Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Bauausschuss nimmt die Ausführungen zum Antrag
der Fraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN zur Kenntnis.
Begründung:
1.
Stellungnahmen
zu den vorgeschlagenen Maßnahmen
Zu a)
Verbesserung der Durchlässigkeit an Fahrradbarrieren im gesamten Stadtgebiet
Die
vorhandenen Umlaufgitter an Geh- und Radwegen werden bereits in der
turnusmäßigen Überprüfung der Straßeninfrastruktur auf die aktuellen
Empfehlungen für Radverkehrsanlagen hin überprüft. Mangelhafte Anlagen, deren
Abstandsmaße nicht mehr den Anforderungen genügen, werden ausgetauscht. Die
Umsetzung wird in den laufenden Arbeitsprozess der TBR-Mitarbeiter integriert
und wird sich schwerpunktmäßig auf das Jahr 2019 erstrecken.
Zu b)
Anbringung eines Zusatzschildes „für Fahrräder frei“ am Hauptbahnhof Rheine in
Richtung Lidl-Markt
In der Vergangenheit ist bereits die
Durchfahrtmöglichkeit für Radfahrer im Bereich der ehemaligen Güterabfertigung
in Richtung des Lidl-Marktes durch Änderung der Beschilderung umgesetzt worden.
Die ehemalige Beschilderung durch Zeichen 250 „Verbot für Fahrzeuge aller Art“
ist durch Zeichen 260 „Verbot für Krafträder und Kraftfahrzeuge“ ersetzt worden
und erlaubt es Radfahren diesen Streckenabschnitt in Richtung des Lidl-Marktes
zu befahren.
Zu c)
Herstellung von Vorrangrechten für Radfahrer auf den Fernradwegen auf Rheiner
Stadtgebiet
Für
überregionale Radwege oder Fernradwege, wie z.B. dem Bahntrassenradweg, sind im
Zuge der Planungen auch die Vorfahrtregelungen an Kreuzungen mit Straßen
erörtert worden. Ein Ergebnis war, dass es eine möglichst barrierefreie
Gestaltung der Kreuzungen geben sollte, so dass auf Umlaufgitter verzichtet
worden ist. Jedoch ist die Vorfahrtregelung bewusst so gewählt worden, dass der
Radfahrer die Vorfahrt achten muss. Dieses wird neben der Beschilderung durch
Zeichen 205 „Vorfahrt gewähren“ mit einer zusätzlichen Pflasterung als
Aufmerksamkeitsfläche verdeutlicht. Diese Regelung ist im Kreisgebiet
einheitlich für den Bahntrassenradweg geregelt. Eine Änderung der
Vorfahrtregelung kann nur durch erhebliche bauliche Anpassung der Kreuzungen
erfolgen, um die Vorfahrtregelung für alle Beteiligten verständlich zu machen.
Zudem sollte nur dort die Vorfahrtregelung geändert werden, wo der Radverkehr
zahlenmäßig ganztägig dem Kfz-Verkehr überwiegt. Ansonsten würden für den
Radfahrer erhebliche Gefahren entstehen, wenn dieser sich auf seine Vorfahrt
verlassend die Straße kreuzt, auf der Autofahrer unterwegs sind, die die
Vorfahrtregelung nicht wahrnehmen oder aufgrund der geringen Radfahrerzahlen
missachten.
Aktuell ist
eine solche vergleichbare Vorfahrtregelung in Rheine an einer Stelle umgesetzt
worden: An der Stadtkirche/Mühlenstraße bei Hotel Lücke. Hier musste nach
Einführung vielfach an der Beleuchtung und an der baulichen Ausgestaltung
nachgebessert werden. Aber auch jetzt ergeben sich immer noch brenzlige
Situationen im Kreuzungsbereich mit dem Radweg, obwohl hier dauerhaft mit
Radfahrern gerechnet wird.
Weitere
besondere Kreuzungen, an denen die Vorfahrtregelung zu Gunsten des Radfahrers
geändert werden sollte, werden nicht gesehen. Eventuell ergeben sich aus dem
Radprojekt „Triangel“ gemeinschaftlich mit dem Kreis und den beteiligten
Kommunen auch neuere Erkenntnisse zu diesem Thema. Auch im Rahmen des
Klimaschutzteilkonzeptes Radverkehr soll das Thema Bevorrechtigung von
Radverkehr gegenüber dem motorisierten Individualverkehr für wichtige Radwegeachsen
überprüft werden.
Zu d)
Erneute Prüfung der Ampelschaltungen auf dem Ring
Die
Optimierung der Lichtsignalanlagen auf dem Inneren Ring ist mit großer
Beteiligung in der aktuellen Form umgesetzt worden. Für die Radfahrer sind hier
folgende wesentliche Verbesserungen eingeführt worden, die allerdings nur
bedingt registriert werden:
-
Einführung
der separaten Radfahrsignale
Der Radfahrer
hat nun nur die Radfahrsignale zu beachten, die am Fahrbahnrand stehen und muss
daher bei Fußgänger –Rot auf der gegenüberliegenden Seite, dieses nicht
beachten und kann ohne Stopp auf der Mittelinsel die Radfahrerfurt queren.
Bislang gab es eine gemeinsame Signalisierung der Furten, so dass der
Radfahrer, sofern er denn die Signale beachtet hatte, u.U. auf der Mittelinsel
einen Stopp einlegen musste.
Aktuell wird
also die schnellere Räum-Geschwindigkeit des Radfahrers gegenüber den
Fußgängern in der Signalisierung berücksichtigt.
-
Einführung der Blockschaltung
Eine weitere Neuerung ist die
sogenannte Blockschaltung an den Fußgängerfurten. An Furten mit Mittelinsel
wurden die Signalgeber bisher „progressiv" geschaltet. D. h. alle
Signalgeber gingen gleichzeitig auf „GRÜN"; danach ist zunächst der
Signalgeber auf der Mittelinsel auf „ROT'' geschaltet worden, und später sind
dann die außenliegenden Signalgeber auf „ROT'' geschaltet worden. Dies sollte
ein Weiterlaufen der Fußgänger von der Mittelinsel ermöglichen, aber
gleichzeitig ein Betreten der Furt vom Fahrbahnrand aus verhindern. Bei dieser
Schaltung gab es vermehrt Probleme zwischen abbiegenden Autofahrern und
Fußgängern.
Während der
Fußgänger, der die Mittelinsel verlässt, am außenliegenden Signalgeber noch
sein „GRÜN" sieht, sieht der Autofahrer das „ROT'' des Fußgängers auf der
Mittelinsel. Konflikte im Abbiegevorgang zwischen Fußgänger und Kraftfahrer
sind vorprogrammiert.
Bei der nun
eingeführten Blockschaltung gehen alle Signalgeber der Fußgängerfurt
gleichzeitig auf „GRÜN" und dann gleichzeitig auf „ROT''. Dies ist für
alle Verkehrsteilnehmer verständlicher und sicherer.
-
Verkürzung
der Umlaufzeit von 100 sec. auf 90 sec.
Während
bislang die Umlaufzeit, d. h. die Zeit, in der alle Verkehrsteilnehmer einmal
im Signalprogramm berücksichtigt worden sind, bei 100 sec. lag, so ist sie auf
90 sec. reduziert worden. Dies verkürzt die Wartezeit, die sich insbesondere
bei Fußgängern und Radfahrern, die der Witterung unmittelbar ausgesetzt sind,
positiv wahrgenommen werden.
-
Automatisches
Grün für Radfahrer und Fußgänger
In allen
Kreuzungen des Ringes ist aktuell für die Radfahrer- und Fußgängerfurt das
Signal so im Programm hinterlegt, dass mit Anforderung der Kraftfahrzeuge auch
der Radfahrer/Fußgänger automatisch
sein Grün erhält.
Lediglich in
der verkehrsschwachen Zeit ist der Taster eventuell noch zu betätigen. So können
alle Verkehrsteilnehmer gleichberechtigt die Verkehrssteuerung beeinflussen.
Eine
grundlegende erneute Prüfung der Ampelschaltung auf dem Ring wird nicht als
zielführend gesehen, da bereits in der zurückliegenden Überprüfung aus
2015/2016 alle Belange der beteiligten Verkehrsteilnehmer wie Radfahrer
Fußgänger, Autos und Busse im Zuge der Erneuerung der ÖPNV-Beschleunigung in
Abwägung zueinander berücksichtigt worden sind.
Vielmehr
sollten die einzelnen Kreuzungen, die sich jetzt im Betrieb als nicht optimal
darstellen, gezielt überprüft werden.
So ist
angedacht an den Kreuzungen mit einer Dreiecksinsel (K-G-R/Hovestraße,
K-G-R/Hemelter Str., K-A-R/Hansaallee) die Situation für den Radfahrer und
Fußgänger durch Änderung des Signalprogrammes so zu verbessern, dass dieser in
einem Zuge in Fahrtrichtung des Ringes keinen Halt auf der Dreiecksinsel
einlegen muss. Hier haben bereits Gespräche mit dem Straßenbaulastträger,
StraßenNRW, stattgefunden. Die Beauftragung eines Ingenieurbüros zur Prüfung
und voraussichtlichen Programmänderung wird in Kürze erfolgen.
Die
angesprochene Umlegung des Radweges und Fußweges an der Einfahrt zum
Hauptbahnhof ist bereits vor Optimierung der Lichtsignalanlagen erfolgt. Dieser
Punkt ist in der Vergangenheit im Arbeitskreis Verkehr beraten worden. Zum
Schutz der Radfahrer ist hier die weit angerückte Radfahrerfurt mit Zeichen 205
„Vorfahrt gewähren“ beschildert worden.
2.
Weiteres
Vorgehen:
Neben den
oben angesprochenen Maßnahmen ist für die Lichtsignalanlagen außerhalb des Inneren
Ringes seitens der Verwaltung geplant die Programmierung für ein „Automatisches
Grün für Radfahrer und Fußgänger“ auch außerhalb des Ringes zu ändern.
Da eine
Vielzahl der Anlagen im Stadtgebiet nicht in der Baulast der Stadt Rheine,
sondern beim Kreis Steinfurt oder StraßenNRW liegen, werden zunächst die
Programmierungen der stadteigenen Anlagen geändert, bei denen das automatische
Grün im Programm noch nicht besteht:
-
Aloysiusstraße
/ Schützenstraße
-
Bonifatiusstraße
/ Adalbert Straße
-
Dorfstraße
/ Bonifatiusstraße
-
Lindenstraße
/ Bahnhofstraße
-
Friedrich-Ebert-Ring
/ Lange Riege
-
Dutumer
Straße / Sprickmannstraße
Für die
Anlagen anderer Baulastträger werden Gespräche mit den zuständigen Stellen
geführt, mit dem Ziel auch hier die Programmierung entsprechend zu ändern.
Da es sich
bei den betrachteten Lichtsignalanlagen um eine Änderung von Anlagen im
bestehenden Straßennetz handelt, trägt die Straßenverkehrsbehörde / die Stadt
Rheine die Kosten der Änderung der signaltechnischen Unterlagen – auch bei den
Anlagen vom Kreis und StraßenNRW.
Je nach Art
und Umfange der Anpassungsmöglichkeiten im bestehenden Programm ist mit Kosten
von 500 € - 3.000 € je Anlage zu rechen.
Die Kosten
werden durch die TBR als Unterhaltungsmaßnahmen übernommen.
Anlagen:
Anlage 1: Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN vom 08.09.2018