen.

 

  1. Zum 01.08.2019 soll die zusätzliche Gruppenform II in der Kita Mobile, Germanenallee 4, 48429 Rheine, in Betrieb gehen.

 

  1. Der Träger der Kita, der TV Jahn Rheine 1885 e.V., erhält vorbehaltlich der Haushaltsplanberatungen 2019 für den Bau und die Einrichtung der Gruppenform II einen Investitionskostenzuschuss in Höhe von 300.000 €.

 

 


Begründung:

 

Im Rahmen der Kindergartenbedarfsplanung 2019/20 f. war ein erheblicher Ausbaubedarf für zusätzliche Gruppenformen II festgestellt worden. Als eine Option zum Ausbau der Gruppenformen II war in der Kindergartenbedarfsplanung die mögliche Erweiterung der Kita Mobile schon genannt worden.

 

Das Landesjugendamt hatte im Frühjahr 2018 auf ein Restbudget an Fördermitteln des Landes für den U3-Ausbau hingewiesen, welches nach Antragseingang vergeben werden sollte.

 

Dank der kooperativen Zusammenarbeit mit dem TV Jahn Rheine 1885 e.V. ist es gelungen, kurzfristig die Idee für die Erweiterung der Kita Mobile zu konkretisieren und einen entsprechenden Förderantrag zu stellen. Der Förderbescheid wurde zwischenzeitlich erteilt.

 

Die Kostenschätzung des Architekten beläuft sich auf 290.592 €. Hinzu kommen Kosten für die Ausstattung von 29.750 €. In der Summe ergibt sich damit ein Betrag von 320.342 €. Dieser Betrag überschreitet die Förderhöchstgrenze des Landes, wonach maximal 300.000 € zu 90 % gefördert werden.

 

Der beiliegenden Planung (vgl. Anlage 1) ist zu entnehmen, wie die 6. Gruppe in den Sportpark des TV Jahn Rheine 1885 e.V. integriert wird.

 

Die baufachliche Stellungnahme der städt. Hochbauverwaltung kommt zu dem Ergebnis, dass Planung und Konstruktion wirtschaftlich und sparsam sind und sich die veranschlagten Kosten im angemessenen Rahmen bewegen (vgl. Anlage 2).

 

 

Finanzierung:

 

In den letzten Jahren hat die Stadt Rheine bei vergleichbaren Maßnahmen den vom Land verlangten 10%igen Eigenanteil an der Fördersumme übernommen. Die darüber hinaus noch bestehende Finanzierungslücke von rund 20 T€ wird der Träger aus der KiBiz-Rücklage finanzieren. Dank der Einmalzahlung des Landes NRW Ende 2017 zur Verbesserung der finanziellen Situation der Kitas in NRW hat sich ein geringer finanzieller Spielraum ergeben, der dem Träger die Finanzierung der Restkosten möglich macht.

 

Der notwendige Zuschuss für diese Investitionsmaßnahme in Höhe von 30.000 € wurde bei der Haushaltsplanaufstellung für 2019 berücksichtigt.

 

 


Anlagen:

 

Anlage 1: Planung zur Erweiterung der Kita Mobile

Anlage 2: baufachliche Stellungnahme